Zum Hauptinhalt springen
Logo vom Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit und Site-Slogan: Aktiv für Gesundheit und Chancengleichheit (Link zur Startseite)

Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit

Gesundheitliche Chancengleichheit in Deutschland verbessern und die Gesundheitsförderung bei sozial benachteiligten Gruppen unterstützen - das sind die Leitziele des bundesweiten Kooperationsverbundes. Dem von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) initiierten Verbund gehören 75 Organisationen an. Der Verbund fördert vorrangig die Qualitätsentwicklung in der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung und die ressortübergreifende Zusammenarbeit. Die zentrale Aktivität der Koordinierungsstellen in den Bundesländern ist die Begleitung kommunaler Prozesse, insbesondere über den Partnerprozess "Gesundheit für alle".

Wer durch Ar­mut oder an­de­re schwierige Lebens­um­stän­de benachteiligt ist, hat in Deutsch­land ein dop­pelt so hohes Erkrankungs­risiko und ei­ne um bis zu zehn Jahre geringere Lebens­erwartung als Men­schen aus bes­ser gestellten Bevölkerungs­schichten. Ins­be­son­de­re so­zi­al benach­teiligte Kinder und Jugend­liche sind stärkeren gesund­heitlichen Be­lastungen aus­ge­setzt, wie der Kinder- und Jugend­gesundheits­survey (KiGGS) be­legt. Die schicht­abhängigen Unter­schiede be­tref­fen nach­weislich den Gesundheits­zustand, das Ge­sund­heits­ver­hal­ten und die In­an­spruch­nah­me von Vorsorge­untersuchungen.

Hintergründe, Daten und Materialien

Der Kooperationsverbund und seine Aktivitäten. Ein Selbstdarstellungsvideo von 2012, 11:30 Minuten lang

Wir binden Videos der Anbieter "Youtube" oder "Facebook" ein. Zur Anzeige der Videos benötigen wir Ihre Zustimmung. Durch die Aktivierung der Videos werden an den jeweiligen Anbieter Daten übertragen und gegebenenfalls Drittanbieter-Cookies gesetzt. Weitere Informationen können unserer Datenschutzerklärung entnommen werden. Zustimmen und Inhalt anzeigen

Artikel

25.09.2015

Arztbesuche für Asylsuchende ohne bürokratische Hürden

Studie belegt Kosteneinsparung bei Regelversorgung

Kayvan Bozorgmehr, Universitätsklinikum Heidelberg
Oliver Razum, Universität Bielefeld

Schlagwörter:Asylsuchende, Forschung, Gesundheitsversorgung

Asylsuchende haben in Deutsch­land nur eingeschränkten Zu­gang zu medizinischer Versorgung. So ist es seit 1993 im Asylbewerberleistungsgesetz ge­re­gelt. Durch das Ge­setz sollen die Gesundheitsausgaben ge­ring ge­hal­ten und kei­ne Anreize zur Asylsuche in Deutsch­land geboten wer­den. Die Re­ge­lung ist ethisch um­strit­ten. Dass sie auch wirt­schaft­lich kei­nen Sinn macht, be­legt ei­ne Stu­die von Wis­sen­schaft­lern der Fa­kul­tät für Gesundheitswissenschaften der Uni­ver­si­tät Bie­le­feld und der Ab­tei­lung All­ge­mein­me­di­zin und Versorgungsforschung am Uni­ver­si­tätsklinikum Heidelberg. Ihre Er­geb­nisse haben die Wis­sen­schaft­ler jetzt in der in­ter­na­ti­o­nalen Fach­zeit­schrift PLOS ONE veröffentlicht.

Wissenschaftliche Erkenntnisse in politische Diskussionen einbeziehen

Die jährlichen Pro-Kopf Aus­ga­ben für medizinische Versorgung  bei Asylsuchenden mit nur eingeschränktem Zu­gang zur medizinischen Versorgung waren in den vergangenen 20 Jahren (1994-2013) um cir­ca 40 Pro­zent und da­mit 376 Eu­ro höher als bei Asylsuchenden, die be­reits An­spruch auf die Leis­tung­en der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung haben. Nur wenn Asylsuchende un­ter akuten Gesundheitsproblemen leiden, sie Schmerzen haben oder ei­ne Be­hand­lung un­auf­schieb­bar ist, wer­den sie medizinisch behandelt. Erst nach längerem Auf­ent­halt in Deutsch­land - der­zeit 15 Monate - kön­nen sie die Leis­tung­en der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung in vollem Um­fang be­an­spru­chen.

Bundesweite Umsetzung des Bremer Modells nicht zwingend teurer

„Die Dis­kus­si­on um die Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern wurde bislang rein po­li­tisch geführt“, sagt Dr. Kayvan Bozorgmehr, Au­tor der Pu­bli­ka­ti­on und wissenschaftlicher Mit­ar­bei­ter in der Ab­tei­lung All­ge­mein­me­di­zin und Versorgungsforschung am Uni­ver­si­tätsklinikum Heidelberg. „Rationale, gesundheitswissenschaftliche Erkenntnisse und ethische Grundsätze müs­sen drin­gend stärker berücksichtigt wer­den.“ Die Wis­sen­schaft­ler haben repräsentative Da­ten des statistischen Bundesamtes der Jahre 1994 bis 2013 ausgewertet und kom­men zu dem Er­geb­nis: Dürfen Asylsuchende oh­ne bürokratische Hürden und oh­ne Leistungseinschränkungen Regelversorger wie Allgemein-, Haus- und Kinderärzte auf­su­chen, sind die Gesundheitsausgaben niedriger. Unter den Be­din­gung­en ei­nes glei­chen Zu­gangs für al­le Asylsuchenden hätten die Ge­samt­aus­ga­ben für die medizinische Versorgung der vergangenen 20 Jahre um cir­ca 22 Pro­zent gesenkt wer­den kön­nen. Unterschiede im Be­darf - ge­mes­sen an Al­ter, Ge­schlecht, Herkunftskontinent und Unterbringungsart - konnten die jährlichen Aus­ga­benun­terschiede zum Teil je­doch nicht gänz­lich er­klä­ren.

„Unsere Stu­die be­legt, dass ei­ne bundesweite Um­set­zung des Bre­mer Modells - bei dem seit 2005 bürokratische Hürden abgebaut wurden -  nicht zwin­gend mit Mehr­kos­ten verbunden sein muss“, be­tont Ko-Au­tor Professor Dr. Oli­ver Razum, Dekan der Fa­kul­tät für Gesundheitswissenschaften der Uni­ver­si­tät Bie­le­feld. In Bre­men und Hamburg er­hal­ten Asylsuchende oh­ne War­te­zeit ei­ne Gesundheitskarte und da­mit bes­seren Zu­gang zur Gesundheitsversorgung. „Es ist wich­tig, so früh wie mög­lich ei­ne Anbindung an die Regelversorgung und so­mit ei­ne umfassende Versorgung mit primärmedizinischen Maß­nah­men sicherzustellen“, sagt Dr. Kayvan Bozorgmehr. Dies sei nicht nur ethisch geboten, son­dern würde auch gesundheitswissenschaftliche Erkenntnisse be­rück­sich­ti­gen, die mitt­ler­wei­le in­ter­na­ti­o­nal un­um­strit­ten seien. „Qualitativ gute, bedarfsgerechte und kostengünstige Versorgung ist vor al­lem durch integrierte, primärmedizinisch orientierte Systeme zu er­rei­chen. Paral­lelsysteme hingegen sind teu­er und in­ef­fi­zi­ent, vor al­lem wenn sie Teile der Be­völ­ke­rung von der Versorgung aus­schlie­ßen.“ Die Wis­sen­schaft­ler for­dern, dass Da­ten zur gesundheitlichen Versorgung von Asylbewerbern bes­ser verfügbar gemacht wer­den, um Bedürfnisse in der gesundheitlichen Versorgung er­ken­nen und die Versorgung eva­lu­ie­ren zu kön­nen.

Dieser Text wurde zuerst von der Universität Bielefeld veröffentlicht. Diesen finden Sie hier.

Originalveröffentlichung:
Bozorgmehr K, Razum O (2015) Effect of Restricting Access to Health Care on Health Expenditures  among  Asylum-Seekers and Refugees: A Quasi-Experimental Study in Germany, 1994-2013. PLoS ONE 10(7): e0131483. doi:10.1371/ journal.pone.0131483

Weitere Informationen im Internet:
Links zu Studienergebnissen:


31483" target="_blank">http://dx.plos.org/10.1371/journal.pone.0131483   

www.uni-bielefeld.de/gesundhw/

www.klinikum.uni-heidelberg.de/Abteilung-Allgemeinmedizin-und-Versorgungsforschung.7453.0.html

Zurück zur Übersicht