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Artikel

Arztbesuche für Asylsuchende ohne bürokratische Hürden

Studie belegt Kosteneinsparung bei Regelversorgung

25.09.2015 - Kayvan Bozorgmehr, Universitätsklinikum Heidelberg, Oliver Razum, Universität Bielefeld

Asylsuchende haben in Deutsch­land nur eingeschränkten Zu­gang zu medizinischer Versorgung. So ist es seit 1993 im Asylbewerberleistungsgesetz ge­re­gelt. Durch das Ge­setz sollen die Gesundheitsausgaben ge­ring ge­hal­ten und kei­ne Anreize zur Asylsuche in Deutsch­land geboten wer­den. Die Re­ge­lung ist ethisch um­strit­ten. Dass sie auch wirt­schaft­lich kei­nen Sinn macht, be­legt ei­ne Stu­die von Wissenschaftlern der Fa­kul­tät für Gesundheitswissenschaften der Uni­ver­si­tät Bie­le­feld und der Ab­tei­lung All­ge­mein­me­di­zin und Versorgungsforschung am Uni­ver­si­tätsklinikum Heidelberg.

Schlagwörter:Asylsuchende, Forschung, Gesundheitsversorgung

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