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15.11.2010

Wie (gut) arbeiten Jobcenter und Suchtberatungsstellen zusammen? - „Gut funktionierende Kooperationen sind noch die Minderheit!“

Stefan Bräunling, Gesundheit Berlin-Brandenburg

Laut einer Repräsentativerhebung der "Fachstelle für Arbeitsmarktintegration und Reintegration Suchtkranker" in Koblenz haben bis zu 20 Prozent der Arbeitslosen und bei den unter 25-Jährigen sogar bis zu 30 Prozent mit Suchtproblemen zu kämpfen. Wie gut ist es um die Zusammenarbeit zwischen den Trägern der Grundsicherung (Jobcentern, ARGEn) und der Suchthilfe in Deutschland bestellt? Dieser Frage ist der Gesamtverband für Suchtkrankenhilfe (GVS) der Diakonie in einer bundesweiten Befragung aller diakonischen Suchtberatungsstellen in Deutschland nachgegangen. „In den letzten Jahren hat sich die Zusammenarbeit zwischen Suchtberatungsstellen und Jobcentern / ARGEn deutlich verbessert. Unsere Befragung zeigt jedoch, dass für Menschen mit Suchtproblemen noch viel getan werden kann, um dem integrativen Anspruch des SGB II wirklich gerecht zu werden“, sagt GVS-Geschäftsführer Dr. Theo Wessel.

Einige organisatorische und strukturelle Defizite, die durch die Befragung identifiziert wurden:

  • Nur die Hälfte der befragten Beratungsstellen verfügt über eine schriftlich fixierte Kooperationsvereinbarung mit dem zuständigen Jobcenter und weniger als ein Drittel erhält eine spezielle Finanzierung der Beratungstätigkeit für die Jobcenter-Kunden.
  • Nur etwa 10% der Beratungsstellen sind im Jobcenter präsent.
  • Laut Deutscher Suchthilfestatistik wurden im Jahr 2009 bundesweit 6.300 von 126.600 (5 %) der überwiesenen Fälle in die Suchtberatung durch die ARGEn/Jobcenter veranlasst - eine vergleichsweise geringe Anzahl angesichts der unbestritten hohen Relevanz der Suchtproblematik im SGB II - System.

Die Folge: Die überwiegende Mehrheit (69 %) der befragten Beratungsstellen meint, dass die von den Jobcentern initiierten Maßnahmen für Kund/innen mit Suchtproblemen nur „gelegentlich“ greifen.    
Laut GVS macht die Befragung deutlich, dass sich die Zusammenarbeit zwischen Jobcentern und Suchtberatungsstellen immer dann entscheidend verbessert, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind:

  • eine schriftliche Kooperationsvereinbarung zwischen Beratungsstelle und Jobcenter;
  • eine spezielle Finanzierung der Beratungsleistungen für Kund/innen des Jobcenters;
  • eine regelmäßige Schulung der Mitarbeiter/innen der Jobcenter hinsichtlich der Früherkennung von Suchtproblemen bei den Kund/innen;
  • aufsuchende Suchtberatung in den Jobcentern.

Der Abschlussbericht der Befragung steht zum Download auf der GVS-Website bereit.

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