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07.06.2011

Wettbewerb "Kommunale Suchtprävention"

Elf Kommunen für vorbildliche Strategien zur Suchtprävention ausgezeichnet

Merle Wiegand, bis Mitte 2012: Gesundheit Berlin-Brandenburg e.V.

Schlagwörter:BZgA, Drogen, Förderpreis, Kommunen, Suchthilfe, Wettbewerb

Über 60 Städte, Gemeinden und Kreise haben sich beworben, elf Gewinner wurden nun ausgezeichnet. Der fünfte bundesweite Wettbewerb „Kommunale Suchtprävention“ stieß auch in diesem Jahr auf breite Beteiligung. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hatten Kommunen dazu aufgerufen, ihre Bewerbungen einzureichen. Gesucht waren kommunale Strategien zur Suchtprävention bei Kindern und Jugendlichen, denen es an materiellen, sozialen und individuellen Ressourcen fehlt. Hierzu zählen beispielsweise Heranwachsende, die in sucht- oder gewaltbelasteten Familien leben, Erfahrungen mit Kinderarmut und sozialer Isolation gemacht haben oder aus bildungsfernen Schichten kommen. Ziel des Bundeswettbewerbs ist es, vorbildliche kommunale Ansätze und Projekte der Suchtprävention zu verbreiten und anderen Kommunen als Vorbild zu dienen.

Insgesamt elf Kommunen, Städte und Landkreise wurden durch Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Mechthild Dyckmans und die Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Prof. Dr. Elisabeth Pott am 6. Juni in Berlin ausgezeichnet. Die Preisträger sind: die kreisfreien Städte Berlin-Tempelhof-Schöneberg, Hamburg und Frankfurt, die kreisangehörigen Kommunen Amelinghausen, Quickborn-Tornesch-Uetersen und Erbach und die Landkreise Traunstein, Parchim und Konstanz. Zusätzlich wurde vom GKV-Spitzenverband ein Sonderpreis zum Thema „Verknüpfung von Jugendsozialarbeit und Gesundheitsförderung bei der Betreuung von Kindern suchtbelasteter Eltern“ in Höhe von 10.000 Euro ausgelobt. Die Gewinner sind die Stadt Karlsruhe und der Landkreis Marburg-Biedenkopf.

Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, betonte: „Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebenslagen brauchen unsere besondere Hilfe, um trotz belastender Lebensumstände, gesund und mit guten Chancen für ihre Zukunft aufwachsen zu können. Die am Wettbewerb teilnehmenden kommunalen Akteure arbeiten in einem schwierigen sozialen Umfeld und mit Familien, die von Krankheit, Armut, Perspektivlosigkeit und Bildungsferne geprägt sind. Diese Arbeit ist äußerst anspruchsvoll und zugleich besonders notwendig. Mit den ausgelobten Preisen wollen wir dieses Engagement ganz besonders anerkennen.“

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, sagte: „Erfolgreiche Suchtprävention muss langfristig und ganzheitlich angelegt sein und die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen einbeziehen. Kommunen sind wichtige Partner in der Suchtvorbeugung. Viele Städte, Landkreise und Gemeinden haben bereits innovative Wege entwickelt, um gefährdete junge Menschen gezielt erreichen und unterstützen zu können. Ich danke allen Kommunen, die sich am Wettbewerb beteiligt haben, für ihre vorbildlichen Konzepte und dem GKV-Spitzenverband für seine Unterstützung.“

Eine von der BZgA gemeinsam mit der Drogenbeauftragten der Bundesregierung berufene Jury hat die Beiträge bewertet und die Preisträger ausgewählt. Die BZgA stellte ein Preisgeld in Höhe von insgesamt 60.000 Euro zur Verfügung. Betreut wurde der 5. Bundeswettbewerb durch das Deutsche Institut für Urbanistik.

Weitere Informationen zum Wettbewerb finden Sie unter: www.kommunale-suchtpraevention.de

Wie Suchtprävention gestaltet werden kann, zeigen zahlreiche Beispiele guter Praxis in der Praxisdatenbank "Gesundheitsförderung bei sozial Benachteiligten".

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