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27.03.2013

Bundesweite Initiative „Kinderfreundliche Kommunen“

Heide-Rose Brückner, Kinderfreundliche Kommunen e.V.

Schlagwörter:Kinderrechte, Kindesentwicklung, Kommunen

Sieben deutsche Pilotstädte ma­chen sich erst­mals auf den Weg, „Kinderfreundliche Kom­mu­nen“ zu wer­den. Mit die­ser In­iti­a­ti­ve un­ter­stüt­zen das Deutsche Kinderhilfswerk und das Deutsche Ko­mi­tee für UNICEF das En­ga­ge­ment zur Um­set­zung der UN-Kinderrechtskonvention auf lokaler Ebe­ne. Der da­zu gegründete Verein „Kinderfreundliche Kom­mu­nen e.V.“ wird Städte und Ge­mein­den be­ra­ten und be­glei­ten, die un­ter der Beteiligung von Kin­dern und Ju­gend­li­chen einen Aktionsplan für die lokale Um­set­zung von Kinderrechten verabschiedet haben. Für die gelungene Verabschiedung des Aktionsplans gibt es das Sie­gel „Kinderfreundliche Kom­mu­ne“. Die In­iti­a­ti­ve bietet Kom­mu­nen die Mög­lich­keit, die Rech­te von Kin­dern und da­mit den besonderen Schutz, die För­de­rung und die Beteiligung von jun­gen Menschen zu stär­ken. Die Pilotphase ist auf vier Jahre be­grenzt, in die­ser Zeit neh­men ma­xi­mal sie­ben Kom­mu­nen teil. Teile des Projekts fördert das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Fa­mi­lie, Senioren, Frauen und Ju­gend.

Internationale Standards für Kinderfreundliche Kommunen

Das Siegelverfahren erfolgt auf der Grund­la­ge internationaler Standards, entwickelt aus den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention. Neun Bausteine sind ge­setzt: die Beteiligung von Kin­dern und Ju­gend­li­chen, die kinderfreundliche Rahmengebung, der übergreifende Aktionsplan, die In­te­res­sen­ver­tre­tung für Kinder, der Vorrang des Kindeswohls, ein ausgewiesener Kinder- und Jugendetat, der regelmäßige Be­richt der Kom­mu­ne, die In­for­ma­ti­on über Kinderrechte und die Un­ter­stüt­zung von Kinderrechtsorganisationen. Diese Bausteine stel­len si­cher, dass die Kinderrechte im Leben und in der Politik von Städten und Ge­mein­den verankert wer­den.

Der Pro­zess in der Kom­mu­ne beginnt mit einer Stand­ort­be­stim­mung an­hand ei­nes Fragebogens. Begleitende Workshops mit Kin­dern und Ju­gend­li­chen er­mit­teln ih­re Wünsche und Vorschläge, die in den Aktionsplan ein­flie­ßen. Der Aktionsplan ist in­ter­dis­zi­pli­när aufgebaut und orientiert sich ins­be­son­de­re an den Themenfeldern von jun­gen Menschen wie Fa­mi­lie, Bil­dung und Er­zie­hung, Spiel und Frei­zeit, Ge­sund­heit und Si­cher­heit so­wie Wohnen, Wohnumfeld und Mobilität.

Vorrang des Kindeswohls

Vor allem im Bau­stein „Vorrang des Kindeswohls“ sind Ziele und Maß­nah­men der Ge­sund­heit und Si­cher­heit von Kin­dern und Ju­gend­li­chen von großer Be­deu­tung. Die In­iti­a­ti­ve Kinderfreundliche Kom­mu­ne hat die gesamte Al­ters­grup­pe zwi­schen 0 und 18 Jahren im Blick. Dem baby- und stillfreundlichen Krankenhaus kommt eben­so ein Au­gen­merk zu wie bei­spiels­wei­se der Suchtprävention von Ju­gend­li­chen. Ex­per­ten der Sachverständigenkommission, die den Verein Kinderfreundliche Kom­mu­nen be­ra­ten, befassen sich ins­be­son­de­re mit den Themen des Kindeswohls, der Par­ti­zi­pa­ti­on und den Rah­men­be­din­gung­en für kinder- und jugendfreundliche Kom­mu­nen. Kinder und Ju­gend­li­che aller sozialen Schich­ten und Le­bens­la­gen haben die glei­chen Rech­te, für ih­re Lebenssituationen will das Vorhaben zukunftsweisende Standards ent­wi­ckeln.

Die zukünftigen Kinderfreundlichen Kom­mu­nen wer­den sich ins­be­son­de­re da­ran mes­sen las­sen müs­sen, in­wie­weit sie allen Kin­dern und Ju­gend­li­chen ein gesundes und gewaltfreies Leben er­mög­li­chen kön­nen.

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