28.01.2009
Bundessozialgericht: Hartz IV-Regelsätze für Kinder sind verfassungswidrig
Der Hartz-IV-Regelsatz für Kinder von derzeit 211 Euro verstößt dem Bundessozialgericht zu Folge gegen das Grundgesetz. Die Kinder von Hartz-IV-Empfängern würden gegenüber ihren Eltern benachteiligt wie auch gegenüber Kindern von Sozialhilfeempfängern. Darin sehen die Richter einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, der im Grundgesetz festgeschrieben ist.
Die Richter riefen das Bundesverfassungsgericht an, damit die geltenden Regelungen im Sozialgesetzbuch II überprüft werden. Bis zur Entscheidung des Karlsruher Gerichts bleiben die Vorschriften aber gültig.
Wie bereits bei den Hartz-IV-Sätzen für Erwachsene, kritisierte das Bundessozialgericht nicht generell die Höhe des Kindersatzes. Das Gericht monierte vor allem, dass die Hartz-IV-Sätze für Kinder pauschal gewährt werden. Die Pauschale beträgt 60 Prozent des Regelsatzes für Erwachsene. Der Bedarf für Kinder hätte eigenständig berechnet und festgesetzt werden müssen, sagten die Sozialrichter. Auch sei für die verschiedenen Altersgruppen mit ihren unterschiedlichen Bedürfnissen keine Abstufung erfolgt.
Eine „Klatsche für die Politik“ nannte der Präsident des Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, das Urteil. Es sei ein Unding, dass sich die staatlichen Leistungen für Kinder nicht an ihren wirklichen Bedürfnissen orientierten. Hilgers forderte die Einführung von einmaligen Beihilfen etwa für Bekleidung und Schulkosten. „Es ist beschämend, dass Richter die Politiker an ihre Verantwortung für die Kinder in unserem Land erinnern müssen", sagte der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Ulrich Schneider. Nach Berechnungen des Paritätischen müssten die Regelsätze je nach Altersgruppe um bis zu 40 Prozent angehoben werden.
Zahlreiche Projekte und Initiativen, die in der Praxisdatenbank www.gesundheitliche-chancengleichheit.de abrufbar sind, unterstützen sozial benachteiligte Kinder und ihre Familien. Einige Beispiele:
Marburger Gesundheitsnetzwerk für Kinder "mittendrin"
Beratungsstelle Frühe Hilfen Harburg (Hamburg)
Familienprogramm ELAN (Halle)