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23.04.2010

Urteil: Kindergeld darf auf Hartz IV-Bezüge angerechnet werden

Nach einer jüngst veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist die Anrechnung des Kindergeldes auf die Hartz-IV-Bezüge von Kindern und Jugendlichen verfassungsgemäß. Dem Beschluss nach sicherten die Hartz-IV-Leistungen das Existenzminimum der Kinder. Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum sei bei der vollständigen Verrechnung des Kindergelds nicht verletzt.

Anfang Februar hatte das Verfassungsgericht bereits ein Urteil über die Leistungssätze nach Hartz-IV gefällt. Dabei hatte es die ungenaue Berechnung, nicht aber die Höhe des Sozialgeldes gerügt und betont, die Leistungsberechnung besonders bei Kindern müsse sich stärker an der Realität orientieren. Das Gericht warnte vor einem Ausschluss hilfebedürftiger Kinder von „Lebenschancen“.

Die Ansichten über den finanziellen Bedarf, der für ein gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen nötig ist, gehen derzeit weit auseinander. U.a. über das Thema einer ausreichenden Existenzsicherung von Kindern und Jugendlichen als eine der Voraussetzungen für ein gesundes Aufwachsen, diskutierten auch die Expertinnen und Experten, die am 18. Februar 2010 an dem Workshop „Sichere Übergänge, gesund aufwachsen“ vom Kooperationsverbund „Gesundheitsförderung bei sozial Benachteiligten“ teilnahmen.

Kinder- und Jugendgesundheit ist eines der zentralen Themen des Kooperationsverbundes. 2010 wird der Verbund die in den letzten Jahren gesammelten Erfahrungen in der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung bei Kindern und Jugendlichen in den Handlungsempfehlungen „Sichere Übergänge, gesundes Aufwachsen“ zusammenstellen. Ein erster Schritt dazu war der Expertenworkshop im Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB).

Weitere Informationen über den Workshop und Kinder- und Jugendgesundheit finden Sie auf der neu eingerichteten Seite zum Thema auf dieser Homepage.

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