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Aktiv für Gesundheit und Chancengleichheit

Good Practice in der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung

Der Good Practice-Ansatz für soziallagenbezogene Gesundheitsförderung bietet einen klaren fachlichen Orientierungsrahmen für die Planung und Umsetzung von Gesundheitsförderungsmaßnahmen, die aktiv zur Verbesserung der gesundheitlichen Chancengleichheit beitragen.

Die 12 Good Practice-Kriterien – auch als Kriterien guter Praxis bezeichnet – konzentrieren sich auf Maßnahmen, die gezielt die gesundheitlichen Chancen derjenigen verbessern, die sozial bedingt benachteiligt sind. Damit sind sowohl einzelne Projekte und Initativen als auch umfangreiche Programme und komplexe Netzwerke gemeint, die auf die Verbesserung der sozial bedingten Gesundheitsdeterminanten abzielen.

Die Entwicklung der Good Practice-Kriterien

Die 12 Kriterien für gute Praxis der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung wurden erstmals 2003 von einer Arbeitsgruppe des Beratenden Arbeitskreises des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (ehemals Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) und des bundesweiten Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit erarbeitet. Im Jahr 2005 wurden die Kriterien für gute Praxis erstmals veröffentlicht und 2015 auch als Steckbriefe im kompakten Broschüren-Format, die kostenlos durch das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit zur Verfügung gestellt wird. Die vierte Auflage der Broschüre wurde unter Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse durch die Arbeitsgruppe „Qualitätsentwicklung und Good Practice“ des Kooperationsverbundes sowie weiterer Expert*innen des Handlungsfeldes vollständig überarbeitet. 

Nutzung der Good Practice-Kriterien

Als Instrument zur Unterstützung der Qualitätsentwicklung in der Gesundheitsförderung sind die Kriterien für gute Praxis seit vielen Jahren fest etabliert. Richtungsweisende Dokumente der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung berufen sich auf die Kriterien für gute Praxis, etwa der Leitfaden des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung des § 20 SGB V (2024)  und der Präventionsbericht der Nationalen Präventionskonferenz der Bundesregierung (2023). Auch auf Landesebene dienen die Kriterien zur Orientierung, wie bei der Umsetzung der Landesrahmenvereinbarungen des Präventionsgesetzes. Die Good Practice-Kriterien basieren auf dem aktuellen Stand des wissenschaftlichen Diskurses im Fachgebiet Gesundheitsförderung. Sie lassen sich außerdem gut mit allgemeineren Ansätzen zur Qualitätsentwicklung in der Gesundheitsförderung (z. B. https://quint-essenz.ch) verbinden und stärken deren Zielsetzung, die gesundheitliche Chancengleichheit zu verbessern.  

Der Good Practice-Ansatz findet auch über die Grenzen Deutschlands hinaus großes Interesse. Durch die Broschüre in englischer Sprache ist er mittlerweile auch international bekannt, z. B. im Rahmen von EuroHealthNet.

Die Kriterien sollen dazu anregen, bestehende Aktivitäten der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung zu intensivieren und weitere Maßnahmen zu initiieren. Gemeinsam mit den Good Practice-Beispielen sollen sie Fachkräften und Entscheidungsträger*innen der Gesundheitsförderung und Prävention als praktische Werkzeuge dienen. Sie regen dazu an, bestehende Maßnahmen der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung zu intensivieren und neue Projekte zu initiieren. In Kombination mit den Good Practice-Beispielen bieten die Kriterien einen klaren Leitfaden zur Reflexion und Weiterentwicklung der eigenen Arbeit.

Veröffentlichungen aus dem Bereich Good Practice

Kontakt in der Geschäftsstelle

Jennifer Hartl

Gesundheit Berlin-Brandenburg e.V.

030 / 443190-702

hartl@gesundheitbb.de

Artikel im Bereich Good Practice

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