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Aktiv für Gesundheit und Chancengleichheit

Was überkommunale Daseinsfürsorge konkret bedeutet

Vernetztes Denken und Handeln des Landesverbandes Westfalen-Lippe

Meinolf Noeker , Landschaftsverband Westfalen-Lippe
07.02.2019

Im Rahmen des 16. Jahrestreffens des Ko­o­pe­ra­ti­ons­ver­bun­des Ge­sund­heit­liche Chan­cen­gleich­heit am 30. November 2018 konnte der Bei­tritt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) zum Verbund offiziell besiegelt wer­den. Prof. Dr. Mei­nolf Noeker, Krankenhausdezernent des LWL, stellte im Interview die bedeutende Rolle der Kommune zur Herstellung gesundheitlicher Chancengleichheit heraus.

Fra­ge des Moderators:

Fühlen Sie sich nach den Aus­füh­rung­en auf diesem „Ko­o­pe­ra­ti­onstreffen“ in Ihrem Be­schluss, dem Ko­o­pe­ra­ti­ons­ver­bund Ge­sund­heit­liche Chan­cen­gleich­heit beizutreten, bestärkt?

Prof. Dr. Mei­nolf Noeker:

Ja, au­ßer­or­dent­lich! Wir haben, glaube ich, ei­ne hohe Iden­ti­tät zwi­schen dem Grundanliegen des Ko­o­pe­ra­ti­ons­ver­bun­des und den Anliegen, die wir seit Jahrzehnten im Landschaftsverband Westfalen-Lippe als un­se­re kommunale Iden­ti­tät und Phi­lo­so­phie vertreten. Wir über­neh­men in den Landschaftsverbänden als überkommunale Or­ga­ni­sa­ti­on Auf­ga­ben, von de­nen die Kom­mu­nen in weiser Voraussicht vor Jahrzehnten festgelegt haben, dass sie sehr viel bes­ser durch interkommunale Vernetzung zu or­ga­ni­sie­ren sind. Wir bear­bei­ten und verantworten zum Bei­spiel Auf­ga­benbereiche des Sozialen, vor al­lem der Teil­ha­be und der Ein­glie­de­rung, der überörtlichen Jugendhilfe so­wie der psy­ch­iat­rischen stationären wie ambulanten Krankenhausversorgung in ge­mein­samer, überkommunaler Verantwortung. Die Ziel­set­zung ei­nes vernetzten Denkens und Handelns und die Grundphilosophie ei­ner Aus­rich­tung an ge­sund­heit­licher Chan­cen­gleich­heit tei­len wir mit dem Ko­o­pe­ra­ti­ons­ver­bund.

Im Sozialbereich sind wir vom Landesgesetzgeber NRW in sei­nem Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) als der zuständige Träger definiert worden, um den Auf­trag des Gesetzes umzusetzen, ambulante und stationäre Wohnformen zusammenzuführen und auch einheitlich zu fi­nan­zie­ren. Bei uns im LWL ist die Ge­schäfts­stel­le der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger der Bundesrepublik (BAGüS) an­säs­sig.

Im Be­reich der Jugendhilfe sind wir aktiv als überörtlicher Jugendhilfeträger. Ich darf Ihnen hierzu auch mei­ne Kol­le­gin Frau Dr. Bruchmann vorstellen. Dort stüt­zen wir die Ar­beit der örtlichen Jugendhilfeträger im Be­reich Wei­ter­bil­dung durch ei­ne Vielzahl von Fortbildungsmaßnahmen. Wir wir­ken in angemessener Wei­se kontrollierend, um fachliche Standards im In­te­res­se der betroffenen Kinder und Ju­gend­li­chen zu si­chern. Wir ko­or­di­nie­ren und sti­mu­lie­ren mit vielen innovativen Projekten zum Bei­spiel die Wei­ter­ent­wick­lung der Suchthilfe be­son­ders im präventiven und sekundärpräventiven Be­reich.

Im Be­reich der psy­ch­iat­rischen Krankenhausversorgung, die ich vertrete, haben wir elf erwachsenenpsy­ch­iat­rische so­wie vier kinder- und jugendpsy­ch­iat­rische Kli­niken. Psychiatrische The­ra­pie, soziale und gesellschaftliche Teil­ha­be, frühe Prä­ven­ti­on in der Jugendhilfe dür­fen wir nicht iso­liert den­ken. Wir er­ken­nen dies an einzelnen, schwie­rig verlaufenden Bi­o­gra­phien, die über die Sys­temgrenzen hinausweisen. Sie star­ten vielleicht mit Sozialpädagogischer Familienhilfe in Verantwortung der Jugendhilfe, er­hal­ten in Krisenphasen ei­ne The­ra­pie in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, kön­nen sich pri­vat und be­ruf­lich nicht wirk­lich sta­bi­li­sie­ren und benötigen auch im Erwachsenalter psy­ch­iat­rische oder suchttherapeutische Be­hand­lung an ei­ner Kli­nik. Bei ei­nem wei­ter­hin schweren Verlauf ist die In­te­gra­ti­on in den ersten Ar­beits­markt gefährdet, die Wohnsituation ist kri­tisch, Be­ra­tung, An­lei­tung und Un­ter­stüt­zung blei­ben er­for­der­lich. Es entwicklet sich seelische Be­hin­de­rung mit Teil­ha­bebedarf zum Bei­spiel in Form des Ambulant betreuten Wohnens nach BTHG. Und in fortgeschrittenem Al­ter kann - wie bei psy­ch­iat­risch ge­sun­den Menschen auch - ei­ne so­ma­tische Pflegebedürftigkeit hinzutreten. Für Personen mit ei­ner solchen Bi­o­gra­phie mit psy­ch­iat­rischer Mor­bi­di­tät und / oder seelischer Be­hin­de­rung haben wir im LWL spezialisierte Pflegeheime, in de­nen das Personal so­ma­tisch wie psy­ch­iat­risch qua­li­fi­ziert ist. Solche, im Ein­zel­fall si­cher langwierigen und extremen Verläufe zei­gen den­noch et­was Grundsätzliches auf: Wir haben in der Bundesrepublik zwar zwölf Sozialgesetzbücher, be­kom­men aber ge­sund­heit­liche Chan­cen­gleich­heit und Patientennutzen nur realisiert, wenn wir die Leis­tung­en der einzelnen Sozial­leistungsträger in­te­griert den­ken!
Im LWL wer­den diese Leis­tung­en übergreifend angeboten, das er­leich­tert Ko­o­pe­ra­ti­on über ei­nen verengten Blick der eigenen Zuständigkeitsdefinitionen und Abgrenzungszäune hinaus.

In ei­nem wei­teren Punkt spiegelt sich die Grundphilosophie des „Ko­o­pe­ra­ti­ons­ver­bun­des Ge­sund­heit­liche Chan­cen­gleich­heit“ mit un­se­rer Phi­lo­so­phie kommunalen Denkens. Wir rich­ten uns an dem tradierten und treffsi­cheren Be­griff der Daseinsfürsorge aus. Als Träger psy­ch­iat­rischer Krankenhäuser sind wir nicht un­ter­wegs, um Pro­fit für An­teils­eig­ner zu ma­chen. Natürlich müs­sen auch wir wirt­schaft­lich klug struk­tu­rie­ren, den­ken und ar­bei­ten - nicht zu­letzt aus Verantwortung für den Steu­er­zah­ler und den Beitragszahler.  Aber das Geld, das wir er­wirt­schaf­ten, geht au­to­ma­tisch wie­der zu­rück: in ei­ne Wei­ter­ent­wick­lung der psy­ch­iat­rischen Versorgung. Wir sind fi­nan­zi­ell ein mehr oder weniger geschlossenes Sys­tem. Wenn wir spar­sam sind, ge­win­nen wir Spielräume und Res­sour­cen für patientengerechte Investitionen. Ge­sund­heit­liche Chan­cen­gleich­heit bedeutet für uns, dass wir sehr da­rauf ach­ten, dass wir Pa­ti­en­tin­nen und Patienten nicht da­nach se­lek­tie­ren, wie ist die wirt­schaft­liche Ertragskraft und Revenue bei dem ei­nen oder bei dem anderen Patienten. Wir pi­cken kei­ne Ro­si­nen heraus. Wir fra­gen nicht, wie nied­rig ist vielleicht der klinische Auf­wand, den wir für ei­nen bestimmten Patienten be­trei­ben, mit der Konsequenz, dass wir ihn bevorzugt auf­neh­men. Oder um­ge­kehrt: Bei ei­nem Patienten mit komplexen Risikofaktoren, dass wir diesen mög­lichst schnell wei­ter verweisen. Ohne Ansehen der Person schau­en wir pri­mär nach Dring­lich­keit, Be­darf und Bedürfnissen. So definiert sich ein Kli­en­tel, um das wir uns in wohlverstandener Daseinsfürsorge be­son­ders gut und vorrangig kümmern müs­sen.

Wir wis­sen, dass wir letzt­lich al­le nur ge­mein­sam nach vorne kom­men. Der Diskussionsverlauf hier hat mir noch mal gezeigt, dass wir ei­ne sehr hohe Über­ein­kunft in den grundlegenden Zielen und Phi­lo­so­phien haben. Deswegen freut es mich au­ßer­or­dent­lich, dass ich heute hier den LWL als neues Mit­glied vertreten darf.

Applaus

Moderator:

Herzlichen Dank. Ich fand es beeindruckend, wie Sie dargestellt haben, wel­che Verantwortung Kom­mu­nen tra­gen, ge­sund­heit­liche Chan­cen­gleich­heit herzustellen!

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  • 18.03.2026

    online

    Difu-Dialog

    Kommunale Hitzevorsorge – Strategien, Partner, Praxisbeispiele

    Mit fortschreitendem Klimawandel steigen auch die gesundheitlichen Risiken von Hitzewellen in Deutschland. Besonders gefährdet sind vulnerable Gruppen wie ältere Menschen, chronisch Kranke und sozial Benachteiligte. Hitzevorsorge und Hitzeschutz beschäftigen viele Kommunen, denn städtische Hitzeinseln verschärfen die Belastung. Maßnahmen auf individueller, kommunaler und gesamtgesellschaftlicher Ebene sind zwingend notwendig, um Städte langfristig lebenswert zu erhalten. Doch wo stehen die Kommunen in Deutschland bei diesem Thema und wie können sie sich auf Hitzewellen vorbereiten? Welche Akteur:innen sind bei der Umsetzung von Maßnahmen wichtige Partner:innen? Und welche guten Beispiele und Learnings gibt es aus Deutschland und Europa?

    Weitere Informationen und den Link zur Anmeldung finden Sie hier.

    Kategorie: Veranstaltung
    Veranstalter: Deutsches Institut für Urbanistik
  • Hannover

    40 Jahre Ottawa-Charta: Wie steht es um Gesundheitsförderung in Stadt und Land?

    Bundessymposium des Gesunden Städte-Netzwerkes

    Vier Jahrzehnte Ottawa-Charta: Ein Anlass zum Feiern und Weiterdenken. Beim Bundessymposium 2026 greifen wir die Leitprinzipien der Charta auf und fragen, was sie heute für Kommunen, zivilgesellschaftliche Initiativen und Akteur*innen im Bereich Public Health bedeuten. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Gesundheitsförderung in Stadt und Land zukunftsfähig gestaltet werden kann, unter Berücksichtigung unterschiedlicher Lebenswelten, sozialer Lagen und kommunaler Strukturen.

    Das Bundessymposium richtet sich an alle Mitgliedskommunen des Gesunden Städte-Netzwerkes und an Interessierte, ob Verwaltung, Politik, Zivilgesellschaft oder Praxisakteur*innen. Ziel ist es, die interkommunale Vernetzung und die Weiterentwicklung gesundheitsfördernder Strukturen vor Ort zu stärken.

    Das Bundessymposium schließt sich an die Mitgliedsversammlung des Gesunden Städte-Netzwerkes an, die einen Tag zuvor beginnt und sich an die Mitgliedskommunen richtet. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

    Kategorie: Symposium
    Veranstalter: Gesunde Städte-Netzwerk
  • 20.04.2026 - 23.04.2026

    Wuppertal

    75. Wissenschaftlicher Kongress – Der Öffentliche Gesundheitsdienst

    ÖGD – Keiner wie wir!

    Unter dem Motto „ÖGD – Keiner wie wir!“ werden wir wieder vielfältige und interessante Themen aus Praxis und Wissenschaft gemeinsam diskutieren. 2026 wird uns unter anderem das Thema „Pakt für den ÖGD“ beschäftigen. Gleichermaßen wollen und müssen wir die Gelegenheit nutzen, uns mit den Lehren aus der Pandemie sowie der damit verbundenen Weiterentwicklung und zukünftigen Aufgabenwahrnehmung des ÖGD auseinanderzusetzen. Hierzu ist eine ganze Reihe von Themen in der Planung, an der das wissenschaftliche Programm-Komitee unter Leitung der Deutschen Gesellschaft für Öffentliches Gesundheitswesen e.V. (DGÖG) bereits mit Hochdruck zusammen mit den Fachausschüssen und Arbeitsgruppen, dem ausrichtenden Bundesland NRW sowie unserem Kooperationspartner, der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin e.V. (GHUP), arbeitet. Der wissenschaftliche Kongressbeirat des BVÖGD hat dazu viele Themenvorschläge unterbreitet.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kongresses.

    Kategorie: Kongress
    Veranstalter: Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V.

… weitere Termine

Leitfaden zur Erstellung von Artikeln

Reichen Sie gern Ihren Artikel zur soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung bei der Geschäftsstelle des Kooperationsverbundes ein! Für die Erstellung eines Artikels finden Sie hier einen Leitfaden mit unseren formalen und inhaltlichen Anforderungen.  

Ansprechpersonen

Die Geschäftsstelle des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit erreichen Sie jederzeit hier.

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Informationen über aktuelle Ent­wick­lung­en in der so­zi­al­la­gen­be­zoge­nen Ge­sund­heits­för­de­rung, neue An­ge­bo­te "Guter Pra­xis" so­wie über Ver­an­stal­tung­en, Wett­be­wer­be und Li­te­ra­tur zu diesem The­ma. Ent­wick­lung­en im Ko­o­pe­ra­ti­ons­ver­bund und Neu­ig­keit­en auf der Internetplattform wer­den eben­falls vorgestellt.

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