Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe gem. Paragraph 21 SGB V
Kurzbeschreibung mit Zielen und Maßnahmen
Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe gem. § 21 SGB V in allen Kindergärten und Grundschulen sowie in weiterführenden Schulen mit überdurchschnittlichem Kariesrisiko (Alter: 1-16 Jahre). Insbesondere bestehend aus: Reihenuntersuchung, Fluoridierung, pädagogische Unterrichtseinheiten.
Ziel:
Verhütung und Reduktion von Zahnerkrankungen.
Schwerpunktmethoden:
1. Gesundheitserziehung mit dem Ziel oral-self-care, spezielle Unterrichtsmethoden (emotionales Lernen) zur nachhaltigen Verhaltensprägung und -änderung
2. Vorsorgeuntersuchungen, Fluoridierungsmaßnahmen
Schwerpunkt sozial Benachteiligte:
Verteilung der Ressourcen nach Bedarfsorientiertheit (wo viel Karies anzutreffen ist: Ausweitung der Interventionen, wo wenig Karies besteht, können Interventionen reduziert werden).
Ermittlung der Einrichtungen (Kindergärten und Schulen) anhand von sozialepidemiologischen Kriterien:
Rankingliste alle Einrichtungen auf der Basis des Sozialstrukturatlas Berlin der erhöhten Kariesprävalenz (Polarisierung der Karies) in sozialen Brennpunkten kann so mit größtmöglicher Effektivität und Effizienz begegnet werden.
Dokumente zur Darstellung des Angebotes
Herr
Andreas Dietze
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Berlin
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