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Praxisdatenbank
Abgeschlossen

FreD (Frühintervention bei erstauffälligen DrogenkonsumentInnen)

Projektträger: Zentrum für Jugendberatung und Suchthilfe
Ort: 65232 Taunusstein-Hahn
Laufzeit: Januar 2006 -
Stand: 25.08.2008

Kurzbeschreibung mit Zielen und Maßnahmen

Kurzbeschreibung FreD

1. Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten

Jugendliche und heranwachsende Konsumenten illegaler Drogen werden durch die Angebote der Sucht- und Drogenhilfe i.d.R. nicht ausreichend erreicht. Dies gilt auch dann, wenn ein riskanter bzw. schädlicher Konsum vorliegt. Untersuchungen zeigen, dass bei jugendlichen Drogenkonsumenten die Kenntnis bestehender Angebote gering ist, professionelle Hilfe eher gemieden wird und Jugendliche von einem Mangel an Vertraulichkeit und Verständnis ausgehen und Zweifel haben, ob sie dort wirklich Unterstützung erfahren. Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass die Gruppe der bereits problematisch konsumierenden Jugendlichen und Heranwachsenden eher „unterversorgt“ ist, wobei Fragen des Zugangs bei der Entwicklung sekundär-präventiver Angebote eine wesentliche Rolle spielen.

Vor diesem knapp skizzierten Hintergrund hat die Koordinationsstelle Sucht des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) ein Konzept zur „Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten - FreD“ entwickelt.
Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) hat dieses in Kooperation mit acht Bundesländern als Modellprogramm aufgelegt. Die Leitidee des Modellprogramms bestand darin, 14- bis 21-Jährigen, aber auch jungen Erwachsenen bis zum 25. Lebensjahr nach einer polizeilichen Erstauffälligkeit - vorrangig in Verbindung mit § 31a BtMG (Absehen von Verfolgung) auf freiwilliger Basis oder auch im Zusammenhang mit den §§ 45 u. 47 Jugendgerichtsgesetz (JGG) nach Weisung - frühzeitig ein spezifisches suchtpräventives Angebot zu machen. Die Ansprache der Zielgruppe erfolgte im Rahmen der polizeilichen Erstvernehmung bzw. bis zur Mitteilung der (abschließenden) Entscheidung durch die Staatsanwaltschaft. Das Modellprogramm zielte u.a. darauf ab, erstauffälligen Drogengebrauchern fundierte Informationen über die verschiedenen Drogen, deren Wirkung und Risikopotentiale zu vermitteln, sie zur Reflexion des eigenen Umgangs mit psychoaktiven Substanzen anzuregen sowie zu Einstellungs- und Verhaltensänderungen zu motivieren. Grundlegendes Ziel war es zudem, die Entwicklung zu einem missbräuchlichen bzw. abhängigen Drogenkonsum sowie eine erneute strafrechtliche Auffälligkeit - verbunden mit ihren negativen Folgen - zu verhindern.
An 15 Modellstandorten war das Angebot bei Trägern der Sucht- und Drogenhilfe angesiedelt. Es bestand aus einem Einzelgespräch (In-Take-Gespräch) und einem viermal zweistündigen Kursangebot. Die einzelnen Kurseinheiten wurden von den (Präventions-) Fachkräften methodisch-didaktisch vorbereitet und durchgeführt.

2. Notwendigkeit einer sekundärpräventiven Maßnahme

Die Aktivitäten der Sucht- und Drogenhilfe konzentrieren sich überwiegend entweder auf die Primärprävention (Vermeidung des Konsums) oder die Behandlung und Beratung Suchtkranker (Therapie); Seltener werden Projekte im Rahmen der sog. Sekundär-prävention (konzentriert auf den Personenkreis, der mißbräuchlich Drogen konsumiert) entwickelt.
Aus fachlicher Sicht ist jedoch die Sinnhaftigkeit früher Interventionen bei einsetzendem Drogenkonsum unumstritten. Zusätzlich bietet das bei FreD angewandte Gruppen-setting eine erweiterte Reflexion des Themas Drogenkonsum gegenüber der Art der Auseinander-setzung, die in der Peergruppe üblich ist.

3. Der strafrechtliche Aspekt

Der Grundgedanke des Modellprojektes ist die Entkriminalisierung jugendlicher Erstkonsumenten und Betroffene früher als bisher dem örtlichen Hilfesystem zu zuführen.
Das deutsche Strafrecht sieht vor, bei Vorliegen definierter Voraussetzungen (u.a. Eigenbedarf, geringe Menge und Schuld, kein öffentliches Interesse (vgl. § 31 BtMG und
§ 45, 1. JGG) von einer Bestrafung abzusehen. Auch wenn mit § 31a BtMG die folgenlose Einstellung eines Verfahrens möglich ist, so hat der Gesetzgeber auch hier den Grundsatz „Hilfe vor Strafe'' formuliert und im JGG sogar den erzieherischen Auftrag unterstrichen. FreD schließt hier eine Lücke.

4. Ziele

Das Projekt FreD will:
· zur Reflexion des eigenen Umgangs mit psychoaktiven Substanzen und den zugrundeliegenden Situationen anregen,
· die Konfrontation mit den persönlichen Grenzen sowie den Folgen des eigenen Drogengebrauches ermöglichen,
· zu einer Einstellungs- und Verhaltensänderung motivieren,
· fundierte Information über die verschiedenen Drogen, deren Wirkung und Risikopotentiale vermitteln,
· die Fähigkeit eigenverantwortliche Entscheidungen vor dem Hintergrund der Selbst- und Fremdeinschätzung sowie der persönlichen Risikowahrnehmung zu treffen und zu stärken,
· Arbeitsweisen und Hilfen der regionalen Drogenhilfe bekannt machen.

5. Zielgruppe

Das FreD-Projekt wendet sich an Jugendliche, Heranwachsende sowie junge Erwachsene die mit Drogen experimentieren und / oder illegale Drogen konsumieren und dabei auffällig geworden sind, ohne bereits in ihrem Konsum eine Abhängigkeit entwickelt zu haben. Eine solche Erstauffälligkeit kann im strafrechtlichen, im schulischen oder im familiären Bereich aufgetreten sein.
Das Angebot ist als Kurz-Intervention angelegt, es umfasst ein ca. 1-1,5 -stündiges In-Take Gespräch und 8 Stunden Kurszeit (zwei Tage mit je 4 Std.). Insgesamt sollten zwischen Erstauffälligkeit und Kursabsolvierung nicht mehr als 7 - 8 Wochen liegen.

6. Angebotsstruktur: Von der Erstauffälligkeit zum Kurs

1. Erstauffälligkeit
2. Brief von der Polizei und Flyer erhalten
3. In-Take Gespräch, als Erstgespräch und Forum der Kontaktaufnahme
4. Entscheidung getroffen am FreD Kurs teilzunehmen.
5. 8-stündiger Kurs an zwei Tagen
6. Rückmeldung an Staatsanwaltschaft

Frau Petra Clemen (Fachstelle Suchtprävention für den Rheingau-Taunus-Kreis)
Zum Schwimmbad 12
65232 Taunusstein-Hahn ( Hessen )

Telefon: 06128 / 3031

Website: http://www.drogenberatung-jj.de

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