Ambulante Rehabilitation Sucht
Kurzbeschreibung mit Zielen und Maßnahmen
Von der Fachstelle für Beratung, Behandlung und Suchtvorbeugung wird als ambulante Behandlungsmaßnahme die "Ambulante Rehabilitation Sucht" durchgeführt. Diese Maßnahme wird als Ergänzung oder Alternative zur stationären Entwöhnungsbehandlung gesehen - von den Renten- und Krankenversicherungsträgern anerkannt und entsprechend refinanziert. Die ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen haben als Grundlage die Empfehlungsvereinbarung über Leistungen zur ambulanten Rehabilitation Suchtkranker.
Übergeordnetes Ziel der Ambulanten Rehabilitation Sucht ist die (Wieder-) Herstellung der beruflichen Erwerbsfähigkeit der Klient/innen. Damit verbunden wird angestrebt, die Abstinenz der Drogenabhängigen dauerhaft zu erhalten und deren gesundheitliche Störungen weitgehend auszugleichen oder zu beheben.
Die (Re-) Integration und das Wachstum der Klientel, deren Einbindung in ein soziales Netzwerk ohne Abhängigkeiten, soziale Sicherheit und Sinnfindung sind Säulen, die gestützt, entwickelt und/oder neu geschaffen werden müssen. Die Klient/innen sollen somit die Fähigkeit zur Übernahme von Verantwortung für sich und andere, Gestaltung eines sinnvollen, befriedigenden und gesicherten abstinenten Lebens in sozialer Selbstständigkeit erreichen.
Herr
Reinhard Fischer
Erkratherstraße 18
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Düsseldorf
(
Nordrhein-Westfalen
)
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E-Mail: reinhard.fischer@drogenhilfe.eu
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