Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Aktiv für Gesundheit und Chancengleichheit

Koordinierungsstellen Gesundheitliche Chancengleichheit in allen Bundesländern

  • ... unterstützen die Vernetzung in der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung auf Landesebene
  • ... begleiten und beraten Kommunen im Rahmen des Partnerprozesses "Gesundheit für alle"
  • ... tragen zur Weiterentwicklung der Praxis bei
  • ... stärken das Thema Gesundheitliche Chancengleichheit

Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz

Der erste GMK-Beschluss zu den KGC von 2007: https://www.gmkonline.de/Beschluesse.html?id=80_10.04&jahr=2007. Er ebnete den Weg zur paritätischen Finanzierung der (damals so genannten, heute KGC) Regionalen Knoten, die ab dem 1.1.2008 in vielen Bundesländern umgesetzt wurde. Die Formulierung lautet allerdings nicht explitzit „paritätisch“, sondern „in geeigneter Weise“.
Einen weiteren Beschluss zum Kooperationsverbund fasste die GMK 2014: https://www.gmkonline.de/Beschluesse.html?id=192&jahr=2014. Zusätzlich zur Begrüßung des kommunalen Partnerprozesses wurde auch die Struktur KGC hier noch einmal als hilfreich benannt.

Im Fokus

Artikel

Mit unserem News­letter immer aktuell informiert

Informationen über aktuelle Ent­wick­lung­en in der so­zi­al­la­gen­be­zoge­nen Ge­sund­heits­för­de­rung, neue An­ge­bo­te "Guter Pra­xis" so­wie über Ver­an­stal­tung­en, Wett­be­wer­be und Li­te­ra­tur zu diesem The­ma. Ent­wick­lung­en beim Ko­o­pe­ra­ti­ons­ver­bund und Neu­ig­keit­en auf der Internetplattform wer­den eben­falls vorgestellt.

nach oben