Koordinierungsstellen Gesundheitliche Chancengleichheit in den Bundesländern
In Deutschland werden viele Rahmenbedingungen für die Gesundheitsförderung auf der Ebene der Bundesländer gesetzt. Außer einem bundesweiten Austausch darf daher gerade eine Koordinierung gesundheitsfördernder Aktivitäten und Ansätze auf Landesebene nicht zu kurz kommen. Hier liegt die Aufgabe der Koordinierungsstellen Gesundheitliche Chancengleichheit (KGC). Sie unterstützen den Informationstransfer zwischen den einzelnen Angeboten wie auch die Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Landesebene. Nicht zuletzt treiben sie die Qualitätsentwicklung in der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung voran. Die KGC…
- sind die Kontakt- und Koordinierungsstellen für soziallagenbezogene Gesundheitsförderung und Prävention auf Landesebene,
- vernetzen Akteur*innen aus dem Gesundheitswesen und anderen gesundheitsrelevanten Handlungsfeldern (z.B. Jugend, Bildung, Umwelt, Soziales, Stadtentwicklung),
- richten Fachveranstaltungen, Koordinierungstreffen und Qualifizierungsmaßnahmen aus,
- begleiten und beraten Kommunen im Rahmen des Partnerprozesses "Gesundheit für alle",
- leisten Öffentlichkeitsarbeit,
- sind an der Entwicklung und Umsetzung von Pilotprojekten beteiligt,
- identifizieren Good Practice-Projekte,
- setzen bedarfsorientiert eigene inhaltliche Schwerpunkte landesweiter Arbeit und
- stärken das Thema Gesundheitliche Chancengleichheit.
Die Arbeit der KGC bei den Landesvereinigungen für Gesundheitsförderung oder vergleichbaren Institutionen wird in den jeweiligen Bundesländern finanziert, in der Regel paritätisch vom Gesundheitsministerium und den gesetzlichen Krankenkassen. Zusätzlich unterstützt das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit die Koordinierungsstellen.
Koordinierungsstellen Gesundheitliche Chancengleichheit (KGC) in Ihrem Bundesland
Im Fokus
Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz
Der erste GMK-Beschluss zu den KGC von 2007:
Er ebnete den Weg zur paritätischen Finanzierung der (damals so genannten, heute KGC) Regionalen Knoten, die ab dem 1.1.2008 in vielen Bundesländern umgesetzt wurde. Die Formulierung lautet allerdings nicht explitzit „paritätisch“, sondern „in geeigneter Weise“.
Einen weiteren Beschluss zum Kooperationsverbund fasste die GMK 2014:
Zusätzlich zur Begrüßung des kommunalen Partnerprozesses wurde auch die Struktur KGC hier noch einmal als hilfreich benannt.