Bei der Aufnahme neuer Klientinnen bzw. Klienten werden gemeinsam mit dem Betreuer bzw. der Betreuerin die Betreuungsziele besprochen, wovon einzelne festgeschrieben sind: u. a. Abstinenz, Rückführung in das gesellschaftliche Leben oder Stärkung des Selbstbewusstseins. Mit der Einverständniserklärung der Klientin bzw. des Klienten und der Annahme der Hausordnung mietet die Klientin bzw. der Klient in der Regel eine Wohnung an. Vermietet werden nur Einzelwohnungen. Die Aufenthaltsdauer im „Ambulant betreuten Wohnen“ ist unterschiedlich; maximal sind zwei Jahre möglich. Im Einzelfall muss erneut entschieden werden. Über 95 % der Klientinnen und Klienten entschließen sich zu einer Verlängerung ihres Aufenthaltes im „Ambulant betreuten Wohnen“ um ein weiteres Jahr.
Viele Suchtkranke müssen, um ihre Sucht besiegen zu können, ihre gewohnte Umgebung und ihren Freundeskreis verlassen. Das ist einer der Gründe, warum die Möglichkeit des „Ambulant betreuten Wohnens“ von den Betroffenen gern angenommen wird. Dort lernen sie Menschen kennen, die das gleiche Problem haben und vor ähnlichen Hürden stehen. Bereits abstinente Suchtkranke helfen den neuen Klientinnen und Klienten bei der Eingewöhnung und stärken durch ihr Vorbild den Mut der Betroffenen, ebenfalls den Weg aus der Sucht zu wählen und beizubehalten.
In der integrativen Therapie spricht der Suchtberater bzw. die Suchtberaterin mit der Klientin bzw. dem Klienten über ihr bzw. sein Problem und seine Lösungsmöglichkeiten, das heißt, es wird über Wege zur Sinnfindung zur Schaffung von Grundvertrauen, der Persönlichkeitsentfaltung und zum Aufbau von sozialen Netzwerken gesprochen. Durch die persönlichen Beratungen und das „Ambulant betreute Wohnen“ soll der Suchtkranke erkennen, dass ein Leben ohne die Sucht möglich und lohnenswert ist.
Die von den Klientinnen und Klienten während der betreuten Zeit geleistete Arbeit wird von der gesellschaftlichen Öffentlichkeit immer mehr geschätzt. Aus- bzw. Umbauten durch die Klientinnen und Klienten der Suchtberatungsstelle werden häufiger in der Presse vorgestellt. Die Einbindung der Betroffenen in die verschiedenen Arbeiten ist ein Weg, um die Ressourcen kranker Menschen mit mangelnder psychosozialer Kompetenz und fehlendem sozialen Netzwerk für die Bewältigung von Alltagssituationen zu stärken. Dass diese Einbindung den Betroffenen hilft, zeigt der Stolz, mit dem sie über die verrichteten Arbeiten berichten.
Nach einem halben Jahr im „Ambulant betreuten Wohnen“ werden die Klientinnen und Klienten auf „das Leben danach“ vorbereitet. Der neue Wohnort wird besprochen, das heißt, die Klientin bzw. der Klient muss sich entscheiden, wo er in Zukunft leben und seinen Freundeskreis aufbauen will; weiterhin werden Erwerbsmöglichkeiten geprüft; durch die Beratungsstelle und das „Möbel- und Klamottenmix“-Geschäft wird Unterstützung bei Umzug und Ausstattung gewährleistet. Oftmals helfen sich die Suchtkranken auch gegenseitig. Die Nachsorge eines Suchtkranken besitzt einen hohen Stellenwert. Derzeit wird diese Arbeit von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle übernommen, die oftmals ihre Freizeit nutzen, um bei ehemaligen Suchtkranken Hausbesuche vorzunehmen. Eine Personalstelle, die sich um die Nachsorge kümmern soll, wurde beim Sozialamt beantragt, jedoch bisher noch nicht bewilligt.
Nur durch das Engagement der im DRK-Kreisverband Jerichower Land e.V. arbeitenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnnen sowie der Betroffenen selbst konnte das Angebot des „Ambulanten betreutes Wohnens“ bisher konstant gehalten und weiterentwickelt werden.
Durch die ganztägige Betreuung der Suchtkranken konnten mehr Erfolge erzielt werden als mit der herkömmlichen Beratungsleistung. Oftmals reichen Entgiftung und Entwöhnungsbehandlung nicht aus, sodass eine hohe Rückfallgefahr besteht. Durch das „Ambulant betreute Wohnen“ konnte dies eingeschränkt werden, sodass es ca. 87 % der ehemaligen Suchtkranken schaffen, länger bzw. dauerhaft abstinent zu sein.