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Aktiv für Gesundheit und Chancengleichheit

"Wer passt hier nicht zu wem? Sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen und die Förderangebote im Übergang Schule-Beruf"

Eva-Lotta Bueren , Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ
08.11.2018

Eine Zusammenfassung des AGJ-Positionspapieres

Alle jun­gen Menschen sind beim Aufwachsen mit An­for­de­rung­en und Er­war­tung­en konfrontiert, de­nen sie sich stel­len müs­sen. Die Be­wäl­ti­gung der drei Kernherausforderungen Qualifizierung, Verselbstständigung und Selbstpositionierung, wie sie der 15. Kinder- und Jugendbericht benennt, wird für ei­nen Teil der jun­gen Menschen durch verschiedene Formen der Be­nach­tei­li­gung erschwert. Zu wesentlichen Be­nach­tei­li­gung­en führt die Le­bens­la­ge Ar­mut, die ei­ne gesellschaftliche Teil­ha­be gefährdet und häufig mit Bildungsbenachteiligung einhergeht.

Von welchen Benachteiligungen sind Jugendliche betroffen?

Im § 13 SGB VIII Ab­satz 1 und 2 wer­den zwei Arten von Be­nach­tei­li­gung­en von jun­gen Menschen un­ter­schie­den: strukturelle soziale Be­nach­tei­li­gung und individuelle Be­ein­träch­ti­gung. Einige die­ser Be­nach­tei­li­gungs- bzw. Be­ein­träch­ti­gungslagen sind: unsichere Zu­kunfts­aus­sich­ten so­wie das Fehlen von sozialer An­er­ken­nung und Er­fah­rung­en der eigenen Stär­ke und Handlungsfähigkeit. Jeder fünf­te junge Mensch wächst in Deutsch­land in Ar­mut auf und ist so­mit einer Bildungsbenachteiligung, fehlender gesellschaftlicher Teil­ha­be, höheren Gesundheitsrisiken, materiellen Entbehrungen, Diskriminierung und einem beständigen „existenziellen Druck“ ausgesetzt.

Gefährdungen und fehlende Ressourcen in der Herkunftsfamilie

Aufgrund ih­rer sozialen Si­tu­a­ti­on und der Bildungsvoraussetzungen der Eltern sind ei­ni­ge Fa­mi­lien nicht in der La­ge, ih­re jugendlichen Kinder hinreichend zu för­dern, in ih­rem Übergangsweg zu be­stär­ken, oder ausreichende emotionale Un­ter­stüt­zung zu leis­ten Einige Ju­gend­li­che haben keinen Kon­takt zu ih­rer Herkunftsfamilie und le­ben in wechselnden Unterkünften, meist oh­ne ein gut funktionierendes Un­ter­stüt­zungssystem.

Fluchterfahrungen

Die Si­tu­a­ti­on geflüchteter Jugendlicher ist häufig geprägt von Traumatisierung, der Er­fah­rung fehlender Zu­ge­hö­rig­keit so­wie aufenthaltsrechtlicher Un­si­cher­heit und da­mit einhergehender unmittelbarer Existenzängste. Bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, kommt der fehlende familiäre Halt als Problembelastung hinzu.

Welche Antworten hat die Kinder- und Jugendhilfe und insbesondere die Jugendsozialarbeit?

Es ist ins­be­son­de­re Auf­ga­be der Kinder- und Jugendhilfe, junge Menschen da­bei zu un­ter­stüt­zen, alterstypische Herausforderungen er­folg­reich zu meis­tern. Im Zen­trum des Jugendhilferechts ste­hen die För­de­rung der Ent­wick­lung der Per­sön­lich­keit und die Sta­bi­li­sie­rung der sozialen und psychischen Ent­wick­lung. Für junge Menschen, deren „altersgemäße gesellschaftliche In­te­gra­ti­on nicht we­nigs­tens durch­schnitt­lich ge­lun­gen ist“ und die bei ihrer beruflichen und bei ihrer „sozialen In­te­gra­ti­on besonderer För­de­rungs- und Vermittlungsbemühungen be­dür­fen“, wurde der § 13 zur Jugendsozialarbeit als eigenständiger Be­reich zwi­schen den erzieherischen Hilfen und der Kinder- und Jugendarbeit geschaffen. Jugendsozialarbeit enthält Ele­men­te aus beiden Handlungsfeldern, zielt aber vorrangig da­rauf ab, benachteiligte junge Menschen beim Über­gang von der Schule in den Be­ruf zu un­ter­stüt­zen.

Es ist zu be­o­bach­ten, dass ein Teil der Jugendämter Leis­tung­en nach § 13 SGB VIII in geringem Um­fang oder gar nicht anbietet. Jun­ge Menschen mit entsprechendem Förderbedarf wer­den stattdessen in Maß­nah­men der Bundesagentur für Ar­beit (SGB III) vermittelt oder an die Jobcenter (SGB II) verwiesen. Da diese Maß­nah­men an­de­re Ziel­stel­lung­en haben, bleibt ei­ne För­de­rung mit Hilfe der professionellen Instrumente der Jugendhilfe den betroffenen Ju­gend­li­chen oft vorenthalten

Die Jugendsozialarbeit kann den Ju­gend­li­chen so­wohl ganzheitliche För­de­rung und verlässliche Beziehungen als auch ei­ne Sta­bi­li­sie­rung durch niedrigschwellige An­ge­bo­te bie­ten. Eine Sta­bi­li­sie­rung der Ju­gend­li­chen steht im Mit­tel­punkt der För­de­rung, die nur über ein professionelles und stabiles Beziehungsangebot ge­lin­gen kann. Diese Beziehung bildet den Aus­gangs­punkt für konkrete Schritte mit entsprechenden Hilfen.

Welcher Änderungen bedarf es?

Ar­beitsförderung, Grundsicherung für Ar­beits­su­chen­de und Jugendsozialarbeit wei­sen ei­ne Schnitt­men­ge bei ih­ren Ziel­grup­pen auf, verfolgen je­doch unterschiedliche Ziele: Verkürzung der Ar­beits­lo­sig­keit und Be­en­di­gung des Leistungsbezuges ste­hen ei­ner umfassenden För­de­rung und Stär­kung junger Menschen zur gesellschaftlichen Teil­ha­be ge­gen­über. Da die Ar­beitsförderung ih­re An­ge­bo­te stark standardisiert hat und die Vergabeunterlagen für Jugendlichen-Maßnahmen von der Bundesagentur für Ar­beit zen­tral erstellt wer­den, sind diese für die individuellen Bedarfe vieler benachteiligter Jugendlicher nicht im­mer passfähig.

Zusammenarbeit der Rechtskreise muss verbessert werden

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die rechtskreisübergreifende Zu­sam­men­ar­beit sind grund­le­gend formuliert. Leider be­schränkt sich die Zu­sam­men­ar­beit in der Pra­xis oft da­rauf, dass je­der Träger nach ei­nem Sozialgesetzbuch in sei­nem Rechtskreis agiert und Kooperationen nur auf dem Wege des Kombinierens einzelner Maß­nah­men der jeweiligen Rechtskreise ent­ste­hen. Eine ganzheitliche Be­glei­tung von Ju­gend­li­chen mit besonderem Förderbedarf setzt je­doch gemeinsame Pla­nung­en von Förderangeboten und ei­ne gemeinsame Durch­füh­rung voraus. Jugendberufsagenturen set­zen hier an, wer­den je­doch in der Pra­xis un­ter­schied­lich umgesetzt.

Vernetzung der Systeme verbessern

Grundsätzlich müs­sen des­halb Un­ter­stüt­zungsangebote zur För­de­rung benachteiligter Ju­gend­li­cher noch stärker vernetzt ge­dacht wer­den. Nur in ei­nem guten Zu­sam­men­spiel aller Systeme und Rechtskreise, mit de­nen der oder die Ju­gend­li­che in Be­rüh­rung kommt (Jugendhilfe, Gesundheitssystem, Jus­tiz, Schule etc.), kann ei­ne nachhaltige, passgenaue Hilfeleistung er­fol­gen.

So sollten Ent­schei­dung­en über die Un­ter­stüt­zung junger Menschen an deren Bedarfen und auf der Grund­la­ge pädagogischer Erkenntnisse getroffen wer­den; fiskalische Gesichtspunkte dür­fen nicht entscheidungsleitend sein. Die Jugendsozialarbeit sollte hier bewusster und klarer mit ihrer Verantwortung um­ge­hen. In diesem Zu­sam­men­hang sollte auch der An­spruch auf Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) verbindlicher ausgestaltet wer­den.

Die AGJ sieht daher u.a. folgende Handlungsbedarfe:

  • Es bedarf ei­ner dauerhaften finanziellen Aus­stat­tung der Jugendso­zi­alarbeit nach § 13 SGB VIII in allen Jugendamtsbezirken.
  • Im Rahmen ei­ner SGB VIII-Reform solle zu­dem sei­tens des Bundesgesetzgebers sichergestellt wer­den, dass die An­ge­bo­te der Jugendso­zi­alarbeit (und der Jugendarbeit) ei­nen verbindlicheren Cha­rak­ter er­hal­ten, der gewährleistet, dass auf örtlicher Ebe­ne die Bedarfe ermittelt und ent­spre­chend finanziert wer­den.
  • Es soll ein fachlicher Dis­kurs in der Kinder- und Jugendhilfe zur Aus­ge­stal­tung des § 13 SGB VIII stattfinden und erörtert wer­den, ob der § 13 SGB VIII stärker prä­ven­tiv ausgerichtet wer­den und weniger strikt auf den unmittelbaren Über­gang von der Schule in den Be­ruf orientiert sein soll.
  • Die Förderangebote des SGB II und III der Be­rufs­schu­len für junge Menschen im Über­gang Schule-Be­ruf müs­sen in­di­vi­du­eller ge­stalt­bar sein, stärker auf die Res­sour­cen und die Wünsche der Ju­gend­li­chen ausgerichtet wer­den und mehr Freiräume zur persönlichen Ent­wick­lung, aber auch zur Umentscheidung vorhalten. Um dies zu leis­ten, müs­sen die Förderangebote mit intensiverer so­zi­alpädagogischer Be­glei­tung ausgestattet wer­den.
  • Auf kommunaler und regionaler Ebe­ne sollen Berichte zur Bildungs- und Ausbildungssituation, zur Lebenssituation von Fa­mi­lien, aber auch von Ju­gend­li­chen in der Re­gi­on erarbeitet und ge­mein­sam evaluiert wer­den.

Durch ei­ne Um­set­zung der Hand­lungs­empfeh­lun­gen und ei­ner starken Jugendso­zi­alarbeit, kön­nen Kinder und Ju­gend­li­che aus so­zi­al be­nach­tei­lig­ten Verhältnissen nach­hal­tig und in­di­vi­du­ell unterstützt wer­den. Die so­zi­alpädagogischen An­ge­bo­te der Jugendso­zi­alarbeit tra­gen zur Chan­cen­gleich­heit die­ser Ju­gend­li­chen bei. Denn: Will ei­ne Ge­sell­schaft Chan­cen­gleich­heit verwirklichen, so muss sie die Voraussetzungen für gleichberechtigte Teil­ha­be schaffen. Die Jugendso­zi­alarbeit kann hierzu ei­nen wichtigen Bei­trag leis­ten.

Das vollständige Positionspapier zum Download.

Website der AGJ.

Kontakt
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ
Child and Youth Welfare Association
Mühlendamm 3
10178 Berlin

Tel. 0049 (0) 30 400 40-200
Fax 0049 (0) 30 400 40-232

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  • Vechta

    „Wie können wir gesund alt werden in einer vielfältigen Welt?“

    Tagung im Rahmen der Veranstaltungsreihe zum Neunten Altersbericht

    Die Tagung am 1. Oktober 2025 in Vechta ist Teil einer Veranstaltungsreihe des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) zum Neunten Altersbericht der Bundesregierung und findet in Kooperation mit der Universität Vechta statt.

    Bei der Veranstaltung sollen zentrale Ergebnisse des Neunten Altersberichts zum Thema Gesundheit und Versorgung vorgestellt und die entsprechenden Handlungsempfehlungen der Altersberichtskommission vor dem Hintergrund unserer vielfältigen Gesellschaft diskutiert werden. In drei Symposien besteht die Möglichkeit, spezifische Themen zur Gesundheitsförderung und Quartiersentwicklung, zur Versorgungssituation in Medizin und Pflege sowie zu den Wechselwirkungen von Wohnen, Mobilität und Gesundheit vertiefend zu besprechen.

    Infos zur Tagung und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier: https://www.neunter-altersbericht.de/gesundheit.

    Kategorie: Tagung
    Veranstalter: Deutsches Zentrum für Altersfragen
  • Berlin

    Barcamp Nachhaltigkeit und Klimaresilienz

    Zusammen stark durch heiße Zeiten - mit Ideen, die bewegen

    Der AWO Bundesverband und die Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG) laden alle Interessierten herzlich zum Barcamp „Nachhaltigkeit und Klimaresilienz“ ein. Beide Organisationen setzen sich seit Jahren für eine klimagerechte und gesunde Zukunft ein – in der Wohlfahrtspflege und darüber hinaus.

    Die AWO hat bereits vor einigen Jahren beschlossen, dass sie mit ihren über 18.000 Einrichtungen vor dem Jahr 2040 klimaneutral werden möchte. Wir sind unglaublich stolz, dass das Thema in den letzten Jahren so an Fahrt aufgenommen und nicht zuletzt dank eurem Engagement bereits zu vielen spannenden Veränderungen in der AWO-Welt und darüber hinaus geführt hat. Projekte wie „klimafreundlich pflegen“, „Hitzeresiliente und Gesundheitsfördernde Lebens- und Arbeitsbedingungen in der stationären Pflege (HIGELA)“ und „KidZ - köstlich in die Zukunft“ waren dabei wichtige Impulsgeber.

    Anlässlich des Abschlusses der beiden letztgenannten Projekte, die AWO und KLUG gemeinsam durchführen und vom BKK Dachverband gefördert werden, wollen wir mit Euch über den Weg der Freien Wohlfahrtspflege zur Klimaneutralität und -resilienz sprechen sowie innovative Methoden und Ansätze aus euren Arbeitsbereichen kennenlernen.

    Hier zur Anmeldung.

    Kategorie: Veranstaltung
    Veranstalter: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband
  • Ludwigsburg

    Die gesunde Kommune von morgen

    Am 16.10.2025 findet der Fachtag „Die gesunde Kommune von morgen“ an der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg statt.

    Es geht um die folgenden zentralen Fragen:
    Wie können Kommunen mit klimatischen Belastungen, dichter Bebauung und neuen Risiken wie Cyberangriffen oder großflächigen Stromausfällen umgehen? 

    Welche Verantwortung kommt dem Öffentlichen Gesundheitsdienst dabei zu? 

    Und wie lässt sich Resilienz lokal, konkret und wirkungsvoll verankern?

    Es werden Perspektiven aus Forschung, Verwaltung und Praxis zusammengetragen:
    Mit Beiträgen zur Katastrophenhilfeforschung, zu realen kommunalen Bedrohungslagen und zur strategischen Resilienzplanung.

    In Workshops wird vertiefend zu kinderfreundlicher Stadtentwicklung, digitalen Risiken, dem Community Readiness Assessment und zur Rolle des ÖGD in gesunder Stadt- und Gemeindepolitik gearbeitet.

    Programm, Teilnahmegebühr: 40€; Anmeldung bis 09.10.2025 möglich auf der Website.

    Kategorie: Veranstaltung
    Veranstalter: APOLLON Hochschule der Gesundheitswirtschaft

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