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Aktiv für Gesundheit und Chancengleichheit

"Wer passt hier nicht zu wem? Sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen und die Förderangebote im Übergang Schule-Beruf"

Eine Zusammenfassung des AGJ-Positionspapieres

Eva-Lotta Bueren , Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ
08.11.2018

Alle jun­gen Menschen sind beim Aufwachsen mit An­for­de­rung­en und Er­war­tung­en konfrontiert, de­nen sie sich stel­len müs­sen. Die Be­wäl­ti­gung der drei Kernherausforderungen Qualifizierung, Verselbstständigung und Selbstpositionierung, wie sie der 15. Kinder- und Jugendbericht benennt, wird für ei­nen Teil der jun­gen Menschen durch verschiedene Formen der Be­nach­tei­li­gung erschwert. Zu wesentlichen Be­nach­tei­li­gung­en führt die Le­bens­la­ge Ar­mut, die ei­ne gesellschaftliche Teil­ha­be gefährdet und häufig mit Bildungsbenachteiligung einhergeht.

Von welchen Benachteiligungen sind Jugendliche betroffen?

Im § 13 SGB VIII Ab­satz 1 und 2 wer­den zwei Arten von Be­nach­tei­li­gung­en von jun­gen Menschen un­ter­schie­den: strukturelle soziale Be­nach­tei­li­gung und individuelle Be­ein­träch­ti­gung. Einige die­ser Be­nach­tei­li­gungs- bzw. Be­ein­träch­ti­gungslagen sind: unsichere Zu­kunfts­aus­sich­ten so­wie das Fehlen von sozialer An­er­ken­nung und Er­fah­rung­en der eigenen Stär­ke und Handlungsfähigkeit. Jeder fünf­te junge Mensch wächst in Deutsch­land in Ar­mut auf und ist so­mit einer Bildungsbenachteiligung, fehlender gesellschaftlicher Teil­ha­be, höheren Gesundheitsrisiken, materiellen Entbehrungen, Diskriminierung und einem beständigen „existenziellen Druck“ ausgesetzt.

Gefährdungen und fehlende Ressourcen in der Herkunftsfamilie

Aufgrund ih­rer sozialen Si­tu­a­ti­on und der Bildungsvoraussetzungen der Eltern sind ei­ni­ge Fa­mi­lien nicht in der La­ge, ih­re jugendlichen Kinder hinreichend zu för­dern, in ih­rem Übergangsweg zu be­stär­ken, oder ausreichende emotionale Un­ter­stüt­zung zu leis­ten Einige Ju­gend­li­che haben keinen Kon­takt zu ih­rer Herkunftsfamilie und le­ben in wechselnden Unterkünften, meist oh­ne ein gut funktionierendes Un­ter­stüt­zungssystem.

Fluchterfahrungen

Die Si­tu­a­ti­on geflüchteter Jugendlicher ist häufig geprägt von Traumatisierung, der Er­fah­rung fehlender Zu­ge­hö­rig­keit so­wie aufenthaltsrechtlicher Un­si­cher­heit und da­mit einhergehender unmittelbarer Existenzängste. Bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, kommt der fehlende familiäre Halt als Problembelastung hinzu.

Welche Antworten hat die Kinder- und Jugendhilfe und insbesondere die Jugendsozialarbeit?

Es ist ins­be­son­de­re Auf­ga­be der Kinder- und Jugendhilfe, junge Menschen da­bei zu un­ter­stüt­zen, alterstypische Herausforderungen er­folg­reich zu meis­tern. Im Zen­trum des Jugendhilferechts ste­hen die För­de­rung der Ent­wick­lung der Per­sön­lich­keit und die Sta­bi­li­sie­rung der sozialen und psychischen Ent­wick­lung. Für junge Menschen, deren „altersgemäße gesellschaftliche In­te­gra­ti­on nicht we­nigs­tens durch­schnitt­lich ge­lun­gen ist“ und die bei ihrer beruflichen und bei ihrer „sozialen In­te­gra­ti­on besonderer För­de­rungs- und Vermittlungsbemühungen be­dür­fen“, wurde der § 13 zur Jugendsozialarbeit als eigenständiger Be­reich zwi­schen den erzieherischen Hilfen und der Kinder- und Jugendarbeit geschaffen. Jugendsozialarbeit enthält Ele­men­te aus beiden Handlungsfeldern, zielt aber vorrangig da­rauf ab, benachteiligte junge Menschen beim Über­gang von der Schule in den Be­ruf zu un­ter­stüt­zen.

Es ist zu be­o­bach­ten, dass ein Teil der Jugendämter Leis­tung­en nach § 13 SGB VIII in geringem Um­fang oder gar nicht anbietet. Jun­ge Menschen mit entsprechendem Förderbedarf wer­den stattdessen in Maß­nah­men der Bundesagentur für Ar­beit (SGB III) vermittelt oder an die Jobcenter (SGB II) verwiesen. Da diese Maß­nah­men an­de­re Ziel­stel­lung­en haben, bleibt ei­ne För­de­rung mit Hilfe der professionellen Instrumente der Jugendhilfe den betroffenen Ju­gend­li­chen oft vorenthalten

Die Jugendsozialarbeit kann den Ju­gend­li­chen so­wohl ganzheitliche För­de­rung und verlässliche Beziehungen als auch ei­ne Sta­bi­li­sie­rung durch niedrigschwellige An­ge­bo­te bie­ten. Eine Sta­bi­li­sie­rung der Ju­gend­li­chen steht im Mit­tel­punkt der För­de­rung, die nur über ein professionelles und stabiles Beziehungsangebot ge­lin­gen kann. Diese Beziehung bildet den Aus­gangs­punkt für konkrete Schritte mit entsprechenden Hilfen.

Welcher Änderungen bedarf es?

Ar­beitsförderung, Grundsicherung für Ar­beits­su­chen­de und Jugendsozialarbeit wei­sen ei­ne Schnitt­men­ge bei ih­ren Ziel­grup­pen auf, verfolgen je­doch unterschiedliche Ziele: Verkürzung der Ar­beits­lo­sig­keit und Be­en­di­gung des Leistungsbezuges ste­hen ei­ner umfassenden För­de­rung und Stär­kung junger Menschen zur gesellschaftlichen Teil­ha­be ge­gen­über. Da die Ar­beitsförderung ih­re An­ge­bo­te stark standardisiert hat und die Vergabeunterlagen für Jugendlichen-Maßnahmen von der Bundesagentur für Ar­beit zen­tral erstellt wer­den, sind diese für die individuellen Bedarfe vieler benachteiligter Jugendlicher nicht im­mer passfähig.

Zusammenarbeit der Rechtskreise muss verbessert werden

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die rechtskreisübergreifende Zu­sam­men­ar­beit sind grund­le­gend formuliert. Leider be­schränkt sich die Zu­sam­men­ar­beit in der Pra­xis oft da­rauf, dass je­der Träger nach ei­nem Sozialgesetzbuch in sei­nem Rechtskreis agiert und Kooperationen nur auf dem Wege des Kombinierens einzelner Maß­nah­men der jeweiligen Rechtskreise ent­ste­hen. Eine ganzheitliche Be­glei­tung von Ju­gend­li­chen mit besonderem Förderbedarf setzt je­doch gemeinsame Pla­nung­en von Förderangeboten und ei­ne gemeinsame Durch­füh­rung voraus. Jugendberufsagenturen set­zen hier an, wer­den je­doch in der Pra­xis un­ter­schied­lich umgesetzt.

Vernetzung der Systeme verbessern

Grundsätzlich müs­sen des­halb Un­ter­stüt­zungsangebote zur För­de­rung benachteiligter Ju­gend­li­cher noch stärker vernetzt ge­dacht wer­den. Nur in ei­nem guten Zu­sam­men­spiel aller Systeme und Rechtskreise, mit de­nen der oder die Ju­gend­li­che in Be­rüh­rung kommt (Jugendhilfe, Gesundheitssystem, Jus­tiz, Schule etc.), kann ei­ne nachhaltige, passgenaue Hilfeleistung er­fol­gen.

So sollten Ent­schei­dung­en über die Un­ter­stüt­zung junger Menschen an deren Bedarfen und auf der Grund­la­ge pädagogischer Erkenntnisse getroffen wer­den; fiskalische Gesichtspunkte dür­fen nicht entscheidungsleitend sein. Die Jugendsozialarbeit sollte hier bewusster und klarer mit ihrer Verantwortung um­ge­hen. In diesem Zu­sam­men­hang sollte auch der An­spruch auf Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) verbindlicher ausgestaltet wer­den.

Die AGJ sieht daher u.a. folgende Handlungsbedarfe:

  • Es bedarf ei­ner dauerhaften finanziellen Aus­stat­tung der Jugendso­zi­alarbeit nach § 13 SGB VIII in allen Jugendamtsbezirken.
  • Im Rahmen ei­ner SGB VIII-Reform solle zu­dem sei­tens des Bundesgesetzgebers sichergestellt wer­den, dass die An­ge­bo­te der Jugendso­zi­alarbeit (und der Jugendarbeit) ei­nen verbindlicheren Cha­rak­ter er­hal­ten, der gewährleistet, dass auf örtlicher Ebe­ne die Bedarfe ermittelt und ent­spre­chend finanziert wer­den.
  • Es soll ein fachlicher Dis­kurs in der Kinder- und Jugendhilfe zur Aus­ge­stal­tung des § 13 SGB VIII stattfinden und erörtert wer­den, ob der § 13 SGB VIII stärker prä­ven­tiv ausgerichtet wer­den und weniger strikt auf den unmittelbaren Über­gang von der Schule in den Be­ruf orientiert sein soll.
  • Die Förderangebote des SGB II und III der Be­rufs­schu­len für junge Menschen im Über­gang Schule-Be­ruf müs­sen in­di­vi­du­eller ge­stalt­bar sein, stärker auf die Res­sour­cen und die Wünsche der Ju­gend­li­chen ausgerichtet wer­den und mehr Freiräume zur persönlichen Ent­wick­lung, aber auch zur Umentscheidung vorhalten. Um dies zu leis­ten, müs­sen die Förderangebote mit intensiverer so­zi­alpädagogischer Be­glei­tung ausgestattet wer­den.
  • Auf kommunaler und regionaler Ebe­ne sollen Berichte zur Bildungs- und Ausbildungssituation, zur Lebenssituation von Fa­mi­lien, aber auch von Ju­gend­li­chen in der Re­gi­on erarbeitet und ge­mein­sam evaluiert wer­den.

Durch ei­ne Um­set­zung der Hand­lungs­empfeh­lun­gen und ei­ner starken Jugendso­zi­alarbeit, kön­nen Kinder und Ju­gend­li­che aus so­zi­al be­nach­tei­lig­ten Verhältnissen nach­hal­tig und in­di­vi­du­ell unterstützt wer­den. Die so­zi­alpädagogischen An­ge­bo­te der Jugendso­zi­alarbeit tra­gen zur Chan­cen­gleich­heit die­ser Ju­gend­li­chen bei. Denn: Will ei­ne Ge­sell­schaft Chan­cen­gleich­heit verwirklichen, so muss sie die Voraussetzungen für gleichberechtigte Teil­ha­be schaffen. Die Jugendso­zi­alarbeit kann hierzu ei­nen wichtigen Bei­trag leis­ten.

Das vollständige Positionspapier zum Download.

Website der AGJ.

Kontakt
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ
Child and Youth Welfare Association
Mühlendamm 3
10178 Berlin

Tel. 0049 (0) 30 400 40-200
Fax 0049 (0) 30 400 40-232

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  • 13.04.2026 - 14.04.2026

    Hannover

    Künstliche Intelligenz in der Prävention

    31. Deutsche Präventionstag

    Der 31. Deutsche Präventionstag lädt dazu ein, das Thema „Künstliche Intelligenz in der Prävention“ umfassend und zukunftsorientiert zu beleuchten. Im Fokus stehen dabei zentrale Fragen:

    • Welche Herausforderungen bringt KI im Kontext von Kriminalität und Sicherheit, aber auch im gesamtgesellschaftlichen Miteinander mit sich?
    • Welche tiefgreifenden Veränderungen gehen mit ihrem Einsatz einher – und wer ist davon in welcher Weise betroffen?

    Gleichzeitig richtet sich der Blick nach vorn:

    • Wie lässt sich KI gezielt und verantwortungsvoll für die Präventionsarbeit nutzen?

    Dabei geht es nicht nur um technologische Potenziale, sondern auch um die ethische und praktische Frage, wie ein bewusster, reflektierter Umgang mit KI in der Prävention gelingen kann.

    Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

    Kategorie: Kongress
  • 20.04.2026 - 23.04.2026

    Wuppertal

    75. Wissenschaftlicher Kongress – Der Öffentliche Gesundheitsdienst

    ÖGD – Keiner wie wir!

    Unter dem Motto „ÖGD – Keiner wie wir!“ werden wir wieder vielfältige und interessante Themen aus Praxis und Wissenschaft gemeinsam diskutieren. 2026 wird uns unter anderem das Thema „Pakt für den ÖGD“ beschäftigen. Gleichermaßen wollen und müssen wir die Gelegenheit nutzen, uns mit den Lehren aus der Pandemie sowie der damit verbundenen Weiterentwicklung und zukünftigen Aufgabenwahrnehmung des ÖGD auseinanderzusetzen. Hierzu ist eine ganze Reihe von Themen in der Planung, an der das wissenschaftliche Programm-Komitee unter Leitung der Deutschen Gesellschaft für Öffentliches Gesundheitswesen e.V. (DGÖG) bereits mit Hochdruck zusammen mit den Fachausschüssen und Arbeitsgruppen, dem ausrichtenden Bundesland NRW sowie unserem Kooperationspartner, der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin e.V. (GHUP), arbeitet. Der wissenschaftliche Kongressbeirat des BVÖGD hat dazu viele Themenvorschläge unterbreitet.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kongresses.

    Kategorie: Kongress
    Veranstalter: Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V.
  • Bundeskonferenz "Gesund und aktiv älter werden" 2026

    Demenzprävention im Dialog – Aufklärung verbessern, Strukturen stärken, Risiken reduzieren

    Wie können wir Demenz wirksam vorbeugen? Welche Ansätze funktionieren wirklich – und wie bringen wir sie in die Praxis? Diese hochaktuellen Fragen stehen im Mittelpunkt der 8. Bundeskonferenz „Gesund und aktiv älter werden“ des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit. Die Konferenz findet am Mittwoch, den 22. April 2026, in Köln statt. Eingeladen sind Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie Fachkräfte aus Wissenschaft, Praxis und Politik, um gemeinsam die Demenzprävention in Deutschland nachhaltig zu stärken.

    Die Teilnehmenden erwartet aktuelle Erkenntnisse zu demenzpräventiven Lebensstilfaktoren im Kontext anderer nicht-übertragbarer Erkrankungen, nationale und internationale Good-Practice-Beispiele sowie Impulse zu personalisierten und multimodalen Präventionsstrategien. Darüber hinaus werden Maßnahmen der Verhältnisprävention und Möglichkeiten der Früherkennung beleuchtet. Renommierte Expertinnen und Experten geben wissenschaftliche Impulse und praxisnahe Einblicke, darunter Professorin Dr. Daniela Berg, Professor Dr. Frank Jessen und Professor Dr. René Thyrian. Die Veranstaltung bietet Raum für Austausch, Vernetzung und Diskussionen.

    Die Veranstaltung ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist notwendig, da die Teilnahmeplätze begrenzt sind. 

    Weitere Informationen und die Anmeldung unter www.gesund-aktiv-aelter-werden.de/fachinformationen/unsere-bundeskonferenzen/aktuelle-bioeg-bundeskonferenz

    Kategorie: Konferenz
    Veranstalter: Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit

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