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Aktiv für Gesundheit und Chancengleichheit

Vorrang für Verhältnisprävention

12.04.2018

Kontakt zum Zukunftsforum:      Geschäftsstelle Zukunftsforum Public Health
                                                  General-Pape-Str. 62-66
                                                  12101 Berlin
                                                  zukunftsforum@rki.de

Chan­cen für mehr Verhältnisprävention

Die Wahl des The­mas „Wege zu Health in all Policies“ bei der Po­di­ums­dis­kus­si­on des Zukunftsforums Public Health 2017 soll zei­gen: Eine großflächige Verbesserung der Ge­sund­heit al­ler in Deutsch­land ist vor al­lem durch ei­ne Än­de­rung der Lebensverhältnisse zu er­war­ten. Diese setzt voraus, dass im po­li­tischen Handeln ge­mäß des Helsinki - Statements Ge­sund­heit und ge­sund­heit­licher Chan­cen­gleich­heit Priorität eingeräumt wird (Weltgesundheitskonferenz 2013).

Neben der Ori­en­tie­rung an „Health in all policies“ möchten wir je­doch wei­tere Chan­cen für die Veränderung von Lebensverhältnissen hin zu mehr Ge­sund­heit in Deutsch­land auf­zei­gen. Diese se­hen wir vor al­lem im Paradigmenwechsel in der durch die ge­setz­lichen Kran­ken­kas­sen finanzierten Prä­ven­ti­on, den der Ge­setz­ge­ber mit dem Prä­ven­ti­onsgesetz (2015) vollzogen hat: Während Prä­ven­ti­onsmaßnahmen bislang vor al­lem in Form verhaltensbezogener Individualprävention erbracht wurden, soll zu­künf­tig der überwiegende An­teil der nun deut­lich erhöhten Finanzmittel (min­des­tens 4 der 7 Eu­ro pro Versicherten und Jahr) für verhältnispräventive Ansätze als Ge­sund­heits­för­de­rung in Lebenswelten (§§ 20a, 20b SGB V) verwendet wer­den. Diese ge­setz­liche Grund­la­ge bahnt den Weg für Prä­ven­ti­onsmaßnahmen, die ei­ne nachhaltige und effektive Veränderung so­zi­aler, baulicher und kultureller Verhältnisse in verschiedenen Settings be­wir­ken.

Hierdurch er­ge­ben sich ei­ner­seits Chan­cen für ei­ne Stär­kung der Verhältnisprävention. Andererseits sind hiermit auch Herausforderungen verbunden, ins­be­son­de­re be­züg­lich ei­nes gemeinsamen Verständnisses, ei­ner effektiven Konzeptualisierung und ei­ner erfolgreichen Im­ple­men­tie­rung von Verhältnisprävention im Zu­sam­men­spiel mit ei­ner nicht in­di­vi­du­a­lis­tisch verkürzten Verhaltensprävention. Diesbe­züg­lich gilt es zu dis­ku­tie­ren, in­wie­fern der ak­tu­ell ge­setz­lich festge­hal­tene Ge­stal­tungsauftrag an die ge­setz­liche Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) im PrävG ei­ne effektive Im­ple­men­tie­rung von Verhältnisprävention op­ti­mal un­terstützt.

Wie Verhaltens- und Verhältnisprävention un­terscheiden

In der internationalen Li­te­ra­tur sind die Be­grifflichkeiten Verhaltnis- und Verhaltensprävention nicht ge­bräuch­lich und da­her schlecht über­setz­bar. In der deutschen Li­te­ra­tur da­ge­gen wird der jeweilige Fo­kus von Verhaltens- von Verhältnisprävention so­wie ihr Zu­sam­men­spiel ein­ge­hend diskutiert. Obwohl das PrävG auf diese Be­griffe zurückgreift ist deren Verständnis in der Pra­xis, so auf kommunaler Ebe­ne, bei Politik und Kran­ken­kas­sen so­wie mit­un­ter auch in fachlichen Begleitdiskursen, oft un­scharf. Dies mag da­ran lie­gen, dass Projekte der Verhältnisprävention in der Um­set­zung auch Verhaltensaspekte im­pli­zie­ren. So zielt die Veränderung von Verhältnissen in­di­rekt auf Verhaltensänderung ab und die Veränderung von Verhältnissen setzt häufig wie­de­rum Veränderungen des Verhaltens voraus. Beispielsweise soll die bauliche Um­ge­stal­tung von Kom­mu­nen hin zu mehr Spielplätzen und Grün­flä­chen zu ei­ner erhöhten Nut­zung die­ser neuen Umwelten und da­mit letzt­end­lich u.a. zu ei­nem gesünderen Bewegungsverhalten füh­ren. Der An­stoß da­zu kann von den Bürgern selbst kom­men - un­ter partizipativen Gesichtspunkten al­so ei­ne Wech­sel­wir­kung von Verhaltens - und Verhältnisprävention.

Der Un­ter­schied zwi­schen Verhaltens- und Verhältnisprävention macht sich pri­mär da­ran fest, wo die präventive Maß­nah­me ansetzt: am Wissen und Verhalten des Einzelnen (Verhaltensprävention) oder an Be­din­gung­en des Lebensumfeldes, al­so bei­spiels­wei­se den Lebens- und Arbeitsverhältnissen oder von Umweltfaktoren (Verhältnisprävention).

Warum Verhältnisprävention Vorrang hat

Viele Maß­nah­men der Verhaltensprävention be­schrän­ken sich da­rauf, dass ei­ne in­di­vi­du­elle Verhaltensänderung durch Wissen, veränderte Ein­stel­lung­en oder Motivationsentwicklung bewirkt wer­den soll. Es ist je­doch wis­sen­schaft­lich vielfach be­legt, dass das in­di­vi­du­elle Ge­sund­heitsverhalten durch Wissensvermittlung nur in geringem Maß und dann vor al­lem bei schon veränderungsbe­reiten Bevölkerungsschichten verändert wer­den kann. Dagegen kön­nen so­zi­al stark belastete Menschen Verhaltensbotschaften we­gen fehlender Res­sour­cen oft kaum um­set­zen und in der Fol­ge so­gar wei­ter diskriminiert wer­den („Prä­ven­ti­onsdilemma“). Weiter ist Verhältnisprävention für be­son­ders vulnerable Bevölkerungsgruppen, die ihr Verhalten pri­mär nicht selbst ge­stal­ten kön­nen (z.B. Kinder, Be­hin­der­te), Teil der gesellschaftlichen Für­sor­ge­pflicht.

Daher muss Prä­ven­ti­on, wenn sie flä­chen­de­ckend effektiv implementiert wer­den und zur Verminderung ungleicher Ge­sund­heitschancen bei­tra­gen soll, in erheblichem Maße auch auf Verhältnisänderung set­zen. Letztere umfasst die Veränderung der ökologischen, so­zi­alen, kulturellen und technisch-materiellen Le­bens­be­din­gung­en im institutionellen und so­zi­alen Kon­text. Verhältnisprävention möchte al­so Ge­sund­heitsbelastungen, die aus dem Lebensumfeld re­sul­tie­ren, verringern und Ge­sund­heitsressourcen, die das Lebensumfeld bie­ten kann, vermehren. In diesen Kon­text müs­sen sich auch Ansätze von Health Literacy („Ge­sund­heitskompetenz“) und Verhaltensprävention ein­fü­gen.

Die Un­ter­schei­dung von Verhaltens- und Verhältnisprävention ist da­bei mehr als nur ei­ne Fra­ge der Ter­mi­no­lo­gie: Wenn Pra­xis, Politik und So­zi­al­ver­si­che­rung­en Prä­ven­ti­onsmaßnahmen in Settings um­set­zen wol­len, müs­sen verhältnispräventive Maß­nah­men Vorrang haben. Es erfordert - ganz im Sinne des neu formulierten § 20a SGB V - ei­ne Be­stands­auf­nah­me und Ana­ly­se, wo Ansätze für die Veränderung von Verhältnissen lie­gen und wie diesbe­züg­lich notwendige gesundheitsförderliche Strukturen und Netzwerke aufgebaut wer­den kön­nen.

Was die ge­setz­lich festgelegten Zu­stän­dig­keit­en für Verhältnisprävention bedeuten

Angesichts die­ser An­for­de­rung­en an die Um­set­zung von Verhältnisprävention ist festzuhalten, dass der Ge­stal­tungsauftrag von Ge­sund­heits­för­de­rung und Prä­ven­ti­on im SGB V der­zeit pri­mär bei der GKV liegt. Die Bun­des­zen­tra­le für ge­sund­heit­liche Auf­klä­rung (BZgA) ist ge­mäß Prä­ven­ti­onsgesetz vom GKV - Spit­zen­ver­band beauftragt, die Qua­li­tät und die Nach­hal­tig­keit der vom GKV - Spit­zen­ver­band initiierten Maß­nah­men/Stra­te­gien zu si­chern. Diese Auf­ga­be setzt in der praktischen Um­set­zung prin­zi­pi­ell ei­ne partnerschaftliche Ko­o­pe­ra­ti­on von GKV, anderen Sozialversicherungsträgern und BZgA voraus und stellt ak­tu­ell ei­ne große Herausforderung für al­le Sei­ten dar. Zudem gibt es be­züg­lich die­ser Re­ge­lung des Ge­stal­tungsauftrags meh­re­re immanente Schwie­rig­keit­en:

1) Die Kran­ken­kas­sen haben bislang vorrangig in­di­vi­du­ell angelegte An­ge­bo­te der Verhaltensprävention be­reitgestellt, die für sie ein wichtiges In­stru­ment der Versichertenakquise und--?bindung und ins­be­son­de­re des Marketings dar­stel­len. Lebensweltbezogene Ansätze zur Verringerung so­zi­al bedingter Un­gleich­heit von Ge­sund­heitschancen ste­hen da­zu in ei­nem Spannungsverhältnis, ins­be­son­de­re, wenn es so­zi­al belastete Bevölkerungsgruppen wie Wohnungslose, Ar­beits­lo­se oder Allei­nerziehende betrifft. So lässt sich auch er­klä­ren, dass viele der von Kran­ken­kas­sen im Rahmen ih­rer Ei­gen­leis­tung­en ge­mäß §20 Abs1 S.1 initiierten Maß­nah­men wei­ter­hin vor al­lem verhaltenspräventiv ausgerichtet sind.

2) Die Kran­ken­kas­sen sind auf­grund ih­rer Berichtspflicht ge­gen­über ih­ren Versicherten und den da­mit verbundenen Aufsichtsgremien ge­hal­ten, die Re­le­vanz der Maß­nah­men für ih­re Versicherten darzulegen. Dies widerspricht prin­zi­pi­ell dem Cha­rak­ter von verhältnispräventiven Maß­nah­men: Diese haben aus ih­rer An­la­ge heraus ei­nen übergreifenden, gesamtgesellschaftlichen Blick und sollen un­ab­hän­gig vom in­di­vi­du­ellen Versichertenstatus al­len An­ge­hö­ri­gen der jeweiligen Lebenswelten zu Gute kom­men.

3) Die So­zi­al­ver­si­che­rung­en müs­sen bei der Ent­wick­lung und Im­ple­men­tie­rung ei­ner Nationalen Prä­ven­ti­onsstrategie zu­sam­men­ar­bei­ten, wo­bei die Leis­tung­en in Lebenswelten von der GKV kassenübergreifend erbracht wer­den sollen. Dies folgt der Lo­gik der „Kran­ken­ver­si­che­rung als So­li­dar­ge­mein­schaft“ nach § 1 SGB V, steht aber im Ge­gen­satz zur gleich­zei­tig po­li­tisch implementierten wettbewerblichen Aus­rich­tung­en der einzelnen Kas­sen.

4) Es fehlt ein klares, durch finanzielle Beteiligung hinterlegtes Be­kennt­nis der po­li­tischen Bundes- und Länderebene zur Prä­ven­ti­on. Eine solche breitere Auf­stel­lung der Fi­nan­zie­rung der Leis­tung­en nach PrävG ist Voraussetzung für ei­ne lang­fris­tig effektive und sektorenübergreifende Verankerung von Verhältnisprävention ge­mäß „Health in all policies“.

Während wir die Verabschiedung des Prä­ven­ti­onsgesetzes nachdrücklich be­grü­ßen, halten wir da­her die ak­tu­elle ge­setz­liche Zuständigkeitsregelung und die praktische Um­set­zung für un­zu­rei­chend und entwicklungsbedürftig. Wir for­dern, für die Wei­ter­ent­wick­lung der Prä­ven­ti­on ei­ne Enquete-Kommission „Prä­ven­ti­on in Deutsch­land“ des Deut­schen Bundestags einzurichten.

Was wir für mehr Ef­fek­ti­vi­tät von Verhältnisprävention tun kön­nen

Ein wei­terer Punkt ist für ei­ne effektive, bundesweite Im­ple­men­tie­rung von Maß­nah­men der Verhältnisprävention hinderlich: Im Ge­gen­satz zu dem un­ter­schied­lich auslegbaren Be­griff der Qua­li­tät der initiierten Maß­nah­men wird die wis­sen­schaft­liche Evidenz im Prä­ven­ti­onsgesetz selbst nicht thematisiert. Dies ist aus unserer Sicht ein entscheidendes Versäumnis: Aus der medizinischen Versorgung ist der große Wert ei­nes evidenzbasierten Vorgehens für das Wohl der Patienten be­kannt. Die Public Health Community in Deutsch­land sollte da­her verstärkt zum The­ma Evidenzbasierung (v.a. auch in der Verhältnisprävention) for­schen und hier den An­schluss an die internationale For­schungslage herstellen. Dazu gehört auch For­schung zum Trans­fer von Evidenz in die Pra­xis („Im­ple­men­tie­rungsforschung“). Das Zukunftsforum Public Health vereint Vertreter al­ler Be­reiche von Public Health und ist ei­ne gemeinsame Platt­form al­ler nationalen wis­sen­schaft­lichen Gesellschaften mit Be­zug zu Public Health. Wir sind be­reit, ei­ne starke, konsentierte wis­sen­schaft­liche Stim­me und da­mit einhergehende breite Ex­per­ti­se bei der Um­set­zung des Prä­ven­ti­onsgesetzes und der Ge­stal­tung ei­ner nationalen Public Health Stra­te­gie einzubringen.

Zusätzlich zu ei­ner noch auszubauenden beratenden Rol­le für verschiedene Akteure im Rahmen des Prä­ven­ti­onsgesetzes bie­ten wir an, für Fra­ge­stel­lung­en im Be­reich Public Health ein systematisiertes Vorgehen für mehr Evidenz und erfolgreiche Im­ple­men­tie­rung aktiv mit zu ent­wi­ckeln bzw. beste­hende Zuständige da­bei maß­geb­lich zu un­ter­stüt­zen.

Die Zu­kunft von Public Health? Wir möchten mit Ihnen dis­ku­tie­ren
Wir la­den Sie herzlich ein, die Themen rund um das Zu­kunftsforum Public Health auf der Austauschplattform inforo mit uns zu dis­ku­tie­ren.

Zukunftsforum Public Health, Berlin, 12.12.2017

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  • Vechta

    „Wie können wir gesund alt werden in einer vielfältigen Welt?“

    Tagung im Rahmen der Veranstaltungsreihe zum Neunten Altersbericht

    Die Tagung am 1. Oktober 2025 in Vechta ist Teil einer Veranstaltungsreihe des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) zum Neunten Altersbericht der Bundesregierung und findet in Kooperation mit der Universität Vechta statt.

    Bei der Veranstaltung sollen zentrale Ergebnisse des Neunten Altersberichts zum Thema Gesundheit und Versorgung vorgestellt und die entsprechenden Handlungsempfehlungen der Altersberichtskommission vor dem Hintergrund unserer vielfältigen Gesellschaft diskutiert werden. In drei Symposien besteht die Möglichkeit, spezifische Themen zur Gesundheitsförderung und Quartiersentwicklung, zur Versorgungssituation in Medizin und Pflege sowie zu den Wechselwirkungen von Wohnen, Mobilität und Gesundheit vertiefend zu besprechen.

    Infos zur Tagung und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier: https://www.neunter-altersbericht.de/gesundheit.

    Kategorie: Tagung
    Veranstalter: Deutsches Zentrum für Altersfragen
  • Berlin

    Barcamp Nachhaltigkeit und Klimaresilienz

    Zusammen stark durch heiße Zeiten - mit Ideen, die bewegen

    Der AWO Bundesverband und die Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG) laden alle Interessierten herzlich zum Barcamp „Nachhaltigkeit und Klimaresilienz“ ein. Beide Organisationen setzen sich seit Jahren für eine klimagerechte und gesunde Zukunft ein – in der Wohlfahrtspflege und darüber hinaus.

    Die AWO hat bereits vor einigen Jahren beschlossen, dass sie mit ihren über 18.000 Einrichtungen vor dem Jahr 2040 klimaneutral werden möchte. Wir sind unglaublich stolz, dass das Thema in den letzten Jahren so an Fahrt aufgenommen und nicht zuletzt dank eurem Engagement bereits zu vielen spannenden Veränderungen in der AWO-Welt und darüber hinaus geführt hat. Projekte wie „klimafreundlich pflegen“, „Hitzeresiliente und Gesundheitsfördernde Lebens- und Arbeitsbedingungen in der stationären Pflege (HIGELA)“ und „KidZ - köstlich in die Zukunft“ waren dabei wichtige Impulsgeber.

    Anlässlich des Abschlusses der beiden letztgenannten Projekte, die AWO und KLUG gemeinsam durchführen und vom BKK Dachverband gefördert werden, wollen wir mit Euch über den Weg der Freien Wohlfahrtspflege zur Klimaneutralität und -resilienz sprechen sowie innovative Methoden und Ansätze aus euren Arbeitsbereichen kennenlernen.

    Hier zur Anmeldung.

    Kategorie: Veranstaltung
    Veranstalter: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband
  • Ludwigsburg

    Die gesunde Kommune von morgen

    Am 16.10.2025 findet der Fachtag „Die gesunde Kommune von morgen“ an der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg statt.

    Es geht um die folgenden zentralen Fragen:
    Wie können Kommunen mit klimatischen Belastungen, dichter Bebauung und neuen Risiken wie Cyberangriffen oder großflächigen Stromausfällen umgehen? 

    Welche Verantwortung kommt dem Öffentlichen Gesundheitsdienst dabei zu? 

    Und wie lässt sich Resilienz lokal, konkret und wirkungsvoll verankern?

    Es werden Perspektiven aus Forschung, Verwaltung und Praxis zusammengetragen:
    Mit Beiträgen zur Katastrophenhilfeforschung, zu realen kommunalen Bedrohungslagen und zur strategischen Resilienzplanung.

    In Workshops wird vertiefend zu kinderfreundlicher Stadtentwicklung, digitalen Risiken, dem Community Readiness Assessment und zur Rolle des ÖGD in gesunder Stadt- und Gemeindepolitik gearbeitet.

    Programm, Teilnahmegebühr: 40€; Anmeldung bis 09.10.2025 möglich auf der Website.

    Kategorie: Veranstaltung
    Veranstalter: APOLLON Hochschule der Gesundheitswirtschaft

… weitere Termine

Leitfaden zur Erstellung von Artikeln

Reichen Sie gern Ihren Artikel zur soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung bei der Geschäftsstelle des Kooperationsverbundes ein! Für die Erstellung eines Artikels finden Sie hier einen Leitfaden mit unseren formalen und inhaltlichen Anforderungen.  

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Die Geschäftsstelle des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit erreichen Sie jederzeit hier.

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Informationen über aktuelle Ent­wick­lung­en in der so­zi­al­la­gen­be­zoge­nen Ge­sund­heits­för­de­rung, neue An­ge­bo­te "Guter Pra­xis" so­wie über Ver­an­stal­tung­en, Wett­be­wer­be und Li­te­ra­tur zu diesem The­ma. Ent­wick­lung­en beim Ko­o­pe­ra­ti­ons­ver­bund und Neu­ig­keit­en auf der Internetplattform wer­den eben­falls vorgestellt.

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