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Aktiv für Gesundheit und Chancengleichheit

Vorrang für Verhältnisprävention

12.04.2018

Kontakt zum Zukunftsforum:      Geschäftsstelle Zukunftsforum Public Health
                                                  General-Pape-Str. 62-66
                                                  12101 Berlin
                                                  zukunftsforum@rki.de

Chan­cen für mehr Verhältnisprävention

Die Wahl des The­mas „Wege zu Health in all Policies“ bei der Po­di­ums­dis­kus­si­on des Zukunftsforums Public Health 2017 soll zei­gen: Eine großflächige Verbesserung der Ge­sund­heit al­ler in Deutsch­land ist vor al­lem durch ei­ne Än­de­rung der Lebensverhältnisse zu er­war­ten. Diese setzt voraus, dass im po­li­tischen Handeln ge­mäß des Helsinki - Statements Ge­sund­heit und ge­sund­heit­licher Chan­cen­gleich­heit Priorität eingeräumt wird (Weltgesundheitskonferenz 2013).

Neben der Ori­en­tie­rung an „Health in all policies“ möchten wir je­doch wei­tere Chan­cen für die Veränderung von Lebensverhältnissen hin zu mehr Ge­sund­heit in Deutsch­land auf­zei­gen. Diese se­hen wir vor al­lem im Paradigmenwechsel in der durch die ge­setz­lichen Kran­ken­kas­sen finanzierten Prä­ven­ti­on, den der Ge­setz­ge­ber mit dem Prä­ven­ti­onsgesetz (2015) vollzogen hat: Während Prä­ven­ti­onsmaßnahmen bislang vor al­lem in Form verhaltensbezogener Individualprävention erbracht wurden, soll zu­künf­tig der überwiegende An­teil der nun deut­lich erhöhten Finanzmittel (min­des­tens 4 der 7 Eu­ro pro Versicherten und Jahr) für verhältnispräventive Ansätze als Ge­sund­heits­för­de­rung in Lebenswelten (§§ 20a, 20b SGB V) verwendet wer­den. Diese ge­setz­liche Grund­la­ge bahnt den Weg für Prä­ven­ti­onsmaßnahmen, die ei­ne nachhaltige und effektive Veränderung so­zi­aler, baulicher und kultureller Verhältnisse in verschiedenen Settings be­wir­ken.

Hierdurch er­ge­ben sich ei­ner­seits Chan­cen für ei­ne Stär­kung der Verhältnisprävention. Andererseits sind hiermit auch Herausforderungen verbunden, ins­be­son­de­re be­züg­lich ei­nes gemeinsamen Verständnisses, ei­ner effektiven Konzeptualisierung und ei­ner erfolgreichen Im­ple­men­tie­rung von Verhältnisprävention im Zu­sam­men­spiel mit ei­ner nicht in­di­vi­du­a­lis­tisch verkürzten Verhaltensprävention. Diesbe­züg­lich gilt es zu dis­ku­tie­ren, in­wie­fern der ak­tu­ell ge­setz­lich festge­hal­tene Ge­stal­tungsauftrag an die ge­setz­liche Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) im PrävG ei­ne effektive Im­ple­men­tie­rung von Verhältnisprävention op­ti­mal un­terstützt.

Wie Verhaltens- und Verhältnisprävention un­terscheiden

In der internationalen Li­te­ra­tur sind die Be­grifflichkeiten Verhaltnis- und Verhaltensprävention nicht ge­bräuch­lich und da­her schlecht über­setz­bar. In der deutschen Li­te­ra­tur da­ge­gen wird der jeweilige Fo­kus von Verhaltens- von Verhältnisprävention so­wie ihr Zu­sam­men­spiel ein­ge­hend diskutiert. Obwohl das PrävG auf diese Be­griffe zurückgreift ist deren Verständnis in der Pra­xis, so auf kommunaler Ebe­ne, bei Politik und Kran­ken­kas­sen so­wie mit­un­ter auch in fachlichen Begleitdiskursen, oft un­scharf. Dies mag da­ran lie­gen, dass Projekte der Verhältnisprävention in der Um­set­zung auch Verhaltensaspekte im­pli­zie­ren. So zielt die Veränderung von Verhältnissen in­di­rekt auf Verhaltensänderung ab und die Veränderung von Verhältnissen setzt häufig wie­de­rum Veränderungen des Verhaltens voraus. Beispielsweise soll die bauliche Um­ge­stal­tung von Kom­mu­nen hin zu mehr Spielplätzen und Grün­flä­chen zu ei­ner erhöhten Nut­zung die­ser neuen Umwelten und da­mit letzt­end­lich u.a. zu ei­nem gesünderen Bewegungsverhalten füh­ren. Der An­stoß da­zu kann von den Bürgern selbst kom­men - un­ter partizipativen Gesichtspunkten al­so ei­ne Wech­sel­wir­kung von Verhaltens - und Verhältnisprävention.

Der Un­ter­schied zwi­schen Verhaltens- und Verhältnisprävention macht sich pri­mär da­ran fest, wo die präventive Maß­nah­me ansetzt: am Wissen und Verhalten des Einzelnen (Verhaltensprävention) oder an Be­din­gung­en des Lebensumfeldes, al­so bei­spiels­wei­se den Lebens- und Arbeitsverhältnissen oder von Umweltfaktoren (Verhältnisprävention).

Warum Verhältnisprävention Vorrang hat

Viele Maß­nah­men der Verhaltensprävention be­schrän­ken sich da­rauf, dass ei­ne in­di­vi­du­elle Verhaltensänderung durch Wissen, veränderte Ein­stel­lung­en oder Motivationsentwicklung bewirkt wer­den soll. Es ist je­doch wis­sen­schaft­lich vielfach be­legt, dass das in­di­vi­du­elle Ge­sund­heitsverhalten durch Wissensvermittlung nur in geringem Maß und dann vor al­lem bei schon veränderungsbe­reiten Bevölkerungsschichten verändert wer­den kann. Dagegen kön­nen so­zi­al stark belastete Menschen Verhaltensbotschaften we­gen fehlender Res­sour­cen oft kaum um­set­zen und in der Fol­ge so­gar wei­ter diskriminiert wer­den („Prä­ven­ti­onsdilemma“). Weiter ist Verhältnisprävention für be­son­ders vulnerable Bevölkerungsgruppen, die ihr Verhalten pri­mär nicht selbst ge­stal­ten kön­nen (z.B. Kinder, Be­hin­der­te), Teil der gesellschaftlichen Für­sor­ge­pflicht.

Daher muss Prä­ven­ti­on, wenn sie flä­chen­de­ckend effektiv implementiert wer­den und zur Verminderung ungleicher Ge­sund­heitschancen bei­tra­gen soll, in erheblichem Maße auch auf Verhältnisänderung set­zen. Letztere umfasst die Veränderung der ökologischen, so­zi­alen, kulturellen und technisch-materiellen Le­bens­be­din­gung­en im institutionellen und so­zi­alen Kon­text. Verhältnisprävention möchte al­so Ge­sund­heitsbelastungen, die aus dem Lebensumfeld re­sul­tie­ren, verringern und Ge­sund­heitsressourcen, die das Lebensumfeld bie­ten kann, vermehren. In diesen Kon­text müs­sen sich auch Ansätze von Health Literacy („Ge­sund­heitskompetenz“) und Verhaltensprävention ein­fü­gen.

Die Un­ter­schei­dung von Verhaltens- und Verhältnisprävention ist da­bei mehr als nur ei­ne Fra­ge der Ter­mi­no­lo­gie: Wenn Pra­xis, Politik und So­zi­al­ver­si­che­rung­en Prä­ven­ti­onsmaßnahmen in Settings um­set­zen wol­len, müs­sen verhältnispräventive Maß­nah­men Vorrang haben. Es erfordert - ganz im Sinne des neu formulierten § 20a SGB V - ei­ne Be­stands­auf­nah­me und Ana­ly­se, wo Ansätze für die Veränderung von Verhältnissen lie­gen und wie diesbe­züg­lich notwendige gesundheitsförderliche Strukturen und Netzwerke aufgebaut wer­den kön­nen.

Was die ge­setz­lich festgelegten Zu­stän­dig­keit­en für Verhältnisprävention bedeuten

Angesichts die­ser An­for­de­rung­en an die Um­set­zung von Verhältnisprävention ist festzuhalten, dass der Ge­stal­tungsauftrag von Ge­sund­heits­för­de­rung und Prä­ven­ti­on im SGB V der­zeit pri­mär bei der GKV liegt. Die Bun­des­zen­tra­le für ge­sund­heit­liche Auf­klä­rung (BZgA) ist ge­mäß Prä­ven­ti­onsgesetz vom GKV - Spit­zen­ver­band beauftragt, die Qua­li­tät und die Nach­hal­tig­keit der vom GKV - Spit­zen­ver­band initiierten Maß­nah­men/Stra­te­gien zu si­chern. Diese Auf­ga­be setzt in der praktischen Um­set­zung prin­zi­pi­ell ei­ne partnerschaftliche Ko­o­pe­ra­ti­on von GKV, anderen Sozialversicherungsträgern und BZgA voraus und stellt ak­tu­ell ei­ne große Herausforderung für al­le Sei­ten dar. Zudem gibt es be­züg­lich die­ser Re­ge­lung des Ge­stal­tungsauftrags meh­re­re immanente Schwie­rig­keit­en:

1) Die Kran­ken­kas­sen haben bislang vorrangig in­di­vi­du­ell angelegte An­ge­bo­te der Verhaltensprävention be­reitgestellt, die für sie ein wichtiges In­stru­ment der Versichertenakquise und--?bindung und ins­be­son­de­re des Marketings dar­stel­len. Lebensweltbezogene Ansätze zur Verringerung so­zi­al bedingter Un­gleich­heit von Ge­sund­heitschancen ste­hen da­zu in ei­nem Spannungsverhältnis, ins­be­son­de­re, wenn es so­zi­al belastete Bevölkerungsgruppen wie Wohnungslose, Ar­beits­lo­se oder Allei­nerziehende betrifft. So lässt sich auch er­klä­ren, dass viele der von Kran­ken­kas­sen im Rahmen ih­rer Ei­gen­leis­tung­en ge­mäß §20 Abs1 S.1 initiierten Maß­nah­men wei­ter­hin vor al­lem verhaltenspräventiv ausgerichtet sind.

2) Die Kran­ken­kas­sen sind auf­grund ih­rer Berichtspflicht ge­gen­über ih­ren Versicherten und den da­mit verbundenen Aufsichtsgremien ge­hal­ten, die Re­le­vanz der Maß­nah­men für ih­re Versicherten darzulegen. Dies widerspricht prin­zi­pi­ell dem Cha­rak­ter von verhältnispräventiven Maß­nah­men: Diese haben aus ih­rer An­la­ge heraus ei­nen übergreifenden, gesamtgesellschaftlichen Blick und sollen un­ab­hän­gig vom in­di­vi­du­ellen Versichertenstatus al­len An­ge­hö­ri­gen der jeweiligen Lebenswelten zu Gute kom­men.

3) Die So­zi­al­ver­si­che­rung­en müs­sen bei der Ent­wick­lung und Im­ple­men­tie­rung ei­ner Nationalen Prä­ven­ti­onsstrategie zu­sam­men­ar­bei­ten, wo­bei die Leis­tung­en in Lebenswelten von der GKV kassenübergreifend erbracht wer­den sollen. Dies folgt der Lo­gik der „Kran­ken­ver­si­che­rung als So­li­dar­ge­mein­schaft“ nach § 1 SGB V, steht aber im Ge­gen­satz zur gleich­zei­tig po­li­tisch implementierten wettbewerblichen Aus­rich­tung­en der einzelnen Kas­sen.

4) Es fehlt ein klares, durch finanzielle Beteiligung hinterlegtes Be­kennt­nis der po­li­tischen Bundes- und Länderebene zur Prä­ven­ti­on. Eine solche breitere Auf­stel­lung der Fi­nan­zie­rung der Leis­tung­en nach PrävG ist Voraussetzung für ei­ne lang­fris­tig effektive und sektorenübergreifende Verankerung von Verhältnisprävention ge­mäß „Health in all policies“.

Während wir die Verabschiedung des Prä­ven­ti­onsgesetzes nachdrücklich be­grü­ßen, halten wir da­her die ak­tu­elle ge­setz­liche Zuständigkeitsregelung und die praktische Um­set­zung für un­zu­rei­chend und entwicklungsbedürftig. Wir for­dern, für die Wei­ter­ent­wick­lung der Prä­ven­ti­on ei­ne Enquete-Kommission „Prä­ven­ti­on in Deutsch­land“ des Deut­schen Bundestags einzurichten.

Was wir für mehr Ef­fek­ti­vi­tät von Verhältnisprävention tun kön­nen

Ein wei­terer Punkt ist für ei­ne effektive, bundesweite Im­ple­men­tie­rung von Maß­nah­men der Verhältnisprävention hinderlich: Im Ge­gen­satz zu dem un­ter­schied­lich auslegbaren Be­griff der Qua­li­tät der initiierten Maß­nah­men wird die wis­sen­schaft­liche Evidenz im Prä­ven­ti­onsgesetz selbst nicht thematisiert. Dies ist aus unserer Sicht ein entscheidendes Versäumnis: Aus der medizinischen Versorgung ist der große Wert ei­nes evidenzbasierten Vorgehens für das Wohl der Patienten be­kannt. Die Public Health Community in Deutsch­land sollte da­her verstärkt zum The­ma Evidenzbasierung (v.a. auch in der Verhältnisprävention) for­schen und hier den An­schluss an die internationale For­schungslage herstellen. Dazu gehört auch For­schung zum Trans­fer von Evidenz in die Pra­xis („Im­ple­men­tie­rungsforschung“). Das Zukunftsforum Public Health vereint Vertreter al­ler Be­reiche von Public Health und ist ei­ne gemeinsame Platt­form al­ler nationalen wis­sen­schaft­lichen Gesellschaften mit Be­zug zu Public Health. Wir sind be­reit, ei­ne starke, konsentierte wis­sen­schaft­liche Stim­me und da­mit einhergehende breite Ex­per­ti­se bei der Um­set­zung des Prä­ven­ti­onsgesetzes und der Ge­stal­tung ei­ner nationalen Public Health Stra­te­gie einzubringen.

Zusätzlich zu ei­ner noch auszubauenden beratenden Rol­le für verschiedene Akteure im Rahmen des Prä­ven­ti­onsgesetzes bie­ten wir an, für Fra­ge­stel­lung­en im Be­reich Public Health ein systematisiertes Vorgehen für mehr Evidenz und erfolgreiche Im­ple­men­tie­rung aktiv mit zu ent­wi­ckeln bzw. beste­hende Zuständige da­bei maß­geb­lich zu un­ter­stüt­zen.

Die Zu­kunft von Public Health? Wir möchten mit Ihnen dis­ku­tie­ren
Wir la­den Sie herzlich ein, die Themen rund um das Zu­kunftsforum Public Health auf der Austauschplattform inforo mit uns zu dis­ku­tie­ren.

Zukunftsforum Public Health, Berlin, 12.12.2017

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  • Kiel

    Strategieforum Prävention 2025

    Gesundheit GEMEINSAM gestalten

    Synergien nutzen, Lebensqualität verbessern - für alle!
    Das diesjährige Strategieforum Prävention steht unter dem Leitmotiv „Health in All Policies“ – einem umfassenden und verbindlichen Ansatz, der Gesundheit als Querschnittsaufgabe in allen Politik- und Handlungsfeldern verankert. Nur durch konsequente intersektorale Zusammenarbeit von Land, Kommunen, Gesundheitswesen, Bildung, Wirtschaft, Sozialwesen und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren können wir die komplexen gesundheitlichen Herausforderungen unserer Zeit wirksam angehen. Weitere Informationen und den Link zur Anmeldung finden Sie hier.

    Kategorie: Fachtagung
    Veranstalter: Landesvereinigung für Gesundheitsförderung in Schleswig-Holstein e.V.
  • Berlin

    European Housing First Conference 2025

    Die Anmeldung zur allerersten European Housing First Partners Conference ist offiziell eröffnet – sie findet am 6. und 7. November 2025 in Berlin, Deutschland statt!

    Die European Housing First Partners Conference bringt Veränderungsakteur:innen, Praktiker:innen, Forscher:innen und Fürsprecher:innen aus ganz Europa und darüber hinaus zusammen – alle vereint durch ihre Leidenschaft für Housing First, Lösungen zur Beendigung von Obdachlosigkeit und innovative Sozialpolitik.

    • Austausch mit führenden Stimmen des Housing First-Ansatzes
    • Begegnungen mit innovativen Praktiker:innen aus Europa und Nordamerika
    • Teilnahme an interaktiven Workshops, Exkursionen und Networking-Veranstaltungen
    • Mitwirkung an der zukünftigen Gestaltung von Housing First

    Eine Anmeldung und weitere Informationen, sind auf der Website zu finden.

    Kategorie: Veranstaltung
    Veranstalter: Pathways Housing First Institute
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    Herbstakademie Public Health 2025

    Vom 10. bis zum 12. November 2025 findet in Hannover zum vierten Mal eine Herbstakademie Public Health (ehemals Summer School) unter dem Motto „Herausforderungen der Bevölkerungsgesundheit in Krisenzeiten“ statt. Die dreitätige, interdisziplinäre Veranstaltung bringt sowohl Studierende aus verschiedenen gesundheitsbezogenen Disziplinen als auch Berufseinsteiger:innen im ÖGD zusammen. Neben Vorträgen von Expert:innen finden auch verschiedene Workshops statt. Veranstalter sind das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA), das Institut für Epidemiologie, Sozialmedizin und Gesundheitssystemforschung der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH), die Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen e. V. (LVG & AFS) und die Region Hannover.

    Genauere Informationen: Herbstakademie

    Veranstalter: Niedersächsisches Landesgesundheitsamt

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