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Aktiv für Gesundheit und Chancengleichheit

Sexualität als Problembereich im Gefängnis

Mehrteilige Reihe: Gesundheitsförderung in Justizvollzugsanstalten, Teil 5

Heino Stöver , Fachhochschule Frankfurt
24.06.2012

Die Gesundheitsrisiken in Justizvollzugsanstalten sind an­de­re als außerhalb der Ein­rich­tung­en. Über­pro­portional viele Infektionserkrankungen und ein hohes Suchtpotenzial las­sen sich bei den In­sas­sen fin­den. Dass die Um­set­zung einer ganzheitlichen Ge­sund­heits­för­de­rung für In­haf­tier­te ge­lin­gen kann, zeigt das kürz­lich als Good Practice-Beispiel aus­ge­zeich­ne­te Pro­jekt SPRINT. Ge­sund­heits­för­dern­de Jus­tiz­voll­zugs­an­stalten kön­nen einen wesentlichen Bei­trag zur Ver­min­de­rung so­zi­al bedingter Un­gleich­heit leis­ten.

Welche Probleme sich in Jus­tiz­voll­zugs­an­stalten zei­gen und was im Hinblick der Eta­blie­rung ge­sund­heits­för­dernder Strukturen in Jus­tiz­voll­zugs­an­stalten getan wer­den muss, zeigt die fünf­tei­li­ge Ar­ti­kel­se­rie von Prof. Dr. Heino Stöver (Fach­hoch­schu­le Frankfurt am Main) zum The­ma „Ge­sund­heits­för­de­rung in Haft“. Die einzelnen Teile der Serie erscheinen im zwei­wöchent­li­chen Rhyth­mus.

Sexualität als Problembereich im Gefängnis

Eine grundsätzliche Be­ein­träch­ti­gung der seelischen Ge­sund­heit männlicher und weiblicher Gefangener betrifft Grundbedürfnisse wie den Verlust sozialer Se­xu­a­li­tät mit den Fol­gen der Re­du­zie­rung auf Selbst­be­frie­digung, Ob­jek­ti­vie­rung des anderen Geschlechts und Sti­mu­la­ti­on gleichgeschlechtlicher Se­xual­kon­tak­te. Durch ei­ne Verobjektivierung des weiblichen, z. T. auch des männlichen Körpers in Form von Postern an den Zellenwänden und ei­ner starken Prä­senz sexualitätsbezogener Gesprächsinhalte drückt sich der entfremdete Um­gang mit den eigenen sexuellen Bedürfnissen aus. Der Objektstatus des se­xua­li­sierten Körpers reduziert wie­de­rum die eigene Empfindungsspanne und verleugnet die mit part­nerInbe­zo­gener Se­xu­a­li­tät assoziierten Bedürfnisse nach Nä­he, Ge­mein­sam­keit, Ent­span­nung, Be­frie­di­gung.

Das Di­lem­ma besteht in der Allgegenwärtigkeit von Se­xu­a­li­tät im All­tag und der stark eingeschränkten Be­frie­di­gung und letzt­lich erzwungenen Milieuanpassung sexueller Bedürfnisse. Daraus er­wach­sen Span­nung­en, Frustrationen, Aggressionen, sexualisierte Gewaltphantasien. Vorhandene Probleme mit diesem Di­lem­ma kön­nen nicht besprochen wer­den, weil we­der informelle noch offizielle Foren im Voll­zug zur Verfügung ste­hen. Zwar exis­tie­ren Modelle in Strafanstalten, die im Rahmen von Lang­zeit­be­su­chen auf ei­ne Er­mög­li­chung auch sexueller Kontakte un­ter (Ehe-)PartnerInnen zie­len (z. B. JVA Werl, JVA für Frauen Vechta) und lockerungsberechtigte Häftlinge kön­nen im Ur­laub sexuelle Kontakte ha­ben. Doch dies sind vereinzelte und isolierte Mög­lich­keit­en, partnerInnenorientierte Se­xu­a­li­tät zu le­ben. Neben der bedürfnisorientierten Sicht von Se­xu­a­li­tät in Haft stellt sich auch die Fra­ge nach dem Recht auf Er­fül­lung ei­nes Kinderwunsches für In­haf­tier­te und des­halb die Un­ter­stüt­zung sexueller Kon­takte zu ihren Partnern.

In Haft ist Sexualtät ein Tabu: Sym­bo­li­sie­rung­en sind all­ge­gen­wär­tig: „Unterschwellig scheint das ‚Verbot‘ der Aus­übung von Se­xu­a­li­tät nach wie vor als Teil der Stra­fe an­ge­se­hen zu wer­den“ (Schwer­mer 1995, 55). Weil Se­xu­a­li­tät in­di­vi­du­ell abgespalten wer­den muss und die The­ma­tik Se­xu­a­li­tät im Vollzug of­fi­zi­ell aus­ge­blen­det wird, fin­den al­le Formen gelebter sozialer Se­xu­a­li­tät verdeckt statt. Es gibt ei­ne Re­a­li­tät von gleichgeschlechtlicher Se­xu­a­li­tät, die in ei­nem homophobischen Kon­text kaum the­ma­ti­sier­bar ist. Der Geheimhaltungsdruck verstärkt sich vor al­lem dann, wenn die in Haft gelebten homosexuellen Kontakte nicht dem eigenen sexuellen Selbst­ver­ständ­nis „heterosexuell“ ent­spre­chen, was bei vielen In­haf­tier­ten der Fall sein wird, die in der Inhaftierungszeit in Er­man­ge­lung heterosexueller Mög­lich­keit­en homosexuelle Kontakte als „Not­lö­sung“ prak­ti­zie­ren.

Sozio-kulturelle Barrieren einer Zwangsheterosexualität als gesellschaftliche Nor­ma­li­tät und Ho­mo­pho­bie wir­ken in die­ser doppelten Re­a­li­tät der sexuellen Iden­ti­tät, die sich in der praktizierten Se­xu­a­li­tät im Vollzug nicht wiederfindet. Wenn diese „Not­lö­sung­en“ über lange Zeit zur Ge­wohn­heit sexueller Ak­ti­vi­tät wer­den, re­prä­sen­tie­ren sie Nor­ma­li­tät un­ter den In­haf­tier­ten, oh­ne offizielle An­er­ken­nung und Ver­ant­wor­tungs­über­nahme. So entwickelt sich Homosexualität als Dunkelfeld, wo Pro­sti­tu­ti­on z. B. zur Dro­gen­be­schaffung oder Vergewaltigungen stattfinden oh­ne of­fen als Re­a­li­tät anerkannt zu wer­den.

Gerade un­ter dem As­pekt „Infektionsschutz“ erhält die verdeckte gleichgeschlechtliche Se­xu­a­li­tät Re­le­vanz. Während weibliche Ho­mo­se­xualität als we­nig infektionsrisikobehaftet gilt, ist männliche Ho­mo­se­xua­li­tät auf­grund hochriskanter Sexualpraktiken aus infektionsprophylaktischer Sicht als möglicher Trans­mis­sions­weg zu be­wer­ten. Müller (1997, 356 f.) macht erhöhte HIV-Risiken für Männer aus, die ge­le­gent­lich mit Männern Sex haben, die auch auf an­de­re sexuell übertragbare Krank­heit­en an­zu­wen­den sind und ge­ra­de auch im Straf­voll­zug besondere Be­deu­tung er­lan­gen: „es findet kei­ne Iden­ti­fi­ka­ti­on mit den „schwulen Risiken“ der HIV-Infektion statt“. Deshalb wird das konkrete HIV-Risiko oft un­ter­schätzt oder negiert, ins­be­son­de­re bei Ju­gend­li­chen spie­len die Lust am Aben­teu­er und Un­ver­letz­lich­keits­phan­ta­sien ei­ne Rol­le.

Zum defizitären Selbst­be­wusst­sein kom­men Selbstablehnung, Selbsthass, starke Scham- und Schuld­ge­fühle hinzu, was dann die entscheidende Ur­sa­che für mangelnde Kommunikations- und Aus­hand­lungs­fähig­keit be­züg­lich Se­xu­a­li­tät ins­ge­samt und „Safer Sex“ im Besonderen sein kann. Dies führt mit hoher Wahr­schein­lich­keit zur verstärkten An­pas­sung an In­iti­a­ti­ven und Wünsche der Sexualpartner, z. B. nach dem „unsafen Sex“.

Selbst wenn ei­ne Zu­gäng­lich­keit zu Kondomen und wasserlöslichem Gleitmittel in der An­stalt ge­währ­leis­tet ist, was nicht durch­gän­gig selbst­ver­ständ­lich, kos­ten­los oder zu­min­dest kos­ten­güns­tig, nie­drig­schwel­lig, vertraulich und an­onym der Fall ist, lässt sich an­ge­sichts der abgespaltenen und häu­fig ver­leug­ne­ten Re­a­li­tät von gelebter Se­xu­a­li­tät von den einzelnen In­haf­tier­ten ein formulierter Be­darf an Kondomen nicht er­war­ten. Allein ein niedrigschwelliger und an­onymisierter Zu­gang zu Kondomen könnte den individuellen Kon­flikt mil­dern und ei­ne Annahmebereitschaft als Infektionsschutz stei­gern. Dieser Zu­gang ist je­doch in den meisten An­stalten nicht umgesetzt: vorwiegend sind Kondome beim Drogenberater, Seel­sor­ger, So­zi­al­ar­bei­ter, Sa­ni­tä­ter oder Kauf­mann er­hält­lich (in der Re­gel al­le zwei Wo­chen), oder sie sind beim Arzt verfügbar (setzt Arzttermin voraus). Vereinzelt wer­den Kondome auch beim Sozialdienst ausgelegt.

Knapp (1996, 371) zeigt auf, dass ein Drittel der von ihm befragten Gefangenen ei­ne Verfügbarkeit von Kondomen in den ih­nen selbst bekannten Justizvollzugsanstalten verneint (vgl. bestätigend europäische Über­sicht: Perkins 1998). Auch wenn das OLG Ko­blenz in NStZ 1997, 360 festgestellt hat, dass die Anstalten nicht zur kos­ten­losen Ab­ga­be von Kondomen verpflichtet sind, sollten Kondome zur Ver­mei­dung der Über­tra­gung von Infektions- und Geschlechtskrankheiten - wie in mehreren Anstalten prak­ti­ziert - an­onym, kos­ten­los und vor allem leicht zu­gäng­lich abgegeben wer­den (zust. Be­schluss des 12. Strafverteidigertages StV 1988, 275; Michels KJ 1988, 425); min­des­tens sollte den Gefangenen aber die Mög­lich­keit eingeräumt wer­den, Kondome un­be­o­bach­tet und preis­wert zu er­ste­hen (Sie­gel ZfStrVo 1989, 159, abl. Eberbach, in: Schünemann/Pfeiffer 1988, 254).

Literatur

Perkins, S. (1998): Access to Condoms for Prisoners in the European Union. National AIDS and Prison Forum. London

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  • 13.04.2026 - 14.04.2026

    Hannover

    Künstliche Intelligenz in der Prävention

    31. Deutsche Präventionstag

    Der 31. Deutsche Präventionstag lädt dazu ein, das Thema „Künstliche Intelligenz in der Prävention“ umfassend und zukunftsorientiert zu beleuchten. Im Fokus stehen dabei zentrale Fragen:

    • Welche Herausforderungen bringt KI im Kontext von Kriminalität und Sicherheit, aber auch im gesamtgesellschaftlichen Miteinander mit sich?
    • Welche tiefgreifenden Veränderungen gehen mit ihrem Einsatz einher – und wer ist davon in welcher Weise betroffen?

    Gleichzeitig richtet sich der Blick nach vorn:

    • Wie lässt sich KI gezielt und verantwortungsvoll für die Präventionsarbeit nutzen?

    Dabei geht es nicht nur um technologische Potenziale, sondern auch um die ethische und praktische Frage, wie ein bewusster, reflektierter Umgang mit KI in der Prävention gelingen kann.

    Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

    Kategorie: Kongress
  • 14.04.2026

    digital via Zoom

    ‚Health in All Policies in der Kommune erfolgreich anstoßen‘

    Ein offenes Online-Treffen des Nachwuchsnetzwerks Öffentliche Gesundheit

    Anknüpfend an die Satellitenveranstaltung zum Kongress Armut und Gesundheit ‚Das Ganze ist mehr! Zusammenarbeit in der Kommune‘ möchten wir gemeinsam der Frage nachgehen, wie ressortübergreifende Zusammenarbeit für verhältnisorientierte Gesundheitsförderung und Prävention auf kommunaler Ebene angestoßen werden kann – auch aus (Nachwuchs-)Positionen ohne formale Entscheidungsbefugnis.

    Wir freuen uns, dass wir als Referentin für den ersten Teil der Veranstaltung Zsuzsanna Majzik gewinnen konnten. Als Sozialmanagerin und Public Health Expertin leitet sie das Sachgebiet Sonder- und Strategische Themen am Gesundheitsreferat München. Sie wird Einblicke in den Entstehungsprozess der kürzlich überarbeiteten ressortübergreifenden Fachleitlinie Gesundheit der Landeshauptstadt München geben und aus ihrer langjährigen Erfahrung als Prozessbegleiterin in Kommunen berichten.

    In der zweiten Hälfte steht der Austausch unter den Teilnehmenden im Mittelpunkt: Welche Erfahrungen gibt es beim Anstoß von Health in All Policies auf kommunaler Ebene? Welche Gelingensfaktoren und Hürden spielen eine Rolle?

    Eingeladen sind alle, die sich dem Nachwuchs zugehörig fühlen (ganz unabhängig vom Alter) oder mit dem Nachwuchs in Austausch treten und Erfahrungen teilen möchten.

    Zoom-Meeting Zugangsdaten:
    Zeit: 14. Apr. 2026 06:00 PM Amsterdam, Berlin, Rom, Stockholm, Wien
    Meeting-ID: 628 0257 0413
    Kenncode: 374575
    Beitreten – So geht's

    Kategorie: Veranstaltung
    Veranstalter: Nachwuchsnetzwerk Öffentliche Gesundheit (NÖG)
  • digital

    1. Bayerischer Kongress Prävention und Gesundheitsförderung

    Fokus: Gesundheitskommunikation und Gesundheitskompetenz

    Mit jährlich wechselnden Akzenten wird der neue Bayerische Kongress Prävention und Gesundheitsförderung die Ziele des Masterplans Prävention in den Blick nehmen. Der Fokus der ersten hybriden Veranstaltung am 15. April 2026 liegt auf Gesundheitskommunikation und Gesundheitskompetenz – zwei Themen, die für Präventionserfolge unverzichtbar sind. 

    Neben spannenden Vorträgen werden der Austausch und die Vernetzung der bayerischen Akteur*innen im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung in den Fokus gerückt. Nationale und internationale Expert*innen setzen neue Impulse und vertiefen das praktische Wissen in Workshops, Austauschformate schaffen Raum für fachlichen Dialog. Der Schwerpunkt des Auftakts für die neue Kongressreihe zu Gesundheitsförderung und Prävention in Bayern liegt auf "Gesundheitskommunikation und Gesundheitskompetenz".

    Die Veranstaltung vor Ort ist bereits ausgebucht. Nutzen Sie die Möglichkeit online dabei zu sein. Anmeldungen für die Online-Teilnahme sind bis zum 9. April 2026 möglich. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

    Veranstalter: Bayerisches Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung

… weitere Termine

Leitfaden zur Erstellung von Artikeln

Reichen Sie gern Ihren Artikel zur soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung bei der Geschäftsstelle des Kooperationsverbundes ein! Für die Erstellung eines Artikels finden Sie hier einen Leitfaden mit unseren formalen und inhaltlichen Anforderungen.  

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Die Geschäftsstelle des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit erreichen Sie jederzeit hier.

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Informationen über aktuelle Ent­wick­lung­en in der so­zi­al­la­gen­be­zoge­nen Ge­sund­heits­för­de­rung, neue An­ge­bo­te "Guter Pra­xis" so­wie über Ver­an­stal­tung­en, Wett­be­wer­be und Li­te­ra­tur zu diesem The­ma. Ent­wick­lung­en im Ko­o­pe­ra­ti­ons­ver­bund und Neu­ig­keit­en auf der Internetplattform wer­den eben­falls vorgestellt.

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