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Aktiv für Gesundheit und Chancengleichheit

Sexualität als Problembereich im Gefängnis

Heino Stöver , Fachhochschule Frankfurt, Institut für Suchtforschung
24.06.2012

Mehrteilige Reihe: Gesundheitsförderung in Justizvollzugsanstalten, Teil 5

Die Gesundheitsrisiken in Justizvollzugsanstalten sind an­de­re als außerhalb der Ein­rich­tung­en. Über­pro­portional viele Infektionserkrankungen und ein hohes Suchtpotenzial las­sen sich bei den In­sas­sen fin­den. Dass die Um­set­zung einer ganzheitlichen Ge­sund­heits­för­de­rung für In­haf­tier­te ge­lin­gen kann, zeigt das kürz­lich als Good Practice-Beispiel aus­ge­zeich­ne­te Pro­jekt SPRINT. Ge­sund­heits­för­dern­de Jus­tiz­voll­zugs­an­stalten kön­nen einen wesentlichen Bei­trag zur Ver­min­de­rung so­zi­al bedingter Un­gleich­heit leis­ten.

Welche Probleme sich in Jus­tiz­voll­zugs­an­stalten zei­gen und was im Hinblick der Eta­blie­rung ge­sund­heits­för­dernder Strukturen in Jus­tiz­voll­zugs­an­stalten getan wer­den muss, zeigt die fünf­tei­li­ge Ar­ti­kel­se­rie von Prof. Dr. Heino Stöver (Fach­hoch­schu­le Frankfurt am Main) zum The­ma „Ge­sund­heits­för­de­rung in Haft“. Die einzelnen Teile der Serie erscheinen im zwei­wöchent­li­chen Rhyth­mus.

Sexualität als Problembereich im Gefängnis

Eine grundsätzliche Be­ein­träch­ti­gung der seelischen Ge­sund­heit männlicher und weiblicher Gefangener betrifft Grundbedürfnisse wie den Verlust sozialer Se­xu­a­li­tät mit den Fol­gen der Re­du­zie­rung auf Selbst­be­frie­digung, Ob­jek­ti­vie­rung des anderen Geschlechts und Sti­mu­la­ti­on gleichgeschlechtlicher Se­xual­kon­tak­te. Durch ei­ne Verobjektivierung des weiblichen, z. T. auch des männlichen Körpers in Form von Postern an den Zellenwänden und ei­ner starken Prä­senz sexualitätsbezogener Gesprächsinhalte drückt sich der entfremdete Um­gang mit den eigenen sexuellen Bedürfnissen aus. Der Objektstatus des se­xua­li­sierten Körpers reduziert wie­de­rum die eigene Empfindungsspanne und verleugnet die mit part­nerInbe­zo­gener Se­xu­a­li­tät assoziierten Bedürfnisse nach Nä­he, Ge­mein­sam­keit, Ent­span­nung, Be­frie­di­gung.

Das Di­lem­ma besteht in der Allgegenwärtigkeit von Se­xu­a­li­tät im All­tag und der stark eingeschränkten Be­frie­di­gung und letzt­lich erzwungenen Milieuanpassung sexueller Bedürfnisse. Daraus er­wach­sen Span­nung­en, Frustrationen, Aggressionen, sexualisierte Gewaltphantasien. Vorhandene Probleme mit diesem Di­lem­ma kön­nen nicht besprochen wer­den, weil we­der informelle noch offizielle Foren im Voll­zug zur Verfügung ste­hen. Zwar exis­tie­ren Modelle in Strafanstalten, die im Rahmen von Lang­zeit­be­su­chen auf ei­ne Er­mög­li­chung auch sexueller Kontakte un­ter (Ehe-)PartnerInnen zie­len (z. B. JVA Werl, JVA für Frauen Vechta) und lockerungsberechtigte Häftlinge kön­nen im Ur­laub sexuelle Kontakte ha­ben. Doch dies sind vereinzelte und isolierte Mög­lich­keit­en, partnerInnenorientierte Se­xu­a­li­tät zu le­ben. Neben der bedürfnisorientierten Sicht von Se­xu­a­li­tät in Haft stellt sich auch die Fra­ge nach dem Recht auf Er­fül­lung ei­nes Kinderwunsches für In­haf­tier­te und des­halb die Un­ter­stüt­zung sexueller Kon­takte zu ihren Partnern.

In Haft ist Sexualtät ein Tabu: Sym­bo­li­sie­rung­en sind all­ge­gen­wär­tig: „Unterschwellig scheint das ‚Verbot‘ der Aus­übung von Se­xu­a­li­tät nach wie vor als Teil der Stra­fe an­ge­se­hen zu wer­den“ (Schwer­mer 1995, 55). Weil Se­xu­a­li­tät in­di­vi­du­ell abgespalten wer­den muss und die The­ma­tik Se­xu­a­li­tät im Vollzug of­fi­zi­ell aus­ge­blen­det wird, fin­den al­le Formen gelebter sozialer Se­xu­a­li­tät verdeckt statt. Es gibt ei­ne Re­a­li­tät von gleichgeschlechtlicher Se­xu­a­li­tät, die in ei­nem homophobischen Kon­text kaum the­ma­ti­sier­bar ist. Der Geheimhaltungsdruck verstärkt sich vor al­lem dann, wenn die in Haft gelebten homosexuellen Kontakte nicht dem eigenen sexuellen Selbst­ver­ständ­nis „heterosexuell“ ent­spre­chen, was bei vielen In­haf­tier­ten der Fall sein wird, die in der Inhaftierungszeit in Er­man­ge­lung heterosexueller Mög­lich­keit­en homosexuelle Kontakte als „Not­lö­sung“ prak­ti­zie­ren.

Sozio-kulturelle Barrieren einer Zwangsheterosexualität als gesellschaftliche Nor­ma­li­tät und Ho­mo­pho­bie wir­ken in die­ser doppelten Re­a­li­tät der sexuellen Iden­ti­tät, die sich in der praktizierten Se­xu­a­li­tät im Vollzug nicht wiederfindet. Wenn diese „Not­lö­sung­en“ über lange Zeit zur Ge­wohn­heit sexueller Ak­ti­vi­tät wer­den, re­prä­sen­tie­ren sie Nor­ma­li­tät un­ter den In­haf­tier­ten, oh­ne offizielle An­er­ken­nung und Ver­ant­wor­tungs­über­nahme. So entwickelt sich Homosexualität als Dunkelfeld, wo Pro­sti­tu­ti­on z. B. zur Dro­gen­be­schaffung oder Vergewaltigungen stattfinden oh­ne of­fen als Re­a­li­tät anerkannt zu wer­den.

Gerade un­ter dem As­pekt „Infektionsschutz“ erhält die verdeckte gleichgeschlechtliche Se­xu­a­li­tät Re­le­vanz. Während weibliche Ho­mo­se­xualität als we­nig infektionsrisikobehaftet gilt, ist männliche Ho­mo­se­xua­li­tät auf­grund hochriskanter Sexualpraktiken aus infektionsprophylaktischer Sicht als möglicher Trans­mis­sions­weg zu be­wer­ten. Müller (1997, 356 f.) macht erhöhte HIV-Risiken für Männer aus, die ge­le­gent­lich mit Männern Sex haben, die auch auf an­de­re sexuell übertragbare Krank­heit­en an­zu­wen­den sind und ge­ra­de auch im Straf­voll­zug besondere Be­deu­tung er­lan­gen: „es findet kei­ne Iden­ti­fi­ka­ti­on mit den „schwulen Risiken“ der HIV-Infektion statt“. Deshalb wird das konkrete HIV-Risiko oft un­ter­schätzt oder negiert, ins­be­son­de­re bei Ju­gend­li­chen spie­len die Lust am Aben­teu­er und Un­ver­letz­lich­keits­phan­ta­sien ei­ne Rol­le.

Zum defizitären Selbst­be­wusst­sein kom­men Selbstablehnung, Selbsthass, starke Scham- und Schuld­ge­fühle hinzu, was dann die entscheidende Ur­sa­che für mangelnde Kommunikations- und Aus­hand­lungs­fähig­keit be­züg­lich Se­xu­a­li­tät ins­ge­samt und „Safer Sex“ im Besonderen sein kann. Dies führt mit hoher Wahr­schein­lich­keit zur verstärkten An­pas­sung an In­iti­a­ti­ven und Wünsche der Sexualpartner, z. B. nach dem „unsafen Sex“.

Selbst wenn ei­ne Zu­gäng­lich­keit zu Kondomen und wasserlöslichem Gleitmittel in der An­stalt ge­währ­leis­tet ist, was nicht durch­gän­gig selbst­ver­ständ­lich, kos­ten­los oder zu­min­dest kos­ten­güns­tig, nie­drig­schwel­lig, vertraulich und an­onym der Fall ist, lässt sich an­ge­sichts der abgespaltenen und häu­fig ver­leug­ne­ten Re­a­li­tät von gelebter Se­xu­a­li­tät von den einzelnen In­haf­tier­ten ein formulierter Be­darf an Kondomen nicht er­war­ten. Allein ein niedrigschwelliger und an­onymisierter Zu­gang zu Kondomen könnte den individuellen Kon­flikt mil­dern und ei­ne Annahmebereitschaft als Infektionsschutz stei­gern. Dieser Zu­gang ist je­doch in den meisten An­stalten nicht umgesetzt: vorwiegend sind Kondome beim Drogenberater, Seel­sor­ger, So­zi­al­ar­bei­ter, Sa­ni­tä­ter oder Kauf­mann er­hält­lich (in der Re­gel al­le zwei Wo­chen), oder sie sind beim Arzt verfügbar (setzt Arzttermin voraus). Vereinzelt wer­den Kondome auch beim Sozialdienst ausgelegt.

Knapp (1996, 371) zeigt auf, dass ein Drittel der von ihm befragten Gefangenen ei­ne Verfügbarkeit von Kondomen in den ih­nen selbst bekannten Justizvollzugsanstalten verneint (vgl. bestätigend europäische Über­sicht: Perkins 1998). Auch wenn das OLG Ko­blenz in NStZ 1997, 360 festgestellt hat, dass die Anstalten nicht zur kos­ten­losen Ab­ga­be von Kondomen verpflichtet sind, sollten Kondome zur Ver­mei­dung der Über­tra­gung von Infektions- und Geschlechtskrankheiten - wie in mehreren Anstalten prak­ti­ziert - an­onym, kos­ten­los und vor allem leicht zu­gäng­lich abgegeben wer­den (zust. Be­schluss des 12. Strafverteidigertages StV 1988, 275; Michels KJ 1988, 425); min­des­tens sollte den Gefangenen aber die Mög­lich­keit eingeräumt wer­den, Kondome un­be­o­bach­tet und preis­wert zu er­ste­hen (Sie­gel ZfStrVo 1989, 159, abl. Eberbach, in: Schünemann/Pfeiffer 1988, 254).

Literatur

Perkins, S. (1998): Access to Condoms for Prisoners in the European Union. National AIDS and Prison Forum. London

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    "Lass Zuversicht wachsen – Psychisch stark in die Zukunft"

    Woche der Seelischen Gesundheit 2025

    Die Woche der Seelischen Gesundheit 2025 legt den Fokus auf die zahlreichen präventiven und psychosozialen Hilfsangebote in ganz Deutschland und nimmt insbesondere die Bedürfnisse (psychisch erkrankter) junger Menschen in den Blick, damit wir gemeinsam mit optimistischem Blick Richtung Zukunft schauen können.

    Jährlich finden über 800 Events regional vor Ort und online. Ob Vorträge, Workshops, Podcasts oder Kunstausstellungen – alle sind eingeladen, bei verschiedenen Veranstaltungsformaten und Aktionstagen die kleinen und großen Angebote der psychiatrischen und psychosozialen Einrichtungen in ihrer Umgebung kennenzulernen.

    Weitere Informationen finden Sie hier.

    Kategorie: Aktionswoche
    Veranstalter: Aktionsbündnis Seelische Gesundheit
  • 26.10.2025 - 28.10.2025

    Potsdam

    64. DHS Fachkonferenz SUCHT

    Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) lädt mit der 64. DHS Fachkonferenz SUCHT zum Dialog und intensiven fachübergreifenden Austausch ein: Vom 27. bis 29. Oktober 2025 geht es im Kongresshotel Potsdam um Schnittstellen im Suchthilfesystem. Fachleute, Praktiker:innen und Forschende aus den Handlungsbereichen Prävention, Beratung, Behandlung und Sucht-Selbsthilfe geben Impulse, um Verzahnungen weiterzuentwickeln und zeigen Verbesserungs- sowie Vernetzungspotenziale auf.

    Das Programm und die Online-Anmeldung werden voraussichtlich ab Mitte Juni 2025 auf der Tagungs-Website www.dhs-fachkonferenz.de freigeschaltet. Mit Fragen rund um die DHS Fachkonferenz Sucht 2025 wenden Sie sich gerne an Doris Kaldewei, kaldewei[at]dhs.de.

    Kategorie: Fachtagung
    Veranstalter: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen
  • Berlin

    Teilhabe und Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen

    Der diesjährige Kongress der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) widmet sich der Frage, wie für junge Menschen mit eingreifenden körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen die individuell nötigen Anpassungen in verschiedenen Lebensbereichen umgesetzt werden können.

    Kinder und Jugendliche mit komplexen Gesundheitsstörungen benötigen oft spezifische Hilfen, um ihre Entwicklungsaufgaben zu bewältigen. Diese Unterstützungsleistungen müssen bedarfsgerecht gestaltet werden – was zu häufig aber (noch) nicht der Fall ist. Dadurch werden die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe und größtmögliche Selbstbestimmung nicht erreicht.

    Weitere Informationen zu der Veranstaltung auf der Website.

    Kategorie: Konferenz
    Veranstalter: Deutsche Vereinigung für Rehabilitation

… weitere Termine

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