Präventionsgesetz vom Bundestag verabschiedet
Gesundheitliche Prävention soll zu einer eigenständigen Säule im Gesundheitswesen ausgebaut werden. Mit der Verabschiedung des Präventionsgesetzes durch den deutschen Bundestag ist ein erster wichtiger Schritt zurückgelegt. Mit der Mehrheit von SPD und Bündnis90/Die Grünen beschloss der Bundestag am vergangenen Freitag, zukünftig 250 Millionen Euro im Jahr in gesundheitliche Prävention zu investieren.
Die gesetzliche Krankenversicherung wird sich mit einer Summe von 180 Millionen Euro beteiligen. Rentenversicherung (40 Millionen), Unfallversicherung (20 Millionen) und Pflegeversicherung (10 Millionen Euro) decken den Rest der Summe ab.
40 Prozent der Gelder fließen in Präventionsprojekte auf Länderebene. Hier sollen Setting - lebensweltorientierte - Projekte in Schule, Kindertagesstädte, Stadtteil oder Betrieb etabliert werden. Weitere 40 Prozent der Gelder verbleiben bei den Krankenkassen und werden für kasseneigene Maßnahmen eingeplant. Die restlichen 20 Prozent fließen in die zukünftige Bundesstiftung „Prävention und Gesundheitsförderung“. Diese wird ihren Sitz weder in Bonn, noch wie zuletzt gefordert in Jena, sondern in Berlin haben.
Union und FDP kritisierten, dass nicht allein die Sozialkassen für die Finanzierung aufkommen können. Auch die Bundesagentur für Arbeit müsste in die finanzielle Pflicht genommen werden. Zudem seien Prävention und Gesundheitsförderung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht allein aus Mitteln der Sozialversicherung bezahlt werden könne. Mit der Verabschiedung des Präventionsgesetzes durch den Bundestag ist eine große Hürde genommen. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des unionsdominierten Bundesrates. Dieser wird sich im Mai mit dem Präventionsgesetz beschäftigen. Sollte der Bundesrat seine Zustimmung versagen, muss das Gesetz den Weg durch den Vermittlungsausschuss passieren.