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Aktiv für Gesundheit und Chancengleichheit

Gesundheitliche Lage der Gefangenen in Deutschland

Mehrteilige Reihe: Gesundheitsförderung in Justizvollzugsanstalten, Teil 1

Heino Stöver , Fachhochschule Frankfurt
01.04.2012

Die Gesundheitsrisiken in Justizvollzugsanstalten sind an­de­re als außerhalb der Ein­rich­tung­en. Über­pro­portional viele Infektionserkrankungen und ein hohes Suchtpotenzial las­sen sich bei den In­sas­sen fin­den. Dass die Um­set­zung einer ganzheitlichen Ge­sund­heits­för­de­rung für In­haf­tier­te ge­lin­gen kann, zeigt das kürz­lich als Good Practice-Beispiel aus­ge­zeich­ne­te Pro­jekt SPRINT. Ge­sund­heits­för­dern­de Jus­tiz­voll­zugs­an­stalten kön­nen einen wesentlichen Bei­trag zur Ver­min­de­rung so­zi­al bedingter Un­gleich­heit leis­ten.

Welche Probleme sich in Jus­tiz­voll­zugs­an­stalten zei­gen und was im Hinblick der Eta­blie­rung ge­sund­heits­för­dernder Strukturen in Jus­tiz­voll­zugs­an­stalten getan wer­den muss, zeigt die fünf­tei­li­ge Ar­ti­kel­se­rie von Prof. Dr. Heino Stöver (Fach­hoch­schu­le Frankfurt am Main) zum The­ma „Ge­sund­heits­för­de­rung in Haft“. Die einzelnen Teile der Serie erscheinen im zwei­wöchent­li­chen Rhyth­mus.

Gesundheitliche Lage der Gefangenen in Deutschland

Über die ge­sund­heit­liche La­ge von Menschen in Deutschlands Haftanstalten exis­tie­ren (au­ßer an­satz­wei­se in Baden-Wür­t­tem­berg, siehe Meissner 2011) kei­ne zusammenfassenden Er­kenn­t­nis­se - le­dig­lich über Teilbereiche lie­gen vereinzelte Informationen vor (vgl. Lehmann 2010, S. 205). Auch un­ab­hängige Berichte, wie bspw. die des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Fol­ter und un­men­schli­cher oder erniedrigender Be­hand­lung oder Stra­fe (CPT) kön­nen wäh­rend ihrer Besuche nur Teil­bereiche be­leuch­ten, die al­ler­dings von großer Be­deu­tung sind (vgl. CPT 2005; Bun­des­re­gie­rung 2005). Dieses Defizit resultiert da­raus, dass es im Straf­voll­zug kei­ne systematisierende For­schung und Do­ku­men­ta­ti­on zur ge­sund­heit­lichen La­ge der Gefangenen (et­wa im Rahmen ei­ner umfassenden Ge­sund­heits­bericht­erstattung oder ei­nes Ge­sund­heits­sur­veys) existiert, die ggf. noch bun­des­län­der­über­grei­fen­de Sichtweisen und Vergleiche ein­be­zieht, und die zur Planungssicherheit von Ge­sund­heits­ver­sor­gung genutzt wer­den könnte (wie et­wa in der Schweiz: Kol­ler u. a., oder bei­spiel­haft für Aus­tra­li­en: But­ler/Milner 2003).

Insbesondere an Längsschnittstudien zur Er­fas­sung von ge­sund­heit­lichen Veränderungsprozessen wäh­rend der und durch die Haft mangelt es, ob­wohl die In­sti­tu­ti­on Straf­voll­zug ei­nen weit­ge­hend kon­s­tan­ten Zu­gang zu den For­schungssubjekten über längere Zeit­ein­heit­en und Messzeitpunkte ge­währ­leis­ten könnte. Nahelie­gend wä­re et­wa ei­ne Er­for­schung der Zusammenhänge von Ge­sund­heits­ri­si­ken und Mehrfachbelegungen der Hafträume. Zahlenmäßig erfasst wer­den nur au­ßergewöhnliche Vorfälle: Mor­ta­li­tät, Suizidalität, und bestimmte meldepflichtige Krank­heit­en. Aufgrund die­ses fehlenden sys­te­ma­ti­sier­ten Überblicks über die ge­sund­heit­liche La­ge der Gefangenen (aber auch über die der Be­diens­te­ten, z. B. ihr Krankenstand; siehe Om­buds­mann 2010) erwächst der Ein­druck fehlender Ver­gleich­bar­keit mit der ‚Normalbevölkerung‘, hoher Intransparenz und Un­klar­heit über ge­sund­heit­liche Ver­sor­gungs­po­ten­ziale, -qualitäten und -notwendigkeiten. Insbesondere ist hier zu nen­nen die Ko­o­pe­ra­ti­on mit Ge­sund­heits­diens­ten in Frei­heit (z. B. Beginn und Fort­füh­rung von The­ra­pien, wie z. B. HIV-/He­pa­ti­tis- und Substitutionstherapien), denn je eher die Be­hand­lung ei­ner Krank­heit beginnt, des­to grö­ßer ist die Wahr­schein­lich­keit ihrer Heilung.

Oftmals wird ein Gefangener dem Arzt erst dann vorgestellt, wenn er vorher den zuständigen Be­diens­te­ten von der Not­wen­dig­keit sei­nes Anliegens überzeugt hat. Der Arzt wird re­gel­mä­ßig dann hin­zu­ge­zo­gen, wenn die An­stalt für den Be­trof­fe­nen unangenehme Sicherungs- oder Dis­zi­pli­nar­maß­nah­men durch­füh­ren will (§§ 21 S. 1, 91 Abs. 2, 92, 106 Abs. 2 S. 2, 107 Abs. 1). Solche Er­fah­rung­en kön­nen da­zu füh­ren, dass der Ge­fan­ge­ne den Arzt ver­stärkt als Interessenvertreter der Voll­zugs­be­hör­de an­sieht. An­de­rer­seits ist der Arzt hinsichtlich medizinischer Fra­gen au­to­nom, sei­ne Au­to­ri­tät leitet sich aus sei­nem Be­ruf ab und nicht aus der Po­si­ti­on in der Personalhierarchie.

Der Pa­ti­ent erwartet vom Arzt unmittelbare Hilfe, da er in der Re­gel ei­nem naturwissenschaftlichen Ver­ständ­nis der Sym­pto­ma­tik verhaftet ist. Diese symptomorientierte Therapieerwartung wird vom All­ge­mein­me­di­zi­ner in Frei­heit oft­mals befriedigt. Auch die Verschreibung von Psychopharmaka, (hier v. a. Tranquilizer der Benzodiazepin-Gruppe) findet in Frei­heit ei­ne weite Verbreitung. Inwieweit dies auch allgemei­ne Pra­xis in­ner­halb der Vollzugseinrichtungen ist, lässt sich auf­grund fehlenden Da­ten­ma­te­rials nicht sa­gen. Es ist je­doch da­von auszugehen, dass diese Mit­tel häufig Gegenstände von Ver­hand­lun­gen zwi­schen Pa­ti­ent und Arzt bil­den. Nicht-medikamentengestützte Behandlungsformen im Vollzug (wie mehr und zielgerichtetere Be­we­gung, ins­ge­samt gesündere Er­näh­rung, Ein­schrän­kung des Rau­chens) be­sit­zen oft­mals nur appellativen Cha­rak­ter, weil viele die­ser Bereiche ent­we­der fremd­be­stimmt, nicht zu­gäng­lich oder un­ter Vollzugsbedingungen un­re­a­lis­tisch sind (z. B. völlige Auf­ga­be des Dro­gen­kon­sums). Die Fol­ge die­ser Be­din­gung­en ist Verstärkung des Misstrauens, der Angst und ein negatives Image der Gesundheitsfürsorge.

Literatur

  • Bun­des­re­gie­rung (2005): Stel­lung­nah­me der Bun­des­re­gie­rung zu den Emp­feh­lung­en, Kommentaren und Aus­kunfts­er­su­chen des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Fol­ter und un­men­schli­cher oder erniedrigender Be­hand­lung oder Stra­fe (CPT) an­läss­lich seines Be­suchs vom 20. No­vem­ber bis 2. De­zem­ber 2005.
  • But­ler T, Milner L. 2001 Inmate Health Survey. (2003) Corrections Health Ser­vice. ISBN 073473560-X. Corrections Health Ser­vice. Syd­ney.
  • CPT (2005): Be­richt an die Deut­sche Re­gie­rung über den Be­such des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Fol­ter und unmenschlicher oder erniedrigender Be­hand­lung oder Stra­fe in Deutsch­land (CPT) vom 20. No­vem­ber bis 2. De­zem­ber 2005.
  • Kon­rad, N. (2009): Psy­ch­iat­rie. In: Kep­pler, K., Stöver, H. (Hrsg.): Ge­fäng­nismedizin. Medizinische Versorgung un­ter Haftbedingungen. Stutt­gart: Thieme, S. 208-222.
  • Lehmann, M. (2010): Medizinische Do­ku­men­ta­ti­on im deutschen Justizvollzug. Bögemann, H.; Kep­pler, K.; Stöver, H. (Hrsg.; 2010): Ge­sund­heit im Ge­fäng­nis. Ansätze und Er­fah­rung­en mit Ge­sund­heits­för­de­rung in totalen Institutionen. Weinheim: Juventa Verlag, S. 205-210.
  • Meissner, K. (2011): Ge­sund­heitsberichterstattung in Baden-Württemberg. In: akzept et al. (Hrsg.): Fünfte Europäische Kon­fe­renz zur Ge­sund­heits­för­de­rung in Haft, Do­ku­men­ta­ti­on der Kon­fe­renz in Hamburg, September 2010, Ber­lin (www.gesundinhaft.eu).
  • Om­buds­mann für den Justizvollzug Nordrhein-Westfalen (2009): Jahresbericht 2009/2010, www.justizvollzugsbeauftragter.nrw.de/service/Infomaterial/Taetigkeitsbericht_2010.pdf, letzt­ma­lig aufgerufen am 28.4.2011.
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  • 13.04.2026 - 14.04.2026

    Hannover

    Künstliche Intelligenz in der Prävention

    31. Deutsche Präventionstag

    Der 31. Deutsche Präventionstag lädt dazu ein, das Thema „Künstliche Intelligenz in der Prävention“ umfassend und zukunftsorientiert zu beleuchten. Im Fokus stehen dabei zentrale Fragen:

    • Welche Herausforderungen bringt KI im Kontext von Kriminalität und Sicherheit, aber auch im gesamtgesellschaftlichen Miteinander mit sich?
    • Welche tiefgreifenden Veränderungen gehen mit ihrem Einsatz einher – und wer ist davon in welcher Weise betroffen?

    Gleichzeitig richtet sich der Blick nach vorn:

    • Wie lässt sich KI gezielt und verantwortungsvoll für die Präventionsarbeit nutzen?

    Dabei geht es nicht nur um technologische Potenziale, sondern auch um die ethische und praktische Frage, wie ein bewusster, reflektierter Umgang mit KI in der Prävention gelingen kann.

    Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

    Kategorie: Kongress
  • 14.04.2026

    digital via Zoom

    ‚Health in All Policies in der Kommune erfolgreich anstoßen‘

    Ein offenes Online-Treffen des Nachwuchsnetzwerks Öffentliche Gesundheit

    Anknüpfend an die Satellitenveranstaltung zum Kongress Armut und Gesundheit ‚Das Ganze ist mehr! Zusammenarbeit in der Kommune‘ möchten wir gemeinsam der Frage nachgehen, wie ressortübergreifende Zusammenarbeit für verhältnisorientierte Gesundheitsförderung und Prävention auf kommunaler Ebene angestoßen werden kann – auch aus (Nachwuchs-)Positionen ohne formale Entscheidungsbefugnis.

    Wir freuen uns, dass wir als Referentin für den ersten Teil der Veranstaltung Zsuzsanna Majzik gewinnen konnten. Als Sozialmanagerin und Public Health Expertin leitet sie das Sachgebiet Sonder- und Strategische Themen am Gesundheitsreferat München. Sie wird Einblicke in den Entstehungsprozess der kürzlich überarbeiteten ressortübergreifenden Fachleitlinie Gesundheit der Landeshauptstadt München geben und aus ihrer langjährigen Erfahrung als Prozessbegleiterin in Kommunen berichten.

    In der zweiten Hälfte steht der Austausch unter den Teilnehmenden im Mittelpunkt: Welche Erfahrungen gibt es beim Anstoß von Health in All Policies auf kommunaler Ebene? Welche Gelingensfaktoren und Hürden spielen eine Rolle?

    Eingeladen sind alle, die sich dem Nachwuchs zugehörig fühlen (ganz unabhängig vom Alter) oder mit dem Nachwuchs in Austausch treten und Erfahrungen teilen möchten.

    Zoom-Meeting Zugangsdaten:
    Zeit: 14. Apr. 2026 06:00 PM Amsterdam, Berlin, Rom, Stockholm, Wien
    Meeting-ID: 628 0257 0413
    Kenncode: 374575
    Beitreten – So geht's

    Kategorie: Veranstaltung
    Veranstalter: Nachwuchsnetzwerk Öffentliche Gesundheit (NÖG)
  • digital

    1. Bayerischer Kongress Prävention und Gesundheitsförderung

    Fokus: Gesundheitskommunikation und Gesundheitskompetenz

    Mit jährlich wechselnden Akzenten wird der neue Bayerische Kongress Prävention und Gesundheitsförderung die Ziele des Masterplans Prävention in den Blick nehmen. Der Fokus der ersten hybriden Veranstaltung am 15. April 2026 liegt auf Gesundheitskommunikation und Gesundheitskompetenz – zwei Themen, die für Präventionserfolge unverzichtbar sind. 

    Neben spannenden Vorträgen werden der Austausch und die Vernetzung der bayerischen Akteur*innen im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung in den Fokus gerückt. Nationale und internationale Expert*innen setzen neue Impulse und vertiefen das praktische Wissen in Workshops, Austauschformate schaffen Raum für fachlichen Dialog. Der Schwerpunkt des Auftakts für die neue Kongressreihe zu Gesundheitsförderung und Prävention in Bayern liegt auf "Gesundheitskommunikation und Gesundheitskompetenz".

    Die Veranstaltung vor Ort ist bereits ausgebucht. Nutzen Sie die Möglichkeit online dabei zu sein. Anmeldungen für die Online-Teilnahme sind bis zum 9. April 2026 möglich. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

    Veranstalter: Bayerisches Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung

… weitere Termine

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Die Geschäftsstelle des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit erreichen Sie jederzeit hier.

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Informationen über aktuelle Ent­wick­lung­en in der so­zi­al­la­gen­be­zoge­nen Ge­sund­heits­för­de­rung, neue An­ge­bo­te "Guter Pra­xis" so­wie über Ver­an­stal­tung­en, Wett­be­wer­be und Li­te­ra­tur zu diesem The­ma. Ent­wick­lung­en im Ko­o­pe­ra­ti­ons­ver­bund und Neu­ig­keit­en auf der Internetplattform wer­den eben­falls vorgestellt.

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