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Aktiv für Gesundheit und Chancengleichheit

Beschweren erlaubt!

Petra Mund , Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
13.05.2013

Beteiligungsverfahren und Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen etablieren und stärken!

Durch in Kraft tre­ten des Gesetzes zur Stär­kung ei­nes aktiven Schutzes von Kin­dern und Ju­gend­li­chen (Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG) zum 01.01.2012 sind die Rech­te von Kin­dern und Ju­gend­li­chen, die im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe in stationären Ein­rich­tung­en untergebracht sind, gestärkt worden. Nunmehr sind Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten zur Si­che­rung der Rech­te von Kin­dern und Ju­gend­li­chen in Ein­rich­tung­en ei­ne Voraussetzung für die Er­tei­lung ei­ner Be­triebs­er­laub­nis. Durch diese gesetzlichen Änderungen wer­den die Emp­feh­lung­en der Run­den Tische zur „Heimerziehung in den 50er/60er Jahren“ und zu „Sexuellem Kindesmissbrauch“ aufgegriffen.

Um die Pra­xis bei Auf­bau derartiger Beteiligungs- und Beschwerdestrukturen zu un­ter­stüt­zen, hat der Deut­sche Verein für öffentliche und private Für­sor­ge e.V., als gemeinsames Fo­rum von Kom­mu­nen und Wohlfahrtsorganisationen so­wie ihrer Ein­rich­tung­en, der Bundesländer und der Vertreter/in­nen der Wis­sen­schaft für al­le Bereiche der sozialen Ar­beit und der So­zi­al­po­li­tik, im Mai vergangenen Jahres „Emp­feh­lung­en zu Si­che­rung der Rech­te von Kin­dern und Ju­gend­li­chen in Ein­rich­tung­en“ verabschiedet. Er spricht sich da­für aus, in den Ein­rich­tung­en der Kinder- und Jugendhilfe die Beteiligungsverfahren weiterzuentwickeln und zu qualifizieren so­wie für die Kinder und Ju­gend­li­chen Beschwerdemöglichkeiten verbindlich zu eta­blie­ren.

Als Praxisergänzung wurde im Auf­trag des Bundesministeriums für Fa­mi­lie, Senioren, Frauen und Ju­gend an der Freien Uni­ver­si­tät Ber­lin un­ter der Lei­tung von Frau Pro­fes­so­rin Dr. Ul­ri­ke Urban-Stahl im Jahr 2012 die erste bundesweite Stu­die zu den Be­din­gung­en der Im­ple­men­tie­rung von Beschwerdeverfahren in Ein­rich­tung­en der Kinder- und Ju­gendhilfe (BIBEK) durchgeführt. Die dort gewonnenen Erkenntnisse stüt­zen wei­test­ge­hend die Emp­feh­lung­en des Deut­schen Vereins und die da­raus entwickelte Handreichung „Beschweren erlaubt - Be­din­gung­en der Im­ple­men­tie­rung von Beschwerdestellen in Ein­rich­tung­en der Kinder- und Ju­gendhilfezeigt“ zeigt mit zehn Emp­feh­lung­en wie Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren in Ein­rich­tung­en der Kinder- und Ju­gendhilfe er­folg­reich implementiert wer­den kön­nen.

Beschwerde als Chance

Zentraler Grund­ge­dan­ke ist das ein­deu­tig positiv besetzte Verständnis von Be­schwer­de. Für den Deut­schen Verein ist ei­ne Be­schwer­de die persönliche (mündliche oder schriftliche) kritische Äu­ße­rung ei­nes betroffenen Kindes, Ju­gend­li­chen oder sei­ner Personensorgeberechtigten, die ins­be­son­de­re das Verhalten der Fachkräfte bzw. der Kinder und Ju­gend­li­chen, das Leben in der Ein­rich­tung oder die Ent­schei­dung­en des Leistungsträgers be­tref­fen. Auch wenn die konstruktive Aus­ei­nan­der­set­zung mit Be­schwer­den für die Institutionen und die betroffenen Personen nicht ein­fach ist, sind Be­schwer­den als Chan­cen zu verstehen. Als die Chan­ce, von Kin­dern, Ju­gend­li­chen und Personensorgeberechtigten Rück­mel­dung­en über ih­re Sicht auf das fachliche Handeln und das organisatorische Geschehen zu be­kom­men.

Kinder, Jugendlichen und Fachkräfte beteiligen

Auf diesem positiven Beschwerdeverständnis aufbauend, ist es für die Si­che­rung der Rech­te von Kin­dern und Ju­gend­li­chen in Ein­rich­tung­en zen­tral, dass die Kinder und Ju­gend­li­chen ih­re Rech­te ken­nen und das sie so­wohl in Be­zug auf ihr Leben in der Ein­rich­tung als auch in Be­zug auf die Ent­wick­lung der Beschwerdeverfahren beteiligt wer­den. Beteiligung hat da­bei auch den Auf­trag und das Ziel, das strukturelle Machtgefälle durch Auf­klä­rung und Be­ra­tung der Kinder, Ju­gend­li­chen und ih­rer Personensorgeberechtigten über die bestehenden Rech­te zu re­du­zie­ren. Beteiligung kann so­mit auch ein wirksamer Schutz vor Machtmissbrauch, Fehl­ver­hal­ten und Übergriffen sein. Der Deut­sche Verein empfiehlt in diesem Zu­sam­men­hang, einen Rech­tekatalog in einem gemeinsamen Pro­zess mit den Kin­dern und Ju­gend­li­chen und den Fach- und Leitungskräften der Ein­rich­tung zu er­ar­bei­ten und in ansprechender, alters- und entwicklungsgerechter Form öf­fent­lich zu ma­chen.

Haltung der Fachkräfte und der Einrichtungskultur entscheidend

Durch diese Aus­ei­nan­der­set­zung mit den Rech­ten der Kinder und Ju­gend­li­chen und die even­tu­ell da­mit verbundenen Ängste, Bedenken und Widerstände der Fachkräfte wer­den Ent­wick­lung­en angestoßen, die die Ein­rich­tung verändern wer­den und die wie­de­rum für die Ent­ste­hung ei­ner beteiligungsorientierten und beschwerdeoffenen Ein­rich­tungskultur Voraussetzung sind. Erst wenn bei den Fachkräften der Ein­rich­tung ei­ne positive Haltung und da­mit auch tatsächliche Ak­zep­tanz ge­gen­über der Beteiligung der Kinder und Ju­gend­li­chen und den Mög­lich­keit­en der Be­schwer­de besteht, kön­nen diese Instrumente da­zu bei­tra­gen, die Rech­te von Kin­dern und Ju­gend­li­chen in Ein­rich­tung­en zu si­chern.

Individuelles Beschwerdemanagement entwickeln

Jede Ein­rich­tung sollte ein strukturiertes, transparentes und schrift­lich fixiertes Beschwerdemanagement ent­wi­ckeln und an­wen­den. Dieses Beschwerdeverfahren kann so­wohl einrichtungsintern als -extern angesiedelt sein, beides sind angemessene Formen einer beteiligungsorientierten Ein­rich­tungskultur. Da es gilt, die jeweiligen Beschwerdeverfahren an die Ge­ge­ben­heit­en der Ein­rich­tung­en anzupassen, muss im Ein­zel­fall ent­schie­den wer­den, wel­ches Mo­dell erfolgversprechender ist. Genau wie der Rechtekatlog sollte die­ses Beschwerdemanagement im Be­trieb der Ein­rich­tung in einem gemeinsamen Pro­zess mit den Fachkräften und den Kin­dern/Ju­gend­li­chen erarbeitet, er­probt, überprüft und qua­li­fi­ziert weiterentwickelt wer­den.

Konkrete Ansprechpersonen benennen

Der Deut­sche Verein empfiehlt, in dem erarbeiteten Beschwerdemanagement feste Ansprechpersonen zu be­nen­nen, die - wie­de­rum in Ab­hän­gig­keit zu den konkreten Erfordernissen und Be­din­gung­en der Ein­rich­tung - einrichtungsintern oder -extern sein kön­nen. Diese benannten Ansprechpersonen sollten ei­ne umfassende Zu­stän­dig­keit für al­le Arten der Be­schwer­den in den Ein­rich­tung­en haben. Sofern die Fach- und/oder Leitungskräfte der Ein­rich­tung die An­sprech­part­ner/in­nen für die eingegangenen Be­schwer­den zu­stän­dig sind, ist zu klä­ren, wie die für die Interessensvertretung notwendige Un­ab­hän­gig­keit sichergestellt wer­den kann.

Für den Er­folg ei­nes Be­schwer­desystems ist der alters- und entwicklungsgerechte Zu­gang der Kinder und Ju­gend­li­chen von zentraler Be­deu­tung, d.h. dass die Kinder und Ju­gend­li­chen nicht nur über die Mög­lich­keit der Be­schwer­de informiert sind, son­dern auch in die La­ge versetzt wer­den, diese aktiv nut­zen zu kön­nen. Damit dies gelingt, sollte das An­ge­bot in allen Ein­rich­tungsteilen und Grup­pen be­kannt gemacht und of­fen­siv für die In­an­spruch­nah­me geworben wer­den. In den Fällen, in de­nen Kinder und Ju­gend­li­che sich nicht selbst Ge­hör verschaffen kön­nen, soll diese Mög­lich­keit über geeignete Vertrauenspersonen eingeräumt und sichergestellt wer­den. Unterstützend wirkt hier, wenn auf die Be­schwer­demöglichkeit be­reits im Rahmen des ersten Kon­takts der Kinder und Ju­gend­li­chen und ih­rer Personensorgeberechtigten mit der Ein­rich­tung per­sön­lich und mit ei­ner altersgerechten Handreichung hingewiesen und da­bei die­ses An­ge­bot auch erläutert wird.
Zudem ist es wich­tig, dass die benannten Ansprechpersonen für Be­schwer­den für die Kinder und Ju­gend­li­chen prä­sent sind. Insbesondere bei ei­ner externen Ansprechperson empfiehlt es sich, den notwendigen per­sön­lichen Kon­takt aktiv zu pfle­gen. Dies kann bei­spiels­wei­se durch die Ein­be­zie­hung in Fes­te und Aktivitäten der Ein­rich­tung­en, aber auch durch ei­ne zwangslose Teil­ha­be am All­tag der Kinder und Ju­gend­li­chen ge­sche­hen. Bei Kin­dern und Ju­gend­li­chen, die sich sprachlich nicht äu­ßern kön­nen, wird diese Teil­ha­be am All­tag bzw. ei­ne strukturierte Beobachtung von All­tagssituationen un­um­gäng­lich sein. Gleichzeitig ist es wich­tig, die Personensorgeberechtigten zu sen­si­bi­li­sie­ren, die Rech­te, den Schutz und die Si­cher­heit ih­rer Kinder of­fen­siv einzufordern und deut­lich zu ma­chen, auch für ih­re Be­schwer­den als Ansprechperson zur Verfügung zu ste­hen.

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  • Bundesweit - vor Ort und online

    "Lass Zuversicht wachsen – Psychisch stark in die Zukunft"

    Woche der Seelischen Gesundheit 2025

    Die Woche der Seelischen Gesundheit 2025 legt den Fokus auf die zahlreichen präventiven und psychosozialen Hilfsangebote in ganz Deutschland und nimmt insbesondere die Bedürfnisse (psychisch erkrankter) junger Menschen in den Blick, damit wir gemeinsam mit optimistischem Blick Richtung Zukunft schauen können.

    Jährlich finden über 800 Events regional vor Ort und online. Ob Vorträge, Workshops, Podcasts oder Kunstausstellungen – alle sind eingeladen, bei verschiedenen Veranstaltungsformaten und Aktionstagen die kleinen und großen Angebote der psychiatrischen und psychosozialen Einrichtungen in ihrer Umgebung kennenzulernen.

    Weitere Informationen finden Sie hier.

    Kategorie: Aktionswoche
    Veranstalter: Aktionsbündnis Seelische Gesundheit
  • 26.10.2025 - 28.10.2025

    Potsdam

    64. DHS Fachkonferenz SUCHT

    Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) lädt mit der 64. DHS Fachkonferenz SUCHT zum Dialog und intensiven fachübergreifenden Austausch ein: Vom 27. bis 29. Oktober 2025 geht es im Kongresshotel Potsdam um Schnittstellen im Suchthilfesystem. Fachleute, Praktiker:innen und Forschende aus den Handlungsbereichen Prävention, Beratung, Behandlung und Sucht-Selbsthilfe geben Impulse, um Verzahnungen weiterzuentwickeln und zeigen Verbesserungs- sowie Vernetzungspotenziale auf.

    Das Programm und die Online-Anmeldung werden voraussichtlich ab Mitte Juni 2025 auf der Tagungs-Website www.dhs-fachkonferenz.de freigeschaltet. Mit Fragen rund um die DHS Fachkonferenz Sucht 2025 wenden Sie sich gerne an Doris Kaldewei, kaldewei[at]dhs.de.

    Kategorie: Fachtagung
    Veranstalter: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen
  • Berlin

    Teilhabe und Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen

    Der diesjährige Kongress der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) widmet sich der Frage, wie für junge Menschen mit eingreifenden körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen die individuell nötigen Anpassungen in verschiedenen Lebensbereichen umgesetzt werden können.

    Kinder und Jugendliche mit komplexen Gesundheitsstörungen benötigen oft spezifische Hilfen, um ihre Entwicklungsaufgaben zu bewältigen. Diese Unterstützungsleistungen müssen bedarfsgerecht gestaltet werden – was zu häufig aber (noch) nicht der Fall ist. Dadurch werden die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe und größtmögliche Selbstbestimmung nicht erreicht.

    Weitere Informationen zu der Veranstaltung auf der Website.

    Kategorie: Konferenz
    Veranstalter: Deutsche Vereinigung für Rehabilitation

… weitere Termine

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Informationen über aktuelle Ent­wick­lung­en in der so­zi­al­la­gen­be­zoge­nen Ge­sund­heits­för­de­rung, neue An­ge­bo­te "Guter Pra­xis" so­wie über Ver­an­stal­tung­en, Wett­be­wer­be und Li­te­ra­tur zu diesem The­ma. Ent­wick­lung­en beim Ko­o­pe­ra­ti­ons­ver­bund und Neu­ig­keit­en auf der Internetplattform wer­den eben­falls vorgestellt.

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