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Aktiv für Gesundheit und Chancengleichheit

Beschweren erlaubt!

Beteiligungsverfahren und Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen etablieren und stärken!

Petra Mund , Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
13.05.2013

Durch in Kraft tre­ten des Gesetzes zur Stär­kung ei­nes aktiven Schutzes von Kin­dern und Ju­gend­li­chen (Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG) zum 01.01.2012 sind die Rech­te von Kin­dern und Ju­gend­li­chen, die im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe in stationären Ein­rich­tung­en untergebracht sind, gestärkt worden. Nunmehr sind Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten zur Si­che­rung der Rech­te von Kin­dern und Ju­gend­li­chen in Ein­rich­tung­en ei­ne Voraussetzung für die Er­tei­lung ei­ner Be­triebs­er­laub­nis. Durch diese gesetzlichen Änderungen wer­den die Emp­feh­lung­en der Run­den Tische zur „Heimerziehung in den 50er/60er Jahren“ und zu „Sexuellem Kindesmissbrauch“ aufgegriffen.

Um die Pra­xis bei Auf­bau derartiger Beteiligungs- und Beschwerdestrukturen zu un­ter­stüt­zen, hat der Deut­sche Verein für öffentliche und private Für­sor­ge e.V., als gemeinsames Fo­rum von Kom­mu­nen und Wohlfahrtsorganisationen so­wie ihrer Ein­rich­tung­en, der Bundesländer und der Vertreter/in­nen der Wis­sen­schaft für al­le Bereiche der sozialen Ar­beit und der So­zi­al­po­li­tik, im Mai vergangenen Jahres „Emp­feh­lung­en zu Si­che­rung der Rech­te von Kin­dern und Ju­gend­li­chen in Ein­rich­tung­en“ verabschiedet. Er spricht sich da­für aus, in den Ein­rich­tung­en der Kinder- und Jugendhilfe die Beteiligungsverfahren weiterzuentwickeln und zu qualifizieren so­wie für die Kinder und Ju­gend­li­chen Beschwerdemöglichkeiten verbindlich zu eta­blie­ren.

Als Praxisergänzung wurde im Auf­trag des Bundesministeriums für Fa­mi­lie, Senioren, Frauen und Ju­gend an der Freien Uni­ver­si­tät Ber­lin un­ter der Lei­tung von Frau Pro­fes­so­rin Dr. Ul­ri­ke Urban-Stahl im Jahr 2012 die erste bundesweite Stu­die zu den Be­din­gung­en der Im­ple­men­tie­rung von Beschwerdeverfahren in Ein­rich­tung­en der Kinder- und Ju­gendhilfe (BIBEK) durchgeführt. Die dort gewonnenen Erkenntnisse stüt­zen wei­test­ge­hend die Emp­feh­lung­en des Deut­schen Vereins und die da­raus entwickelte Handreichung „Beschweren erlaubt - Be­din­gung­en der Im­ple­men­tie­rung von Beschwerdestellen in Ein­rich­tung­en der Kinder- und Ju­gendhilfezeigt“ zeigt mit zehn Emp­feh­lung­en wie Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren in Ein­rich­tung­en der Kinder- und Ju­gendhilfe er­folg­reich implementiert wer­den kön­nen.

Beschwerde als Chance

Zentraler Grund­ge­dan­ke ist das ein­deu­tig positiv besetzte Verständnis von Be­schwer­de. Für den Deut­schen Verein ist ei­ne Be­schwer­de die persönliche (mündliche oder schriftliche) kritische Äu­ße­rung ei­nes betroffenen Kindes, Ju­gend­li­chen oder sei­ner Personensorgeberechtigten, die ins­be­son­de­re das Verhalten der Fachkräfte bzw. der Kinder und Ju­gend­li­chen, das Leben in der Ein­rich­tung oder die Ent­schei­dung­en des Leistungsträgers be­tref­fen. Auch wenn die konstruktive Aus­ei­nan­der­set­zung mit Be­schwer­den für die Institutionen und die betroffenen Personen nicht ein­fach ist, sind Be­schwer­den als Chan­cen zu verstehen. Als die Chan­ce, von Kin­dern, Ju­gend­li­chen und Personensorgeberechtigten Rück­mel­dung­en über ih­re Sicht auf das fachliche Handeln und das organisatorische Geschehen zu be­kom­men.

Kinder, Jugendlichen und Fachkräfte beteiligen

Auf diesem positiven Beschwerdeverständnis aufbauend, ist es für die Si­che­rung der Rech­te von Kin­dern und Ju­gend­li­chen in Ein­rich­tung­en zen­tral, dass die Kinder und Ju­gend­li­chen ih­re Rech­te ken­nen und das sie so­wohl in Be­zug auf ihr Leben in der Ein­rich­tung als auch in Be­zug auf die Ent­wick­lung der Beschwerdeverfahren beteiligt wer­den. Beteiligung hat da­bei auch den Auf­trag und das Ziel, das strukturelle Machtgefälle durch Auf­klä­rung und Be­ra­tung der Kinder, Ju­gend­li­chen und ih­rer Personensorgeberechtigten über die bestehenden Rech­te zu re­du­zie­ren. Beteiligung kann so­mit auch ein wirksamer Schutz vor Machtmissbrauch, Fehl­ver­hal­ten und Übergriffen sein. Der Deut­sche Verein empfiehlt in diesem Zu­sam­men­hang, einen Rech­tekatalog in einem gemeinsamen Pro­zess mit den Kin­dern und Ju­gend­li­chen und den Fach- und Leitungskräften der Ein­rich­tung zu er­ar­bei­ten und in ansprechender, alters- und entwicklungsgerechter Form öf­fent­lich zu ma­chen.

Haltung der Fachkräfte und der Einrichtungskultur entscheidend

Durch diese Aus­ei­nan­der­set­zung mit den Rech­ten der Kinder und Ju­gend­li­chen und die even­tu­ell da­mit verbundenen Ängste, Bedenken und Widerstände der Fachkräfte wer­den Ent­wick­lung­en angestoßen, die die Ein­rich­tung verändern wer­den und die wie­de­rum für die Ent­ste­hung ei­ner beteiligungsorientierten und beschwerdeoffenen Ein­rich­tungskultur Voraussetzung sind. Erst wenn bei den Fachkräften der Ein­rich­tung ei­ne positive Haltung und da­mit auch tatsächliche Ak­zep­tanz ge­gen­über der Beteiligung der Kinder und Ju­gend­li­chen und den Mög­lich­keit­en der Be­schwer­de besteht, kön­nen diese Instrumente da­zu bei­tra­gen, die Rech­te von Kin­dern und Ju­gend­li­chen in Ein­rich­tung­en zu si­chern.

Individuelles Beschwerdemanagement entwickeln

Jede Ein­rich­tung sollte ein strukturiertes, transparentes und schrift­lich fixiertes Beschwerdemanagement ent­wi­ckeln und an­wen­den. Dieses Beschwerdeverfahren kann so­wohl einrichtungsintern als -extern angesiedelt sein, beides sind angemessene Formen einer beteiligungsorientierten Ein­rich­tungskultur. Da es gilt, die jeweiligen Beschwerdeverfahren an die Ge­ge­ben­heit­en der Ein­rich­tung­en anzupassen, muss im Ein­zel­fall ent­schie­den wer­den, wel­ches Mo­dell erfolgversprechender ist. Genau wie der Rechtekatlog sollte die­ses Beschwerdemanagement im Be­trieb der Ein­rich­tung in einem gemeinsamen Pro­zess mit den Fachkräften und den Kin­dern/Ju­gend­li­chen erarbeitet, er­probt, überprüft und qua­li­fi­ziert weiterentwickelt wer­den.

Konkrete Ansprechpersonen benennen

Der Deut­sche Verein empfiehlt, in dem erarbeiteten Beschwerdemanagement feste Ansprechpersonen zu be­nen­nen, die - wie­de­rum in Ab­hän­gig­keit zu den konkreten Erfordernissen und Be­din­gung­en der Ein­rich­tung - einrichtungsintern oder -extern sein kön­nen. Diese benannten Ansprechpersonen sollten ei­ne umfassende Zu­stän­dig­keit für al­le Arten der Be­schwer­den in den Ein­rich­tung­en haben. Sofern die Fach- und/oder Leitungskräfte der Ein­rich­tung die An­sprech­part­ner/in­nen für die eingegangenen Be­schwer­den zu­stän­dig sind, ist zu klä­ren, wie die für die Interessensvertretung notwendige Un­ab­hän­gig­keit sichergestellt wer­den kann.

Für den Er­folg ei­nes Be­schwer­desystems ist der alters- und entwicklungsgerechte Zu­gang der Kinder und Ju­gend­li­chen von zentraler Be­deu­tung, d.h. dass die Kinder und Ju­gend­li­chen nicht nur über die Mög­lich­keit der Be­schwer­de informiert sind, son­dern auch in die La­ge versetzt wer­den, diese aktiv nut­zen zu kön­nen. Damit dies gelingt, sollte das An­ge­bot in allen Ein­rich­tungsteilen und Grup­pen be­kannt gemacht und of­fen­siv für die In­an­spruch­nah­me geworben wer­den. In den Fällen, in de­nen Kinder und Ju­gend­li­che sich nicht selbst Ge­hör verschaffen kön­nen, soll diese Mög­lich­keit über geeignete Vertrauenspersonen eingeräumt und sichergestellt wer­den. Unterstützend wirkt hier, wenn auf die Be­schwer­demöglichkeit be­reits im Rahmen des ersten Kon­takts der Kinder und Ju­gend­li­chen und ih­rer Personensorgeberechtigten mit der Ein­rich­tung per­sön­lich und mit ei­ner altersgerechten Handreichung hingewiesen und da­bei die­ses An­ge­bot auch erläutert wird.
Zudem ist es wich­tig, dass die benannten Ansprechpersonen für Be­schwer­den für die Kinder und Ju­gend­li­chen prä­sent sind. Insbesondere bei ei­ner externen Ansprechperson empfiehlt es sich, den notwendigen per­sön­lichen Kon­takt aktiv zu pfle­gen. Dies kann bei­spiels­wei­se durch die Ein­be­zie­hung in Fes­te und Aktivitäten der Ein­rich­tung­en, aber auch durch ei­ne zwangslose Teil­ha­be am All­tag der Kinder und Ju­gend­li­chen ge­sche­hen. Bei Kin­dern und Ju­gend­li­chen, die sich sprachlich nicht äu­ßern kön­nen, wird diese Teil­ha­be am All­tag bzw. ei­ne strukturierte Beobachtung von All­tagssituationen un­um­gäng­lich sein. Gleichzeitig ist es wich­tig, die Personensorgeberechtigten zu sen­si­bi­li­sie­ren, die Rech­te, den Schutz und die Si­cher­heit ih­rer Kinder of­fen­siv einzufordern und deut­lich zu ma­chen, auch für ih­re Be­schwer­den als Ansprechperson zur Verfügung zu ste­hen.

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  • 18.03.2026

    online

    Difu-Dialog

    Kommunale Hitzevorsorge – Strategien, Partner, Praxisbeispiele

    Mit fortschreitendem Klimawandel steigen auch die gesundheitlichen Risiken von Hitzewellen in Deutschland. Besonders gefährdet sind vulnerable Gruppen wie ältere Menschen, chronisch Kranke und sozial Benachteiligte. Hitzevorsorge und Hitzeschutz beschäftigen viele Kommunen, denn städtische Hitzeinseln verschärfen die Belastung. Maßnahmen auf individueller, kommunaler und gesamtgesellschaftlicher Ebene sind zwingend notwendig, um Städte langfristig lebenswert zu erhalten. Doch wo stehen die Kommunen in Deutschland bei diesem Thema und wie können sie sich auf Hitzewellen vorbereiten? Welche Akteur:innen sind bei der Umsetzung von Maßnahmen wichtige Partner:innen? Und welche guten Beispiele und Learnings gibt es aus Deutschland und Europa?

    Weitere Informationen und den Link zur Anmeldung finden Sie hier.

    Kategorie: Veranstaltung
    Veranstalter: Deutsches Institut für Urbanistik
  • Hannover

    40 Jahre Ottawa-Charta: Wie steht es um Gesundheitsförderung in Stadt und Land?

    Bundessymposium des Gesunden Städte-Netzwerkes

    Vier Jahrzehnte Ottawa-Charta: Ein Anlass zum Feiern und Weiterdenken. Beim Bundessymposium 2026 greifen wir die Leitprinzipien der Charta auf und fragen, was sie heute für Kommunen, zivilgesellschaftliche Initiativen und Akteur*innen im Bereich Public Health bedeuten. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Gesundheitsförderung in Stadt und Land zukunftsfähig gestaltet werden kann, unter Berücksichtigung unterschiedlicher Lebenswelten, sozialer Lagen und kommunaler Strukturen.

    Das Bundessymposium richtet sich an alle Mitgliedskommunen des Gesunden Städte-Netzwerkes und an Interessierte, ob Verwaltung, Politik, Zivilgesellschaft oder Praxisakteur*innen. Ziel ist es, die interkommunale Vernetzung und die Weiterentwicklung gesundheitsfördernder Strukturen vor Ort zu stärken.

    Das Bundessymposium schließt sich an die Mitgliedsversammlung des Gesunden Städte-Netzwerkes an, die einen Tag zuvor beginnt und sich an die Mitgliedskommunen richtet. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

    Kategorie: Symposium
    Veranstalter: Gesunde Städte-Netzwerk
  • 20.04.2026 - 23.04.2026

    Wuppertal

    75. Wissenschaftlicher Kongress – Der Öffentliche Gesundheitsdienst

    ÖGD – Keiner wie wir!

    Unter dem Motto „ÖGD – Keiner wie wir!“ werden wir wieder vielfältige und interessante Themen aus Praxis und Wissenschaft gemeinsam diskutieren. 2026 wird uns unter anderem das Thema „Pakt für den ÖGD“ beschäftigen. Gleichermaßen wollen und müssen wir die Gelegenheit nutzen, uns mit den Lehren aus der Pandemie sowie der damit verbundenen Weiterentwicklung und zukünftigen Aufgabenwahrnehmung des ÖGD auseinanderzusetzen. Hierzu ist eine ganze Reihe von Themen in der Planung, an der das wissenschaftliche Programm-Komitee unter Leitung der Deutschen Gesellschaft für Öffentliches Gesundheitswesen e.V. (DGÖG) bereits mit Hochdruck zusammen mit den Fachausschüssen und Arbeitsgruppen, dem ausrichtenden Bundesland NRW sowie unserem Kooperationspartner, der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin e.V. (GHUP), arbeitet. Der wissenschaftliche Kongressbeirat des BVÖGD hat dazu viele Themenvorschläge unterbreitet.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kongresses.

    Kategorie: Kongress
    Veranstalter: Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V.

… weitere Termine

Leitfaden zur Erstellung von Artikeln

Reichen Sie gern Ihren Artikel zur soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung bei der Geschäftsstelle des Kooperationsverbundes ein! Für die Erstellung eines Artikels finden Sie hier einen Leitfaden mit unseren formalen und inhaltlichen Anforderungen.  

Ansprechpersonen

Die Geschäftsstelle des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit erreichen Sie jederzeit hier.

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Informationen über aktuelle Ent­wick­lung­en in der so­zi­al­la­gen­be­zoge­nen Ge­sund­heits­för­de­rung, neue An­ge­bo­te "Guter Pra­xis" so­wie über Ver­an­stal­tung­en, Wett­be­wer­be und Li­te­ra­tur zu diesem The­ma. Ent­wick­lung­en im Ko­o­pe­ra­ti­ons­ver­bund und Neu­ig­keit­en auf der Internetplattform wer­den eben­falls vorgestellt.

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