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Aktiv für Gesundheit und Chancengleichheit

Beschweren erlaubt!

Petra Mund , Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
13.05.2013

Beteiligungsverfahren und Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen etablieren und stärken!

Durch in Kraft tre­ten des Gesetzes zur Stär­kung ei­nes aktiven Schutzes von Kin­dern und Ju­gend­li­chen (Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG) zum 01.01.2012 sind die Rech­te von Kin­dern und Ju­gend­li­chen, die im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe in stationären Ein­rich­tung­en untergebracht sind, gestärkt worden. Nunmehr sind Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten zur Si­che­rung der Rech­te von Kin­dern und Ju­gend­li­chen in Ein­rich­tung­en ei­ne Voraussetzung für die Er­tei­lung ei­ner Be­triebs­er­laub­nis. Durch diese gesetzlichen Änderungen wer­den die Emp­feh­lung­en der Run­den Tische zur „Heimerziehung in den 50er/60er Jahren“ und zu „Sexuellem Kindesmissbrauch“ aufgegriffen.

Um die Pra­xis bei Auf­bau derartiger Beteiligungs- und Beschwerdestrukturen zu un­ter­stüt­zen, hat der Deut­sche Verein für öffentliche und private Für­sor­ge e.V., als gemeinsames Fo­rum von Kom­mu­nen und Wohlfahrtsorganisationen so­wie ihrer Ein­rich­tung­en, der Bundesländer und der Vertreter/in­nen der Wis­sen­schaft für al­le Bereiche der sozialen Ar­beit und der So­zi­al­po­li­tik, im Mai vergangenen Jahres „Emp­feh­lung­en zu Si­che­rung der Rech­te von Kin­dern und Ju­gend­li­chen in Ein­rich­tung­en“ verabschiedet. Er spricht sich da­für aus, in den Ein­rich­tung­en der Kinder- und Jugendhilfe die Beteiligungsverfahren weiterzuentwickeln und zu qualifizieren so­wie für die Kinder und Ju­gend­li­chen Beschwerdemöglichkeiten verbindlich zu eta­blie­ren.

Als Praxisergänzung wurde im Auf­trag des Bundesministeriums für Fa­mi­lie, Senioren, Frauen und Ju­gend an der Freien Uni­ver­si­tät Ber­lin un­ter der Lei­tung von Frau Pro­fes­so­rin Dr. Ul­ri­ke Urban-Stahl im Jahr 2012 die erste bundesweite Stu­die zu den Be­din­gung­en der Im­ple­men­tie­rung von Beschwerdeverfahren in Ein­rich­tung­en der Kinder- und Ju­gendhilfe (BIBEK) durchgeführt. Die dort gewonnenen Erkenntnisse stüt­zen wei­test­ge­hend die Emp­feh­lung­en des Deut­schen Vereins und die da­raus entwickelte Handreichung „Beschweren erlaubt - Be­din­gung­en der Im­ple­men­tie­rung von Beschwerdestellen in Ein­rich­tung­en der Kinder- und Ju­gendhilfezeigt“ zeigt mit zehn Emp­feh­lung­en wie Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren in Ein­rich­tung­en der Kinder- und Ju­gendhilfe er­folg­reich implementiert wer­den kön­nen.

Beschwerde als Chance

Zentraler Grund­ge­dan­ke ist das ein­deu­tig positiv besetzte Verständnis von Be­schwer­de. Für den Deut­schen Verein ist ei­ne Be­schwer­de die persönliche (mündliche oder schriftliche) kritische Äu­ße­rung ei­nes betroffenen Kindes, Ju­gend­li­chen oder sei­ner Personensorgeberechtigten, die ins­be­son­de­re das Verhalten der Fachkräfte bzw. der Kinder und Ju­gend­li­chen, das Leben in der Ein­rich­tung oder die Ent­schei­dung­en des Leistungsträgers be­tref­fen. Auch wenn die konstruktive Aus­ei­nan­der­set­zung mit Be­schwer­den für die Institutionen und die betroffenen Personen nicht ein­fach ist, sind Be­schwer­den als Chan­cen zu verstehen. Als die Chan­ce, von Kin­dern, Ju­gend­li­chen und Personensorgeberechtigten Rück­mel­dung­en über ih­re Sicht auf das fachliche Handeln und das organisatorische Geschehen zu be­kom­men.

Kinder, Jugendlichen und Fachkräfte beteiligen

Auf diesem positiven Beschwerdeverständnis aufbauend, ist es für die Si­che­rung der Rech­te von Kin­dern und Ju­gend­li­chen in Ein­rich­tung­en zen­tral, dass die Kinder und Ju­gend­li­chen ih­re Rech­te ken­nen und das sie so­wohl in Be­zug auf ihr Leben in der Ein­rich­tung als auch in Be­zug auf die Ent­wick­lung der Beschwerdeverfahren beteiligt wer­den. Beteiligung hat da­bei auch den Auf­trag und das Ziel, das strukturelle Machtgefälle durch Auf­klä­rung und Be­ra­tung der Kinder, Ju­gend­li­chen und ih­rer Personensorgeberechtigten über die bestehenden Rech­te zu re­du­zie­ren. Beteiligung kann so­mit auch ein wirksamer Schutz vor Machtmissbrauch, Fehl­ver­hal­ten und Übergriffen sein. Der Deut­sche Verein empfiehlt in diesem Zu­sam­men­hang, einen Rech­tekatalog in einem gemeinsamen Pro­zess mit den Kin­dern und Ju­gend­li­chen und den Fach- und Leitungskräften der Ein­rich­tung zu er­ar­bei­ten und in ansprechender, alters- und entwicklungsgerechter Form öf­fent­lich zu ma­chen.

Haltung der Fachkräfte und der Einrichtungskultur entscheidend

Durch diese Aus­ei­nan­der­set­zung mit den Rech­ten der Kinder und Ju­gend­li­chen und die even­tu­ell da­mit verbundenen Ängste, Bedenken und Widerstände der Fachkräfte wer­den Ent­wick­lung­en angestoßen, die die Ein­rich­tung verändern wer­den und die wie­de­rum für die Ent­ste­hung ei­ner beteiligungsorientierten und beschwerdeoffenen Ein­rich­tungskultur Voraussetzung sind. Erst wenn bei den Fachkräften der Ein­rich­tung ei­ne positive Haltung und da­mit auch tatsächliche Ak­zep­tanz ge­gen­über der Beteiligung der Kinder und Ju­gend­li­chen und den Mög­lich­keit­en der Be­schwer­de besteht, kön­nen diese Instrumente da­zu bei­tra­gen, die Rech­te von Kin­dern und Ju­gend­li­chen in Ein­rich­tung­en zu si­chern.

Individuelles Beschwerdemanagement entwickeln

Jede Ein­rich­tung sollte ein strukturiertes, transparentes und schrift­lich fixiertes Beschwerdemanagement ent­wi­ckeln und an­wen­den. Dieses Beschwerdeverfahren kann so­wohl einrichtungsintern als -extern angesiedelt sein, beides sind angemessene Formen einer beteiligungsorientierten Ein­rich­tungskultur. Da es gilt, die jeweiligen Beschwerdeverfahren an die Ge­ge­ben­heit­en der Ein­rich­tung­en anzupassen, muss im Ein­zel­fall ent­schie­den wer­den, wel­ches Mo­dell erfolgversprechender ist. Genau wie der Rechtekatlog sollte die­ses Beschwerdemanagement im Be­trieb der Ein­rich­tung in einem gemeinsamen Pro­zess mit den Fachkräften und den Kin­dern/Ju­gend­li­chen erarbeitet, er­probt, überprüft und qua­li­fi­ziert weiterentwickelt wer­den.

Konkrete Ansprechpersonen benennen

Der Deut­sche Verein empfiehlt, in dem erarbeiteten Beschwerdemanagement feste Ansprechpersonen zu be­nen­nen, die - wie­de­rum in Ab­hän­gig­keit zu den konkreten Erfordernissen und Be­din­gung­en der Ein­rich­tung - einrichtungsintern oder -extern sein kön­nen. Diese benannten Ansprechpersonen sollten ei­ne umfassende Zu­stän­dig­keit für al­le Arten der Be­schwer­den in den Ein­rich­tung­en haben. Sofern die Fach- und/oder Leitungskräfte der Ein­rich­tung die An­sprech­part­ner/in­nen für die eingegangenen Be­schwer­den zu­stän­dig sind, ist zu klä­ren, wie die für die Interessensvertretung notwendige Un­ab­hän­gig­keit sichergestellt wer­den kann.

Für den Er­folg ei­nes Be­schwer­desystems ist der alters- und entwicklungsgerechte Zu­gang der Kinder und Ju­gend­li­chen von zentraler Be­deu­tung, d.h. dass die Kinder und Ju­gend­li­chen nicht nur über die Mög­lich­keit der Be­schwer­de informiert sind, son­dern auch in die La­ge versetzt wer­den, diese aktiv nut­zen zu kön­nen. Damit dies gelingt, sollte das An­ge­bot in allen Ein­rich­tungsteilen und Grup­pen be­kannt gemacht und of­fen­siv für die In­an­spruch­nah­me geworben wer­den. In den Fällen, in de­nen Kinder und Ju­gend­li­che sich nicht selbst Ge­hör verschaffen kön­nen, soll diese Mög­lich­keit über geeignete Vertrauenspersonen eingeräumt und sichergestellt wer­den. Unterstützend wirkt hier, wenn auf die Be­schwer­demöglichkeit be­reits im Rahmen des ersten Kon­takts der Kinder und Ju­gend­li­chen und ih­rer Personensorgeberechtigten mit der Ein­rich­tung per­sön­lich und mit ei­ner altersgerechten Handreichung hingewiesen und da­bei die­ses An­ge­bot auch erläutert wird.
Zudem ist es wich­tig, dass die benannten Ansprechpersonen für Be­schwer­den für die Kinder und Ju­gend­li­chen prä­sent sind. Insbesondere bei ei­ner externen Ansprechperson empfiehlt es sich, den notwendigen per­sön­lichen Kon­takt aktiv zu pfle­gen. Dies kann bei­spiels­wei­se durch die Ein­be­zie­hung in Fes­te und Aktivitäten der Ein­rich­tung­en, aber auch durch ei­ne zwangslose Teil­ha­be am All­tag der Kinder und Ju­gend­li­chen ge­sche­hen. Bei Kin­dern und Ju­gend­li­chen, die sich sprachlich nicht äu­ßern kön­nen, wird diese Teil­ha­be am All­tag bzw. ei­ne strukturierte Beobachtung von All­tagssituationen un­um­gäng­lich sein. Gleichzeitig ist es wich­tig, die Personensorgeberechtigten zu sen­si­bi­li­sie­ren, die Rech­te, den Schutz und die Si­cher­heit ih­rer Kinder of­fen­siv einzufordern und deut­lich zu ma­chen, auch für ih­re Be­schwer­den als Ansprechperson zur Verfügung zu ste­hen.

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  • Vechta

    „Wie können wir gesund alt werden in einer vielfältigen Welt?“

    Tagung im Rahmen der Veranstaltungsreihe zum Neunten Altersbericht

    Die Tagung am 1. Oktober 2025 in Vechta ist Teil einer Veranstaltungsreihe des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) zum Neunten Altersbericht der Bundesregierung und findet in Kooperation mit der Universität Vechta statt.

    Bei der Veranstaltung sollen zentrale Ergebnisse des Neunten Altersberichts zum Thema Gesundheit und Versorgung vorgestellt und die entsprechenden Handlungsempfehlungen der Altersberichtskommission vor dem Hintergrund unserer vielfältigen Gesellschaft diskutiert werden. In drei Symposien besteht die Möglichkeit, spezifische Themen zur Gesundheitsförderung und Quartiersentwicklung, zur Versorgungssituation in Medizin und Pflege sowie zu den Wechselwirkungen von Wohnen, Mobilität und Gesundheit vertiefend zu besprechen.

    Infos zur Tagung und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier: https://www.neunter-altersbericht.de/gesundheit.

    Kategorie: Tagung
    Veranstalter: Deutsches Zentrum für Altersfragen
  • Berlin

    Barcamp Nachhaltigkeit und Klimaresilienz

    Zusammen stark durch heiße Zeiten - mit Ideen, die bewegen

    Der AWO Bundesverband und die Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG) laden alle Interessierten herzlich zum Barcamp „Nachhaltigkeit und Klimaresilienz“ ein. Beide Organisationen setzen sich seit Jahren für eine klimagerechte und gesunde Zukunft ein – in der Wohlfahrtspflege und darüber hinaus.

    Die AWO hat bereits vor einigen Jahren beschlossen, dass sie mit ihren über 18.000 Einrichtungen vor dem Jahr 2040 klimaneutral werden möchte. Wir sind unglaublich stolz, dass das Thema in den letzten Jahren so an Fahrt aufgenommen und nicht zuletzt dank eurem Engagement bereits zu vielen spannenden Veränderungen in der AWO-Welt und darüber hinaus geführt hat. Projekte wie „klimafreundlich pflegen“, „Hitzeresiliente und Gesundheitsfördernde Lebens- und Arbeitsbedingungen in der stationären Pflege (HIGELA)“ und „KidZ - köstlich in die Zukunft“ waren dabei wichtige Impulsgeber.

    Anlässlich des Abschlusses der beiden letztgenannten Projekte, die AWO und KLUG gemeinsam durchführen und vom BKK Dachverband gefördert werden, wollen wir mit Euch über den Weg der Freien Wohlfahrtspflege zur Klimaneutralität und -resilienz sprechen sowie innovative Methoden und Ansätze aus euren Arbeitsbereichen kennenlernen.

    Hier zur Anmeldung.

    Kategorie: Veranstaltung
    Veranstalter: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband
  • Ludwigsburg

    Die gesunde Kommune von morgen

    Am 16.10.2025 findet der Fachtag „Die gesunde Kommune von morgen“ an der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg statt.

    Es geht um die folgenden zentralen Fragen:
    Wie können Kommunen mit klimatischen Belastungen, dichter Bebauung und neuen Risiken wie Cyberangriffen oder großflächigen Stromausfällen umgehen? 

    Welche Verantwortung kommt dem Öffentlichen Gesundheitsdienst dabei zu? 

    Und wie lässt sich Resilienz lokal, konkret und wirkungsvoll verankern?

    Es werden Perspektiven aus Forschung, Verwaltung und Praxis zusammengetragen:
    Mit Beiträgen zur Katastrophenhilfeforschung, zu realen kommunalen Bedrohungslagen und zur strategischen Resilienzplanung.

    In Workshops wird vertiefend zu kinderfreundlicher Stadtentwicklung, digitalen Risiken, dem Community Readiness Assessment und zur Rolle des ÖGD in gesunder Stadt- und Gemeindepolitik gearbeitet.

    Programm, Teilnahmegebühr: 40€; Anmeldung bis 09.10.2025 möglich auf der Website.

    Kategorie: Veranstaltung
    Veranstalter: APOLLON Hochschule der Gesundheitswirtschaft

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