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Aktiv für Gesundheit und Chancengleichheit

Anmerkungen zu aktuellen Präventionsdiskursen und -politiken

Anna Schweda-Möller , Deutsches Jugendinstitut Arbeitsstelle Kinder- und Jugendpolitik
30.07.2017

Stellungnahme des Bundesjugendkuratoriums zu Prävention, Kinderschutz und Gesundheitsförderung

Sowohl das Bundeskinderschutzgesetz als auch das Prä­ven­ti­onsgesetz haben die Be­din­gung­en des Aufwachsens von jun­gen Menschen im Blick und zie­len da­rauf ab, Ge­fah­ren und Be­ein­träch­ti­gung­en zu vermeiden. In sei­ner Stel­lung­nah­me diskutiert das Bundesjugendkuratorium (BJK) beide Ge­setze im Zu­sam­men­hang, hinterfragt überzogene Er­war­tung­en an Prä­ven­ti­on und regt zu ei­ner breit angelegten und grenzüberschreitenden Verantwortungsübernahme an.

Zu den präventionspolitischen Ent­wick­lung­en und gesetzliche Maß­nah­men

Das Bundeskinderschutzgesetz

2009 hatte das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Fa­mi­lie, Senioren, Frauen und Ju­gend (BMFSFJ) ei­nen ersten Ent­wurf für ein Bundeskinderschutzgesetz vorgelegt, der je­doch we­gen sei­nes zu ein­sei­tig auf In­ter­ven­ti­on ausgerichteten Ansatzes kritisiert wurde. 2010 un­ternahm das BMFSFJ ei­nen zweiten An­lauf für ein Bundeskinderschutzgesetz, das so­wohl eingreifende als auch vorbeugende Maß­nah­men um­fas­sen sollte. Der Bun­des­rat verweigerte sei­ne Zu­stim­mung, vor allem we­gen der unzureichenden finanziellen Absicherung Frü­her Hilfen.

Die Verankerung der Frü­hen Hilfen

Nachdem die Bun­des­re­gie­rung die Beteiligung des Bundes an der Fi­nan­zie­rung erhöht und auf den Auf­bau von Netzwerken Frü­her Hilfen aus­ge­dehnt hatte, stimmten so­wohl der Bun­des­rat als auch der Bun­des­tag zu, so dass das Ge­setz am 1. 1.2012 in Kraft tre­ten konnte. Ein wichtiger Be­stand­teil des Ge­setzes ist die Verankerung der Bundesinitiative Frü­he Hilfen. Auf­bauend auf den in den Ländern und Kom­mu­nen be­reits vorhandenen Strukturen soll da­mit ein bun­des­weit vergleichbares An­ge­bot für Fa­mi­lien im Be­reich Frü­he Hilfen geschaffen wer­den. Seit 2012 ist das Nationale Zen­trum Frü­he Hilfen (NZFH) die Koordinierungsstelle des Bundes für die Bundesinitiative Frü­he Hilfen. Mit den Frü­hen Hilfen wurde ei­ne Versorgungslücke in der Kinder- und Ju­gendhilfe ge­schlos­sen, wel­che die unzureichende Un­ter­stüt­zung von Fa­mi­lien mit un­ter dreijährigen Kin­dern betraf. In diesem Kon­text wer­den Maß­nah­men und neue An­ge­botsformen etabliert, die an der Schnittstelle von Kinder- und Ju­gendhilfe so­wie Gesundheitssystem lie­gen, deren Stär­kung das NZFH seit sei­nen Anfängen als Grundidee verfolgt.

Frü­he Hilfen als primäre und sekundäre Prä­ven­ti­on

Kin­der­schutz ist im Bundeskinderschutzgesetz in zweifacher Wei­se ge­fasst: Das Ge­setz enthält über­wie­gend Vorschriften zum Kin­der­schutz im engeren Sinne, al­so zum Um­gang mit vermuteter oder be­reits festgestellter Kindeswohlgefährdung. Im wei­teren Sinne sind Re­ge­lung­en da­zu ent­hal­ten, wie die Be­din­gung­en des Aufwachsens für Kinder und Ju­gend­li­che so verbessert wer­den kön­nen, dass ins­ge­samt ei­ne gesunde Ent­wick­lung befördert und das Ri­si­ko ei­ner späteren Kindeswohlgefährdung reduziert wird. Diese doppelte Kon­zep­ti­on Frü­her Hilfen als primäre und sekundäre Prä­ven­ti­on ist so­wohl auf konzeptioneller Ebe­ne als auch auf der Ebe­ne der Fachpraxis ei­ne hoch komplexe Herausforderung.

Ein­schät­zung/Handlungsbedarfe

Es muss wei­ter geklärt wer­den, wo und wie primärpräventive Maß­nah­men der In­for­ma­ti­on, Be­ra­tung und Un­ter­stüt­zung in sekundärpräventive Maß­nah­men der längerfristigen Be­glei­tung von Fa­mi­lien, z.B. durch Fa­mi­lienhebammen, über­ge­hen oder die Hilfe über die Frü­hen Hilfen hinausgehen muss und Hilfen zur Er­zie­hung oder auch die Ab­klä­rung von Kindeswohlgefährdung an­ste­hen. Diese Punkte  sind in der Fachpraxis we­sent­lich für die Ein­schät­zung von Problemlagen und Pas­sung­en der verschiedenen Hilfeangebote und In­ter­ven­ti­onen in konkreten Fällen.
In diesem Zu­sam­men­hang bedarf es ei­ner hohen Sen­si­bi­li­sie­rung aller Professionellen für die Ge­fahr der Stig­ma­ti­sie­rung von Fa­mi­lien. Eine zu starke Fokussierung auf Eltern in als pre­kär markierten Le­bens­la­gen kann da­zu füh­ren, dass ei­ne Grup­pe von Eltern an­hand von zu­vor definierten Ri­si­kofaktoren als Pro­blem­grup­pe konstruiert wird.

Das Prä­ven­ti­onsgesetz

In der Ressortzuständigkeit des Bundesgesundheitsministeriums entwickelten sich die Be­mü­hung­en um das Prä­ven­ti­onsgesetz, das ei­ne ähn­lich lange Vorgeschichte wie das Bundeskinderschutzgesetz hat. Seit mehr als zehn Jahren wurde ein „Ge­setz zur Stär­kung der Ge­sund­heits­för­de­rung und der Prä­ven­ti­on“ zwi­schen Politik, Fach­welt und Pra­xis kon­tro­vers debattiert, be­vor es am 18.06.2015 im vierten An­lauf verabschiedet wurde. Frühere Entwürfe hatten Kritik auf sich gezogen, die auch hier ei­ner zu geringen Finanzausstattung galt. Von Sei­ten der Kinder- und Jugendhilfe und den Wohlfahrtsverbänden wurde da­bei au­ßer­dem kritisiert, dass Kinder und Ju­gend­li­che und ih­re Lebenswelten in den ersten Ge­setzesentwürfen zu we­nig berücksichtigt wurden. Als Ressortgesetz des Bundesministeriums für Ge­sund­heit adressiert es aus­schließ­lich die So­zi­al­ver­si­che­rung­en (Kranken-, Unfall-, Renten- und Pfle­ge­ver­si­che­rung) und verpflichtet diese zur Ge­sund­heits­för­de­rung. Damit betrifft es we­der die Kinder- und Jugendhilfe noch an­de­re Ressorts un­mit­tel­bar.
Gesundes Aufwachsen wird im Prä­ven­ti­onsgesetz als ein Ge­sund­heitsziel definiert und Lebenswelten als für die Ge­sund­heit bedeutsame soziale Systeme des Wohnens, des Lernens, des Studierens, der medizinischen und pflegerischen Versorgung so­wie der Frei­zeit­ge­stal­tung. Die Fa­mi­lie als ein zentraler Ort des Aufwachsens für die meisten Kinder und Ju­gend­li­chen passt an die­ser Stel­le nicht in die Lo­gik des Ge­setzes und wird da­rin nicht ex­pli­zit erwähnt. Irritierend ist es nach An­sicht des BJK, dass das Ge­setz kaum an die bestehenden Strukturen der Un­ter­stüt­zung junger Fa­mi­lien im Kon­text der Kinder- und Jugendhilfe und ins­be­son­de­re der Frü­hen Hilfen anknüpft. Hier besteht noch Weiterentwicklungsbedarf.

Die Bun­des­zen­tra­le für ge­sund­heit­liche Auf­klä­rung (BZgA) wurde durch das Prä­ven­ti­onsgesetz ab 2016 da­mit beauftragt, kassenübergreifende Leis­tung­en zur Prä­ven­ti­on in Lebenswelten zu ent­wi­ckeln und deren Im­ple­men­tie­rung wis­sen­schaft­lich zu be­glei­ten. Es bleibt abzuwarten, wie diese Leis­tung­en kon­kret aus­se­hen wer­den. Hier steht die Um­set­zung noch am An­fang.

Zur Er­ar­bei­tung ei­ner „Nationalen Prä­ven­ti­onsstrategie“ wurde durch das Ge­setz die Ein­rich­tung von Prä­ven­ti­onskonferenzen festgeschrieben. Neben den vier So­zi­al­ver­si­che­rung­en wir­ken da­rin mit beratender Stim­me auch Vertretende von Bundes- und Landesministerien, kommunalen Spitzenverbänden, der Bundesagentur für Ar­beit, Sozialpartnerinnen und -partner, Patientnnen und Patienten so­wie der Bundesvereinigung Prä­ven­ti­on und Ge­sund­heits­för­de­rung (BVPG) mit. Bislang wurde noch nicht geklärt, ob und in­wie­fern die Kinder- und Jugendhilfe an den Prä­ven­ti­onskonferenzen sys­te­ma­tisch zu be­tei­li­gen ist. Nach An­sicht des BJK wird sie ih­re Beteiligung da­ran eigeninitiiert einfordern müs­sen, um auch in diesem Kon­text der Schnittstelle von Ge­sund­heits­we­sen und Kinder- und Jugendhilfe stärkeres Ge­wicht zu verleihen.

Emp­feh­lung­en des Bundesjugendkuratoriums

Mit sei­ner Stel­lung­nah­me schlägt das BJK vor, den Be­griff der För­de­rung von Ge­sund­heit und Wohlergehen bei Kin­dern und Ju­gend­li­chen stärker in den Fo­kus zu rü­cken. Während Prä­ven­ti­on mit Blick auf die Vermeidung von et­was Unerwünschtem ten­den­zi­ell ei­nen defizitorientierten Blick auf Menschen und ih­re Lebensumstände wirft, ist die För­de­rung des Wohlergehens stärker an den Res­sour­cen und der Beteiligung der Ad­res­sa­tin­nen und Adressaten orientiert.

Das BJK warnt vor dem Trug­schluss, dass mit Investitionen in frühe (pri­mär)präventive Maß­nah­men spätere Probleme in jedem Fall vermieden wer­den kön­nen. Die Kon­zepte För­de­rung, Un­ter­stüt­zung, Hilfe und Schutz sind eng mit dem Kon­zept der Prä­ven­ti­on verwoben. Wenn da­bei aber der Prä­ven­ti­onsbegriff über­pro­por­ti­o­nal be­tont wird, dann hat das auch Aus­wir­kung­en auf die an­de­ren Kon­zepte. Das BJK möchte zu ei­ner Dis­kus­si­on bei­tra­gen, in der die verschiedenen Handlungskonzepte der Kinder- und Jugendhilfe in ih­rer jeweiligen Be­rech­ti­gung ne­ben­ei­nan­der Be­stand haben und nicht Prä­ven­ti­on als das ‚bessere‘ - weil frühe und kostensparende - Handeln gilt.

Für die gesellschaftliche Querschnittsaufgabe der Er­mög­li­chung des ge­sun­den und sicheren Aufwachsens und Wohlergehens von Kin­dern und Ju­gend­li­chen bedarf es ei­ner breit angelegten Verantwortungsübernahme, die nicht nur auf den Be­reich der Ge­sund­heitspolitik oder der Kinder- und Jugendhilfe be­grenzt blei­ben sollte. Dies stellt nach Auf­fas­sung des BJK ei­ne komplexe, ressortübergreifende, transorganisationale und multiprofessionelle Auf­ga­be dar. Um die­ser Auf­ga­be ge­recht zu wer­den, bedarf es ei­ner fortgesetzten Aus­ei­nan­der­set­zung und Verständigung zwi­schen unterschiedlichen beteiligten Ressorts, Disziplinen, Professionen, Trägern und Fachverbänden. Dieser Pro­zess steht erst am An­fang.

Prä­ven­ti­on, Kin­der­schutz und Ge­sund­heits­för­de­rung
bei Kin­dern und Ju­gend­li­chen.

Anmerkungen zu aktuellen Präventionspolitiken und -diskursen (2017)

Inhaltsverzeichnis  

  1. Anlass und Anliegen der Stellungnahme
  2. Präventionspolitische Entwicklungen und gesetzliche Maßnahmen
  3. Prävention - Ein Paradigma gesellschaftichen Handelns mit vielen Facetten und Ambivalenzen
  4. Kinder- und Jugendgesundheit im Blick? Herausforderungen in der Umsetzung des Präventionsgesetzes
  5. Die Logik des Bundeskinderschutzgesetztes und seine Evaluation
  6. Chancen und Grenzen von Prävention: Abschließende Anmerkungen und Empfehlungen

Die gesamte Stellungnahme steht unter www.bundesjugendkuratorium.de zum Download bereit und kann dort auch als Broschüre bestellt werden.

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  • Vechta

    „Wie können wir gesund alt werden in einer vielfältigen Welt?“

    Tagung im Rahmen der Veranstaltungsreihe zum Neunten Altersbericht

    Die Tagung am 1. Oktober 2025 in Vechta ist Teil einer Veranstaltungsreihe des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) zum Neunten Altersbericht der Bundesregierung und findet in Kooperation mit der Universität Vechta statt.

    Bei der Veranstaltung sollen zentrale Ergebnisse des Neunten Altersberichts zum Thema Gesundheit und Versorgung vorgestellt und die entsprechenden Handlungsempfehlungen der Altersberichtskommission vor dem Hintergrund unserer vielfältigen Gesellschaft diskutiert werden. In drei Symposien besteht die Möglichkeit, spezifische Themen zur Gesundheitsförderung und Quartiersentwicklung, zur Versorgungssituation in Medizin und Pflege sowie zu den Wechselwirkungen von Wohnen, Mobilität und Gesundheit vertiefend zu besprechen.

    Infos zur Tagung und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier: https://www.neunter-altersbericht.de/gesundheit.

    Kategorie: Tagung
    Veranstalter: Deutsches Zentrum für Altersfragen
  • Berlin

    Barcamp Nachhaltigkeit und Klimaresilienz

    Zusammen stark durch heiße Zeiten - mit Ideen, die bewegen

    Der AWO Bundesverband und die Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG) laden alle Interessierten herzlich zum Barcamp „Nachhaltigkeit und Klimaresilienz“ ein. Beide Organisationen setzen sich seit Jahren für eine klimagerechte und gesunde Zukunft ein – in der Wohlfahrtspflege und darüber hinaus.

    Die AWO hat bereits vor einigen Jahren beschlossen, dass sie mit ihren über 18.000 Einrichtungen vor dem Jahr 2040 klimaneutral werden möchte. Wir sind unglaublich stolz, dass das Thema in den letzten Jahren so an Fahrt aufgenommen und nicht zuletzt dank eurem Engagement bereits zu vielen spannenden Veränderungen in der AWO-Welt und darüber hinaus geführt hat. Projekte wie „klimafreundlich pflegen“, „Hitzeresiliente und Gesundheitsfördernde Lebens- und Arbeitsbedingungen in der stationären Pflege (HIGELA)“ und „KidZ - köstlich in die Zukunft“ waren dabei wichtige Impulsgeber.

    Anlässlich des Abschlusses der beiden letztgenannten Projekte, die AWO und KLUG gemeinsam durchführen und vom BKK Dachverband gefördert werden, wollen wir mit Euch über den Weg der Freien Wohlfahrtspflege zur Klimaneutralität und -resilienz sprechen sowie innovative Methoden und Ansätze aus euren Arbeitsbereichen kennenlernen.

    Hier zur Anmeldung.

    Kategorie: Veranstaltung
    Veranstalter: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband
  • Ludwigsburg

    Die gesunde Kommune von morgen

    Am 16.10.2025 findet der Fachtag „Die gesunde Kommune von morgen“ an der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg statt.

    Es geht um die folgenden zentralen Fragen:
    Wie können Kommunen mit klimatischen Belastungen, dichter Bebauung und neuen Risiken wie Cyberangriffen oder großflächigen Stromausfällen umgehen? 

    Welche Verantwortung kommt dem Öffentlichen Gesundheitsdienst dabei zu? 

    Und wie lässt sich Resilienz lokal, konkret und wirkungsvoll verankern?

    Es werden Perspektiven aus Forschung, Verwaltung und Praxis zusammengetragen:
    Mit Beiträgen zur Katastrophenhilfeforschung, zu realen kommunalen Bedrohungslagen und zur strategischen Resilienzplanung.

    In Workshops wird vertiefend zu kinderfreundlicher Stadtentwicklung, digitalen Risiken, dem Community Readiness Assessment und zur Rolle des ÖGD in gesunder Stadt- und Gemeindepolitik gearbeitet.

    Programm, Teilnahmegebühr: 40€; Anmeldung bis 09.10.2025 möglich auf der Website.

    Kategorie: Veranstaltung
    Veranstalter: APOLLON Hochschule der Gesundheitswirtschaft

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