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Aktiv für Gesundheit und Chancengleichheit

10 Jahre (k)ein Präventionsgesetz

Raimund Geene , Berlin School of Public Health
06.12.2012

Zur Perspektive eines Gesundheitsförderungsgesetzes

Ge­sund­heits­för­de­rung und Prä­ven­ti­on stel­len sich in Deutsch­land als Entwicklungsaufgabe. Neben dem Handlungsfeld der nicht-medizinischen Primärprävention ins­be­son­de­re über den Setting-Ansatz sollte da­bei auch die Querschnittsaufgabe der Ge­sund­heits­för­de­rung be­dacht wer­den, nach der sich die ge­sam­te ge­sund­heit­liche und soziale Versorgung am Kon­zept der Ottawa-Char­ta aus­rich­ten sollte. Die aktuelle Ver­tie­fung der Seg­men­tie­rung­en im Gesundheits- und Sozialwesen durch weitere „In­sel­lö­sun­gen“ im Be­reich der Pfle­ge, der Selbst­hil­fe, der Patientenberatung, -unterstützung und -vertretung, der Frühförderung, durch ei­ne weitere Ausdifferenzierung sozialpädagogischer Dienst­leis­tung­en, auch im Sinne neuer Handlungsfelder wie den Frü­hen Hilfen, sind für al­le Be­tei­lig­ten un­be­frie­di­gend und de­moralisierend.

Ein großer Schritt für einen Neu­an­fang könnte ein Ge­sund­heits­för­de­rungsgesetz sein, das dem im bun­des­deutschen Korporatismus ausgeprägten Problem der Seg­men­tie­rung einen starken Ak­teur für Ge­sund­heits­för­de­rung ge­gen­über stellt. In Rechtsform einer Stif­tung und/oder als neue Kernaufgabe der BZgA bietet es die Chan­ce, die einzelnen Segmente im Sinne der Ottawa-Charta mit­ei­nan­der zu ver­bin­den. Wenn So­zi­al­pä­da­go­gik und Psychologie, Ju­gend- und Familienhilfe, primäre, sekundäre und tertiäre Prä­ven­ti­on, Selbst­hil­fe und Patientenunterstützung, Pfle­ge und Kuration sektorenübergreifend verknüpft wer­den, kann die Idee der Ge­sund­heits­för­de­rung in allen Felder der zerklüfteten deutschen Gesundheits- und Sozialversorgung wir­ken. Nachfolgend wird in diesem Bei­trag die Op­ti­on einer Zu­sam­men­füh­rung der vorliegenden politischen Konzepte zu einem Gesamtkonzept für ein umfassendes Ge­sund­heits­för­de­rungsgesetz diskutiert.

Gesundheitsförderungsgesetz - pro und contra

Anknüpfend an die Dis­kus­si­on auf dem Kon­gress Ar­mut und Ge­sund­heit 2012 wer­den hier relevante Aspekte diskutiert für oder ge­gen ein Ge­sund­heitsförderungsgesetz (GeFöG). Es soll an die­ser Stel­le zu­nächst of­fen ge­las­sen wer­den, ob dies - eben­so wie das beschlossene, aber nie in Kraft getretene Präventionsgesetz 2005 - als Artikelgesetz formuliert sein solle oder bedeutungsstärker als er­gän­zen­des 13. Sozialgesetzbuch (SGB XIII).

Ein GeFöG als Heimat für einen ‚Ottawa-Ansatz’

Ein zentrales Ar­gu­ment für ei­ne solche Ak­zen­tu­ie­rung der Ge­sund­heits­för­de­rung liegt da­rin, dass sich die Aspekte der Ressourcen- und Patientenorientierung, von Par­ti­zi­pa­ti­on, Empowerment und Ver­hält­nis­prä­ven­tion/ Set­ting-Ansatz (im Folgenden: der ‚Ottawa-Ansatz’) in ei­nem GeFöG als eigenes SGB be­son­ders deut­lich aus­drü­cken kön­nen. Sind diese nämlich in ei­nem ergänzenden Sozialgesetzbuch als universelle Prinzipien herausgearbeitet, kann ih­nen im Sinne des Primary Health Care - im­mer die nied­rig schwel­li­ge­re Interventionsform zu­erst, al­so Prä­ven­ti­on vor Kuration etc. - Vorrang eingeräumt wer­den. Als SGB kann ein GeFöG den Regelungsbedarf ins­be­son­de­re ei­nes nicht-medizinischen, pri­mä­ren Prä­ven­ti­onsgesetzes be­die­nen, und zwar nicht in einzelnen, isolierten Projekten, son­dern in ei­ner übergreifenden Ori­en­tie­rung.

Ein GeFöG als Dach neuer soziale Antworten

Mit einem GeFöG wird der For­de­rung nach gesundheitsförderlicher Gesamtpolitik Rech­nung ge­tra­gen, denn ein solcher zentraler Gegenstandsbereich, gipfelnd in einem zentralen Ak­teur, kann per­spek­ti­visch nicht nur in etablierten Bereichen der gesundheitlichen und sozialen Versorgung wir­ken, son­dern auch künftige gesellschaftliche Auf­ga­ben und Handlungsfelder an­ti­zi­pie­ren. Aktuelle Bei­spie­le zei­gen sich beim Auf­bau von Mehrgenerationenhäusern, Patienten- und Pfle­ge­be­ra­tungs­stel­len oder der geplanten Grün­dung einer bun­des­wei­ten Stif­tung für Frü­he Hilfen ge­mäß dem Bun­des­kin­der­schutz­ge­setz. Ins­be­son­de­re das wachsende Handlungsfeld der En­ga­ge­ment­för­de­rung/An­re­gung bür­ger­schaft­li­cher Ak­ti­vi­tä­ten könnte von einer Träger-Institution mit hoher gesetzgeberischer Le­gi­ti­ma­ti­on profitieren.

Ein GeFöG als Advokat sozial Benachteiligter

Dem Ottawa-Ansatz fol­gend wächst der Be­darf an an­walt­schaft­licher Un­ter­stüt­zung in sich aus­dif­fe­ren­zie­ren­den Le­bens­la­gen. In Mittel- und Oberschichten hat sich Gesundheitskompetenz i. S. ei­ner ‚Health Literacy’ herausgebildet, die sich durch ei­nen ge­sund­heits­för­dern­den Wech­sel zwi­schen An- und Ent­span­nung aus­zeich­net, aus­drückend in Fit­ness, Well­ness, Work-Life-Ba­lan­ce u. ä. Die Kom­pres­si­on der Mor­bi­di­tät, d. h. der ge­gen­über der stei­gen­den Le­bens­er­war­tung noch stärkere An­stieg besch­wer­de­frei­er Le­bens­zeit, mithin im Le­bens­lauf auch Ver­kür­zung der Pha­sen chronisch-de­ge­ne­ra­ti­ver Er­kran­kung­en, ist ein Aus­druck die­ser gewachsenen Fä­hig­keit zum ge­sun­den Selbstmanagement von Individuen, je­doch bislang nur schichtspezifisch. Eine Aus­wei­tung der Kom­pres­si­onserfolge auf benachteiligte Bevölkerungsgruppen ist nicht nur ethisch geboten, son­dern im Zuge der de­mo­gra­fi­schen Ent­wick­lung auch ei­ne hochrelevante Kos­ten­fra­ge für die ge­sund­heit­liche und soziale Ver­sor­gung.

Ein durch ein GeFöG oder gar SGB XIII legitimierter Ak­teur kann die Auf­ga­be haben, soziale De­ter­mi­nan­ten als Advocacy-Auftrag ge­sund­heit­lich zu be­ein­flus­sen.

Ein starker, gebündelter Akteur durch ein GeFöG

Trotz der hohen Ak­zep­tanz des Ottawa-Ansatzes, der brei­ten Pra­xis in den dargestellten Prob­lem­la­gen und neuen Handlungsfeldern blei­ben die Aktivitäten vielfach iso­liert. Dabei könnten aus ei­ner Zu­sam­men­füh­rung von Pflege- und Patientenberatungsstellen, Nachbarschaftsheimen, Selbst­hilfe­kon­taktstel­len, Gesundheitsläden, Freiwilligenagenturen, Familienzentren, Mehrgenerationenhäusern und Quar­tiers­ma­na­ge­ment­büros - um nur ei­ni­ge wenige Pra­xisangebote mit hohem Schnitt­stel­len­po­ten­zial zu nen­nen - nicht nur Synergieeffekte im Sinne von Kostenreduktion erzielt wer­den, vor allem könnten diese auch ge­mein­sam zu höherer Wir­kung gebracht wer­den.

Sie wären so­dann nicht mehr iso­liert für einzelne Fra­ge­stel­lung­en zu­stän­dig (und häufig auf­grund ihrer Personalknappheit in der Vielfalt ihrer Auf­ga­ben auch schlicht­weg überfordert), son­dern könnten vor Ort deut­lich mehr Auf­merk­sam­keit er­rei­chen.

Noch deut­licher zeigt sich die­ser Bedeutungszuwachs auf Länder- und Bun­des­ebe­ne. Die Akteure der genannten Handlungsfelder er­schei­nen hier bislang als vergleichsweise schlecht ausgestattete Rand­ak­teu­re aus unteren Ta­rif­grup­pen, die den ‚Big Playern’ von Kostenträgern und Leistungserbringern kaum „das Was­ser rei­chen“ kön­nen.

Institutionen wie der Fond Gesundes Ös­ter­reich zei­gen, dass ei­ne gebündelte Per­spek­ti­ve eher in der La­ge ist, das Handlungsfeld an­ge­mes­sen zu re­prä­sen­tie­ren und wesentliche Inhalte breit zu verankern, als dies in der zersplitterten In­te­res­sen­la­ge in Deutsch­land denk­bar ist.

Ein GeFöG als motivierender Neustart für die Gesundheitsbewegung

Die hier angerissene Skiz­ze ei­nes Ge-FöG/SGB XIII kann sich beziehen auf ei­ne im­mens große Per­so­nen­gruppe, denn die hier angesprochenen Handlungsfelder sind - ihrer marginalen ge­sell­schaft­li­chen Be­deu­tung zum Trotz - die täglichen Arbeitsplätze von Zehntausenden von So­zi­al­ar­bei­ter/in­nen, Pfle­ger/in­nen, He­bam­men, Frühförder/ in­nen, Inklusions-, Familien-, Patienten- und Pflegeberater/in­nen, Gesundheits- und Selbsthilfeaktivist/in­nen, Psycholog/in­nen, Organisationsentwickler/ in­nen, Ge­sund­heits­förder/in­nen, Sozialmanager/ in­nen, aber auch Leh­rer/in­nen, Er­zie­her/in­nen, Mit­ar­bei­ter/in­nen von Wohlfahrts-, Jugend- und Sozialverbänden, kirchlichen Organisationen etc.pp.

Ihre Mü­hen und Aktivitäten als Auf­ga­ben in ei­nem Gesundheitsförderungsgesetz zu­sam­men zu füh­ren, könnte ei­nen Bo­gen schla­gen zu den sozialen Be­we­gung­en seit den 70ern und den Aufbrüchen der Ge­sundheitsbewegung in den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts. Eine solche För­de­rung von be­ruf­li­chem Selbst­ver­ständ­nis und pro­fes­si­o­nell begleiteter sozialer Be­we­gung führt auch zu ei­ner Auf­wer­tung der Berufsstände und ist in An­be­tracht von demografische Ent­wick­lung und Fachkräftemangel schon arbeitsmarktpolitisch dop­pelt geboten, wie im Übrigen auch analoge Ent­wick­lung­en in Skan­di­na­vi­en, Ka­na­da oder Aus­tra­li­en be­reits zei­gen.

Einwände gegen ein GeFöG/SGB XIII

Gleichwohl gibt es gewich­tige Einwände ge­gen die Einführung ei­nes Ge­sund­heits­för­de­rungsgesetzes, ins­be­son­de­re im Fal­le ei­nes ‚Ritterschlags’ als SGB XIII. Es ist zu­nächst wich­tig zu re­flek­tie­ren, ob ein Ge­setz über­haupt not­wen­dig ist. Die o. a. Zer­split­te­rung und Marginalisierung der Ge­sund­heits­för­de­rung gibt hier deutliche Anhaltspunkte für diesen Be­darf, bei dem es sich wei­ter­hin zeigt, dass trotz vielfältig unterschiedlichem Struk­tur­auf­bau und erheblichen investierten Mitteln die Randständigkeit von The­men­(teil) ge­bie­ten und Akteuren be­ste­hen bleibt, sich mit­un­ter so­gar noch wei­ter verfestigt. Ebenfalls ist zu hinterfragen, ob durch ein GeFöG zu­sätz­licher Regelungsbedarf ent­ste­hen wird, der wei­tere Do­ku­men­ta­tions- und Koordinationserfordernisse und mithin in der Fol­ge zunehmende Bü­ro­kra­tie mit sich bringt. Dieser berechtigte Vorhalt zielt je­doch weniger auf das Ob als vielmehr auf das Wie des Ge­setzes, das sich auf die Bündelung be­ste­hender und bislang unverknüpfter Handlungsfelder beziehen sollte.  

Ein wei­terer Vorbehalt ge­gen ein solches Ge­setz besteht da­rin, dass befürchtet wird, die Ge­sund­heits­för­de­rung könne sich durch die Vielfältigkeit der Auf­ga­ben verzetteln, er­for­der­lich sei vielmehr ei­ne Fokussierung auf (primäre) Prä­ven­ti­on. Auch die­ser Einwand muss gut be­dacht wer­den, denn tat­säch­lich argumentiert er stark in „be­ste­hender Lo­gik“: Weil die ge­sund­heit­liche und soziale Ver­sor­gung segmentiert verläuft, könne auch nur mit ei­nem ergänzenden Seg­ment Ein­fluss genommen wer­den. Umgekehrt bleibt je­doch die Schwie­rig­keit, dass da­mit auch das be­ste­hende Problem verschärft wird, statt in ei­ner neuen Ori­en­tie­rung - und nichts Geringeres verlangt ja die Ottawa-Charta - auf­ge­löst zu wer­den. In diesem Zu­sam­men­hang wird an­ge­führt, dass ei­ne breite Auf­stel­lung der Ge­sund­heits­för­de­rung das Kernziel ei­ner nicht-medizinischen, primären Prä­ven­ti­on aushöhle, weil dann wie­de­rum ins­be­son­de­re die In­te­res­sen der bis­her starken Akteure und Handlungsfelder (al­so ins­be­son­de­re kurative Versorgung) im Mit­tel­punkt ste­hen.

Dies scheint der vielleicht wich­tigste Kritikpunkt, der im Zuge ei­ner entsprechenden Ge­set­zes­for­mu­lie­rung um­fas­send geprüft wer­den muss, da­mit über normative Set­zung verhindert wird, sich in die­ser ‚Fal­le’ zu verfangen. Ein Vorbehalt äußert sich auch in der Polemisierung ei­nes GeFöG/SGB XIII als „Catch-all-term“. Wichtig ist der kritische Verweis da­rauf, dass ein einzelnes Ge­setz nie­mals die Vielfalt der Pro­ble­ma­tik ge­sund­heit­licher und sozialer Un­gleich­heit werde verändern kön­nen.

Wichtig ist auch der kritische Blick da­rauf, die Be­deu­tung ei­nes gesetzlichen Rahmens nicht mit ihrer praktischen Um­set­zung zu verwechseln. Per Ge­setz kann nur das verstärkt wer­den, was in der Pra­xis zu­min­dest in Ansätzen schon vorhanden ist. Umgekehrt müs­sen je­doch auch die zarten Pflan­zen be­achtet, ge­pflegt und gestützt wer­den, bis sie aus­rei­chend Ro­bust­heit entwickelt haben.

Ein langer Weg zum GeFöG

Viele Akteure der Ge­sund­heits­för­de­rung haben sich in den 00er Jahren für ein Prä­ven­ti­onsgesetz stark gemacht, groß war die Hoffnung der Ein­rich­tung entsprechender Gremien nach dem Be­schluss des Bundestages An­fang 2005 - um so grö­ßer die Ent­täu­schung nach dem Nicht-In­kraft­setzung durch die  Bundestagsauflösung wenige Wo­che spä­ter. „Nur kei­ne neuerliche Nie­der­la­ge or­ga­ni­sie­ren!“ heißt es hier mit­un­ter. Gerade weil sich die Auf­ga­ben so um­fas­send stel­len, ist es gut und wich­tig, sich die Kom­ple­xi­tät jetzt be­wusst zu ma­chen mit dem Ziel, im Er­geb­nis ein konsistentes Kon­zept für ei­ne gesetzliche Re­ge­lung zur Ge­sund­heits­för­de­rung zu ent­wi­ckeln, das dem richtigen An­spruch der Prä­ven­ti­on als 4. Säu­le der gesundheitlichen (und sozialen) Ver­sor­gung ge­recht wird und doch so schlank ist, dass es nur auf un­mit­tel­bar notwendige Ver­än­de­run­gen orientiert.

Der durch ein GeFöG/SGB XIII zu schaffende Raum muss eng ge­nug sein, um un­mit­tel­bar gefüllt wer­den zu kön­nen, aber auch Platz las­sen für den drin­gend notwendigen Ent­wick­lungs­pro­zess zur Ge­sund­heits­för­de­rung.  In diesem Sinne sind al­le Be­mü­hung­en der Parteien zu be­grü­ßen, ih­re Positionen zu ex­pli­zie­ren und ge­mein­sam mit der Pra­xis Wege zu fin­den, auch hinsichtlich ei­ner Wei­ter­ent­wick­lung bestehender Strukturen wie ÖGDs, BZgA, Bundes- oder Landesvereinigungen. Hier kann die Zeit bis zur nächsten Bun­des­tags­wahl zu kurz sein, um fach­lich fundierte Lö­sung­en zu ent­wi­ckeln. Ein entsprechender Prüfauftrag oder ei­ne einzurichtende Enquete-Kommission könnte die Zwischenschritte de­fi­nie­ren und ein­lei­ten, so­fern der ent­sprechende Be­schluss ex­pli­zit auf ei­ne um­fas­sende Stär­kung des Handlungsfeldes der Prä­ven­ti­on und Ge­sund­heits­för­de­rung ausgerichtet ist.

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    "Lass Zuversicht wachsen – Psychisch stark in die Zukunft"

    Woche der Seelischen Gesundheit 2025

    Die Woche der Seelischen Gesundheit 2025 legt den Fokus auf die zahlreichen präventiven und psychosozialen Hilfsangebote in ganz Deutschland und nimmt insbesondere die Bedürfnisse (psychisch erkrankter) junger Menschen in den Blick, damit wir gemeinsam mit optimistischem Blick Richtung Zukunft schauen können.

    Jährlich finden über 800 Events regional vor Ort und online. Ob Vorträge, Workshops, Podcasts oder Kunstausstellungen – alle sind eingeladen, bei verschiedenen Veranstaltungsformaten und Aktionstagen die kleinen und großen Angebote der psychiatrischen und psychosozialen Einrichtungen in ihrer Umgebung kennenzulernen.

    Weitere Informationen finden Sie hier.

    Kategorie: Aktionswoche
    Veranstalter: Aktionsbündnis Seelische Gesundheit
  • 26.10.2025 - 28.10.2025

    Potsdam

    64. DHS Fachkonferenz SUCHT

    Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) lädt mit der 64. DHS Fachkonferenz SUCHT zum Dialog und intensiven fachübergreifenden Austausch ein: Vom 27. bis 29. Oktober 2025 geht es im Kongresshotel Potsdam um Schnittstellen im Suchthilfesystem. Fachleute, Praktiker:innen und Forschende aus den Handlungsbereichen Prävention, Beratung, Behandlung und Sucht-Selbsthilfe geben Impulse, um Verzahnungen weiterzuentwickeln und zeigen Verbesserungs- sowie Vernetzungspotenziale auf.

    Das Programm und die Online-Anmeldung werden voraussichtlich ab Mitte Juni 2025 auf der Tagungs-Website www.dhs-fachkonferenz.de freigeschaltet. Mit Fragen rund um die DHS Fachkonferenz Sucht 2025 wenden Sie sich gerne an Doris Kaldewei, kaldewei[at]dhs.de.

    Kategorie: Fachtagung
    Veranstalter: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen
  • Berlin

    Teilhabe und Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen

    Der diesjährige Kongress der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) widmet sich der Frage, wie für junge Menschen mit eingreifenden körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen die individuell nötigen Anpassungen in verschiedenen Lebensbereichen umgesetzt werden können.

    Kinder und Jugendliche mit komplexen Gesundheitsstörungen benötigen oft spezifische Hilfen, um ihre Entwicklungsaufgaben zu bewältigen. Diese Unterstützungsleistungen müssen bedarfsgerecht gestaltet werden – was zu häufig aber (noch) nicht der Fall ist. Dadurch werden die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe und größtmögliche Selbstbestimmung nicht erreicht.

    Weitere Informationen zu der Veranstaltung auf der Website.

    Kategorie: Konferenz
    Veranstalter: Deutsche Vereinigung für Rehabilitation

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Informationen über aktuelle Ent­wick­lung­en in der so­zi­al­la­gen­be­zoge­nen Ge­sund­heits­för­de­rung, neue An­ge­bo­te "Guter Pra­xis" so­wie über Ver­an­stal­tung­en, Wett­be­wer­be und Li­te­ra­tur zu diesem The­ma. Ent­wick­lung­en beim Ko­o­pe­ra­ti­ons­ver­bund und Neu­ig­keit­en auf der Internetplattform wer­den eben­falls vorgestellt.

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