Summative Evaluation KiföG M-V
Kurzbeschreibung mit Zielen und Maßnahmen
In M-V ist die Früherkennung von Entwicklungsgefährdungen (EG) bei 3-bis 6-Jährigen in Kitas in sozial benachteiligten Regionen seit 2010 durch die Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V) gesetzlich geregelt. Das KiföG M-V sowie die ergänzende „Verordnung über die inhaltliche Ausgestaltung und Durchführung der individuellen Förderung“ (BeDOVO M-V) beinhalten drei wesentliche Maßnahmen: 1. die jährliche Durchführung eines standardisierten, reliablen und validen Screeningverfahrens für die Bereiche Fein- und Grobmotorik, Sprache und Kognition sowie für die soziale Entwicklung („Dortmunder Entwicklungsscreening für den Kindergarten DESK 3–6“), 2. die anschließende gezielte individuelle Förderung von Kindern mit auf Basis der Screeningergebnisse identifizierten Entwicklungsgefährdungen und 3. die Beteiligung der Kitas an einer wissenschaftlichen Evaluation (Projekt „Summative Evaluation KiföG“).
Herr
Marco Franze
Universitätsmedizin Greifswald, Institut für Community Medicine, Abteilung Versorgungsepidemiologie und Community Health
Ellernholzstr. 1-2
17487
Greifswald
(
Mecklenburg-Vorpommern
)
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