Der Steuerungskreis des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit
Zur Erreichung der Ziele des Kooperationsverbundes legt der Steuerungskreis die vorrangigen Handlungsfelder, die gemeinsamen Vorgehensweisen sowie die Adressat*innen der Aktivitäten des Kooperationsverbundes fest. Er ist das einzige beschlussfähige Gremium des Kooperationsverbundes.
Der Steuerungskreis besteht aus den beauftragten Vertretungen der Kassenarten und des GKV-Spitzenverbandes sowie der Landesregierungen, der Landesvereinigungen für Gesundheit, des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit und von Gesundheit Berlin-Brandenburg. Weitere Mitglieder können auf einstimmigen Beschluss in den Steuerungskreis aufgenommen werden, wenn sie die Aufnahme beantragen und einen angemessenen finanziellen Beitrag zur Arbeit des Kooperationsverbundes leisten.
Der Steuerungskreis tritt in der Regel zwei Mal pro Jahr zusammen.