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Aktiv für Gesundheit und Chancengleichheit

Familienplanung als Menschenrecht

Regine Wlassitschau , pro familia Bundesverband
23.11.2014

Das Menschenrecht auf selbstbestimmte Familienplanung schließt den Zugang zu möglichst sicheren und bezahlbaren Verhütungsmethoden ein.

In Deutsch­land kön­nen sich Menschen mit geringem Einkommen Verhütung oft nicht leis­ten. pro familia fordert des­halb, dass die Kosten von verschreibungspflichtigen Verhütungsmitteln für so­zi­al benachteiligte Menschen erstattet wer­den. Eine Gesetzesänderung ist drin­gend not­wen­dig.

Eine bundesweite Lö­sung gab es bis 2004 durch die im Sozialgesetzbuch festgeschriebene Hilfe zur Familienplanung. Durch die Ab­schaf­fung die­ser Hilfe entstand für viele Menschen mit geringem Einkommen ei­ne prekäre Si­tu­a­ti­on. Hier sind neue Lö­sung­en drin­gend not­wen­dig.

Familienplanung ist ein Menschenrecht

Im Aktionsprogramm der Kairo-Konferenz 1994 ist festgeschrieben, dass al­le Männer und Frauen das Recht auf ungehinderten Zu­gang zu mög­lichst sicheren, ge­sund­heit­lich verträglichen und fi­nan­zi­ell erschwinglichen Verhütungsmethoden haben. Auch die Welt­ge­sund­heits­or­ga­ni­sa­ti­on be­tont die Be­deu­tung des Menschenrechts auf Verhütung. Sie empfiehlt den Ab­bau fi­nan­zi­eller Hürden für benachteiligte Be­völ­ke­rungsgruppen, die ei­ne Nut­zung von Verhütung verhindert.

Die Gesetzeslage in Deutschland

Durch die Gesundheits- und So­zi­al­re­form in den Jahren 2004 und 2005 ist die Mög­lich­keit der Kostenübernahme für so­zi­al benachteilige Frauen und Männer weggefal­len. Davon be­trof­fen sind be­son­ders Frauen, die Ar­beits­lo­sen­geld II, Grundsicherungsleistungen oder Wohn­geld er­hal­ten, die sich in Aus­bil­dung oder Stu­di­um be­fin­den, Asylbewerberinnen und Geringverdienerinnen so­wie Männer, die auf Grund ihrer fi­nan­zi­ellen Si­tu­a­ti­on die Kosten für ei­ne Ste­ri­li­sa­ti­on nicht auf­brin­gen kön­nen. Die Hartz IV-Reform hat die Zahl der Menschen, die mit ex­trem we­nig Geld aus­kom­men müs­sen, deut­lich erhöht. Und da­mit auch die Zahl der Frauen und Männer, die kein Geld für Verhütungsmittel haben: Denn an­statt die realen Kosten zu be­rück­sich­ti­gen, gibt es seit­dem ei­nen pauschalisierten Re­gel­satz, der ei­ne Pau­scha­le für Ge­sund­heits­pfle­ge von 16,81 Eu­ro enthält. Der Ge­setz­ge­ber hält es für vertretbar, dass Hartz IV-Empfängerinnen und -Empfänger in anderen Bereichen sparen, falls diese Pau­scha­le nicht ausreicht, um ne­ben Kopfschmerztabletten und Heuschnupfenmittel die Pil­le zu bezahlen. Der Hartz IV-Re­gel­satz für ei­nen Er­wach­se­nen beträgt der­zeit 391 Eu­ro pro Monat. Eine monatliche Pil­lenpackung kostet zwi­schen 4,50 Eu­ro und 20 Eu­ro, der Verhütungsring 16 bis 22 Eu­ro pro Monat. Spi­ra­len und Implantate si­chern die Verhütung für meh­re­re Jahre. Die Kosten von meh­re­ren Hundert Eu­ro kön­nen Hartz-IV-Empfängerinnen aber nicht aus dem Re­gel­satzbetrag be­strei­ten.

Stu­die zeigt Aus­wir­kung­en der fi­nan­zi­ellen Si­tu­a­ti­on auf Verhütungshäufigkeit

Im Rahmen ei­ner Pi­lot­stu­die an der Hochschule Mer­se­burg (Gäckle, Annelene: Familienplanung gibt es prak­tisch nur theoretisch - Aus­wir­kung­en von Harz IV auf das Kontrazeptionsver­hal­ten von Hartz IV-Empfängerinnen in Nordrhein-Westfalen im Kon­text der Schwan­ger­schafts(konflikt) beratung. Masterarbeit. Hochschule Mer­se­burg [FH] 2006.) wurden erst­mals die Aus­wir­kung­en der nicht mehr gewährten Hilfe zur Familienplanung auf das aktuelle Verhütungsver­hal­ten und die Ein­stel­lung zu ei­ner möglichen ungewollten Schwan­ger­schaft untersucht. 69 Frauen, die von ALG II le­ben, wurden befragt. Das Er­geb­nis zeigt deut­lich den Zu­sam­men­hang: 80 Pro­zent der Befragten ge­ben an, dass das ALG II die Kosten für Verhütungsmittel nicht aus­rei­chend abdeckt und eben­so viele verbinden mit ei­ner Schwan­ger­schaft ei­ne deut­liche ökonomische und so­zi­ale Verschlechterung ihrer Lebenssituation, die sie vermeiden möchten. Fast al­le Frauen wün­schen sich da­her die Kostenübernahme der Mit­tel bzw. Me­tho­den zur Verhütung.
Die Stu­die zeigt deut­lich die Aus­wir­kung­en der fi­nan­zi­ellen Si­tu­a­ti­on auf die Verhütungshäufigkeit: Immer verhütet haben vor dem Be­zug von ALG II 67 Pro­zent der Befragten, mit ALG II nur noch 30 Pro­zent. Und: Der Be­zug von ALG II beeinflusst die Wahl des Verhütungsmittels: Mehr­heitlich wird das Kon­dom genutzt, ein Viertel verhütet mit der Pil­le / Hormonpflaster / NuvaRing. Die Be­trof­fe­nen verwenden billigere und unsichere Kontrazeptiva. Für die Mehr­heit der Be­völ­ke­rung sind da­ge­gen Si­cher­heit und Zu­ver­läs­sig­keit ei­nes Mit­tels ent­schei­dend, der Preis ne­ben­säch­lich.

Wohn­ort und Haushaltslage ent­schei­den über die Kostenübernahme

Der § 49 Sozialgesetzbuch (SGB XII) er­mög­licht zwar grund­sätz­lich die Über­nah­me der ärzt­lich verordneten Kontrazeptiva, doch diese hat dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz zu ent­spre­chen.  Diese beiden gegensätzlichen rechtlichen Be­stim­mung­en haben ne­ben allgemei­ner Verunsicherung ei­ne Ungleichbehandlung der Frauen zur Fol­ge. Viele Kom­mu­nen beziehen sich da­rauf, dass das Gesundheitsmodernisierungsgesetz über der So­zi­al­ge­setz­ge­bung stehe und verweigern die Über­nah­me der Kosten für Verhütungsmittel. Andere hingegen über­neh­men die Kosten wei­ter­hin, je­doch oh­ne verbindliche Rechtsgrundlage und da­mit auch oh­ne Rechts­an­spruch der be­trof­fenen Frauen. Bundesweit findet sich ei­ne sehr unterschiedliche Handhabung. Einige Bundesländer haben sich aus­drück­lich für die Bei­be­hal­tung ei­ner Hilfe zur Familienplanung ent­schie­den und sie wird na­he­zu flä­chen­de­ckend gewährt, in anderen wird sie weit­ge­hend abgelehnt. Damit ist die Hilfe zur Familienplanung in die Frei­wil­lig­keit der Kom­mu­nen und Kreise degradiert, die oft nach sehr unterschiedlichen Vorgaben Hilfe ge­wäh­ren oder je nach Kassenlage nur zeit­lich befristete Projekte ins Leben ru­fen.

Weitere Informationen finden Sie hier.
Das Factsheet „Kostenfreie Verhütungsmittel“ finden Sie hier.

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  • Hannover

    Herbstakademie Public Health 2025

    Vom 10. bis zum 12. November 2025 findet in Hannover zum vierten Mal eine Herbstakademie Public Health (ehemals Summer School) unter dem Motto „Herausforderungen der Bevölkerungsgesundheit in Krisenzeiten“ statt. Die dreitätige, interdisziplinäre Veranstaltung bringt sowohl Studierende aus verschiedenen gesundheitsbezogenen Disziplinen als auch Berufseinsteiger:innen im ÖGD zusammen. Neben Vorträgen von Expert:innen finden auch verschiedene Workshops statt. Veranstalter sind das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA), das Institut für Epidemiologie, Sozialmedizin und Gesundheitssystemforschung der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH), die Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen e. V. (LVG & AFS) und die Region Hannover.

    Genauere Informationen: Herbstakademie

    Veranstalter: Niedersächsisches Landesgesundheitsamt
  • Frankfurt am Main

    Klimawandel und Gesundheit – Herausforderungen und Chancen für die Senior*innenarbeit

    Fachkräfteschulung: Wie der Klimawandel die Senior*innenarbeit verändert

    Der Hashtag#Klimawandel stellt uns vor neue Herausforderungen – besonders in der Arbeit mit älteren Menschen. Hashtag#Hitzewellen, Extremwetterereignisse und ihre gesundheitlichen Folgen erfordern neue Ansätze in Pflege, Versorgung und Hashtag#Gesundheitsförderung.

    Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Fachkräfte in der ambulanten (medizinischen) Versorgung, Pflege sowie Gesundheitsförderung bei Senior*innen. Neben den theoretischen Grundlagen zum Thema werden die Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit bei Senior*innen erörtert, ernährungs-, bewegungsbezogene und seelische Aspekte im Zusammenhang mit dem Klimawandel beleuchtet sowie auf den Katastrophenschutz eingegangen.

    Die Fachkräfteschulung wird vom Gesundheitsamt Frankfurt am Main und Kinder im Zentrum Gallus e.V. in Kooperation mit KLUG e.V. und hinzugezogenen Fachreferenten umgesetzt. Die Fachbeiträge werden mit praktischen Arbeitsphasen umrahmt. Der genaue Ablaufplan wird zeitnah zur Verfügung gestellt.

    Die Facts:

    Datum: 10. November 2025 | 9-16 Uhr

    Veranstaltungsort: Gesundheitsamt Frankfurt, Breite Gasse 28

    Anmeldeschluss: 5. November – Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz!

    Hier kostenlos zur Veranstaltung anmelden:

    Kategorie: Schulung
    Veranstalter: Gesundheitsamt Frankfurt am Main, Kinder im Zentrum Gallus e.V. in Kooperation mit KLUG – Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit e.V.
  • Stadtteilzentrum Nordstadt Hannover

    Soziale Arbeit mit Sport und Bewegung

    Nach dem erfolgreichen Abschluss unseres Analyseprozesses im vergangenen Jahr knüpfen wir direkt an das Motto unseres letzten Dialogforums an: "Machen statt reden!" 

    Unter dem Leitsatz "Von der Praxis für die Praxis" planen wir für den November einen Fachtag mit Netzwerktreffen – praxisnah, dialogorientiert und mit viel Raum für Austausch.

    Die Veranstaltung greift zentrale Bedarfe aus dem Netzwerk auf und bietet u. a. die Möglichkeit, spannende Projekte kennenzulernen sowie praxisrelevante Impulse in verschiedenen Workshops mitzunehmen. 

    Weitere Informationen und den Link zur Anmeldung finden Sie hier.

    Kategorie: Netzwerktagung
    Veranstalter: MOBILEE

… weitere Termine

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Die Geschäftsstelle des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit erreichen Sie jederzeit hier.

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Informationen über aktuelle Ent­wick­lung­en in der so­zi­al­la­gen­be­zoge­nen Ge­sund­heits­för­de­rung, neue An­ge­bo­te "Guter Pra­xis" so­wie über Ver­an­stal­tung­en, Wett­be­wer­be und Li­te­ra­tur zu diesem The­ma. Ent­wick­lung­en im Ko­o­pe­ra­ti­ons­ver­bund und Neu­ig­keit­en auf der Internetplattform wer­den eben­falls vorgestellt.

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