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Aktiv für Gesundheit und Chancengleichheit

Die Umsetzung des Präventionsgesetzes in NRW

10.10.2018

Möglichkeiten der kassenübergreifenden Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen/-verbände und die Aufgaben der Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit

Die Arbeitsstruktur in NRW

Die Landesrahmenvereinbarung Nordrhein-Westfalen (LRV NRW) wurde am 26. Au­gust 2016 in Düs­sel­dorf unterzeichnet. Seitdem hat sich folgende Arbeitsstruktur in NRW ge­bil­det.


Abb. 1: Eigene Darstellung

In der Steuerungsgruppe der LRV in NRW sind al­le Part­ner der LRV vertreten. Sie entwickelt die Prä­ven­ti­on und Ge­sund­heits­för­de­rung in NRW ent­spre­chend den Zielen und Handlungsfeldern der LRV NRW wei­ter und trifft Grund­satz­ent­schei­dung­en zu strategischen, konzeptionellen, organisatorischen und finanziellen Fra­ge­stel­lung­en. Alle Beschlüsse der Steuerungsgruppe be­dür­fen der einstimmigen Zu­stim­mung der Part­ner; bei finanzwirksamen Beschlüssen sind aus­schließ­lich die Part­ner stimm­be­rech­tigt, die finanzielle Res­sour­cen ein­brin­gen. Den Vorsitz der Steuerungsgruppe übernimmt im­mer ein Vertreter der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung. Die Steuerungsgruppe kann Arbeitsgruppen zu speziellen Themenbereichen einrichten.
Die bis­her eingerichteten Arbeitsgruppen ent­spre­chen den unterschiedlichen Themenbereichen des Prä­ven­ti­onsgesetzes:

  • AG Lebenswelten (§20a SGB V)
  • AG Betriebliche Ge­sund­heits­för­de­rung (§20b SGB V)
  • AG Prä­ven­ti­on in stationären Pflegeeinrichtungen (§5 SGB XI)

Für das Antragsverfahren nach §20a SGB V ist die AG Lebenswelten zu­stän­dig. Die Koordinierungsstelle Ge­sund­heit­liche Chan­cen­gleich­heit übernimmt hier ei­ne beratende Funk­ti­on.
In Nordrhein-Westfalen übernimmt die KGC so­wohl für die Steuerungsgruppe als auch für die AG Lebenswelten die Funk­ti­on ei­ner Ge­schäfts­stel­le.

Das Antragsverfahren nach §20a SGB V

Den Prozessablauf zum An­tragsverfahren zeigt das folgende Schau­bild:


Abb.2: Eigene Darstellung

Auf der Seite www.praeventionskonzept.nrw.de ist der An­trag auf För­de­rung nach §20a SGB V frei zu­gäng­lich.

  • Die Anträge auf lebensweltbezogene Prä­ven­ti­onsmaßnahmen bzw. -projekte wer­den durch die KGC entgegengenommen und an die GKV-Mitglieder der AG Lebenswelten weitergeleitet.
  • Die An­tragstellenden er­hal­ten ei­ne Eingangsbestätigung.
  • Die eingegangenen Projektanträge wer­den hinsichtlich der Kriterien des GKV- Leitfadens Prä­ven­ti­on durch die KGC bewertet. Dabei wer­den auf der Grund­la­ge konsentierter Kriterien Entscheidungsvorlagen für die Kran­ken­kas­sen vorbereitet. Der da­für verwendete Bewertungsbogen bietet ei­ne strukturierte Über­sicht über die Eckpunkte der Projekte.
  • Die Prü­fung erfolgt nach dem Vier-Augen-Prinzip, d.h. sie wird zur Si­cher­stel­lung ei­ner gleichbleibenden Qua­li­tät der Be­wer­tung­en von min­des­tens zwei Mit­ar­bei­ter/in­nen der KGC durchgeführt.
  • Die zwei Voten wer­den dann mit­ei­nan­der abgestimmt und zur Entscheidungsvorlage zusammengefasst. Diese wer­den in der GKV-seitigen Sit­zung der AG Lebenswelten durch die KGC vorgestellt.
  • Über die Förderfähigkeit ei­nes Projektantrags wird ein einstimmiger Be­schluss durch die GKV herbeigeführt. Dabei kön­nen die Voten „förderfähig“, „nicht förderfähig“ und „nicht förderfähig mit zugehendem Be­ra­tungsangebot durch die KGC“ erzielt wer­den. Darüber hinaus besteht die Mög­lich­keit, dass die Mitglieder der GKV-seitigen AG Lebenswelten sich bei nicht leitfadenkonformen, aber potentiell vielversprechenden Projekten da­für ent­schei­den, solche Anträge an weitere Part­ner der LRV weiterzuleiten, die ei­ne inhaltliche Nä­he zum An­trag vorweisen und ge­ge­be­nen­falls In­te­res­se am Projektantrag haben könnten.
  • In ei­ner anschließenden Fi­nan­zie­rungsabfrage mel­den sich diejenigen Kas­sen, die sich an der Fi­nan­zie­rung der förderfähigen Projekte be­tei­li­gen möchten.
  • Alle An­tragstellenden er­hal­ten ei­nen Be­scheid durch die federführende Kran­ken­kas­se der AG Lebenswelten mit dem entsprechenden Votum und ei­ner Be­grün­dung des Votums. Bei förderfähigen Projekten wer­den im Bewilligungsbescheid diejenigen Kas­sen in alphabetischer Rei­hen­fol­ge aufgeführt, die sich fi­nan­zi­ell an der För­de­rung be­tei­li­gen.
  • Die KGC nimmt zu den An­tragstellenden noch einmal Kon­takt auf, wenn ei­ne För­de­rung nur un­ter bestimmten Änderungen des Förderantrags mög­lich ist. In ei­ner Be­ra­tung mit den An­tragstellenden wer­den kri­tisch Punkte des An­trags noch einmal besprochen und Impulse zur leitfadenkonformen Be­ar­bei­tung ge­ge­ben.
  • Sollte ein An­trag das Votum „nicht förderfähig mit zugehendem Be­ra­tungsangebot“ er­hal­ten, nimmt die KGC nach Be­scheidzustellung aktiv Kon­takt mit den An­tragstellenden auf, um Mög­lich­keit­en und Potenzial des Konzepts auszuloten und ggf. ei­ne tiefergehende Be­ra­tung durchzuführen.

Das Beratungsangebot der KGC

Interessierte haben die Mög­lich­keit, sich in verschiedenen Stadien von der KGC be­ra­ten zu las­sen.

  • Die erste An­lauf­stel­le ist die „Lotsenstelle“ (kontakt@praeventionsgesetz.nrw.de, 0234-915352107). Interessierte wer­den hier zum Antragsverfahren erstbe­ra­ten, bei Be­darf auf an­de­re Fördermöglichkeiten hingewiesen oder zur weiterführenden Be­ra­tung zu Projektvorhaben an die Mit­ar­bei­ter/in­nen weitergeleitet, die tiefergehende Be­ra­tung­en an­bie­ten.
  • Zudem wer­den Übersichten mit weiteren Fördermöglichkeiten, Programmen, Projekten und Maß­nah­men fort­lau­fend aktualisiert und erweitert. Diese Wissensbasis kann unterstützend genutzt wer­den, um Interessierten bei An­fra­gen ei­ne mög­lichst passgenaue Be­ra­tung, auch un­ab­hän­gig vom Antragsverfahren nach §20a SGB V, bie­ten zu kön­nen. Dabei kön­nen so­wohl alternative För­de­rung­en angedacht als auch kombinierte Fi­nan­zie­rung­en über­legt wer­den. Zudem wird so verhindert, dass Projekte über das Präventionsgesetz gefördert wer­den, für die es be­reits bestehende An­ge­bo­te, Programme o.ä. gibt. Auf diese Wei­se wer­den auch Förderprogramme identifiziert, die Schnitt­men­gen mit der För­de­rung nach §20a SGB V haben. Diese wer­den in die Sit­zung­en der AG Lebenswelten ein­ge­bracht und diskutiert.
  • Darüber hinaus gibt es ein Be­ra­tungsteam in der KGC. Dieses bietet ei­ner­seits allgemei­ne Inputs zum Präventionsgesetz, sei­ner Um­set­zung in NRW und den Be­ra­tungsleistungen der KGC an. Zum an­de­ren kön­nen Interessierte so­wohl zu integrierten kommunalen Stra­te­gien, als auch mit konkreten Konzeptideen zum Antragsverfahren be­ra­ten wer­den. Diese Be­ra­tung­en er­fol­gen so­wohl in Telefonaten als auch in persönlichen Terminen di­rekt vor Ort.
  • Darüber hinaus wer­den die von den Kran­ken­kas­sen geförderten Projekte durch die KGC  in Ab­stim­mung mit der GKV-seitigen  AG Lebenswelten begleitet und be­ra­ten.

Während aller Be­ra­tungsprozesse ist ei­ne vertrauensvolle Zu­sam­men­ar­beit der GKV-seitigen AG Lebenswelten und der KGC Grundvoraussetzung. So kön­nen in den Be­ra­tung­en auftretende Fra­gen di­rekt mit Vertreterin­nen und Vertreter der Kas­sen ab­ge­klärt wer­den. Ebenso wird die Ex­per­ti­se der KGC hinsichtlich der Förderfähigkeit von Projektideen von den Mitgliedern der GKV-seitigen AG Lebenswelten genutzt und bei auftretenden Unklarheiten mit potenziellen Antragstellern an diese verwiesen. Auch gemeinsame Be­ra­tung­en durch KGC und GKV fin­den statt.

Die dargestellten Verfahren und Be­ra­tung­en stel­len nur ei­nen Aus­schnitt aus der Ar­beit der KGC dar. Zu einem umfassenden Über­blick über die Aufgabenschwerpunkte der KGC NRW gelangen Sie hier. Eine übersichtliche Dar­stel­lung des Antragsverfahrens fin­den Sie hier.

Kontakt

Wenn Sie weitere Fra­gen zum Verfahrensablauf, der Ar­beit der KGC in Nordrhein-Westfalen oder zu den Fördermöglichkeiten nach §20a SGB V in NRW haben, mel­den Sie sich ger­ne!

Johanna Evers
Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit NRW
Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen
Gesundheitscampus 10
44801 Bochum

Tel.: 0234/91535-2103
Johanna.evers@lzg.nrw.de

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  • München

    Mit dabei statt dran vorbei!

    Methoden-Workshop zur Ansprache schwer erreichbarer Zielgruppen

    Nicht jeder Mensch hat die gleichen Chancen auf ein gesundes Leben. Die Gründe dafür sind vielfältig – etwa ein geringes Einkommen, ein niedriger Bildungsstand oder belastende Lebensumstände. Denn Gesundheit wird nicht nur individuell gestaltet, sondern ist stark vom sozialen Umfeld und den Lebensbedingungen geprägt. Viele Präventions- und Gesundheitsförderungsangebote erreichen nach wie vor hauptsächlich Menschen mit höherem Bildungsniveau und Einkommen. Oft, wenn auch unbewusst, sind diese Angebote in ihrer Struktur, Sprache oder Zugänglichkeit nicht auf die Lebensrealität benachteiligter Menschen zugeschnitten. Aber: Es gibt Wege, sie zu erreichen, einzubinden und ihre Teilhabe zu stärken. Dazu organisiert die Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit Bayern die Veranstaltung: „Mit dabei statt dran vorbei! Methoden-Workshop zur Ansprache schwer erreichbarer Zielgruppen“.

    Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie auch auf unserer Homepage.

    Kategorie: Workshop
    Veranstalter: KGC Bayern
  • Hamburg

    2. Fachtag zur Cannabisprävention in Elternabenden

    Vor dem Hintergrund der inzwischen erfolgten Teillegalisierung von Cannabis hat das Institut für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung (ISD) in Kooperation mit regionalen Fachstellen für Suchtprävention die Präventionsmaßnahme „Elternabende zur suchtpräventiven Information zum Thema Cannabis (ESIC)“ entwickelt. Auf den ESIC-Elternabenden wird Eltern das nötige Wissen und Know-how vermittelt, um mit Jugendlichen präventiv über Cannabis zu sprechen.

    Auf dem Fachtag wird am Vormittag neben aktuellen Entwicklungen im Bereich Cannabis die Frage beleuchtet, wie Eltern aus spezifischen Zielgruppen durch Elternabende besser erreicht werden können. Am Nachmittag haben Lehrkräfte, Präventionsfachkräfte und Schulsozialarbeiter*innen die Möglichkeit, sich in der Durchführung der Maßnahme schulen zu lassen. Parallel können sich alle bereits geschulten Personen in einem Workshop mit ESIC-Mitarbeiter*innen über ihre praktischen Erfahrungen austauschen.

    Die Veranstaltung findet sowohl vor Ort in Hamburg als auch digital statt. Weitere Informationen finden Sie hier.

    Kategorie: Fachtagung
    Veranstalter: Institut für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung (ISD)
  • Darmstadt

    Schulgesundheitsfachkräfte (SGFK): Für mehr Gesundheit, Bildung und Chancengleichheit

    Freuen Sie sich auf spannende Beiträge, praxisnahe Diskussionen und den Austausch mit Fachkolleg*innen rund um die Rolle und Bedeutung von Schulgesundheitsfachkräften.

    Sie können sich bis zum 13.11.2025 hier anmelden. Das Teilnahmeentgelt beträgt 20 €.

    Kategorie: Fachtagung
    Veranstalter: Evangelische Hochschule Darmstadt

… weitere Termine

Leitfaden zur Erstellung von Artikeln

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Ansprechpersonen

Die Geschäftsstelle des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit erreichen Sie jederzeit hier.

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