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Aktiv für Gesundheit und Chancengleichheit

Die Umsetzung des Präventionsgesetzes in NRW

10.10.2018

Möglichkeiten der kassenübergreifenden Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen/-verbände und die Aufgaben der Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit

Die Arbeitsstruktur in NRW

Die Landesrahmenvereinbarung Nordrhein-Westfalen (LRV NRW) wurde am 26. Au­gust 2016 in Düs­sel­dorf unterzeichnet. Seitdem hat sich folgende Arbeitsstruktur in NRW ge­bil­det.


Abb. 1: Eigene Darstellung

In der Steuerungsgruppe der LRV in NRW sind al­le Part­ner der LRV vertreten. Sie entwickelt die Prä­ven­ti­on und Ge­sund­heits­för­de­rung in NRW ent­spre­chend den Zielen und Handlungsfeldern der LRV NRW wei­ter und trifft Grund­satz­ent­schei­dung­en zu strategischen, konzeptionellen, organisatorischen und finanziellen Fra­ge­stel­lung­en. Alle Beschlüsse der Steuerungsgruppe be­dür­fen der einstimmigen Zu­stim­mung der Part­ner; bei finanzwirksamen Beschlüssen sind aus­schließ­lich die Part­ner stimm­be­rech­tigt, die finanzielle Res­sour­cen ein­brin­gen. Den Vorsitz der Steuerungsgruppe übernimmt im­mer ein Vertreter der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung. Die Steuerungsgruppe kann Arbeitsgruppen zu speziellen Themenbereichen einrichten.
Die bis­her eingerichteten Arbeitsgruppen ent­spre­chen den unterschiedlichen Themenbereichen des Prä­ven­ti­onsgesetzes:

  • AG Lebenswelten (§20a SGB V)
  • AG Betriebliche Ge­sund­heits­för­de­rung (§20b SGB V)
  • AG Prä­ven­ti­on in stationären Pflegeeinrichtungen (§5 SGB XI)

Für das Antragsverfahren nach §20a SGB V ist die AG Lebenswelten zu­stän­dig. Die Koordinierungsstelle Ge­sund­heit­liche Chan­cen­gleich­heit übernimmt hier ei­ne beratende Funk­ti­on.
In Nordrhein-Westfalen übernimmt die KGC so­wohl für die Steuerungsgruppe als auch für die AG Lebenswelten die Funk­ti­on ei­ner Ge­schäfts­stel­le.

Das Antragsverfahren nach §20a SGB V

Den Prozessablauf zum An­tragsverfahren zeigt das folgende Schau­bild:


Abb.2: Eigene Darstellung

Auf der Seite www.praeventionskonzept.nrw.de ist der An­trag auf För­de­rung nach §20a SGB V frei zu­gäng­lich.

  • Die Anträge auf lebensweltbezogene Prä­ven­ti­onsmaßnahmen bzw. -projekte wer­den durch die KGC entgegengenommen und an die GKV-Mitglieder der AG Lebenswelten weitergeleitet.
  • Die An­tragstellenden er­hal­ten ei­ne Eingangsbestätigung.
  • Die eingegangenen Projektanträge wer­den hinsichtlich der Kriterien des GKV- Leitfadens Prä­ven­ti­on durch die KGC bewertet. Dabei wer­den auf der Grund­la­ge konsentierter Kriterien Entscheidungsvorlagen für die Kran­ken­kas­sen vorbereitet. Der da­für verwendete Bewertungsbogen bietet ei­ne strukturierte Über­sicht über die Eckpunkte der Projekte.
  • Die Prü­fung erfolgt nach dem Vier-Augen-Prinzip, d.h. sie wird zur Si­cher­stel­lung ei­ner gleichbleibenden Qua­li­tät der Be­wer­tung­en von min­des­tens zwei Mit­ar­bei­ter/in­nen der KGC durchgeführt.
  • Die zwei Voten wer­den dann mit­ei­nan­der abgestimmt und zur Entscheidungsvorlage zusammengefasst. Diese wer­den in der GKV-seitigen Sit­zung der AG Lebenswelten durch die KGC vorgestellt.
  • Über die Förderfähigkeit ei­nes Projektantrags wird ein einstimmiger Be­schluss durch die GKV herbeigeführt. Dabei kön­nen die Voten „förderfähig“, „nicht förderfähig“ und „nicht förderfähig mit zugehendem Be­ra­tungsangebot durch die KGC“ erzielt wer­den. Darüber hinaus besteht die Mög­lich­keit, dass die Mitglieder der GKV-seitigen AG Lebenswelten sich bei nicht leitfadenkonformen, aber potentiell vielversprechenden Projekten da­für ent­schei­den, solche Anträge an weitere Part­ner der LRV weiterzuleiten, die ei­ne inhaltliche Nä­he zum An­trag vorweisen und ge­ge­be­nen­falls In­te­res­se am Projektantrag haben könnten.
  • In ei­ner anschließenden Fi­nan­zie­rungsabfrage mel­den sich diejenigen Kas­sen, die sich an der Fi­nan­zie­rung der förderfähigen Projekte be­tei­li­gen möchten.
  • Alle An­tragstellenden er­hal­ten ei­nen Be­scheid durch die federführende Kran­ken­kas­se der AG Lebenswelten mit dem entsprechenden Votum und ei­ner Be­grün­dung des Votums. Bei förderfähigen Projekten wer­den im Bewilligungsbescheid diejenigen Kas­sen in alphabetischer Rei­hen­fol­ge aufgeführt, die sich fi­nan­zi­ell an der För­de­rung be­tei­li­gen.
  • Die KGC nimmt zu den An­tragstellenden noch einmal Kon­takt auf, wenn ei­ne För­de­rung nur un­ter bestimmten Änderungen des Förderantrags mög­lich ist. In ei­ner Be­ra­tung mit den An­tragstellenden wer­den kri­tisch Punkte des An­trags noch einmal besprochen und Impulse zur leitfadenkonformen Be­ar­bei­tung ge­ge­ben.
  • Sollte ein An­trag das Votum „nicht förderfähig mit zugehendem Be­ra­tungsangebot“ er­hal­ten, nimmt die KGC nach Be­scheidzustellung aktiv Kon­takt mit den An­tragstellenden auf, um Mög­lich­keit­en und Potenzial des Konzepts auszuloten und ggf. ei­ne tiefergehende Be­ra­tung durchzuführen.

Das Beratungsangebot der KGC

Interessierte haben die Mög­lich­keit, sich in verschiedenen Stadien von der KGC be­ra­ten zu las­sen.

  • Die erste An­lauf­stel­le ist die „Lotsenstelle“ (kontakt@praeventionsgesetz.nrw.de, 0234-915352107). Interessierte wer­den hier zum Antragsverfahren erstbe­ra­ten, bei Be­darf auf an­de­re Fördermöglichkeiten hingewiesen oder zur weiterführenden Be­ra­tung zu Projektvorhaben an die Mit­ar­bei­ter/in­nen weitergeleitet, die tiefergehende Be­ra­tung­en an­bie­ten.
  • Zudem wer­den Übersichten mit weiteren Fördermöglichkeiten, Programmen, Projekten und Maß­nah­men fort­lau­fend aktualisiert und erweitert. Diese Wissensbasis kann unterstützend genutzt wer­den, um Interessierten bei An­fra­gen ei­ne mög­lichst passgenaue Be­ra­tung, auch un­ab­hän­gig vom Antragsverfahren nach §20a SGB V, bie­ten zu kön­nen. Dabei kön­nen so­wohl alternative För­de­rung­en angedacht als auch kombinierte Fi­nan­zie­rung­en über­legt wer­den. Zudem wird so verhindert, dass Projekte über das Präventionsgesetz gefördert wer­den, für die es be­reits bestehende An­ge­bo­te, Programme o.ä. gibt. Auf diese Wei­se wer­den auch Förderprogramme identifiziert, die Schnitt­men­gen mit der För­de­rung nach §20a SGB V haben. Diese wer­den in die Sit­zung­en der AG Lebenswelten ein­ge­bracht und diskutiert.
  • Darüber hinaus gibt es ein Be­ra­tungsteam in der KGC. Dieses bietet ei­ner­seits allgemei­ne Inputs zum Präventionsgesetz, sei­ner Um­set­zung in NRW und den Be­ra­tungsleistungen der KGC an. Zum an­de­ren kön­nen Interessierte so­wohl zu integrierten kommunalen Stra­te­gien, als auch mit konkreten Konzeptideen zum Antragsverfahren be­ra­ten wer­den. Diese Be­ra­tung­en er­fol­gen so­wohl in Telefonaten als auch in persönlichen Terminen di­rekt vor Ort.
  • Darüber hinaus wer­den die von den Kran­ken­kas­sen geförderten Projekte durch die KGC  in Ab­stim­mung mit der GKV-seitigen  AG Lebenswelten begleitet und be­ra­ten.

Während aller Be­ra­tungsprozesse ist ei­ne vertrauensvolle Zu­sam­men­ar­beit der GKV-seitigen AG Lebenswelten und der KGC Grundvoraussetzung. So kön­nen in den Be­ra­tung­en auftretende Fra­gen di­rekt mit Vertreterin­nen und Vertreter der Kas­sen ab­ge­klärt wer­den. Ebenso wird die Ex­per­ti­se der KGC hinsichtlich der Förderfähigkeit von Projektideen von den Mitgliedern der GKV-seitigen AG Lebenswelten genutzt und bei auftretenden Unklarheiten mit potenziellen Antragstellern an diese verwiesen. Auch gemeinsame Be­ra­tung­en durch KGC und GKV fin­den statt.

Die dargestellten Verfahren und Be­ra­tung­en stel­len nur ei­nen Aus­schnitt aus der Ar­beit der KGC dar. Zu einem umfassenden Über­blick über die Aufgabenschwerpunkte der KGC NRW gelangen Sie hier. Eine übersichtliche Dar­stel­lung des Antragsverfahrens fin­den Sie hier.

Kontakt

Wenn Sie weitere Fra­gen zum Verfahrensablauf, der Ar­beit der KGC in Nordrhein-Westfalen oder zu den Fördermöglichkeiten nach §20a SGB V in NRW haben, mel­den Sie sich ger­ne!

Johanna Evers
Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit NRW
Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen
Gesundheitscampus 10
44801 Bochum

Tel.: 0234/91535-2103
Johanna.evers@lzg.nrw.de

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  • 26.10.2025 - 28.10.2025

    Potsdam

    64. DHS Fachkonferenz SUCHT

    Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) lädt mit der 64. DHS Fachkonferenz SUCHT zum Dialog und intensiven fachübergreifenden Austausch ein: Vom 27. bis 29. Oktober 2025 geht es im Kongresshotel Potsdam um Schnittstellen im Suchthilfesystem. Fachleute, Praktiker:innen und Forschende aus den Handlungsbereichen Prävention, Beratung, Behandlung und Sucht-Selbsthilfe geben Impulse, um Verzahnungen weiterzuentwickeln und zeigen Verbesserungs- sowie Vernetzungspotenziale auf.

    Das Programm und die Online-Anmeldung werden voraussichtlich ab Mitte Juni 2025 auf der Tagungs-Website www.dhs-fachkonferenz.de freigeschaltet. Mit Fragen rund um die DHS Fachkonferenz Sucht 2025 wenden Sie sich gerne an Doris Kaldewei, kaldewei[at]dhs.de.

    Kategorie: Fachtagung
    Veranstalter: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen
  • Berlin

    Teilhabe und Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen

    Der diesjährige Kongress der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) widmet sich der Frage, wie für junge Menschen mit eingreifenden körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen die individuell nötigen Anpassungen in verschiedenen Lebensbereichen umgesetzt werden können.

    Kinder und Jugendliche mit komplexen Gesundheitsstörungen benötigen oft spezifische Hilfen, um ihre Entwicklungsaufgaben zu bewältigen. Diese Unterstützungsleistungen müssen bedarfsgerecht gestaltet werden – was zu häufig aber (noch) nicht der Fall ist. Dadurch werden die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe und größtmögliche Selbstbestimmung nicht erreicht.

    Weitere Informationen zu der Veranstaltung auf der Website.

    Kategorie: Konferenz
    Veranstalter: Deutsche Vereinigung für Rehabilitation
  • Kiel

    Strategieforum Prävention 2025

    Gesundheit GEMEINSAM gestalten

    Synergien nutzen, Lebensqualität verbessern - für alle!
    Das diesjährige Strategieforum Prävention steht unter dem Leitmotiv „Health in All Policies“ – einem umfassenden und verbindlichen Ansatz, der Gesundheit als Querschnittsaufgabe in allen Politik- und Handlungsfeldern verankert. Nur durch konsequente intersektorale Zusammenarbeit von Land, Kommunen, Gesundheitswesen, Bildung, Wirtschaft, Sozialwesen und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren können wir die komplexen gesundheitlichen Herausforderungen unserer Zeit wirksam angehen. Weitere Informationen und den Link zur Anmeldung finden Sie hier.

    Kategorie: Fachtagung
    Veranstalter: Landesvereinigung für Gesundheitsförderung in Schleswig-Holstein e.V.

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