Gesundes Aufwachsen ist nicht allein eine Frage guter Absichten, sondern abhängig von der Ausgestaltung der Lebenswelten. Aus rechtlicher Perspektive sind Gesundheitsförderung und Prävention Querschnittsaufgaben und berühren zugleich den Kernauftrag der Kinder- und Jugendhilfe. Die von Erik Hahn vorgelegte Expertise arbeitet die rechtlichen Anknüpfungspunkte im SGB VIII heraus. Sie bestimmt die vorhandenen Spielräume und entwickelt Ansatzpunkte für eine rechtssichere Ausgestaltung von Kooperationen, insbesondere mit der gesetzlichen Krankenversicherung, dem Öffentlichen Gesundheitsdienst und im schulischen Umfeld. Sie ordnet zentrale Begriffe ein. Hierfür verortet sie den rechtlichen Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe und zeigt, wie gesundheitsbezogene Anliegen im Leistungsrecht, in Planung und Qualitätssicherung sowie im Kinderschutz rechtlich gefasst werden können. Dies reicht von Netzwerken Frühe Hilfen bis zu nachgelagerten Unterstützungsformen.
Ergänzt wird der Band durch ein Positionspapier und ein Diskussionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ, die Gelingensbedingungen, Handlungsbedarfe und Empfehlungen für Kooperationen zwischen Gesundheitssystem und inklusiver Kinder- und Jugendhilfe bündeln.
Die Expertise sowie weitere Informationen finden Sie hier.