Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 218/219 StGB
Kurzbeschreibung mit Zielen und Maßnahmen
Durchführung der Pflichtberatung nach § 218/219 STGB, die zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs benötigt wird.
Beraten wird (je nach Wunsch der Frau) zur Entscheidungsfindung, zu medizinischen, rechtlichen, sozialen und psychologischen Frage bei einem Schwangerschaftsabbruch, zu sozialen Hilfen in der Schwangerschaft, zur Empfängnisverhütung.
Frau
Sabine Ott-Uhland
Paul-Ehrlich-Straße 5
63128
Dietzenbach
(
Hessen
)
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