Schwangeren & Familienberatung
Kurzbeschreibung mit Zielen und Maßnahmen
Schwangeren- und Familienberatung nach dem Schwangeren und Familienhilfegesetz (SFHG), für jeden Mann und jede Frau, in der Schwangerschaft und bis das Kind 3 Jahre alt ist.
Im einzelnen ist das: Schwangerenberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung (§ 219 StGB i.V.m SchKG), wenn eine Frau über einen Abbruch nachdenkt, Beratung vor, während und nach Pränataler Diagnostik, Beratung nach Abbruch; Paar- und Familienberatung, Beratung bei unerfülltem Kinderwunsch, Unterstützung bei der Inanspruchnahme sozialer Hilfen, Beratung bei Neuzusammensetzung der Familie (z.b. bei Inpflegenahme oder Adoption). Annahme und Bearbeitung von Anträgen bei der Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind", Beratung zur Vertraulichen Geburt.
Außenstellen
- Schwangeren- und Familienberatung auch im Hasenbergel, Wintersteinstraße 12
- Sexualpädagogik im Team Rupprechtstraße 29
Frau
Christine Koch
Türkenstr. 103
80799
München
(
Bayern
)
Telefon: 089 / 3300840
E-Mail: sfhg.muenchen-schwabing@profamilia.de
Weitere Ansprechperson
Frau
Eva Zattler
Türkenstraße 103
80799 München
(
Bayern
)
Telefon: 089 / 3300840