Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI für Kinder und Jugendliche mit Behinderung
Kurzbeschreibung mit Zielen und Maßnahmen
Wir organisieren Leistungen nach § 45b SGB XI für pflegebedürftige Menschen mit einem auf Dauer bestehenden erheblichen Bedarf an allgemeiner Betreuung und Beaufsichtigung. Dazu gehören Personen mit geistigen Behinderungen, psychischen Erkrankungen und demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, die dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz geführt haben. Es können also z.B. die Pflegeergänzungsleistung für stunden- oder tageweise Betreuung durch qualifizierte ehrenamtliche Helfer und Helferinnen des Familienentlastenden Dienstes oder der niedrigschwelligen Betreuungsdienste unseres Vereins „Eltern helfen Eltern e.V. in Berlin-Brandenburg“ in Anspruch genommen werden. Setzen Sie sich mit Frau Winkelmann, die Koordinatorin des Projektes in Verbindung.
Frau
C. Winkelmann
Schottstraße 6
10365
Berlin
(
Berlin
)
E-Mail: c.winkelmann@ehe-berlin-brandenburg.de
Website: http://www.ehe-berlin-brandenburg.de