Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Aktiv für Gesundheit und Chancengleichheit

Nachhaltigkeit

Definition

Mit nachhaltigen Maßnahmen wird bei den Zielgruppen (Zielgruppenbezug) eine dauerhafte und nachweisbare Stärkung individueller Kompetenzen und Ressourcen sowie in den Lebenswelten (Setting-Ansatz) die Gestaltung dauerhaft gesundheitsgerechter Lebensbedingungen angestrebt. Voraussetzung für Nachhaltigkeit sind verlässliche und zeitstabile, also strukturell verstetigte gesundheitsfördernde Angebote. Umgesetzt werden sie z. B. durch die Sicherstellung von Räumen und Personal, die Entwicklung von Kooperationen und möglichst auch die Verankerung in kommunalen Strategien (Integriertes Handeln). Im Zuge der Verstetigung kann ein Angebot auch in ein landes- oder bundesweit umgesetztes Programm integriert werden. 

Im Rahmen des Qualitätsmanagements müssen Anbietende regelmäßig – eventuell unter Beteiligung der Zielgruppen (Partizipation) – reflektieren und entscheiden, ob die bisher verfolgten Ansätze (Konzeption) weiterhin zielführend und den Problem- bzw. Bedarfslagen angemessen sind. Wenn sich diese in der Zwischenzeit verändert haben, müssen sie entscheiden, ob neue Lösungsansätze notwendig sind. Eine solche Weiterentwicklung der Arbeit ist Voraussetzung für nachhaltige, über kurzfristige Projektarbeit hinausgehende Angebotsstrukturen. Zudem macht sie nachhaltige gesundheitsfördernde Wirkungen wahrscheinlicher. 

Stufen des Kriteriums Nachhaltigkeit

Erläuterung der Stufen

Stufe 1: Der Bedarf für die Maßnahme wird festgestellt

Die gesundheitliche Bedarfs- und Problemlage wird anhand verfügbarer Informationen (z. B. Gesundheits- und Sozialberichte, Strukturanalysen, Befragungen, Fokusgruppen) und unter Einbeziehung möglichst aller relevanten Akteurinnen und Akteure ermittelt. Anschließend wird bestimmt, welche der identifizierten Probleme im Rahmen der Maßnahme bearbeitet, welche Ressourcen gefördert und welche Möglichkeiten zur Verstetigung verfolgt werden sollen.

Beispiel Stufe 1

In einem innerstädtischen Bezirk, der durch einen hohen Anteil einkommensschwacher Menschen geprägt ist, stellen Bewohnerinnen und Bewohner sowie Fachkräfte übereinstimmend fest, dass es vor Ort kein ausreichendes Beratungsangebot zu Sexualität, Gesundheit und Familienplanung für Menschen mit Lernschwierigkeiten gibt. Sie empfehlen, ein innovatives Angebot einzurichten und die Arbeit im Rahmen einer Modellphase intensiv zu begleiten.

Stufe 2: Die Maßnahme wird konzipiert und durchgeführt

Auf Grundlage der Bedarfsermittlung werden Ziele bestimmt, geeignete Maßnahmen konzipiert und die Zielerreichung – insbesondere gesundheitsfördernde Veränderungen für die Zielgruppen – überprüft. Finanzgebende werden angesprochen und gewonnen, so dass die Umsetzung (z. B. als Modellprojekt) gewährleistet ist.

Beispiel Stufe 2

In einer Werkstatt für Menschen mit Lernschwierigkeiten werden die fachlichen Grundlagen für ein spezifisches Beratungsangebot partizipativ entwickelt und die personellen und strukturellen Voraussetzungen für seine Umsetzung definiert. Im Rahmen der Konzeptentwicklung werden Ziele formuliert und Ideen für gesundheitsbezogene Module entwickelt. Außerdem wird erarbeitet, wie die Erreichung der Ziele überprüft werden kann. Die Umsetzung der zweijährigen Modellphase erfolgt im Rahmen eines Landesprogrammes.

Stufe 3: Die Maßnahme wird erfolgreich durchgeführt, ihre Wirksamkeit ist belegt und die Verstetigung versichert

Im Verlauf der Projektförderung (vgl. Stufe 2) werden die Aktivitäten und (Zwischen-) Ergebnisse der Arbeit dokumentiert. Sind Erfolg und Wirksamkeit der Arbeit belegt, kann deren Verstetigung vorangetrieben werden. Dazu wird ein Konzept entwickelt und es werden Partnerinnen und Partner für die langfristige Finanzierung und Durchführung gesucht. Die Verstetigung kann sich dabei auf die gesamte Maßnahme beziehen oder auf besonders wichtige und vielversprechende Elemente. Verstetigung kann auch darin bestehen, dass das Angebot in längerfristige Programme und strategische Konzepte auf kommunaler oder Landesebene eingebunden wird, um so die Finanzierung langfristig sicherzustellen.

Beispiel Stufe 3

Das Beratungsangebot wird in der Modellphase umgesetzt, dokumentiert und auf seine Wirksamkeit überprüft. Erfasst werden dabei die Anzahl und Dauer der Beratungen, die Themenschwerpunkte der Beratungsgespräche, die Zufriedenheit der Klientinnen und Klienten sowie positive Effekte. Es zeigt sich, dass eine große Nachfrage besteht, dass das Angebot angenommen wird, und dass die Klientinnen und Klienten es als unterstützend und hilfreich wahrnehmen. Nach Auslaufen der Pilotphase wird das Beratungsangebot im Rahmen eines kommunalen Konzeptes zur Inklusion weiter gefördert.

Stufe 4: Die verstetigte Maßnahme wird kontinuierlich weiterentwickelt

Auch bei erfolgreich verstetigten Maßnahmen wird die Bedarfslage gemeinsam mit den Zielgruppen kontinuierlich untersucht und reflektiert. Wenn neue Bedarfe sichtbar werden oder es sich zeigt, dass die Struktur des Angebotes aufgrund veränderter Rahmenbedingungen nicht mehr angemessen ist, werden innovative Ansätze entwickelt und in die Arbeit integriert.

Beispiel Stufe 4

Im Rahmen des Qualitätsmanagements für das Beratungsangebot zeigt sich, dass die verfügbaren Informationsmaterialien von den Klientinnen und Klienten zwar entgegengenommen, jedoch nicht vollständig verstanden und genutzt werden. Gemeinsam mit den Nutzenden des Angebotes und Fachleuten für einfache Sprache werden zielgruppengerechte Informationsmaterialien gestaltet. Diese werden zu einem wichtigen neuen Element des Beratungsangebotes.

Weiterführende Literatur

Weitere Materialien zum Good Practice-Kriterium Nachhaltigkeit

Mit unserem News­letter immer aktuell informiert

Informationen über aktuelle Ent­wick­lung­en in der so­zi­al­la­gen­be­zoge­nen Ge­sund­heits­för­de­rung, neue An­ge­bo­te "Guter Pra­xis" so­wie über Ver­an­stal­tung­en, Wett­be­wer­be und Li­te­ra­tur zu diesem The­ma. Ent­wick­lung­en beim Ko­o­pe­ra­ti­ons­ver­bund und Neu­ig­keit­en auf der Internetplattform wer­den eben­falls vorgestellt.

nach oben