„Teilhabe ermöglichen – gesundheitsförderliche Angebote inklusiv gestalten“
Veranstaltungsbericht
Die gleichberechtigte Teilhabe und Teilgabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen ist ein zentrales Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die seit 2009 auch in Deutschland verbindlich gilt. Artikel 25 der UN-BRK betont ausdrücklich das Recht auf bestmögliche Gesundheit und den gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsleistungen.
Inklusive Gesundheitsförderung setzt genau hier an: Sie will Barrieren abbauen, Teilhabe ermöglichen und gesundheitliche Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen fördern. Dabei geht es sowohl darum, dass Akteur*innen der Gesundheitsförderung inklusiver werden – also die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen kennen, entsprechende Strukturen und Angebote der Eingliederungshilfe nutzen und sich mit diesen vernetzen – als auch darum, die eigenen Angebote und Strukturen gesundheitsförderlicher zu gestalten. Fachkräfte aus Eingliederungshilfe und Selbstvertretungen werden über die Prinzipien der Gesundheitsförderung in Lebenswelten informiert und arbeiten eng mit bestehenden Gesundheitsförderstrukturen und Netzwerken zusammen.
Die Hamburgische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung (HAG) engagiert sich dafür, inklusive Strukturen in der Gesundheitsförderung weiterzuentwickeln. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, wie gesundheitsförderliche Lebensbedingungen für alle gestaltet werden können – in Einrichtungen, Quartieren, Versorgungssystemen und Netzwerken.
Daran knüpfte auch die diesjährige Lernwerkstatt der Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit Hamburg im November 2025 an. Sie lud Fachkräfte und Multiplikator*innen der kommunalen Gesundheitsförderung dazu ein, sich damit auseinanderzusetzen, warum inklusive Angebote in der Gesundheitsförderung unverzichtbar sind und wie Angebote der Gesundheitsförderung – insbesondere für Menschen mit Behinderungen - konkret niedrigschwellig und inklusiv gestaltet werden können.
Warum inklusive Angebote in der Gesundheitsförderung unverzichtbar sind
Janine Kolbig vom Verein Perspektive leben e.V. sensibilisierte in ihrem Beitrag zunächst für das Thema Behinderung und gab eine Einführung in die Bedeutung inklusiver Strukturen in der Gesundheitsförderung. Gemeinsam mit den Teilnehmenden betrachtete sie bestehende Hürden im Gesundheitssystem, die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention sowie die Zusammenhänge zwischen Inklusion und gesundheitlicher Chancengleichheit.
Diverse Berichte und Bestandsaufnahmen verdeutlichen, dass Menschen mit Behinderungen nach wie vor strukturell benachteiligt sind und nur unzureichend von Angeboten der Gesundheitsförderung und Prävention profitieren. Aktuelle Impulse – insbesondere der Landesaktionsplan Hamburg 2023 (Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Amt für Soziales) , der Schattenbericht 2024 (Saerberg, Judith, Sandrock, Dorn & Esch 2024) sowie der Aktionsplan „Ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen“ des Bundesministeriums für Gesundheit (2024) – formulieren klare Anforderungen an Kommunen, Leistungserbringer*innen und das Gesundheitswesen insgesamt.
Zentral ist die Forderung nach einer umfassenden Barrierefreiheit. Diese umfasst nicht nur räumliche Zugänglichkeit, sondern auch leicht verständliche, adressat*innengerechte Kommunikation, digitale Barrierefreiheit sowie die Sensibilisierung und Qualifizierung des Fachpersonals. Der Schattenbericht 2024 ergänzt die Forderung nach konsequenter Partizipation – „Nichts über uns ohne uns“. Der Hamburger Landesaktionsplan betont darüber hinaus die Notwendigkeit, neue Formate zu schaffen, die spezifisch auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zugeschnitten sind.
Eine Bestandsaufnahme herausgegeben vom GKV-Spitzenverband von 2017 zeigt, dass gelingende inklusive Gesundheitsförderung auf kommunale Kooperationen angewiesen ist und insbesondere Selbstvertretungsorganisationen, Zentren für Selbstbestimmtes Leben, Bildungseinrichtungen und Sportvereine aktiv einbezogen werden sollten. Als wesentliche Entwicklungsfelder werden der Ausbau verhältnisbezogener Maßnahmen, die adressat*innengerechte Kommunikation, der Aufbau zentraler Anlaufstellen zur Orientierung im Hilfesystem sowie eine stärkere Partizipation der Zielgruppe benannt.
Wie Angebote der Gesundheitsförderung niedrigschwellig und inklusiv gestaltet werden können
Grundlage für die niedrigschwellige und inklusive Gestaltung gesundheitsförderlicher Angebote sind die Good Practice-Kriterien der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung. Im Fokus dieser Lernwerkstatt stand das Kriterium „niedrigschwellige Arbeitsweise“.
Kerstin Gemes und Pia Khan von der Initiative „Gesundheit für alle – jetzt!“ der Evangelischen Stiftung Alsterdorf berichteten von guten Praxisbeispielen für niedrigschwellig gestaltete inklusive Gesundheitsangebote in Hamburg. Zudem fassten sie die zentralen Bedingungen für Inklusion unter den drei Oberkategorien „Mobilität“, „Kommunikation“ sowie „Organisation“ zusammen und gaben wertvolle Tipps und weiterführende Informationen für die praktische Umsetzung.
Insgesamt verdeutlichte die Veranstaltung, dass inklusive Gesundheitsförderung sowohl strukturelle als auch personelle und methodische Weiterentwicklungen erfordert. Eine konsequente Orientierung an Barrierefreiheit, Partizipation, Empowerment, adressat*innengerechter Kommunikation und sektorübergreifender Vernetzung ist zentral, um Menschen mit Behinderungen wirksam zu erreichen bzw. einzubeziehen und gesundheitliche Chancengleichheit zu fördern. Kommunale Gesundheitsförderung kann hier eine Schlüsselrolle übernehmen, indem sie Lebenswelten „inklusiver“ gestaltet, vielfältige Akteur*innen einbindet und Good Practice sichtbar macht.
Inklusive Angebote in der Gesundheitsförderung sind ein Schlüssel, um allen Menschen – unabhängig von Alter, Behinderung oder Lebenslage – echte Teilhabe zu ermöglichen.
Die komplette Veranstaltungsdokumentation finden Sie auf der Veranstaltungsseite der HAG. Neben der Good Practice-Lernwerkstatt widmet sich die HAG in verschiedenen weiteren Veranstaltungen und Maßnahmen der Förderung von Inklusion, Teilhabe und Teilgabe. Dabei wird die HAG durch die Sozialbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg unterstützt. Näheres zu den Aktivitäten der HAG in diesem Themenfeld finden Sie auf der Website.
Quellen:
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung (Hrsg.) (2018). UN-Behindertenrechtskonvention. Berlin.
Bundesministerium für Gesundheit (Hrsg.) (2024). Aktionsplan für ein
diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen. Berlin.
Freie und Hansestadt Hamburg (Hrsg.) (2023). Bericht des Senats zum Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und zur Weiterentwicklung des Landesaktionsplans 2023. Hamburg.
GKV-Spitzenverband (Hrsg.) (2017). Bestandsaufnahme von Interventionen
zur Gesundheitsförderung und Prävention bei Menschen mit Behinderung. Hannover.
Saerberg, S.; Judith, C.; Sandrock, M.; Dorn, C. & Esch F. (Hrsg.) (2024). Schattenbericht, Hamburg 2024. Hamburg.