Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Aktiv für Gesundheit und Chancengleichheit

Teil 2 der Reihe "Kinderrechte ganz praktisch"

Ein Kinder- und Jugendarzt im Interview

14.10.2019

Wie können Sie die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Ihrer täglichen praktischen Arbeit stärken?

Selbst vielen Ärzten (ge­schwei­ge denn den Eltern) ist es nicht be­wusst, dass das rechtswirksame Einverständnis für medizinische Maß­nah­men vom verständigen Ju­gend­li­chen und nicht von des­sen Eltern erteilt wird. Wenn ich dies erkläre, fällt es manchen Eltern schwer, das als Tat­sa­che zu ak­zep­tie­ren. Weiterhin neh­men Ju­gend­li­che ih­re Rech­te oft nicht wahr. Auf die Mög­lich­keit angesprochen, ei­ne Un­ter­su­chung mit oder oh­ne An­we­sen­heit des Elternteils durch­füh­ren zu kön­nen, erhalte ich nicht sel­ten die Ant­wort: „Egal, wie Ma­ma es will.“
Das Bei­spiel zeigt: Kinderrechte wirken nicht alleine durch ihre Existenz. Zusätzlich braucht es dreierlei: Eltern, Kin­dern und Dritten müs­sen Kinderrechte bewusst sein, sie müs­sen akzeptiert und letzt­lich auch eingefordert wer­den.

Wie werden Kinder und Jugendliche bei Ihnen über ihre Rechte informiert?

In mei­ner täglichen praktischen Ar­beit spielt ein in der KRK nicht ex­pli­zit genanntes Recht ei­ne besondere Rol­le: das Recht auf Beteiligung. Auch wenn ein Kind noch nicht über diagnostische und therapeutische Maß­nah­men mitentscheiden kann, sollen sie doch nicht über seinen Kopf er­fol­gen. Direkte An­spra­che, dem Entwicklungsstand angemessene Kom­mu­ni­ka­ti­on und passende Er­klä­rung des Geschehens helfen, dass ein Kind nicht zum Ob­jekt wird, son­dern Sub­jekt bleibt.
Damit Kinderrechte eingehalten wer­den, müs­sen Er­wach­se­ne auch um die Besonderheiten von Kindern wis­sen. Denn die Verletzung von Kinderrechten erfolgt oft un­be­wusst und un­ge­wollt, aus Un­wis­sen­heit heraus. Letztens bat mich ei­ne Fa­mi­lie um ein Re­zept für Beruhigungszäpfchen für die Imp­fung des Ba­bys. Freunde hatten berichtet, dass ihr Kind nach der Imp­fung so un­ru­hig gewesen sei, da würden sie ger­ne vorbeugen. Was die Eltern und ih­re Freunde of­fen­sicht­lich nicht wussten: Un­ru­he ist im Säuglingsalter ein gängiges Schmerzsymptom. Nach mei­nem (nicht ganz ernst gemeinten) Vorschlag, als Erwachsener doch beim Zahn­arzt das nächste Mal auf das Be­täu­bung zu verzichten und lie­ber ei­ne Be­ru­hi­gungs­sprit­ze (da­mit man nicht so laut schreit) zu for­dern, einigten wir uns auf ein schmerzlinderndes Zäpf­chen für das Ba­by.

Spielt die Festschreibung der Kinderrechte, bspw. in Form der UN-Konvention oder zukünftig im Grundgesetz für Ihre praktischen Bemühungen eine Rolle?

Oft habe ich als Kinder- und Jugendarzt das Ge­fühl, dass Kinderrechte nachrangig sind. Zwei Beispiele da­zu. Erstens: das Asylbewerberleistungsgesetz schränkt in § 4 die Leis­tung­en bei Krank­heit deut­lich ein, die UN-KRK spricht hingegen vom Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Ge­sund­heit. Hier hat die Politik ei­nen Wi­der­spruch zu Lasten des Kindes konstruiert, an dem wir im­mer wie­der verzweifeln - und der aufgelöst gehört! Zweitens: im Mai 2019 ging durch die Pres­se, dass in Vorbereitung des Strafprozesses zum Missbrauchsfall von Lügde die Po­li­zei Bie­le­feld und die Staats­an­walt­schaft Det­mold den Opfer-Eltern ge­ra­ten haben soll, ei­ne Psy­cho­the­ra­pie ihrer Kinder aus prozesstaktischen Gründen erst nach dem Missbrauchsprozess zu be­gin­nen. Allein diese Aus­sa­ge zeigt die Ge­ring­schät­zung der Kinderrechte durch manche Behörden.
Ich wünsche mir da­her ei­ne klare Festschreibung der Kinderrechte im Grundgesetz!

Michael Achenbach, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Plettenberg

Das Themenblatt zum The­ma Kinderrechte kön­nen Sie hier herunterladen.

Alle weiteren Themenblätter des Ko­o­pe­ra­ti­ons­ver­bun­des Ge­sund­heit­liche Chan­cen­gleich­heit fin­den Sie hier.

Lesen Sie auch Teil 1 unserer Rei­he "Kinderrechte ganz prak­tisch" - das In­ter­view mit Frau­ke Groner aus dem Kinder- und Jugendbeteiligungsbüro Ber­lin Marzahn-Hellersdorf.

Zurück zur Übersicht
  • 13.04.2026 - 14.04.2026

    Hannover

    Künstliche Intelligenz in der Prävention

    31. Deutsche Präventionstag

    Der 31. Deutsche Präventionstag lädt dazu ein, das Thema „Künstliche Intelligenz in der Prävention“ umfassend und zukunftsorientiert zu beleuchten. Im Fokus stehen dabei zentrale Fragen:

    • Welche Herausforderungen bringt KI im Kontext von Kriminalität und Sicherheit, aber auch im gesamtgesellschaftlichen Miteinander mit sich?
    • Welche tiefgreifenden Veränderungen gehen mit ihrem Einsatz einher – und wer ist davon in welcher Weise betroffen?

    Gleichzeitig richtet sich der Blick nach vorn:

    • Wie lässt sich KI gezielt und verantwortungsvoll für die Präventionsarbeit nutzen?

    Dabei geht es nicht nur um technologische Potenziale, sondern auch um die ethische und praktische Frage, wie ein bewusster, reflektierter Umgang mit KI in der Prävention gelingen kann.

    Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

    Kategorie: Kongress
  • 14.04.2026

    digital via Zoom

    ‚Health in All Policies in der Kommune erfolgreich anstoßen‘

    Ein offenes Online-Treffen des Nachwuchsnetzwerks Öffentliche Gesundheit

    Anknüpfend an die Satellitenveranstaltung zum Kongress Armut und Gesundheit ‚Das Ganze ist mehr! Zusammenarbeit in der Kommune‘ möchten wir gemeinsam der Frage nachgehen, wie ressortübergreifende Zusammenarbeit für verhältnisorientierte Gesundheitsförderung und Prävention auf kommunaler Ebene angestoßen werden kann – auch aus (Nachwuchs-)Positionen ohne formale Entscheidungsbefugnis.

    Wir freuen uns, dass wir als Referentin für den ersten Teil der Veranstaltung Zsuzsanna Majzik gewinnen konnten. Als Sozialmanagerin und Public Health Expertin leitet sie das Sachgebiet Sonder- und Strategische Themen am Gesundheitsreferat München. Sie wird Einblicke in den Entstehungsprozess der kürzlich überarbeiteten ressortübergreifenden Fachleitlinie Gesundheit der Landeshauptstadt München geben und aus ihrer langjährigen Erfahrung als Prozessbegleiterin in Kommunen berichten.

    In der zweiten Hälfte steht der Austausch unter den Teilnehmenden im Mittelpunkt: Welche Erfahrungen gibt es beim Anstoß von Health in All Policies auf kommunaler Ebene? Welche Gelingensfaktoren und Hürden spielen eine Rolle?

    Eingeladen sind alle, die sich dem Nachwuchs zugehörig fühlen (ganz unabhängig vom Alter) oder mit dem Nachwuchs in Austausch treten und Erfahrungen teilen möchten.

    Zoom-Meeting Zugangsdaten:
    Zeit: 14. Apr. 2026 06:00 PM Amsterdam, Berlin, Rom, Stockholm, Wien
    Meeting-ID: 628 0257 0413
    Kenncode: 374575
    Beitreten – So geht's

    Kategorie: Veranstaltung
    Veranstalter: Nachwuchsnetzwerk Öffentliche Gesundheit (NÖG)
  • digital

    1. Bayerischer Kongress Prävention und Gesundheitsförderung

    Fokus: Gesundheitskommunikation und Gesundheitskompetenz

    Mit jährlich wechselnden Akzenten wird der neue Bayerische Kongress Prävention und Gesundheitsförderung die Ziele des Masterplans Prävention in den Blick nehmen. Der Fokus der ersten hybriden Veranstaltung am 15. April 2026 liegt auf Gesundheitskommunikation und Gesundheitskompetenz – zwei Themen, die für Präventionserfolge unverzichtbar sind. 

    Neben spannenden Vorträgen werden der Austausch und die Vernetzung der bayerischen Akteur*innen im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung in den Fokus gerückt. Nationale und internationale Expert*innen setzen neue Impulse und vertiefen das praktische Wissen in Workshops, Austauschformate schaffen Raum für fachlichen Dialog. Der Schwerpunkt des Auftakts für die neue Kongressreihe zu Gesundheitsförderung und Prävention in Bayern liegt auf "Gesundheitskommunikation und Gesundheitskompetenz".

    Die Veranstaltung vor Ort ist bereits ausgebucht. Nutzen Sie die Möglichkeit online dabei zu sein. Anmeldungen für die Online-Teilnahme sind bis zum 9. April 2026 möglich. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

    Veranstalter: Bayerisches Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung

… weitere Termine

Leitfaden zur Erstellung von Artikeln

Reichen Sie gern Ihren Artikel zur soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung bei der Geschäftsstelle des Kooperationsverbundes ein! Für die Erstellung eines Artikels finden Sie hier einen Leitfaden mit unseren formalen und inhaltlichen Anforderungen.  

Ansprechpersonen

Die Geschäftsstelle des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit erreichen Sie jederzeit hier.

Mit unserem News­letter immer aktuell informiert

Informationen über aktuelle Ent­wick­lung­en in der so­zi­al­la­gen­be­zoge­nen Ge­sund­heits­för­de­rung, neue An­ge­bo­te "Guter Pra­xis" so­wie über Ver­an­stal­tung­en, Wett­be­wer­be und Li­te­ra­tur zu diesem The­ma. Ent­wick­lung­en im Ko­o­pe­ra­ti­ons­ver­bund und Neu­ig­keit­en auf der Internetplattform wer­den eben­falls vorgestellt.

nach oben