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Aktuelles

Artikel und Meldungen im Überblick

Strukturelle Rahmenbedingungen der Gesundheitsversorgung Gefangener

Mehrteilige Reihe: Gesundheitsförderung in Justizvollzugsanstalten, Teil 3

Heino Stöver , Fachhochschule Frankfurt
07.05.2012

Die Gesundheitsrisiken in Justizvollzugsanstalten sind an­de­re als außerhalb der Ein­rich­tung­en. Über­pro­portional viele Infektionserkrankungen und ein hohes Suchtpotenzial las­sen sich bei den In­sas­sen fin­den. Dass die Um­set­zung einer ganzheitlichen Ge­sund­heits­för­de­rung für In­haf­tier­te ge­lin­gen kann, zeigt das kürz­lich als Good Practice-Beispiel aus­ge­zeich­ne­te Pro­jekt SPRINT. Ge­sund­heits­för­dern­de Jus­tiz­voll­zugs­an­stalten kön­nen einen wesentlichen Bei­trag zur Ver­min­de­rung so­zi­al bedingter Un­gleich­heit leis­ten.

Welche Probleme sich in Jus­tiz­voll­zugs­an­stalten zei­gen und was im Hinblick der Eta­blie­rung ge­sund­heits­för­dernder Strukturen in Jus­tiz­voll­zugs­an­stalten getan wer­den muss, zeigt die fünf­tei­li­ge Ar­ti­kel­se­rie von Prof. Dr. Heino Stöver (Fach­hoch­schu­le Frankfurt am Main) zum The­ma „Ge­sund­heits­för­de­rung in Haft“. Die einzelnen Teile der Serie erscheinen im zwei­wöchent­li­chen Rhyth­mus.

Strukturelle Rahmenbedingungen der Gesundheitsversorgung Gefangener

Die Ge­sund­heitsfürsorge für die Gefangenen liegt in der Verantwortung der Justizvollzugsbehörden. An die Stel­le von Eigenverantwortlichkeit und Selbst­be­stim­mung in der Herstellung und Er­hal­tung von Ge­sund­heit tre­ten die Für­sor­ge der An­stalt und die Verpflichtung des Gefangenen, die notwendigen me­di­zi­ni­schen Maß­nah­men zu un­ter­stüt­zen. Durch den Frei­heits­ent­zug steht der Gefangene in ei­nem be­son­deren Ab­hän­gig­keits­ver­hält­nis zum Staat wo­raus sich ei­ne besondere Verantwortung und Für­sor­ge­pflicht des Staates ge­gen­über dem Gefangenen ergibt. Die Be­deu­tung der Herstellung bzw. Er­hal­tung der somatischen und psychischen Ge­sund­heit für die Gefangenen muss als ei­ne zentrale Vor­aus­set­zung für die Wie­der­ein­glie­de­rung in das Alltags- und Er­werbs­le­ben betrachtet wer­den.

Grundsätzlich hat sich Anstaltsmedizin an den Vorgaben der Gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung zu ori­en­tie­ren - Straf­voll­zug soll pri­mär nur Frei­heit neh­men, aber nicht durch schlechtere medizinische Ver­sor­gung zu­sätz­lich be­stra­fen. Die Vergleichbarkeit der Qua­li­tät und des Umfangs intra- und extra­mu­ra­ler medizinischen Versorgung - das sog. Äquivalenzprinzip - soll gewährleistet wer­den. Die Be­grün­dung für die­ses Äquivalenzprinzip besteht ei­ner­seits im gesetzlichen Auf­trag zur An­glei­chung der Le­bens­ver­hält­nis­se und Ge­gen­wir­kung schädlicher Wir­kung­en des Frei­heitsentzuges (§ 3 Abs. 1 u. 2), so­wie an­de­rer­seits in internationalen Übereinkünften (vgl. Pont 2009 m.w.N.). Diese Grundsätze ver­lan­gen ei­ne Ori­en­tie­rung an den au­ßer­halb erprobten und bewährten Standards und Leit­li­nien als Richt­schnur intra­mu­raler Versorgungs-, Beratungs- und Behandlungsangebote. Dies betrifft auch die psy­cho-so­zia­len Hilfen in­ner­halb des Vollzuges: Hierzu sind realistische Ein­schät­zung­en und Unter­su­chun­gen über die den Gefangenen im Vollzug drohenden gesundheitlichen Risiken und dem­ent­spre­chen­de anstaltliche Maß­nah­men und Mit­tel der Risikovorsorge er­for­der­lich.

Eine wesentliche Ein­schrän­kung des Äquivalenzprinzips besteht in der Auf­he­bung des Prinzips der frei­en Arztwahl, da Kostenträger nicht die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung, son­dern die Voll­zugs­be­hör­de ist. Gefangene im frei­en Beschäftigungsverhältnis, (siehe Kom­men­tie­rung zu §62a) haben da­ge­gen die Be­rech­ti­gung, ei­nen Arzt ihrer Wahl aufzusuchen (§ 62 a). Dies bedeutet ei­ne so­wohl recht­li­che als auch praktische Besserstellung die­ser Gefangenen auf dem Ge­biet der Gesundheitsfürsorge, weil ih­nen durch Leis­tungs­ansprüche ge­gen die Kran­ken­kas­se ei­ne bes­sere me­di­zi­nische Versorgung zusteht (vgl. Kirschke 2005, S. 138).

Der Nach­teil des Konzepts der Gesundheitsfürsorge un­ter der Ägi­de der Justizvollzugsbehörden liegt einmal da­rin, dass es ei­ne erhebliche Be­las­tung der Arzt-Patient-Beziehung mit sich bringt, wenn der Arzt ers­tens in die Hierarchie des Anstaltspersonals in­te­griert ist, zwei­tens Kontrollaufgaben für Si­cher­heits­an­for­de­run­gen der In­sti­tu­ti­on wahrnimmt (z. B. Urinkontrollen, Zwangs­maß­nah­men) und drit­tens die Kon­takt­auf­nah­me des Patienten nicht frei­wil­lig erfolgt. Der Anstaltsarzt wird zum „Zwangs­an­sprech­part­ner“ (vgl. Pont u.a. 2011; Keppler 1996, 111; vgl. auch Riekenbrauck 2005, S. 33), in­ner­halb des Spannungsverhältnisses von kontroll- und sicherheitsorientierten Vorgaben und Zwängen des Voll­zu­ges und ei­ner patientenorientierten Be­hand­lung. Dieser strukturelle Wi­der­spruch fördert ge­gen­sei­ti­ges Miss­trau­en und belastet die Qua­li­tät der Gesundheitsversorgung für die Gefangenen.

Wie es aber tat­säch­lich um die Ge­sund­heit von Gefangenen bestellt ist, da­rü­ber ist auf­grund un­ge­nü­gen­der oder we­nig vergleichbarer Da­ten­er­fas­sung und For­schungsarbeiten we­nig be­kannt (vgl. für den Man­gel an Da­ten im Be­reich psy­chisch Kranker im Straf­voll­zug Foerster 2005, S. 143 f.). Immer noch gibt es kei­ne Ge­sund­heitsberichterstattung (Aus­nah­me Baden-Württemberg, siehe Meissner 2011), die de­tail­liert Aus­kunft ge­ben könnte, noch ist die ge­sund­heit­liche La­ge Gefangener Ge­gen­stand kom­mu­na­ler/re­gio­na­ler Ge­sund­heitsberichterstattung. Bekannt sind le­dig­lich Untersuchungen aus ein­zel­nen Gefängnissen, oft­mals noch von Teilpopulationen. Einige Stu­di­en haben Da­ten einzelner oder mehrerer Gefängnisse zusammengefasst - auch in internationaler Blick­rich­tung. Die Stu­di­en sind über­wie­gend querschnittsorientiert angelegt und ent­hal­ten we­nig Verlaufsdaten resp. we­nig qualitative Da­ten über risikoreiches Verhalten oder die Wahr­neh­mung und Be­wäl­ti­gung riskanter Verhältnisse, die Auf­schluss über ei­ne Risikodynamik ge­ben könnten. Überraschend viele Details ge­sund­heit­licher Versorgung er­fährt man über die Antworten der Justizministerien auf klei­ne oder große An­fra­gen in den jeweiligen Parlamenten, wenn­gleich zentrale Fra­gen un­be­ant­wor­tet blei­ben, weil kei­ne systematische Da­ten­ag­gre­gation vorgenommen wird (vgl. Bür­ger­schaft der Freien und Hansestadt Hamburg (27.08.2010). For­schung in deutschen Haftanstalten wird zu­dem oft mit dem Ar­gu­ment der personellen Über­las­tung von den Justizvollzugsbehörden abgeblockt.

Das Sys­tem der Gesundheitsversorgung sollte stärker überprüft wer­den. Effizienter als ei­ne „Selbst­über­prüfung“ durch die Fachaufsicht der Medizinalreferenten wä­re ei­ne Über­prü­fung der Ver­sor­gungs­qua­li­tät durch externe, unabhängige Gut­ach­ter, v.a. aus den Ge­sund­heits­res­sorts. Sowohl ethische als auch fachliche Standards müssten in der All­tags­pra­xis ei­ner Über­prü­fung standhalten. Leider existiert in Deutsch­land kein In­spek­to­rats­we­sen (wie z. B. in den Nie­der­lan­den), wo unabhängige, meis­tens beim Gesundheitsministerium angesiedelte Ex­per­ten die Ge­sund­heits­ver­sor­gung in Haft über­prü­fen. Dies wür­de zur Qua­li­täts­ver­bes­se­rung bei­tra­gen, je­den­falls eher als die Fachaufsicht „im eigenen Haus“ (durch Ärzte bei den Landesjustizbehörden), deren Ef­fi­zi­enz auf­grund der Interessengebundenheit frag­lich ist. Ein externes Qua­litäts­si­che­rungs­ver­fah­ren wie in Krankenhäusern oder anderen Institutionen üb­lich, findet in aller Re­gel im Ge­fäng­nis nicht statt.

Die Gesundheitsfürsorge im Vollzug, charakterisiert durch den Grund­konflikt zwi­schen Hilfe und Kon­trol­le, kann im Pro­zess ei­ner Nor­ma­li­sie­rung, d. h. ei­ner An­glei­chung der Behandlungs- und Prä­ven­tions­maß­nah­men an die Verhältnisse in Frei­heit zu ei­ner besseren Be­wäl­ti­gung gesundheitlicher Prob­le­me der Gefangenen im Vollzug bei­tra­gen. Über die Einführung extramural bewährter und erfolgreicher, „evidenz-basierter“ Behandlungs- und Pro­phy­la­xe­ansätze hinaus, muss je­doch in den Gefängnissen ein An­glei­chungsprozess grundsätzlicherer Art eingeleitet wer­den: Au­ßer­halb des Vollzuges setzt sich zu­neh­mend in der Public-Health-Debatte die Er­kennt­nis durch, nicht nur auf Krank­heit, individuelles Fehl- und Risikoverhalten ab­zu­he­ben, son­dern auch die sozialen Verhältnisse und Spezifika der Sys­te­me und Settings in ihrer In­ter­de­pen­denz und inneren Dy­na­mik auf ihr Gesundheitspotenzial einzubeziehen; al­so nicht nur re­ak­tiv die Krank­heit des Einzelnen zu be­han­deln oder bes­ten­falls Vorsorge(-unter­su­chun­gen) und Impf­pro­gram­me durchzuführen, son­dern da­rü­ber hinaus ei­ne die Res­sour­cen des Ein­zel­nen ak­ti­vie­rende Ge­sund­heits­för­de­rung zu be­trei­ben, die al­le Akteure in ei­nem be­s­tim­mten Set­ting zu in­te­grie­ren versucht.

Die gesundheitsabträglichen Lebens- und Ar­beitsbedingungen (die physischen, baulichen und orga­ni­sa­to­ri­schen Be­din­gung­en von Ge­fäng­nis) müs­sen identifiziert, thematisiert und verbessert wer­den und zwar für al­le Be­tei­lig­ten: Gefangene, aber auch Be­diens­te­te sind mit in die Überlegungen einer Ge­sund­heits­för­de­rung im Ge­fäng­nis einzubeziehen. Schließlich geht es da­rum, die In­sti­tu­ti­on Ge­fäng­nis als ein Sys­tem un­ter vielen zu begreifen und vor al­lem Verbindungen mit anderen In­sti­tu­ti­onen her­zu­stel­len (kommunale/regionale Hilfsorganisationen, Fa­mi­lie, Ar­beit etc.; vgl. Stöver 2009, Bö­ge­mann et al. 2010). Erfolgreiche Beispiele für diesen Setting-Ansatz in der Ge­sund­heits­för­de­rung sind die von der WHO (auf der Ba­sis der OTTAWA-CHARTA, die Ge­sund­heits­för­de­rung pro­gram­ma­tisch entwickelt hat) initiierten Projekte ‚Healthy Cities‘, ‚Healthy Schools‘ etc. Diese positiven Er­fah­rung­en und Ergebnisse sollten auf die Ge­fäng­nisse über­tra­gen und im Rahmen einer ‚Healthy Prisons‘-Be­we­gung umgesetzt wer­den.

Eine ausführliche Be­schrei­bung von Herrn Dr. Heino Stöver zu den rechtlichen Grund­la­gen der Ge­sund­heitsversorgung Gefangener und den Strukturen der Gesundheitsversorgung fin­den Sie hier (PDF-Do­ku­ment, 40 KB).

Literatur:

  • Bögemann, H. (2010): Wer setzt Ge­sund­heitswförderung im Ge­fäng­nis (ei­gent­lich) um? In: Bögemann, H.; Keppler, K.; Stöver, H. (Hrsg.): Ge­sund­heit im Ge­fäng­nis. Ansätze und Er­fah­rung­en mit Ge­sund­heits­för­de­rung in totalen Institutionen. Weinheim: Juventa Verlag, S. 133-136.
  • Bür­ger­schaft der Freien und Hansestadt Hamburg (27.08.2010): Große An­fra­ge und Ant­wort des Senats. Betr.: Gesundheitsfürsorge und -förderung im Justizvollzug.
  • Foerster, K. (2005): Psychisch kranke im Straf­voll­zug. In: Hillenkamp, Th.; Tag, B. (Hrsg.): Intramurale Me­di­zin - Gesundheitsfürsorge zwi­schen Heilauftrag und Straf­voll­zug. Heidelberg: Sprin­ger.
  • Kirschke, B. (2005): Geschlossener Vollzug und freies Beschäftigungsverhältnis - Zwei-Klassen-Me­di­zin? In: Hillenkamp, Th.; Tag, B. (Hrsg.): Intramurale Me­di­zin - Gesundheitsfürsorge zwi­schen Heilauftrag und Straf­voll­zug. Heidelberg: Sprin­ger.
  • Meissner, K. (2011): Gesundheitsberichterstattung in Baden-Württemberg. In: akzept et al. (Hrsg.): Fünfte Europäische Kon­fe­renz zur Ge­sund­heits­för­de­rung in Haft, Do­ku­men­ta­ti­on der Kon­fe­renz in Hamburg, September 2010, Ber­lin.
  • Pont, J. (2009): Ethische Grund­la­gen. In: Keppler, K., Stöver, H. (Hrsg.): Gefängnismedizin. Medizinische Versorgung un­ter Haftbedingungen. Stutt­gart: Thieme, S. 19-28.
  • Riekenbrauck, W. (2005): Statement. In: Hillenkamp, Th.; Tag, B. (Hrsg.): Intramurale Me­di­zin - Gesundheitsfürsorge zwi­schen Heilauftrag und Straf­voll­zug. Heidelberg: Sprin­ger, 2005.
  • Stöver, H. (2009): Healthy Prisons - Ge­sund­heits­för­de­rung als innovative Stra­te­gie. In: Keppler, K., Stöver, H. (Hrsg.): Gefängnismedizin. Medizinische Versorgung un­ter Haftbedingungen. Stutt­gart: Thieme, S. 277-289.
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  • 06.05.2026 - 01.10.2026

    Hannover sowie online

    Wohin des Weges? Kommunale Prävention und Gesundheitsförderung strategisch gestalten

    Schulungsreihe zum Einstieg in integrierte kommunale Strategien

    Um kommunale Prävention und Gesundheitsförderung optimal zu planen und zu steuern, braucht es einen Überblick über Bedarfe und Bedürfnisse der Bevölkerung. Die Ermittlung eines Status Quo und die Einnahme verschiedener Perspektiven – wie zum Beispiel die der Dialoggruppe selbst (Kinder, Alleinerziehende, Senior*innen etc.) – ermöglichen erst eine nachhaltige Struktur- und Angebotsentwicklung.

    Die Schulungsreihe „Wohin des Weges? Kommunale Prävention und Gesundheitsförderung strategisch gestalten“ soll zur eigenständigen Umsetzung von Kontextcheck und zur Vorbereitung integrierter Strategien auf kommunaler Ebene befähigen. Hierfür wird praktisches und methodisches Wissen vermittelt, um die Bedarfs- und Bedürfnisanalyse im Rahmen des Prozesskreislaufes umzusetzen und daraus Empfehlungen abzuleiten. Diskutiert werden unter anderem: Die Analyse von Statistiken, Angebotsstrukturen und Netzwerken sowie Beteiligungsformate für Dialoggruppen und Public Health-Ethik als Mittel zur Formulierung gut begründeter Handlungsempfehlungen. Gute kommunale Beispiele und fachliche Kompetenz ausgewiesener Expert*innen sowie aus der LVG & AFS Nds. HB. e.V. zeigen, wie dies gelingen kann.

    Teilnehmen können alle in Deutschland tätigen kommunalen Fachkräfte, die im Bereich der Gesundheitsförderung oder in angrenzenden Handlungsfeldern agieren. Es sind keine Vorkenntnisse zu Kontextcheck notwendig. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

    Kategorie: Fortbildungsreihe
    Veranstalter: Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen e. V.
  • 20.05.2026

    Frankfurt am Main

    Die Ottawa-Charta: Kompass für die Zukunft der Gesundheitsförderung?

    Jahresfachtag der KGC Hessen zum 40-jährigen Jubiläum der Ottawa-Charta

    Die Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung feiert in diesem Jahr ihr 40-jähriges Jubiläum. Dies nimmt die Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit (KGC) Hessen zum Anlass, die Bedeutung der zentralen Strategien der Charta – Enable, Advocate und Mediate – hinsichtlich heutiger gesellschaftlicher und politischer Rahmenbedingungen kritisch zu reflektieren und Impulse für die Zukunft der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung zu setzen. 

    Im Mittelpunkt steht die Frage, wie die Leitideen der Ottawa-Charta angesichts wachsender sozialer Ungleichheiten, multipler Krisen und komplexer Strukturen wirksam umgesetzt und weiterentwickelt werden können. Dabei wird der Ansatz „Health in and for All Policies“ als handlungsleitendes Prinzip in den Blick genommen; er soll die intersektorale Verankerung von Gesundheit in politischen Entscheidungsprozessen stärken und gesundheitliche Chancengleichheit systematisch fördern. Entlang der Strategien der Ottawa-Charta diskutieren Vertreter*innen aus Wissenschaft, Politik und Praxis verschiedene Fokusthemen und aktuelle Herausforderungen der Gesundheitsförderung.

    Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

    Kategorie: Jahrestagung
    Veranstalter: KGC Hessen
  • Online via Webex

    Präventionsketten im Fokus: Einbindung von Bürgermeister*innen und Landrät*innen in Präventionsketten

    Die Veranstaltungsreihe ist eine Initiative der Thüringer Präventionsketten und bringt Landkreise bundesweit miteinander ins Gespräch. Im Mittelpunkt stehen Good-Practice-Beispiele aus der Präventionskettenarbeit sowie der kollegiale Austausch zu spezifischen Herausforderungen in Landkreisen.

    Im Fokus dieses Termins steht die Frage, wie Bürgermeister*innen oder Landrät*innen gut in die Präventionsketten eingebunden werden können. Anhand von Good-Practice-Beispielen aus dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen (Thüringen) und aus dem Werra-Meißner-Kreis (Hessen) wird gezeigt, wie politische Spitze in Landkreisen für das Thema der Präventionsketten gewonnen und in die Präventionskettenarbeit eingebunden werden kann. Es wird eingeladen, gemeinsam in den Austausch zu treten und Impulse für die eigene Praxis zu erhalten.

    Weitere Informationen zur Veranstaltung sowie die Möglichkeit zur Anmeldung bis zum 26.05.2026 finden Sie hier.

    Kategorie: Veranstaltung
    Veranstalter: Thüringer Präventionsketten

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