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Aktiv für Gesundheit und Chancengleichheit

Strukturelle Rahmenbedingungen der Gesundheitsversorgung Gefangener

Heino Stöver , Fachhochschule Frankfurt, Institut für Suchtforschung
07.05.2012

Mehrteilige Reihe: Gesundheitsförderung in Justizvollzugsanstalten, Teil 3

Die Gesundheitsrisiken in Justizvollzugsanstalten sind an­de­re als außerhalb der Ein­rich­tung­en. Über­pro­portional viele Infektionserkrankungen und ein hohes Suchtpotenzial las­sen sich bei den In­sas­sen fin­den. Dass die Um­set­zung einer ganzheitlichen Ge­sund­heits­för­de­rung für In­haf­tier­te ge­lin­gen kann, zeigt das kürz­lich als Good Practice-Beispiel aus­ge­zeich­ne­te Pro­jekt SPRINT. Ge­sund­heits­för­dern­de Jus­tiz­voll­zugs­an­stalten kön­nen einen wesentlichen Bei­trag zur Ver­min­de­rung so­zi­al bedingter Un­gleich­heit leis­ten.

Welche Probleme sich in Jus­tiz­voll­zugs­an­stalten zei­gen und was im Hinblick der Eta­blie­rung ge­sund­heits­för­dernder Strukturen in Jus­tiz­voll­zugs­an­stalten getan wer­den muss, zeigt die fünf­tei­li­ge Ar­ti­kel­se­rie von Prof. Dr. Heino Stöver (Fach­hoch­schu­le Frankfurt am Main) zum The­ma „Ge­sund­heits­för­de­rung in Haft“. Die einzelnen Teile der Serie erscheinen im zwei­wöchent­li­chen Rhyth­mus.

Strukturelle Rahmenbedingungen der Gesundheitsversorgung Gefangener

Die Ge­sund­heitsfürsorge für die Gefangenen liegt in der Verantwortung der Justizvollzugsbehörden. An die Stel­le von Eigenverantwortlichkeit und Selbst­be­stim­mung in der Herstellung und Er­hal­tung von Ge­sund­heit tre­ten die Für­sor­ge der An­stalt und die Verpflichtung des Gefangenen, die notwendigen me­di­zi­ni­schen Maß­nah­men zu un­ter­stüt­zen. Durch den Frei­heits­ent­zug steht der Gefangene in ei­nem be­son­deren Ab­hän­gig­keits­ver­hält­nis zum Staat wo­raus sich ei­ne besondere Verantwortung und Für­sor­ge­pflicht des Staates ge­gen­über dem Gefangenen ergibt. Die Be­deu­tung der Herstellung bzw. Er­hal­tung der somatischen und psychischen Ge­sund­heit für die Gefangenen muss als ei­ne zentrale Vor­aus­set­zung für die Wie­der­ein­glie­de­rung in das Alltags- und Er­werbs­le­ben betrachtet wer­den.

Grundsätzlich hat sich Anstaltsmedizin an den Vorgaben der Gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung zu ori­en­tie­ren - Straf­voll­zug soll pri­mär nur Frei­heit neh­men, aber nicht durch schlechtere medizinische Ver­sor­gung zu­sätz­lich be­stra­fen. Die Vergleichbarkeit der Qua­li­tät und des Umfangs intra- und extra­mu­ra­ler medizinischen Versorgung - das sog. Äquivalenzprinzip - soll gewährleistet wer­den. Die Be­grün­dung für die­ses Äquivalenzprinzip besteht ei­ner­seits im gesetzlichen Auf­trag zur An­glei­chung der Le­bens­ver­hält­nis­se und Ge­gen­wir­kung schädlicher Wir­kung­en des Frei­heitsentzuges (§ 3 Abs. 1 u. 2), so­wie an­de­rer­seits in internationalen Übereinkünften (vgl. Pont 2009 m.w.N.). Diese Grundsätze ver­lan­gen ei­ne Ori­en­tie­rung an den au­ßer­halb erprobten und bewährten Standards und Leit­li­nien als Richt­schnur intra­mu­raler Versorgungs-, Beratungs- und Behandlungsangebote. Dies betrifft auch die psy­cho-so­zia­len Hilfen in­ner­halb des Vollzuges: Hierzu sind realistische Ein­schät­zung­en und Unter­su­chun­gen über die den Gefangenen im Vollzug drohenden gesundheitlichen Risiken und dem­ent­spre­chen­de anstaltliche Maß­nah­men und Mit­tel der Risikovorsorge er­for­der­lich.

Eine wesentliche Ein­schrän­kung des Äquivalenzprinzips besteht in der Auf­he­bung des Prinzips der frei­en Arztwahl, da Kostenträger nicht die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung, son­dern die Voll­zugs­be­hör­de ist. Gefangene im frei­en Beschäftigungsverhältnis, (siehe Kom­men­tie­rung zu §62a) haben da­ge­gen die Be­rech­ti­gung, ei­nen Arzt ihrer Wahl aufzusuchen (§ 62 a). Dies bedeutet ei­ne so­wohl recht­li­che als auch praktische Besserstellung die­ser Gefangenen auf dem Ge­biet der Gesundheitsfürsorge, weil ih­nen durch Leis­tungs­ansprüche ge­gen die Kran­ken­kas­se ei­ne bes­sere me­di­zi­nische Versorgung zusteht (vgl. Kirschke 2005, S. 138).

Der Nach­teil des Konzepts der Gesundheitsfürsorge un­ter der Ägi­de der Justizvollzugsbehörden liegt einmal da­rin, dass es ei­ne erhebliche Be­las­tung der Arzt-Patient-Beziehung mit sich bringt, wenn der Arzt ers­tens in die Hierarchie des Anstaltspersonals in­te­griert ist, zwei­tens Kontrollaufgaben für Si­cher­heits­an­for­de­run­gen der In­sti­tu­ti­on wahrnimmt (z. B. Urinkontrollen, Zwangs­maß­nah­men) und drit­tens die Kon­takt­auf­nah­me des Patienten nicht frei­wil­lig erfolgt. Der Anstaltsarzt wird zum „Zwangs­an­sprech­part­ner“ (vgl. Pont u.a. 2011; Keppler 1996, 111; vgl. auch Riekenbrauck 2005, S. 33), in­ner­halb des Spannungsverhältnisses von kontroll- und sicherheitsorientierten Vorgaben und Zwängen des Voll­zu­ges und ei­ner patientenorientierten Be­hand­lung. Dieser strukturelle Wi­der­spruch fördert ge­gen­sei­ti­ges Miss­trau­en und belastet die Qua­li­tät der Gesundheitsversorgung für die Gefangenen.

Wie es aber tat­säch­lich um die Ge­sund­heit von Gefangenen bestellt ist, da­rü­ber ist auf­grund un­ge­nü­gen­der oder we­nig vergleichbarer Da­ten­er­fas­sung und For­schungsarbeiten we­nig be­kannt (vgl. für den Man­gel an Da­ten im Be­reich psy­chisch Kranker im Straf­voll­zug Foerster 2005, S. 143 f.). Immer noch gibt es kei­ne Ge­sund­heitsberichterstattung (Aus­nah­me Baden-Württemberg, siehe Meissner 2011), die de­tail­liert Aus­kunft ge­ben könnte, noch ist die ge­sund­heit­liche La­ge Gefangener Ge­gen­stand kom­mu­na­ler/re­gio­na­ler Ge­sund­heitsberichterstattung. Bekannt sind le­dig­lich Untersuchungen aus ein­zel­nen Gefängnissen, oft­mals noch von Teilpopulationen. Einige Stu­di­en haben Da­ten einzelner oder mehrerer Gefängnisse zusammengefasst - auch in internationaler Blick­rich­tung. Die Stu­di­en sind über­wie­gend querschnittsorientiert angelegt und ent­hal­ten we­nig Verlaufsdaten resp. we­nig qualitative Da­ten über risikoreiches Verhalten oder die Wahr­neh­mung und Be­wäl­ti­gung riskanter Verhältnisse, die Auf­schluss über ei­ne Risikodynamik ge­ben könnten. Überraschend viele Details ge­sund­heit­licher Versorgung er­fährt man über die Antworten der Justizministerien auf klei­ne oder große An­fra­gen in den jeweiligen Parlamenten, wenn­gleich zentrale Fra­gen un­be­ant­wor­tet blei­ben, weil kei­ne systematische Da­ten­ag­gre­gation vorgenommen wird (vgl. Bür­ger­schaft der Freien und Hansestadt Hamburg (27.08.2010). For­schung in deutschen Haftanstalten wird zu­dem oft mit dem Ar­gu­ment der personellen Über­las­tung von den Justizvollzugsbehörden abgeblockt.

Das Sys­tem der Gesundheitsversorgung sollte stärker überprüft wer­den. Effizienter als ei­ne „Selbst­über­prüfung“ durch die Fachaufsicht der Medizinalreferenten wä­re ei­ne Über­prü­fung der Ver­sor­gungs­qua­li­tät durch externe, unabhängige Gut­ach­ter, v.a. aus den Ge­sund­heits­res­sorts. Sowohl ethische als auch fachliche Standards müssten in der All­tags­pra­xis ei­ner Über­prü­fung standhalten. Leider existiert in Deutsch­land kein In­spek­to­rats­we­sen (wie z. B. in den Nie­der­lan­den), wo unabhängige, meis­tens beim Gesundheitsministerium angesiedelte Ex­per­ten die Ge­sund­heits­ver­sor­gung in Haft über­prü­fen. Dies wür­de zur Qua­li­täts­ver­bes­se­rung bei­tra­gen, je­den­falls eher als die Fachaufsicht „im eigenen Haus“ (durch Ärzte bei den Landesjustizbehörden), deren Ef­fi­zi­enz auf­grund der Interessengebundenheit frag­lich ist. Ein externes Qua­litäts­si­che­rungs­ver­fah­ren wie in Krankenhäusern oder anderen Institutionen üb­lich, findet in aller Re­gel im Ge­fäng­nis nicht statt.

Die Gesundheitsfürsorge im Vollzug, charakterisiert durch den Grund­konflikt zwi­schen Hilfe und Kon­trol­le, kann im Pro­zess ei­ner Nor­ma­li­sie­rung, d. h. ei­ner An­glei­chung der Behandlungs- und Prä­ven­tions­maß­nah­men an die Verhältnisse in Frei­heit zu ei­ner besseren Be­wäl­ti­gung gesundheitlicher Prob­le­me der Gefangenen im Vollzug bei­tra­gen. Über die Einführung extramural bewährter und erfolgreicher, „evidenz-basierter“ Behandlungs- und Pro­phy­la­xe­ansätze hinaus, muss je­doch in den Gefängnissen ein An­glei­chungsprozess grundsätzlicherer Art eingeleitet wer­den: Au­ßer­halb des Vollzuges setzt sich zu­neh­mend in der Public-Health-Debatte die Er­kennt­nis durch, nicht nur auf Krank­heit, individuelles Fehl- und Risikoverhalten ab­zu­he­ben, son­dern auch die sozialen Verhältnisse und Spezifika der Sys­te­me und Settings in ihrer In­ter­de­pen­denz und inneren Dy­na­mik auf ihr Gesundheitspotenzial einzubeziehen; al­so nicht nur re­ak­tiv die Krank­heit des Einzelnen zu be­han­deln oder bes­ten­falls Vorsorge(-unter­su­chun­gen) und Impf­pro­gram­me durchzuführen, son­dern da­rü­ber hinaus ei­ne die Res­sour­cen des Ein­zel­nen ak­ti­vie­rende Ge­sund­heits­för­de­rung zu be­trei­ben, die al­le Akteure in ei­nem be­s­tim­mten Set­ting zu in­te­grie­ren versucht.

Die gesundheitsabträglichen Lebens- und Ar­beitsbedingungen (die physischen, baulichen und orga­ni­sa­to­ri­schen Be­din­gung­en von Ge­fäng­nis) müs­sen identifiziert, thematisiert und verbessert wer­den und zwar für al­le Be­tei­lig­ten: Gefangene, aber auch Be­diens­te­te sind mit in die Überlegungen einer Ge­sund­heits­för­de­rung im Ge­fäng­nis einzubeziehen. Schließlich geht es da­rum, die In­sti­tu­ti­on Ge­fäng­nis als ein Sys­tem un­ter vielen zu begreifen und vor al­lem Verbindungen mit anderen In­sti­tu­ti­onen her­zu­stel­len (kommunale/regionale Hilfsorganisationen, Fa­mi­lie, Ar­beit etc.; vgl. Stöver 2009, Bö­ge­mann et al. 2010). Erfolgreiche Beispiele für diesen Setting-Ansatz in der Ge­sund­heits­för­de­rung sind die von der WHO (auf der Ba­sis der OTTAWA-CHARTA, die Ge­sund­heits­för­de­rung pro­gram­ma­tisch entwickelt hat) initiierten Projekte ‚Healthy Cities‘, ‚Healthy Schools‘ etc. Diese positiven Er­fah­rung­en und Ergebnisse sollten auf die Ge­fäng­nisse über­tra­gen und im Rahmen einer ‚Healthy Prisons‘-Be­we­gung umgesetzt wer­den.

Eine ausführliche Be­schrei­bung von Herrn Dr. Heino Stöver zu den rechtlichen Grund­la­gen der Ge­sund­heitsversorgung Gefangener und den Strukturen der Gesundheitsversorgung fin­den Sie hier (PDF-Do­ku­ment, 40 KB).

Literatur:

  • Bögemann, H. (2010): Wer setzt Ge­sund­heitswförderung im Ge­fäng­nis (ei­gent­lich) um? In: Bögemann, H.; Keppler, K.; Stöver, H. (Hrsg.): Ge­sund­heit im Ge­fäng­nis. Ansätze und Er­fah­rung­en mit Ge­sund­heits­för­de­rung in totalen Institutionen. Weinheim: Juventa Verlag, S. 133-136.
  • Bür­ger­schaft der Freien und Hansestadt Hamburg (27.08.2010): Große An­fra­ge und Ant­wort des Senats. Betr.: Gesundheitsfürsorge und -förderung im Justizvollzug.
  • Foerster, K. (2005): Psychisch kranke im Straf­voll­zug. In: Hillenkamp, Th.; Tag, B. (Hrsg.): Intramurale Me­di­zin - Gesundheitsfürsorge zwi­schen Heilauftrag und Straf­voll­zug. Heidelberg: Sprin­ger.
  • Kirschke, B. (2005): Geschlossener Vollzug und freies Beschäftigungsverhältnis - Zwei-Klassen-Me­di­zin? In: Hillenkamp, Th.; Tag, B. (Hrsg.): Intramurale Me­di­zin - Gesundheitsfürsorge zwi­schen Heilauftrag und Straf­voll­zug. Heidelberg: Sprin­ger.
  • Meissner, K. (2011): Gesundheitsberichterstattung in Baden-Württemberg. In: akzept et al. (Hrsg.): Fünfte Europäische Kon­fe­renz zur Ge­sund­heits­för­de­rung in Haft, Do­ku­men­ta­ti­on der Kon­fe­renz in Hamburg, September 2010, Ber­lin.
  • Pont, J. (2009): Ethische Grund­la­gen. In: Keppler, K., Stöver, H. (Hrsg.): Gefängnismedizin. Medizinische Versorgung un­ter Haftbedingungen. Stutt­gart: Thieme, S. 19-28.
  • Riekenbrauck, W. (2005): Statement. In: Hillenkamp, Th.; Tag, B. (Hrsg.): Intramurale Me­di­zin - Gesundheitsfürsorge zwi­schen Heilauftrag und Straf­voll­zug. Heidelberg: Sprin­ger, 2005.
  • Stöver, H. (2009): Healthy Prisons - Ge­sund­heits­för­de­rung als innovative Stra­te­gie. In: Keppler, K., Stöver, H. (Hrsg.): Gefängnismedizin. Medizinische Versorgung un­ter Haftbedingungen. Stutt­gart: Thieme, S. 277-289.
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  • 04.12.2025

    Berlin

    Partizipation im Setting Pflege – Gesundheitsfördernde Organisationsentwicklung gestalten

    Fachtagung PfleBeO

    Am 04. Dezember 2025 findet in Berlin die PfleBeO-Fachtagung statt zum Thema: Partizipation im Setting Pflege – Gesundheitsfördernde Organisationsentwicklung gestalten.

    Pflegeeinrichtungen sind Lebens- und Arbeitsorte zugleich. Die Gesundheit und das Wohlbefinden aller Menschen, die dort leben und arbeiten, stehen gleichermaßen im Fokus einer zukunftsorientierten gesundheitsförderndern Organisationsentwicklung. Die Veranstaltung biete Impulse aus Praxis und Wissenschaft, stellt erfolgreiche Beteiligungsprozesse vor und lädt zum Austausch darüber ein, wie eine gesundheitsfördernde Organisationskultur entstehen kann, die Vielfalt schätzt, Ressourcen stärkt und Mitgestaltung ermöglicht. Im Zentrum dieser Tagung steht die Frage, wie Partizipation und Mitgestaltung in Pflegeeinrichtungen gelingen können. Denn gesundheitsfördernde Veränderungen entfalten ihre Wirkungen besonders dann, wenn die gemeinsam mit allen Beteiligten entwickelt werden.

    Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie hier.

    Kategorie: Fachtagung
    Veranstalter: PfleBeO (Pflegeeinrichtungen - Bewegungsfreundliche Organisationen)
  • Berlin

    Gesundheitsziele Konferenz 2025: Health in All Policies - Kooperation als Erfolgsfaktor

    Am 8. Dezember 2025 laden wir Sie herzlich in die Landesvertretung Brandenburg in Berlin ein, um gemeinsam die Zukunft der Präventionslandschaft in Deutschland zu gestalten. Die Konferenz bringt wichtige Akteur*innen aus Politik, Wissenschaft und Praxis zusammen, um neue Impulse für eine stärkere Verankerung von Gesundheit in allen Politikbereichen zu setzen. Dazu hält Ilka Wölfle (DSV Europa) einen Impuls zum Health in All Policies Ansatz im internationalen Vergleich. Außerdem wird der "Public Health Index - Gesundheitsschutz im internationalen Vergleich" des AOK-Bundesverbandes vorgestellt. Den Höhepunkt der Veranstaltung bildet die Podiumsdiskussion mit hochkarätigen Gäst*innen zur Zukunft der Präventionslandschaft in Deutschland. 

    Zudem erhalten Sie Einblicke in die aktuellen Arbeitsschwerpunkte des Forums Gesundheitsziele zu den Themen Einsamkeit, Gesundheit rund um die Geburt und die Aktualisierung der bisherigen Gesundheitsziele. Die Veranstaltung klingt bei einem Get-Together mit leichtem Catering aus und bietet Raum für Vernetzung und vertiefende Gespräche.

    Den Link zur Anmeldung finden Sie hier .

    Veranstalter: GVG e.V.
  • Hannover

    Wohl.Fühlen in herausfordernden Zeiten

    Präventionsimpulse für die teil- und vollstationäre Pflege

    Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und neuer gesundheitlicher Herausforderungen gewinnen Gesundheitsförderung und Prävention in Pflegeeinrichtungen mehr denn je an Bedeutung. Sie tragen dazu bei, die Lebensqualität der pflegebedürftigen Menschen zu verbessern, ihre Selbstständigkeit zu erhalten, den Pflegebedarf zu reduzieren und können das Gesundheitssystem entlasten.

    Im Mittelpunkt der Fachtagung stehen innovative Ansätze für Prävention und Gesundheitsförderung in der teil- und vollstationären Pflege. Freuen Sie sich auf praxisnahe Impulse und interaktive Workshops zu aktuellen Themen wie Selbstfürsorge und Stressmanagement im Pflegealltag sowie den gesundheitlichen Folgen des Klimawandels und Nachhaltigkeit. Weitere Schwerpunkte sind Ernährung, Gewaltprävention, Bewegung und die Stärkung des psychosozialen Wohlbefindens.

    Eingeladen sind Pflege- und Betreuungskräfte, Leitungs- und Führungskräfte, Praxisanleitende, Auszubildende, Studierende, Träger und alle weiteren Interessierten.

    Die Veranstaltung bildet den Abschluss des Projekts Wohl.Fühlen – Klima und Gesundheit, einer Kooperation der LVG & AFS, der BARMER und der Hochschule Hannover.

    Kategorie: Veranstaltung
    Veranstalter: Landesvereinigung für Gesundheit und Alademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen e. V.

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