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Aktuelles

Artikel und Meldungen im Überblick

Sexualität als Problembereich im Gefängnis

Mehrteilige Reihe: Gesundheitsförderung in Justizvollzugsanstalten, Teil 5

Heino Stöver , Fachhochschule Frankfurt
24.06.2012

Die Gesundheitsrisiken in Justizvollzugsanstalten sind an­de­re als außerhalb der Ein­rich­tung­en. Über­pro­portional viele Infektionserkrankungen und ein hohes Suchtpotenzial las­sen sich bei den In­sas­sen fin­den. Dass die Um­set­zung einer ganzheitlichen Ge­sund­heits­för­de­rung für In­haf­tier­te ge­lin­gen kann, zeigt das kürz­lich als Good Practice-Beispiel aus­ge­zeich­ne­te Pro­jekt SPRINT. Ge­sund­heits­för­dern­de Jus­tiz­voll­zugs­an­stalten kön­nen einen wesentlichen Bei­trag zur Ver­min­de­rung so­zi­al bedingter Un­gleich­heit leis­ten.

Welche Probleme sich in Jus­tiz­voll­zugs­an­stalten zei­gen und was im Hinblick der Eta­blie­rung ge­sund­heits­för­dernder Strukturen in Jus­tiz­voll­zugs­an­stalten getan wer­den muss, zeigt die fünf­tei­li­ge Ar­ti­kel­se­rie von Prof. Dr. Heino Stöver (Fach­hoch­schu­le Frankfurt am Main) zum The­ma „Ge­sund­heits­för­de­rung in Haft“. Die einzelnen Teile der Serie erscheinen im zwei­wöchent­li­chen Rhyth­mus.

Sexualität als Problembereich im Gefängnis

Eine grundsätzliche Be­ein­träch­ti­gung der seelischen Ge­sund­heit männlicher und weiblicher Gefangener betrifft Grundbedürfnisse wie den Verlust sozialer Se­xu­a­li­tät mit den Fol­gen der Re­du­zie­rung auf Selbst­be­frie­digung, Ob­jek­ti­vie­rung des anderen Geschlechts und Sti­mu­la­ti­on gleichgeschlechtlicher Se­xual­kon­tak­te. Durch ei­ne Verobjektivierung des weiblichen, z. T. auch des männlichen Körpers in Form von Postern an den Zellenwänden und ei­ner starken Prä­senz sexualitätsbezogener Gesprächsinhalte drückt sich der entfremdete Um­gang mit den eigenen sexuellen Bedürfnissen aus. Der Objektstatus des se­xua­li­sierten Körpers reduziert wie­de­rum die eigene Empfindungsspanne und verleugnet die mit part­nerInbe­zo­gener Se­xu­a­li­tät assoziierten Bedürfnisse nach Nä­he, Ge­mein­sam­keit, Ent­span­nung, Be­frie­di­gung.

Das Di­lem­ma besteht in der Allgegenwärtigkeit von Se­xu­a­li­tät im All­tag und der stark eingeschränkten Be­frie­di­gung und letzt­lich erzwungenen Milieuanpassung sexueller Bedürfnisse. Daraus er­wach­sen Span­nung­en, Frustrationen, Aggressionen, sexualisierte Gewaltphantasien. Vorhandene Probleme mit diesem Di­lem­ma kön­nen nicht besprochen wer­den, weil we­der informelle noch offizielle Foren im Voll­zug zur Verfügung ste­hen. Zwar exis­tie­ren Modelle in Strafanstalten, die im Rahmen von Lang­zeit­be­su­chen auf ei­ne Er­mög­li­chung auch sexueller Kontakte un­ter (Ehe-)PartnerInnen zie­len (z. B. JVA Werl, JVA für Frauen Vechta) und lockerungsberechtigte Häftlinge kön­nen im Ur­laub sexuelle Kontakte ha­ben. Doch dies sind vereinzelte und isolierte Mög­lich­keit­en, partnerInnenorientierte Se­xu­a­li­tät zu le­ben. Neben der bedürfnisorientierten Sicht von Se­xu­a­li­tät in Haft stellt sich auch die Fra­ge nach dem Recht auf Er­fül­lung ei­nes Kinderwunsches für In­haf­tier­te und des­halb die Un­ter­stüt­zung sexueller Kon­takte zu ihren Partnern.

In Haft ist Sexualtät ein Tabu: Sym­bo­li­sie­rung­en sind all­ge­gen­wär­tig: „Unterschwellig scheint das ‚Verbot‘ der Aus­übung von Se­xu­a­li­tät nach wie vor als Teil der Stra­fe an­ge­se­hen zu wer­den“ (Schwer­mer 1995, 55). Weil Se­xu­a­li­tät in­di­vi­du­ell abgespalten wer­den muss und die The­ma­tik Se­xu­a­li­tät im Vollzug of­fi­zi­ell aus­ge­blen­det wird, fin­den al­le Formen gelebter sozialer Se­xu­a­li­tät verdeckt statt. Es gibt ei­ne Re­a­li­tät von gleichgeschlechtlicher Se­xu­a­li­tät, die in ei­nem homophobischen Kon­text kaum the­ma­ti­sier­bar ist. Der Geheimhaltungsdruck verstärkt sich vor al­lem dann, wenn die in Haft gelebten homosexuellen Kontakte nicht dem eigenen sexuellen Selbst­ver­ständ­nis „heterosexuell“ ent­spre­chen, was bei vielen In­haf­tier­ten der Fall sein wird, die in der Inhaftierungszeit in Er­man­ge­lung heterosexueller Mög­lich­keit­en homosexuelle Kontakte als „Not­lö­sung“ prak­ti­zie­ren.

Sozio-kulturelle Barrieren einer Zwangsheterosexualität als gesellschaftliche Nor­ma­li­tät und Ho­mo­pho­bie wir­ken in die­ser doppelten Re­a­li­tät der sexuellen Iden­ti­tät, die sich in der praktizierten Se­xu­a­li­tät im Vollzug nicht wiederfindet. Wenn diese „Not­lö­sung­en“ über lange Zeit zur Ge­wohn­heit sexueller Ak­ti­vi­tät wer­den, re­prä­sen­tie­ren sie Nor­ma­li­tät un­ter den In­haf­tier­ten, oh­ne offizielle An­er­ken­nung und Ver­ant­wor­tungs­über­nahme. So entwickelt sich Homosexualität als Dunkelfeld, wo Pro­sti­tu­ti­on z. B. zur Dro­gen­be­schaffung oder Vergewaltigungen stattfinden oh­ne of­fen als Re­a­li­tät anerkannt zu wer­den.

Gerade un­ter dem As­pekt „Infektionsschutz“ erhält die verdeckte gleichgeschlechtliche Se­xu­a­li­tät Re­le­vanz. Während weibliche Ho­mo­se­xualität als we­nig infektionsrisikobehaftet gilt, ist männliche Ho­mo­se­xua­li­tät auf­grund hochriskanter Sexualpraktiken aus infektionsprophylaktischer Sicht als möglicher Trans­mis­sions­weg zu be­wer­ten. Müller (1997, 356 f.) macht erhöhte HIV-Risiken für Männer aus, die ge­le­gent­lich mit Männern Sex haben, die auch auf an­de­re sexuell übertragbare Krank­heit­en an­zu­wen­den sind und ge­ra­de auch im Straf­voll­zug besondere Be­deu­tung er­lan­gen: „es findet kei­ne Iden­ti­fi­ka­ti­on mit den „schwulen Risiken“ der HIV-Infektion statt“. Deshalb wird das konkrete HIV-Risiko oft un­ter­schätzt oder negiert, ins­be­son­de­re bei Ju­gend­li­chen spie­len die Lust am Aben­teu­er und Un­ver­letz­lich­keits­phan­ta­sien ei­ne Rol­le.

Zum defizitären Selbst­be­wusst­sein kom­men Selbstablehnung, Selbsthass, starke Scham- und Schuld­ge­fühle hinzu, was dann die entscheidende Ur­sa­che für mangelnde Kommunikations- und Aus­hand­lungs­fähig­keit be­züg­lich Se­xu­a­li­tät ins­ge­samt und „Safer Sex“ im Besonderen sein kann. Dies führt mit hoher Wahr­schein­lich­keit zur verstärkten An­pas­sung an In­iti­a­ti­ven und Wünsche der Sexualpartner, z. B. nach dem „unsafen Sex“.

Selbst wenn ei­ne Zu­gäng­lich­keit zu Kondomen und wasserlöslichem Gleitmittel in der An­stalt ge­währ­leis­tet ist, was nicht durch­gän­gig selbst­ver­ständ­lich, kos­ten­los oder zu­min­dest kos­ten­güns­tig, nie­drig­schwel­lig, vertraulich und an­onym der Fall ist, lässt sich an­ge­sichts der abgespaltenen und häu­fig ver­leug­ne­ten Re­a­li­tät von gelebter Se­xu­a­li­tät von den einzelnen In­haf­tier­ten ein formulierter Be­darf an Kondomen nicht er­war­ten. Allein ein niedrigschwelliger und an­onymisierter Zu­gang zu Kondomen könnte den individuellen Kon­flikt mil­dern und ei­ne Annahmebereitschaft als Infektionsschutz stei­gern. Dieser Zu­gang ist je­doch in den meisten An­stalten nicht umgesetzt: vorwiegend sind Kondome beim Drogenberater, Seel­sor­ger, So­zi­al­ar­bei­ter, Sa­ni­tä­ter oder Kauf­mann er­hält­lich (in der Re­gel al­le zwei Wo­chen), oder sie sind beim Arzt verfügbar (setzt Arzttermin voraus). Vereinzelt wer­den Kondome auch beim Sozialdienst ausgelegt.

Knapp (1996, 371) zeigt auf, dass ein Drittel der von ihm befragten Gefangenen ei­ne Verfügbarkeit von Kondomen in den ih­nen selbst bekannten Justizvollzugsanstalten verneint (vgl. bestätigend europäische Über­sicht: Perkins 1998). Auch wenn das OLG Ko­blenz in NStZ 1997, 360 festgestellt hat, dass die Anstalten nicht zur kos­ten­losen Ab­ga­be von Kondomen verpflichtet sind, sollten Kondome zur Ver­mei­dung der Über­tra­gung von Infektions- und Geschlechtskrankheiten - wie in mehreren Anstalten prak­ti­ziert - an­onym, kos­ten­los und vor allem leicht zu­gäng­lich abgegeben wer­den (zust. Be­schluss des 12. Strafverteidigertages StV 1988, 275; Michels KJ 1988, 425); min­des­tens sollte den Gefangenen aber die Mög­lich­keit eingeräumt wer­den, Kondome un­be­o­bach­tet und preis­wert zu er­ste­hen (Sie­gel ZfStrVo 1989, 159, abl. Eberbach, in: Schünemann/Pfeiffer 1988, 254).

Literatur

Perkins, S. (1998): Access to Condoms for Prisoners in the European Union. National AIDS and Prison Forum. London

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  • 06.05.2026 - 01.10.2026

    Hannover sowie online

    Wohin des Weges? Kommunale Prävention und Gesundheitsförderung strategisch gestalten

    Schulungsreihe zum Einstieg in integrierte kommunale Strategien

    Um kommunale Prävention und Gesundheitsförderung optimal zu planen und zu steuern, braucht es einen Überblick über Bedarfe und Bedürfnisse der Bevölkerung. Die Ermittlung eines Status Quo und die Einnahme verschiedener Perspektiven – wie zum Beispiel die der Dialoggruppe selbst (Kinder, Alleinerziehende, Senior*innen etc.) – ermöglichen erst eine nachhaltige Struktur- und Angebotsentwicklung.

    Die Schulungsreihe „Wohin des Weges? Kommunale Prävention und Gesundheitsförderung strategisch gestalten“ soll zur eigenständigen Umsetzung von Kontextcheck und zur Vorbereitung integrierter Strategien auf kommunaler Ebene befähigen. Hierfür wird praktisches und methodisches Wissen vermittelt, um die Bedarfs- und Bedürfnisanalyse im Rahmen des Prozesskreislaufes umzusetzen und daraus Empfehlungen abzuleiten. Diskutiert werden unter anderem: Die Analyse von Statistiken, Angebotsstrukturen und Netzwerken sowie Beteiligungsformate für Dialoggruppen und Public Health-Ethik als Mittel zur Formulierung gut begründeter Handlungsempfehlungen. Gute kommunale Beispiele und fachliche Kompetenz ausgewiesener Expert*innen sowie aus der LVG & AFS Nds. HB. e.V. zeigen, wie dies gelingen kann.

    Teilnehmen können alle in Deutschland tätigen kommunalen Fachkräfte, die im Bereich der Gesundheitsförderung oder in angrenzenden Handlungsfeldern agieren. Es sind keine Vorkenntnisse zu Kontextcheck notwendig. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

    Kategorie: Fortbildungsreihe
    Veranstalter: Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen e. V.
  • 20.05.2026

    Frankfurt am Main

    Die Ottawa-Charta: Kompass für die Zukunft der Gesundheitsförderung?

    Jahresfachtag der KGC Hessen zum 40-jährigen Jubiläum der Ottawa-Charta

    Die Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung feiert in diesem Jahr ihr 40-jähriges Jubiläum. Dies nimmt die Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit (KGC) Hessen zum Anlass, die Bedeutung der zentralen Strategien der Charta – Enable, Advocate und Mediate – hinsichtlich heutiger gesellschaftlicher und politischer Rahmenbedingungen kritisch zu reflektieren und Impulse für die Zukunft der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung zu setzen. 

    Im Mittelpunkt steht die Frage, wie die Leitideen der Ottawa-Charta angesichts wachsender sozialer Ungleichheiten, multipler Krisen und komplexer Strukturen wirksam umgesetzt und weiterentwickelt werden können. Dabei wird der Ansatz „Health in and for All Policies“ als handlungsleitendes Prinzip in den Blick genommen; er soll die intersektorale Verankerung von Gesundheit in politischen Entscheidungsprozessen stärken und gesundheitliche Chancengleichheit systematisch fördern. Entlang der Strategien der Ottawa-Charta diskutieren Vertreter*innen aus Wissenschaft, Politik und Praxis verschiedene Fokusthemen und aktuelle Herausforderungen der Gesundheitsförderung.

    Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

    Kategorie: Jahrestagung
    Veranstalter: KGC Hessen
  • Online via Webex

    Präventionsketten im Fokus: Einbindung von Bürgermeister*innen und Landrät*innen in Präventionsketten

    Die Veranstaltungsreihe ist eine Initiative der Thüringer Präventionsketten und bringt Landkreise bundesweit miteinander ins Gespräch. Im Mittelpunkt stehen Good-Practice-Beispiele aus der Präventionskettenarbeit sowie der kollegiale Austausch zu spezifischen Herausforderungen in Landkreisen.

    Im Fokus dieses Termins steht die Frage, wie Bürgermeister*innen oder Landrät*innen gut in die Präventionsketten eingebunden werden können. Anhand von Good-Practice-Beispielen aus dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen (Thüringen) und aus dem Werra-Meißner-Kreis (Hessen) wird gezeigt, wie politische Spitze in Landkreisen für das Thema der Präventionsketten gewonnen und in die Präventionskettenarbeit eingebunden werden kann. Es wird eingeladen, gemeinsam in den Austausch zu treten und Impulse für die eigene Praxis zu erhalten.

    Weitere Informationen zur Veranstaltung sowie die Möglichkeit zur Anmeldung bis zum 26.05.2026 finden Sie hier.

    Kategorie: Veranstaltung
    Veranstalter: Thüringer Präventionsketten

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