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Neuer Leitfaden Prävention
Die kommunale Gesundheitsförderung erhält im neuen Leitfaden des GKV-Spitzenverbandes zum § 20 SGB V vom 27.8.2010 mehr Gewicht. Den Kommunen wird eine „Schlüsselfunktion“ zugeschrieben, „nur sie können einen gesundheitsförderlichen Entwicklungsprozess anzustoßen, koordinieren und leiten“.
„Die Kommune / der Stadtteil bildet ein besonders geeignetes Setting der Gesundheitsförderung“ mit der Möglichkeit, die „größere Vielfalt an Akteuren und Verantwortlichkeiten“ zu vereinen und somit der Gesundheitsförderung als interdisziplinärer Querschnittsaufgabe gerecht zu werden. Dabei gilt stets: „Notwendige Bedingung einer ‚Sozialen Stadt‘ ist die Aktivierung und Beteiligung der Bevölkerung des Stadtteils.“
Den neuen Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes finden Sie hier.
Leitfaden zur Erstellung von Artikeln
Reichen Sie gern Ihren Artikel zur soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung bei der Geschäftsstelle des Kooperationsverbundes ein! Für die Erstellung eines Artikels finden Sie hier einen Leitfaden mit unseren formalen und inhaltlichen Anforderungen.