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Aktuelles

Artikel und Meldungen im Überblick

Familienplanung als Menschenrecht

Das Menschenrecht auf selbstbestimmte Familienplanung schließt den Zugang zu möglichst sicheren und bezahlbaren Verhütungsmethoden ein.

Regine Wlassitschau , pro familia Bundesverband
23.11.2014

In Deutsch­land kön­nen sich Menschen mit geringem Einkommen Verhütung oft nicht leis­ten. pro familia fordert des­halb, dass die Kosten von verschreibungspflichtigen Verhütungsmitteln für so­zi­al benachteiligte Menschen erstattet wer­den. Eine Gesetzesänderung ist drin­gend not­wen­dig.

Eine bundesweite Lö­sung gab es bis 2004 durch die im Sozialgesetzbuch festgeschriebene Hilfe zur Familienplanung. Durch die Ab­schaf­fung die­ser Hilfe entstand für viele Menschen mit geringem Einkommen ei­ne prekäre Si­tu­a­ti­on. Hier sind neue Lö­sung­en drin­gend not­wen­dig.

Familienplanung ist ein Menschenrecht

Im Aktionsprogramm der Kairo-Konferenz 1994 ist festgeschrieben, dass al­le Männer und Frauen das Recht auf ungehinderten Zu­gang zu mög­lichst sicheren, ge­sund­heit­lich verträglichen und fi­nan­zi­ell erschwinglichen Verhütungsmethoden haben. Auch die Welt­ge­sund­heits­or­ga­ni­sa­ti­on be­tont die Be­deu­tung des Menschenrechts auf Verhütung. Sie empfiehlt den Ab­bau fi­nan­zi­eller Hürden für benachteiligte Be­völ­ke­rungsgruppen, die ei­ne Nut­zung von Verhütung verhindert.

Die Gesetzeslage in Deutschland

Durch die Gesundheits- und So­zi­al­re­form in den Jahren 2004 und 2005 ist die Mög­lich­keit der Kostenübernahme für so­zi­al benachteilige Frauen und Männer weggefal­len. Davon be­trof­fen sind be­son­ders Frauen, die Ar­beits­lo­sen­geld II, Grundsicherungsleistungen oder Wohn­geld er­hal­ten, die sich in Aus­bil­dung oder Stu­di­um be­fin­den, Asylbewerberinnen und Geringverdienerinnen so­wie Männer, die auf Grund ihrer fi­nan­zi­ellen Si­tu­a­ti­on die Kosten für ei­ne Ste­ri­li­sa­ti­on nicht auf­brin­gen kön­nen. Die Hartz IV-Reform hat die Zahl der Menschen, die mit ex­trem we­nig Geld aus­kom­men müs­sen, deut­lich erhöht. Und da­mit auch die Zahl der Frauen und Männer, die kein Geld für Verhütungsmittel haben: Denn an­statt die realen Kosten zu be­rück­sich­ti­gen, gibt es seit­dem ei­nen pauschalisierten Re­gel­satz, der ei­ne Pau­scha­le für Ge­sund­heits­pfle­ge von 16,81 Eu­ro enthält. Der Ge­setz­ge­ber hält es für vertretbar, dass Hartz IV-Empfängerinnen und -Empfänger in anderen Bereichen sparen, falls diese Pau­scha­le nicht ausreicht, um ne­ben Kopfschmerztabletten und Heuschnupfenmittel die Pil­le zu bezahlen. Der Hartz IV-Re­gel­satz für ei­nen Er­wach­se­nen beträgt der­zeit 391 Eu­ro pro Monat. Eine monatliche Pil­lenpackung kostet zwi­schen 4,50 Eu­ro und 20 Eu­ro, der Verhütungsring 16 bis 22 Eu­ro pro Monat. Spi­ra­len und Implantate si­chern die Verhütung für meh­re­re Jahre. Die Kosten von meh­re­ren Hundert Eu­ro kön­nen Hartz-IV-Empfängerinnen aber nicht aus dem Re­gel­satzbetrag be­strei­ten.

Stu­die zeigt Aus­wir­kung­en der fi­nan­zi­ellen Si­tu­a­ti­on auf Verhütungshäufigkeit

Im Rahmen ei­ner Pi­lot­stu­die an der Hochschule Mer­se­burg (Gäckle, Annelene: Familienplanung gibt es prak­tisch nur theoretisch - Aus­wir­kung­en von Harz IV auf das Kontrazeptionsver­hal­ten von Hartz IV-Empfängerinnen in Nordrhein-Westfalen im Kon­text der Schwan­ger­schafts(konflikt) beratung. Masterarbeit. Hochschule Mer­se­burg [FH] 2006.) wurden erst­mals die Aus­wir­kung­en der nicht mehr gewährten Hilfe zur Familienplanung auf das aktuelle Verhütungsver­hal­ten und die Ein­stel­lung zu ei­ner möglichen ungewollten Schwan­ger­schaft untersucht. 69 Frauen, die von ALG II le­ben, wurden befragt. Das Er­geb­nis zeigt deut­lich den Zu­sam­men­hang: 80 Pro­zent der Befragten ge­ben an, dass das ALG II die Kosten für Verhütungsmittel nicht aus­rei­chend abdeckt und eben­so viele verbinden mit ei­ner Schwan­ger­schaft ei­ne deut­liche ökonomische und so­zi­ale Verschlechterung ihrer Lebenssituation, die sie vermeiden möchten. Fast al­le Frauen wün­schen sich da­her die Kostenübernahme der Mit­tel bzw. Me­tho­den zur Verhütung.
Die Stu­die zeigt deut­lich die Aus­wir­kung­en der fi­nan­zi­ellen Si­tu­a­ti­on auf die Verhütungshäufigkeit: Immer verhütet haben vor dem Be­zug von ALG II 67 Pro­zent der Befragten, mit ALG II nur noch 30 Pro­zent. Und: Der Be­zug von ALG II beeinflusst die Wahl des Verhütungsmittels: Mehr­heitlich wird das Kon­dom genutzt, ein Viertel verhütet mit der Pil­le / Hormonpflaster / NuvaRing. Die Be­trof­fe­nen verwenden billigere und unsichere Kontrazeptiva. Für die Mehr­heit der Be­völ­ke­rung sind da­ge­gen Si­cher­heit und Zu­ver­läs­sig­keit ei­nes Mit­tels ent­schei­dend, der Preis ne­ben­säch­lich.

Wohn­ort und Haushaltslage ent­schei­den über die Kostenübernahme

Der § 49 Sozialgesetzbuch (SGB XII) er­mög­licht zwar grund­sätz­lich die Über­nah­me der ärzt­lich verordneten Kontrazeptiva, doch diese hat dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz zu ent­spre­chen.  Diese beiden gegensätzlichen rechtlichen Be­stim­mung­en haben ne­ben allgemei­ner Verunsicherung ei­ne Ungleichbehandlung der Frauen zur Fol­ge. Viele Kom­mu­nen beziehen sich da­rauf, dass das Gesundheitsmodernisierungsgesetz über der So­zi­al­ge­setz­ge­bung stehe und verweigern die Über­nah­me der Kosten für Verhütungsmittel. Andere hingegen über­neh­men die Kosten wei­ter­hin, je­doch oh­ne verbindliche Rechtsgrundlage und da­mit auch oh­ne Rechts­an­spruch der be­trof­fenen Frauen. Bundesweit findet sich ei­ne sehr unterschiedliche Handhabung. Einige Bundesländer haben sich aus­drück­lich für die Bei­be­hal­tung ei­ner Hilfe zur Familienplanung ent­schie­den und sie wird na­he­zu flä­chen­de­ckend gewährt, in anderen wird sie weit­ge­hend abgelehnt. Damit ist die Hilfe zur Familienplanung in die Frei­wil­lig­keit der Kom­mu­nen und Kreise degradiert, die oft nach sehr unterschiedlichen Vorgaben Hilfe ge­wäh­ren oder je nach Kassenlage nur zeit­lich befristete Projekte ins Leben ru­fen.

Weitere Informationen finden Sie hier.
Das Factsheet „Kostenfreie Verhütungsmittel“ finden Sie hier.

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Leitfaden zur Erstellung von Artikeln

Reichen Sie gern Ihren Artikel zur soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung bei der Geschäftsstelle des Kooperationsverbundes ein! Für die Erstellung eines Artikels finden Sie hier einen Leitfaden mit unseren formalen und inhaltlichen Anforderungen.

  • 06.05.2026 - 01.10.2026

    Hannover sowie online

    Wohin des Weges? Kommunale Prävention und Gesundheitsförderung strategisch gestalten

    Schulungsreihe zum Einstieg in integrierte kommunale Strategien

    Um kommunale Prävention und Gesundheitsförderung optimal zu planen und zu steuern, braucht es einen Überblick über Bedarfe und Bedürfnisse der Bevölkerung. Die Ermittlung eines Status Quo und die Einnahme verschiedener Perspektiven – wie zum Beispiel die der Dialoggruppe selbst (Kinder, Alleinerziehende, Senior*innen etc.) – ermöglichen erst eine nachhaltige Struktur- und Angebotsentwicklung.

    Die Schulungsreihe „Wohin des Weges? Kommunale Prävention und Gesundheitsförderung strategisch gestalten“ soll zur eigenständigen Umsetzung von Kontextcheck und zur Vorbereitung integrierter Strategien auf kommunaler Ebene befähigen. Hierfür wird praktisches und methodisches Wissen vermittelt, um die Bedarfs- und Bedürfnisanalyse im Rahmen des Prozesskreislaufes umzusetzen und daraus Empfehlungen abzuleiten. Diskutiert werden unter anderem: Die Analyse von Statistiken, Angebotsstrukturen und Netzwerken sowie Beteiligungsformate für Dialoggruppen und Public Health-Ethik als Mittel zur Formulierung gut begründeter Handlungsempfehlungen. Gute kommunale Beispiele und fachliche Kompetenz ausgewiesener Expert*innen sowie aus der LVG & AFS Nds. HB. e.V. zeigen, wie dies gelingen kann.

    Teilnehmen können alle in Deutschland tätigen kommunalen Fachkräfte, die im Bereich der Gesundheitsförderung oder in angrenzenden Handlungsfeldern agieren. Es sind keine Vorkenntnisse zu Kontextcheck notwendig. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

    Kategorie: Fortbildungsreihe
    Veranstalter: Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen e. V.
  • online

    Fachtag "Die gesunde Kommune von morgen"

    Das gesundheitliche Wohlbefinden der Bevölkerung hängt maßgeblich von den lokalen Bedingungen ab, insbesondere von der gesundheitlichen Infrastruktur. Klimatische Veränderungen und umweltbedingte Risiken in den Ballungsräumen, wie dichter Verkehr und intensive Bebauung, stellen die Kommunen vor besondere Herausforderungen. Gleichzeitig hat sich die Sicherheitslage in den letzten Jahren in Europa grundlegend gewandelt, was ebenfalls neue Aufgaben für die Kommunen mit sich bringt. Auf dem Weg zu einer zukunftsfähigen und gesunden Kommune ist es daher notwendig, neben der Förderung kommunaler Resilienz auch potenzielle Krisen- und Katastrophenszenarien systematisch in die nachhaltige Stadtentwicklung einzubeziehen. Um diese Themen gezielt in den Fokus zu rücken und gemeinsam weiterzuentwickeln, laden wir zu einem Fachtag ein. Auf der Suche nach praxisnahen Antworten werden in Workshops die folgenden Themen vertieft: Kinderfreundliche Stadtentwicklung; Cyberangriffe und Folgen von Blackouts; das Community readiness assessment und die gesunde Gemeinde- und Stadtentwicklung aus der Perspektive des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.

    Ausführlichere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier. Eine Anmeldung ist bis zum 30. April 2026 möglich.

    Kategorie: Fachtagung
    Veranstalter: Ev. Hochschule Ludwigsburg
  • Berlin

    4. Bundeskongress „Grün in der Stadt“

    Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) stellen im Rahmen des 4. Bundeskongresses „Grün in der Stadt“ erstmals die Agenda Stadt grün-blau vor – ein neues, bundesweites Handlungsprogramm zur Stärkung der kommunalen Grün- und Freiraumentwicklung. Im Fokus steht die Frage, wie durchgrünte und wassersensible Städte unter heutigen Rahmenbedingungen wirksam umgesetzt werden können – ressortübergreifend, qualitätsvoll und praxisnah.

    Wir brauchen Stadtgrün und einen bewussten Umgang mit Wasser für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung – von Hitzevorsorge über Biodiversität bis hin zur sozialen Identifikation und Teilhabe. Auf dem Kongress werden Inhalte der Agenda vorgestellt, ihre Umsetzung diskutiert und Raum gegeben, mit Akteur*innen aus Verwaltung, Planung, Forschung und Verbänden Lösungen weiterzudenken.

    Weitere Informationen – einschließlich Programm sowie Anmeldemöglichkeiten – unter www.gruen-in-der-stadt.de.

    Kategorie: Kongress
    Veranstalter: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)

… weitere Termine

Mit unserem News­letter immer aktuell informiert

Informationen über aktuelle Ent­wick­lung­en in der so­zi­al­la­gen­be­zoge­nen Ge­sund­heits­för­de­rung, neue An­ge­bo­te "Guter Pra­xis" so­wie über Ver­an­stal­tung­en, Wett­be­wer­be und Li­te­ra­tur zu diesem The­ma. Ent­wick­lung­en im Ko­o­pe­ra­ti­ons­ver­bund und Neu­ig­keit­en auf der Internetplattform wer­den eben­falls vorgestellt.

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