Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Aktiv für Gesundheit und Chancengleichheit

Aktuelles

Artikel und Meldungen im Überblick

Errichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM)

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit

Luca Torzilli , bis Ende 2024: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.
26.07.2024

Das Bundeskabinett hat am 17. Juli 2024 den Gesetzentwurf zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit beschlossen. Kernstück des Gesetzesvorhabens soll ein bis Januar 2025 zu errichtendes „Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin“ – kurz BIPAM – sein, das als selbständige Bundesoberbehörde die Rechtsnachfolge der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) antreten und Teile des Robert Koch-Instituts (RKI) im Bereich der nicht-übertragbaren Krankheiten übernehmen soll. Der nachfolgende Artikel skizziert die bisherige Historie des Gesetzgebungsprozesses und legt die Perspektive der Freien Wohlfahrtspflege auf den Reformprozess dar.

Ausgangslage und Hintergrundinformationen

Die epidemiologischen Erkenntnisse in Deutschland zeigen, dass die Bevölkerung in den vergangenen Jahrzehnten im Durchschnitt zwar immer länger und gesünder lebte, diese Entwicklung jedoch in jüngster Vergangenheit immer weiter stagnierte und zudem nie allen Menschen gleichermaßen zugutekam und -kommt. Sozioökonomisch benachteiligte und gesellschaftlich marginalisierte Menschen sterben im Durchschnitt deutlich früher und sind während ihres Lebens häufiger und insgesamt länger krank. Dabei zeigen sich insbesondere bei nicht-übertragbaren, chronisch-degenerativen Erkrankungen (wie z.B. Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Atemwegserkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Bewegungsapparates) sowie bei psychischen Erkrankungen (wie z.B. Depressionen, Angststörungen und Suchterkrankungen) deutliche soziale Unterschiede. Die dahinterstehenden Risikofaktoren wirken meist indikationsübergreifend und manifestieren sich i.d.R. bereits im Kindes- und Jugendalter (wie z.B. Bewegungsmangel, ungesunde und unausgewogene Ernährung, psychischer Stress, starker Medienkonsum, Sucht oder Barrieren im Zugang zu Bildung, Freizeit und Kultur).

Gleichzeitig orientieren sich Präventionsangebote nach wie vor stark am Gesundheitsverhalten Einzelner ohne Inbezugnahme von Kontextfaktoren und erreichen damit überwiegend Personengruppen, die insgesamt ein eher moderates gesundheitliches Risikoprofil aufweisen. Insofern müssen in Deutschland dringend die institutionellen Voraussetzungen für eine zusammenhängende und flächendeckende Infrastruktur zur Prävention und Gesundheitsförderung geschaffen werden. Hierfür bedarf es aufeinander abgestimmte Institutionen mit klar definierten Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kooperationen.

Das im Koalitionsvertrag avisierte “Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit”, in dem die BZgA aufgehen soll, soll in diesem Prozess eine Schlüsselfunktion einnehmen und die „Aktivitäten im Public-Health Bereich, die Vernetzung des ÖGD und die Gesundheitskommunikation des Bundes“ bündeln. Damit wurde der hohe Bedarf insbesondere in den Bereichen (1) Prävention und Gesundheitsförderung sowie Gesundheitskompetenz zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen, (2) zielgruppenspezifische Risikokommunikation und (3) Vernetzung der Aktivitäten der Public Health-Community grundsätzlich anerkannt und – wie es schien – aufgegriffen.

Umso enttäuschter fielen bereits die ersten Rückmeldungen aus der Fachwelt aus, als ein noch nicht abgestimmter Arbeitsentwurf im Herbst 2023 an die Öffentlichkeit gelangte und damit u.a. auch die namentliche Einengung des Instituts auf Präventivmedizin bekannt wurde. Im später veröffentlichten und in Teilen überarbeiteten Referentenentwurf blieben wesentliche Kritikpunkte nach wie vor unberücksichtigt, die meisten davon von grundsätzlicher, inhaltlich-strategischer Natur.

Verbändebeteiligung

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hatte im Rahmen der Verbändebeteiligung zum Referentenentwurf Stellung genommen und darin die folgenden Kritikpunkte und Anregungen eingebracht:

  1. Blickrichtung des Instituts: Der Name des avisierten Bundesinstituts („Prävention und Aufklärung in der Medizin“) ist aus Sicht der BAGFW-Verbände aus der Zeit gefallen und zementiert ein veraltetes (Selbst-)Verständnis von Öffentlicher Gesundheit. Prävention beruht zwar auch auf medizinischem Fachwissen, lebt aber letztendlich, und das untermauern alle verfügbaren Erkenntnisse der Sozialepidemiologie und Interventionsforschung, v.a. in der Umsetzung von sozialwissenschaftlichen Konzepten insbesondere der nicht-medizinischen, auf Gesundheitsförderung fokussierten Lebensweltprävention. Dies auch deshalb, da gesundheitliche Risiken oftmals nicht im unmittelbaren Einflussbereich der medizinischen Versorgung liegen, sondern vielmehr in den Umwelt-, Lebens- und Arbeitsbedingungen und den damit wechselseitig in Beziehung stehenden Handlungsräumen und Lebensstilen von Menschen.
  2. Strategisch-inhaltliche Schwerpunkte des Instituts: Der augenscheinliche Fokus auf einzelne Krankheiten sollte in der Arbeit des Bundesinstituts vermieden werden. Prävention und Gesundheitsförderung wirken i.S.d. Ressourcenstärkung grundsätzlich krankheitsunspezifisch. Sinnvoller wäre die Schwerpunktsetzung auf besonders belastete und belastende Lebenswelten und vulnerable Gruppen. Diese Perspektive lässt der vorliegende Entwurf nahezu gänzlich vermissen.
  3. Kompetenzaufteilung RKI/BIPAM: Der Mehrwert der avisierten Aufteilung der Public Health-Kompetenzen auf zwei Institute (RKI überwiegend für Infektionskrankheiten, BIPAM für nicht-übertragbare Krankheiten) ist nicht nur international ohne Vorbild, sondern auch fachlich nicht zu begründen und provoziert Doppelstrukturen und Reibungsverluste. Zudem überschneiden sich die Entstehungsbedingungen übertragbarer und nicht-übertragbarer Erkrankungen maßgeblich und der soziale Gradient in Morbidität und Mortalität zeigt sich sowohl bei übertragbaren als auch bei nicht-übertragbaren Erkrankungen. Insofern sollte man die in Deutschland bewährte Arbeitsteilung zwischen Ursachenforschung und Sozialepidemiologie (RKI) einerseits und Interventions- und Anwendungsforschung sowie Gesundheitskommunikation und Aufklärung (bislang BZgA, weiterzuführen und auszubauen im künftigen Bundesinstitut) andererseits aus Sicht der Verbände der BAGFW dringend beibehalten.
  4. Gesundheitsberichterstattung (GBE): Mitunter soll auch die GBE vom RKI an das neue Institut übergehen. Wissenschaftliche Datenerhebung und Berichterstattung gehen einher mit politisch unabhängiger Public Health-Forschung. Diese Aufgaben werden bereits seit Jahrzehnten und auf hohem Niveau durch das RKI wahrgenommen. Die nun vorgesehene Kompetenzverlagerung im Bereich des Monitorings und Reportings vom RKI an das avisierte Bundesinstitut entzieht der GBE jegliche fachliche Basis. Insofern muss die GBE aus Sicht der BAGFW-Verbände unbedingt auch künftig beim RKI angesiedelt bleiben.

Weitere Stellungnahmen

Der Expert*innenbeirat "Beratender Arbeitskreis" des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit hatte im Februar 2024 seine Positionen zum Stellenwert der gesundheitlichen Chancengleichheit in die Diskussion eingebracht.

Stellungnahmen von Mitgliedsorganisationen des Kooperationsverbundes im Rahmen der Verbändebeteiligung, in denen die gesundheitliche Chancengleichheit explizit genannt wird:

- Stellungnahme BKK Dachverband (2.7.2024)

- Offener Brief Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) (2.7.2024)

- Stellungnahme Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ) (2.7.2024)

- Stellungnahme Bundesärztekammer (2.7.2024)

Kabinettsbeschluss

Kurz nach der Verbändeanhörung wurde der Gesetzentwurf dann am 17. Juli 2024 vom Bundeskabinett beschlossen. Im Vergleich zum Referentenentwurf blieben wesentliche kritische Rückmeldungen, die neben den BAGFW-Verbänden auch zahlreiche weitere Akteure in gleicher oder ähnlicher Weise geäußert hatten, bedauerlicherweise unberücksichtigt.

Mit Blick auf den Aufgabenbereich des avisierten Bundesinstituts wurde in der Gesetzeseinführung und -begründung prominenter hervorgehoben, dass neben den bestehenden Aufgaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums auch die Aufgaben aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Bundesinstitut aufgehen sollen (Sexualaufklärung, Familienplanung und präventiver Kinderschutz, hier insbesondere die Frühen Hilfen und der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt). So soll das Bundesinstitut beispielsweise die bestehenden Aufgaben der Abteilung für Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung der BZgA aus dem Geschäftsbereich des BMFSFJ unverändert in einer eigenen Abteilung übernehmen, die die soziale Lebenswelt von Familien und ihren Kindern ab der Schwangerschaft in den Fokus nimmt, inklusive der Qualitätsentwicklung, Qualitätssicherung und Kommunikation zu Sexualaufklärung, zu Familienplanung sowie zum präventiven Kinderschutz. Die Fachaufsicht des BMFSFJ bleibt davon unberührt.

Konkretisiert wurden die Aufgaben des Bundesinstituts u.a. auch hinsichtlich der 1) Durchführung einer Public Health-Surveillance von nicht-übertragbaren Erkrankungen in Deutschland (z.B. zu den Themenfeldern Diabetes, Herz-Kreislauf, mentale Gesundheit, Adipositas, Krebs- und Suchterkrankungen), mit Blick auf 2) Projektförderungen und Beauftragungen für epidemiologische Forschung und Präventionsmaßnahmen, zur Evaluation sowie zielgruppengerechten Ansprache u.a. zu den Themen Bewegung, psychische Gesundheit, Suchtstoffkonsum und gesundheitliche Chancengleichheit sowie hinsichtlich der 3) Zuwendungen zu Maßnahmen für Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) und zur Entwicklung von Leitlinien mit der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF).

Nächste Schritte

Nach der parlamentarischen Sommerpause wird die 1. Lesung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag stattfinden, mit anschließender Überweisung des Entwurfs an den federführenden Ausschuss für Gesundheit. Insbesondere mit Blick auf die Verabschiedung potenzieller Änderungsanträge könnte der Prozess an dieser Stelle noch einmal spannend werden. Ein konkreter Zeitstrahl für die parlamentarischen Beratungen ist bislang noch nicht bekannt. Das Bundesinstitut soll jedoch bereits zum Jahreswechsel seine Arbeit aufnehmen, insofern müsste die Beschlussfindung zügig nach der Sommerpause vonstattengehen. Die Verbände der BAGFW werden sich insofern auch weiterhin mit ihren Anregungen und Forderungen in den Prozess einbringen.

Zurück zur Übersicht

Leitfaden zur Erstellung von Artikeln

Reichen Sie gern Ihren Artikel zur soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung bei der Geschäftsstelle des Kooperationsverbundes ein! Für die Erstellung eines Artikels finden Sie hier einen Leitfaden mit unseren formalen und inhaltlichen Anforderungen.

  • 06.05.2026 - 01.10.2026

    Hannover sowie online

    Wohin des Weges? Kommunale Prävention und Gesundheitsförderung strategisch gestalten

    Schulungsreihe zum Einstieg in integrierte kommunale Strategien

    Um kommunale Prävention und Gesundheitsförderung optimal zu planen und zu steuern, braucht es einen Überblick über Bedarfe und Bedürfnisse der Bevölkerung. Die Ermittlung eines Status Quo und die Einnahme verschiedener Perspektiven – wie zum Beispiel die der Dialoggruppe selbst (Kinder, Alleinerziehende, Senior*innen etc.) – ermöglichen erst eine nachhaltige Struktur- und Angebotsentwicklung.

    Die Schulungsreihe „Wohin des Weges? Kommunale Prävention und Gesundheitsförderung strategisch gestalten“ soll zur eigenständigen Umsetzung von Kontextcheck und zur Vorbereitung integrierter Strategien auf kommunaler Ebene befähigen. Hierfür wird praktisches und methodisches Wissen vermittelt, um die Bedarfs- und Bedürfnisanalyse im Rahmen des Prozesskreislaufes umzusetzen und daraus Empfehlungen abzuleiten. Diskutiert werden unter anderem: Die Analyse von Statistiken, Angebotsstrukturen und Netzwerken sowie Beteiligungsformate für Dialoggruppen und Public Health-Ethik als Mittel zur Formulierung gut begründeter Handlungsempfehlungen. Gute kommunale Beispiele und fachliche Kompetenz ausgewiesener Expert*innen sowie aus der LVG & AFS Nds. HB. e.V. zeigen, wie dies gelingen kann.

    Teilnehmen können alle in Deutschland tätigen kommunalen Fachkräfte, die im Bereich der Gesundheitsförderung oder in angrenzenden Handlungsfeldern agieren. Es sind keine Vorkenntnisse zu Kontextcheck notwendig. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

    Kategorie: Fortbildungsreihe
    Veranstalter: Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen e. V.
  • online

    Fachtag "Die gesunde Kommune von morgen"

    Das gesundheitliche Wohlbefinden der Bevölkerung hängt maßgeblich von den lokalen Bedingungen ab, insbesondere von der gesundheitlichen Infrastruktur. Klimatische Veränderungen und umweltbedingte Risiken in den Ballungsräumen, wie dichter Verkehr und intensive Bebauung, stellen die Kommunen vor besondere Herausforderungen. Gleichzeitig hat sich die Sicherheitslage in den letzten Jahren in Europa grundlegend gewandelt, was ebenfalls neue Aufgaben für die Kommunen mit sich bringt. Auf dem Weg zu einer zukunftsfähigen und gesunden Kommune ist es daher notwendig, neben der Förderung kommunaler Resilienz auch potenzielle Krisen- und Katastrophenszenarien systematisch in die nachhaltige Stadtentwicklung einzubeziehen. Um diese Themen gezielt in den Fokus zu rücken und gemeinsam weiterzuentwickeln, laden wir zu einem Fachtag ein. Auf der Suche nach praxisnahen Antworten werden in Workshops die folgenden Themen vertieft: Kinderfreundliche Stadtentwicklung; Cyberangriffe und Folgen von Blackouts; das Community readiness assessment und die gesunde Gemeinde- und Stadtentwicklung aus der Perspektive des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.

    Ausführlichere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier. Eine Anmeldung ist bis zum 30. April 2026 möglich.

    Kategorie: Fachtagung
    Veranstalter: Ev. Hochschule Ludwigsburg
  • Berlin

    4. Bundeskongress „Grün in der Stadt“

    Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) stellen im Rahmen des 4. Bundeskongresses „Grün in der Stadt“ erstmals die Agenda Stadt grün-blau vor – ein neues, bundesweites Handlungsprogramm zur Stärkung der kommunalen Grün- und Freiraumentwicklung. Im Fokus steht die Frage, wie durchgrünte und wassersensible Städte unter heutigen Rahmenbedingungen wirksam umgesetzt werden können – ressortübergreifend, qualitätsvoll und praxisnah.

    Wir brauchen Stadtgrün und einen bewussten Umgang mit Wasser für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung – von Hitzevorsorge über Biodiversität bis hin zur sozialen Identifikation und Teilhabe. Auf dem Kongress werden Inhalte der Agenda vorgestellt, ihre Umsetzung diskutiert und Raum gegeben, mit Akteur*innen aus Verwaltung, Planung, Forschung und Verbänden Lösungen weiterzudenken.

    Weitere Informationen – einschließlich Programm sowie Anmeldemöglichkeiten – unter www.gruen-in-der-stadt.de.

    Kategorie: Kongress
    Veranstalter: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)

… weitere Termine

Mit unserem News­letter immer aktuell informiert

Informationen über aktuelle Ent­wick­lung­en in der so­zi­al­la­gen­be­zoge­nen Ge­sund­heits­för­de­rung, neue An­ge­bo­te "Guter Pra­xis" so­wie über Ver­an­stal­tung­en, Wett­be­wer­be und Li­te­ra­tur zu diesem The­ma. Ent­wick­lung­en im Ko­o­pe­ra­ti­ons­ver­bund und Neu­ig­keit­en auf der Internetplattform wer­den eben­falls vorgestellt.

nach oben