Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Hand hält Smartphone mit sichtbarem Text vor einem Laptopbildschirm mit geöffneter Webseite
Aktuelles

Artikel und Meldungen im Überblick

"Wer passt hier nicht zu wem? Sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen und die Förderangebote im Übergang Schule-Beruf"

Eine Zusammenfassung des AGJ-Positionspapieres

Eva-Lotta Bueren , Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ
08.11.2018

Alle jun­gen Menschen sind beim Aufwachsen mit An­for­de­rung­en und Er­war­tung­en konfrontiert, de­nen sie sich stel­len müs­sen. Die Be­wäl­ti­gung der drei Kernherausforderungen Qualifizierung, Verselbstständigung und Selbstpositionierung, wie sie der 15. Kinder- und Jugendbericht benennt, wird für ei­nen Teil der jun­gen Menschen durch verschiedene Formen der Be­nach­tei­li­gung erschwert. Zu wesentlichen Be­nach­tei­li­gung­en führt die Le­bens­la­ge Ar­mut, die ei­ne gesellschaftliche Teil­ha­be gefährdet und häufig mit Bildungsbenachteiligung einhergeht.

Von welchen Benachteiligungen sind Jugendliche betroffen?

Im § 13 SGB VIII Ab­satz 1 und 2 wer­den zwei Arten von Be­nach­tei­li­gung­en von jun­gen Menschen un­ter­schie­den: strukturelle soziale Be­nach­tei­li­gung und individuelle Be­ein­träch­ti­gung. Einige die­ser Be­nach­tei­li­gungs- bzw. Be­ein­träch­ti­gungslagen sind: unsichere Zu­kunfts­aus­sich­ten so­wie das Fehlen von sozialer An­er­ken­nung und Er­fah­rung­en der eigenen Stär­ke und Handlungsfähigkeit. Jeder fünf­te junge Mensch wächst in Deutsch­land in Ar­mut auf und ist so­mit einer Bildungsbenachteiligung, fehlender gesellschaftlicher Teil­ha­be, höheren Gesundheitsrisiken, materiellen Entbehrungen, Diskriminierung und einem beständigen „existenziellen Druck“ ausgesetzt.

Gefährdungen und fehlende Ressourcen in der Herkunftsfamilie

Aufgrund ih­rer sozialen Si­tu­a­ti­on und der Bildungsvoraussetzungen der Eltern sind ei­ni­ge Fa­mi­lien nicht in der La­ge, ih­re jugendlichen Kinder hinreichend zu för­dern, in ih­rem Übergangsweg zu be­stär­ken, oder ausreichende emotionale Un­ter­stüt­zung zu leis­ten Einige Ju­gend­li­che haben keinen Kon­takt zu ih­rer Herkunftsfamilie und le­ben in wechselnden Unterkünften, meist oh­ne ein gut funktionierendes Un­ter­stüt­zungssystem.

Fluchterfahrungen

Die Si­tu­a­ti­on geflüchteter Jugendlicher ist häufig geprägt von Traumatisierung, der Er­fah­rung fehlender Zu­ge­hö­rig­keit so­wie aufenthaltsrechtlicher Un­si­cher­heit und da­mit einhergehender unmittelbarer Existenzängste. Bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, kommt der fehlende familiäre Halt als Problembelastung hinzu.

Welche Antworten hat die Kinder- und Jugendhilfe und insbesondere die Jugendsozialarbeit?

Es ist ins­be­son­de­re Auf­ga­be der Kinder- und Jugendhilfe, junge Menschen da­bei zu un­ter­stüt­zen, alterstypische Herausforderungen er­folg­reich zu meis­tern. Im Zen­trum des Jugendhilferechts ste­hen die För­de­rung der Ent­wick­lung der Per­sön­lich­keit und die Sta­bi­li­sie­rung der sozialen und psychischen Ent­wick­lung. Für junge Menschen, deren „altersgemäße gesellschaftliche In­te­gra­ti­on nicht we­nigs­tens durch­schnitt­lich ge­lun­gen ist“ und die bei ihrer beruflichen und bei ihrer „sozialen In­te­gra­ti­on besonderer För­de­rungs- und Vermittlungsbemühungen be­dür­fen“, wurde der § 13 zur Jugendsozialarbeit als eigenständiger Be­reich zwi­schen den erzieherischen Hilfen und der Kinder- und Jugendarbeit geschaffen. Jugendsozialarbeit enthält Ele­men­te aus beiden Handlungsfeldern, zielt aber vorrangig da­rauf ab, benachteiligte junge Menschen beim Über­gang von der Schule in den Be­ruf zu un­ter­stüt­zen.

Es ist zu be­o­bach­ten, dass ein Teil der Jugendämter Leis­tung­en nach § 13 SGB VIII in geringem Um­fang oder gar nicht anbietet. Jun­ge Menschen mit entsprechendem Förderbedarf wer­den stattdessen in Maß­nah­men der Bundesagentur für Ar­beit (SGB III) vermittelt oder an die Jobcenter (SGB II) verwiesen. Da diese Maß­nah­men an­de­re Ziel­stel­lung­en haben, bleibt ei­ne För­de­rung mit Hilfe der professionellen Instrumente der Jugendhilfe den betroffenen Ju­gend­li­chen oft vorenthalten

Die Jugendsozialarbeit kann den Ju­gend­li­chen so­wohl ganzheitliche För­de­rung und verlässliche Beziehungen als auch ei­ne Sta­bi­li­sie­rung durch niedrigschwellige An­ge­bo­te bie­ten. Eine Sta­bi­li­sie­rung der Ju­gend­li­chen steht im Mit­tel­punkt der För­de­rung, die nur über ein professionelles und stabiles Beziehungsangebot ge­lin­gen kann. Diese Beziehung bildet den Aus­gangs­punkt für konkrete Schritte mit entsprechenden Hilfen.

Welcher Änderungen bedarf es?

Ar­beitsförderung, Grundsicherung für Ar­beits­su­chen­de und Jugendsozialarbeit wei­sen ei­ne Schnitt­men­ge bei ih­ren Ziel­grup­pen auf, verfolgen je­doch unterschiedliche Ziele: Verkürzung der Ar­beits­lo­sig­keit und Be­en­di­gung des Leistungsbezuges ste­hen ei­ner umfassenden För­de­rung und Stär­kung junger Menschen zur gesellschaftlichen Teil­ha­be ge­gen­über. Da die Ar­beitsförderung ih­re An­ge­bo­te stark standardisiert hat und die Vergabeunterlagen für Jugendlichen-Maßnahmen von der Bundesagentur für Ar­beit zen­tral erstellt wer­den, sind diese für die individuellen Bedarfe vieler benachteiligter Jugendlicher nicht im­mer passfähig.

Zusammenarbeit der Rechtskreise muss verbessert werden

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die rechtskreisübergreifende Zu­sam­men­ar­beit sind grund­le­gend formuliert. Leider be­schränkt sich die Zu­sam­men­ar­beit in der Pra­xis oft da­rauf, dass je­der Träger nach ei­nem Sozialgesetzbuch in sei­nem Rechtskreis agiert und Kooperationen nur auf dem Wege des Kombinierens einzelner Maß­nah­men der jeweiligen Rechtskreise ent­ste­hen. Eine ganzheitliche Be­glei­tung von Ju­gend­li­chen mit besonderem Förderbedarf setzt je­doch gemeinsame Pla­nung­en von Förderangeboten und ei­ne gemeinsame Durch­füh­rung voraus. Jugendberufsagenturen set­zen hier an, wer­den je­doch in der Pra­xis un­ter­schied­lich umgesetzt.

Vernetzung der Systeme verbessern

Grundsätzlich müs­sen des­halb Un­ter­stüt­zungsangebote zur För­de­rung benachteiligter Ju­gend­li­cher noch stärker vernetzt ge­dacht wer­den. Nur in ei­nem guten Zu­sam­men­spiel aller Systeme und Rechtskreise, mit de­nen der oder die Ju­gend­li­che in Be­rüh­rung kommt (Jugendhilfe, Gesundheitssystem, Jus­tiz, Schule etc.), kann ei­ne nachhaltige, passgenaue Hilfeleistung er­fol­gen.

So sollten Ent­schei­dung­en über die Un­ter­stüt­zung junger Menschen an deren Bedarfen und auf der Grund­la­ge pädagogischer Erkenntnisse getroffen wer­den; fiskalische Gesichtspunkte dür­fen nicht entscheidungsleitend sein. Die Jugendsozialarbeit sollte hier bewusster und klarer mit ihrer Verantwortung um­ge­hen. In diesem Zu­sam­men­hang sollte auch der An­spruch auf Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) verbindlicher ausgestaltet wer­den.

Die AGJ sieht daher u.a. folgende Handlungsbedarfe:

  • Es bedarf ei­ner dauerhaften finanziellen Aus­stat­tung der Jugendso­zi­alarbeit nach § 13 SGB VIII in allen Jugendamtsbezirken.
  • Im Rahmen ei­ner SGB VIII-Reform solle zu­dem sei­tens des Bundesgesetzgebers sichergestellt wer­den, dass die An­ge­bo­te der Jugendso­zi­alarbeit (und der Jugendarbeit) ei­nen verbindlicheren Cha­rak­ter er­hal­ten, der gewährleistet, dass auf örtlicher Ebe­ne die Bedarfe ermittelt und ent­spre­chend finanziert wer­den.
  • Es soll ein fachlicher Dis­kurs in der Kinder- und Jugendhilfe zur Aus­ge­stal­tung des § 13 SGB VIII stattfinden und erörtert wer­den, ob der § 13 SGB VIII stärker prä­ven­tiv ausgerichtet wer­den und weniger strikt auf den unmittelbaren Über­gang von der Schule in den Be­ruf orientiert sein soll.
  • Die Förderangebote des SGB II und III der Be­rufs­schu­len für junge Menschen im Über­gang Schule-Be­ruf müs­sen in­di­vi­du­eller ge­stalt­bar sein, stärker auf die Res­sour­cen und die Wünsche der Ju­gend­li­chen ausgerichtet wer­den und mehr Freiräume zur persönlichen Ent­wick­lung, aber auch zur Umentscheidung vorhalten. Um dies zu leis­ten, müs­sen die Förderangebote mit intensiverer so­zi­alpädagogischer Be­glei­tung ausgestattet wer­den.
  • Auf kommunaler und regionaler Ebe­ne sollen Berichte zur Bildungs- und Ausbildungssituation, zur Lebenssituation von Fa­mi­lien, aber auch von Ju­gend­li­chen in der Re­gi­on erarbeitet und ge­mein­sam evaluiert wer­den.

Durch ei­ne Um­set­zung der Hand­lungs­empfeh­lun­gen und ei­ner starken Jugendso­zi­alarbeit, kön­nen Kinder und Ju­gend­li­che aus so­zi­al be­nach­tei­lig­ten Verhältnissen nach­hal­tig und in­di­vi­du­ell unterstützt wer­den. Die so­zi­alpädagogischen An­ge­bo­te der Jugendso­zi­alarbeit tra­gen zur Chan­cen­gleich­heit die­ser Ju­gend­li­chen bei. Denn: Will ei­ne Ge­sell­schaft Chan­cen­gleich­heit verwirklichen, so muss sie die Voraussetzungen für gleichberechtigte Teil­ha­be schaffen. Die Jugendso­zi­alarbeit kann hierzu ei­nen wichtigen Bei­trag leis­ten.

Das vollständige Positionspapier zum Download.

Website der AGJ.

Kontakt
Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ
Child and Youth Welfare Association
Mühlendamm 3
10178 Berlin

Tel. 0049 (0) 30 400 40-200
Fax 0049 (0) 30 400 40-232

Zurück zur Übersicht
  • 27.10.2026 - 28.10.2026

    Essen

    65. DHS Fachkonferenz Sucht

    "Öffentlicher Raum und verborgene Welten"

    Durch Drogenkonsum im öffentlichen Raum und die damit verbundene Verelendung werden Abhängigkeitserkrankungen als gesellschaftliches Problem immer augenfälliger. Die sichtbaren Folgen, etwa in Parks, an Bahnhöfen oder in Wohnvierteln, stellen Bund, Länder und Kommunen vor besondere Herausforderungen. Abhängigkeit - von illegalen wie von legalen Drogen - und abhängiges Verhalten ist zwar weit verbreitet, aber dennoch oft tabuisiert. Mit schwerwiegenden Konsequenzen: Viele Betroffene suchen aus Angst vor Stigmatisierung keine Hilfe. Der "Treatment Gap" wächst, besonders durch digitale und verborgene Abhängigkeitsformen. Auch Angehörige und Kinder bleiben oft unsichtbar. Unter dem (Arbeits-)Titel "Öffentlicher Raum und verborgene Welten" thematisiert die 65. DHS Fachkonferenz SUCHT vom 27. bis 28. Oktober 2026 dieses Spannungsfeld. An den beiden Konferenztagen möchten wir Raum für umfassende Information, intensiven Austausch und praktische Vernetzung bieten – auch zur wachsenden Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Die Veranstaltung findet im Haus der Technik in Essen statt. 

    Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

    Kategorie: Fachkonferenz
    Veranstalter: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V.
  • 06.11.2026

    Online via Webex

    Wie alt fühlst Du dich? Und welchen Einfluss hat das auf Deine Gesundheit?

    Die Forschung zeigt: Altersbilder begleiten uns ein Leben lang. Sie entstehen früh, beeinflussen unser Verhalten und prägen sogar, wie wir selbst älter werden. Doch wie können wir negative Altersstereotype überwinden und zu einem differenzierteren Blick auf das Alter gelangen?

    Darüber sprechen wir beim nächsten LGK-Talk „Alt sind immer die anderen?! – Wie Altersbilder unsere Gesundheit beeinflussen und wie wir unsere Vorstellungen vom Alter(n) verändern können“ mit Dr.in Antje Rauers (Friedrich-Schiller-Universität Jena), PD Dr. David Weiss (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) und Dr.in Aline Schönenberg (Universitätsklinikum Jena). Freuen Sie sich auf spannende Erkenntnisse, neue Denkanstöße und einen frischen Blick auf das Älterwerden!

    Mehr Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier. Eine Anmeldung ist bis zum 30 Oktober 2026 möglich.

    Kategorie: Gesprächsrunde
    Veranstalter: LGK Thüringen
  • Hannover

    Gemeinsam Wege aus der Gewalt

    Wenn Konflikte bei Kindern und Jugendlichen kippen

    Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, gewaltfrei aufzuwachsen. Doch das Thema Gewalt bei Kindern und Jugendlichen nimmt medial immer mehr Raum ein – sei es durch aktuelle Zahlen der Kriminalstatistik oder durch Vorfälle in der Schule. Auch in Kitas werden mehr Gewaltvorfälle gemeldet. Die Formen von Gewalt sind dabei vielfältig – körperlich, psychisch und auch digital. Die Fachtagung „Gemeinsam Wege aus der Gewalt – Wenn Konflikte bei Kindern und Jugendlichen kippen“ am 12. November 2026 in Hannover geht den Ursachen der zunehmenden Gewaltentwicklung auf den Grund und nimmt dabei die komplexen Ursachen, wie psychische Belastungssituationen, sozioökonomische Herausforderungen und eigene Gewalterfahrungen, in den Blick. Was kann bereits in der Frühförderung in den Kitas angebahnt werden? Wie kann Schule mit diesen Herausforderungen umgehen? Welche langfristigen Auswirkungen haben Gewalterfahrungen auf die psychische Gesundheit? Und welche Ansätze gibt es, um digitaler Gewalt resilient zu begegnen? Die Veranstaltung findet in der Ärztekammer Niedersachsen statt.

    Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

    Kategorie: Veranstaltung
    Veranstalter: Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen e. V.

… weitere Termine

Mit unserem News­letter immer aktuell informiert

Informationen über aktuelle Ent­wick­lung­en in der so­zi­al­la­gen­be­zoge­nen Ge­sund­heits­för­de­rung, neue An­ge­bo­te "Guter Pra­xis" so­wie über Ver­an­stal­tung­en, Wett­be­wer­be und Li­te­ra­tur zu diesem The­ma. Ent­wick­lung­en im Ko­o­pe­ra­ti­ons­ver­bund und Neu­ig­keit­en auf der Internetplattform wer­den eben­falls vorgestellt.

nach oben