Artikel und Meldungen im Überblick
Prävention und Gesundheitsförderung in der Altenhilfe stärken
Erkenntnisse aus dem Lagebild zur Umsetzung der Altenhilfe (§ 71 SGB XII)
Der Neunte Altersbericht hatte verdeutlicht, dass es für die Weiterentwicklung der Altenhilfe an einer Gesamtdarstellung bestehender Altenhilfeangebote und -strukturen in Deutschland fehle und bislang wenig Empirie vorliege, inwieweit kreisfreie Städte und Landkreise die verschiedenen Elemente des § 71 SGB XII in konkrete Ausführungen überführen. Der Deutsche Verein legt mit den „Lagebild zur Umsetzung des § 71 SGB XII“ im April 2026 eine repräsentative Darstellung a) zu Altenhilfeangebote und -strukturen sowie b) zur Altenhilfeplanung und dessen Grundlagen vor.
Nina Schwarz und Claudia Otte erläutern diese Erkenntnisse. Die Fragen stellten Maria Nicolai und Janina Lahn, Geschäftsstelle des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit.
1. Mit dem Lagebild liegt erstmals in Deutschland eine bundesweite Bestandsaufnahme zur Umsetzung der Altenhilfe vor. Welche zentrale Botschaft sollten Kommunen und Länder aus den Ergebnissen mitnehmen?
Die Ergebnisse zeigen zunächst, dass bundesweit ein breites Beratungs- und Angebotsspektrum gemäß § 71 Abs. 2 SGB XII (Leistungen der Altenhilfe) besteht. Gleichzeitig werden aber auch regionale Unterschiede bei Angeboten und Strukturen der Altenhilfe sichtbar. Hier gilt es je Bundesland und Kommune – insbesondere im ländlichen Raum – genauer hinzuschauen und die Erreichbarkeit von Angeboten zu verbessern, bspw. in den folgend genannten drei Bereichen.
Wohnen:
Bundesweit bestehen vergleichsweise wenige Angebote zur Beschaffung und zum Erhalt von Wohnraum. Gerade im höheren Alter hat die Wohnsituation einen wesentlichen Einfluss auf Gesundheit, Sicherheit und Lebensqualität. Umso wichtiger ist es, den Erhalt des selbstständigen Wohnens in der eigenen Häuslichkeit sowie die Schaffung und Sicherung bedarfsgerechten Wohnraums stärker in den Fokus zu rücken. Beide Ansätze können dazu beitragen, die Selbstständigkeit älterer Menschen zu fördern und ihnen einen möglichst langen Verbleib in ihrem vertrauten Umfeld zu ermöglichen.
Übergang in die nachberufliche Phase:
Auch bei der Gestaltung des Übergangs in die nachberufliche Phase zeigen sich Lücken. In den kommenden Jahren werden die zahlenmäßig stärksten Jahrgänge in den Ruhestand eintreten. Geeignete Unterstützungsangebote können diesen Übergang erleichtern, präventiv wirken und insbesondere die Aufnahme oder Fortführung ehrenamtlichen Engagements fördern. Länder und Kommunen sollten daher in die Weiterentwicklung und den Ausbau entsprechender Strukturen investieren.
Altenhilfeplanung:
Neben den Angeboten und Strukturen der Altenhilfe wurde untersucht, inwieweit Altenhilfeplanung umgesetzt wird. Die Ergebnisse zeigen überraschender Weise, dass Altenhilfeplanung teils bereits gut etabliert ist: 58 Prozent der befragten Gebietskörperschaften geben an, eine Altenhilfeplanung durchzuführen. Vielerorts ist sie allerdings noch ausbaufähig. Hier wird deutlich, dass es an einer verpflichtenden Grundlage für eine Altenhilfeplanung fehlt. Diese sollte auf Länderebene geschaffen werden.
Insgesamt bietet der Bericht für Länder und Kommunen eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung kommunaler Altenhilfe sowie für eine evidenzbasierte Politikgestaltung angesichts einer sich veränderten Lebensphase, die jenseits von Versorgungsangeboten mehr Strukturen für Selbstbestimmung, Selbsthilfe und aktiver Teilhabe benötigt.
2. Aus der Perspektive des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit nimmt in der Altenhilfe soziale Teilhabe einen zentralen Stellenwert ein. Wo sehen Sie Schnittstellen und Potenziale zu den Akteuren der Bereiche Prävention und Gesundheitsförderung?
Im Lagebild wurden Schnittstellen zu Akteuren im Gesundheitsbereich mit in den Blick genommen. Insbesondere wurde geschaut, inwieweit diese an der Planung von Angeboten und Strukturen für ältere Menschen beteiligt sind. Dabei zeigt sich, dass innerhalb der Verwaltung neben dem Fachbereich Soziales am häufigsten mit dem Gesundheitsbereich kooperiert wird. Auch Akteure der Gesundheitsversorgung außerhalb der Verwaltung werden häufiger an der Planung beteiligt (68 Prozent).
Ein koordiniertes Zusammenwirken der Akteur*innen vor Ort ist zentral, um Angebote und Maßnahmen aufeinander abzustimmen.
Altenhilfestrukturen sollten daher stärker mit Angeboten der Prävention, Gesundheitsförderung und Rehabilitation verknüpft werden, um soziale Teilhabe und damit Gesundheitsressourcen und Resilienz im Lebensverlauf zu stärken und zu erhalten.
3. Wenn Sie drei Maßnahmen priorisieren müssten, um Prävention und Gesundheitsförderung in der kommunalen Altenhilfe zu stärken – welche wären das?
1. Präventive Hausbesuche oder ähnliche Angebote ausbauen, um schwer erreichbaren Zielgruppen frühzeitig eine Brücke zu bestehenden Angeboten zu bauen.
Nicht alle älteren Menschen werden durch anlassbezogene und standortgebundene Beratungsangebote erreicht. Daher sind niedrigschwellige, aufsuchende Beratungsangebote für die Gestaltung einer selbstständigen Lebensführung zentral. Präventive Hausbesuche oder vergleichbare Angebote haben sich dabei bewährt, wie Beispiele aus einigen Bundesländern und Kommunen zeigen. Ältere Menschen werden in ihrer Häuslichkeit erreicht und über Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten informiert. Dabei können ebenso Notlagen und Risiken frühzeitig erkannt und rechtzeitig Hilfe- und Unterstützungsnetzwerke vermittelt werden. Insofern leisten präventive Hausbesuche oder ähnliche Angebote einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsförderung oder auch Einsamkeitsprävention sowie Teilhabe.
2. Aktive Gestaltung einer bedarfsgerechten Infrastruktur in den Kommunen durch integrierte Sozialplanung
Grundlage für eine evidenzbasierte Gestaltung einer bedarfsgerechten Infrastruktur für ältere Menschen resp. kommunalen Altenhilfe, die auch Angebote der Prävention und Gesundheitsförderung berücksichtigt, ist eine kommunale Planung, die im besten Falle als integrierte Sozialplanung umgesetzt wird. Dabei werden unterschiedliche Handlungsfelder und Fachplanungen aus verschiedenen Abteilungen einer Verwaltung koordiniert und Akteur*innen außerhalb der Verwaltung, z.B. Wohlfahrtsverbände, Vereine oder engagierte Einzelpersonen in die Planung und Umsetzung der Angebote und Strukturen der Altenhilfe mit einbezogen. So können Bedarfe und Angebotslücken frühzeitig erfasst und entsprechende Maßnahmen gezielt entwickelt und durchgeführt werden.
3. Die Umsetzung des § 71 SGB XII vorantreiben und dessen präventive Zielstellung in den Mittelpunkt rücken.
Der § 71 SGB XII bietet eine rechtliche Grundlage, die nicht nur auf die Verhütung, Überwindung und Milderung sogenannter altersbedingter Schwierigkeiten setzt, sondern auch der Vorbereitung auf das Alter dienen soll. Diese präventive Zielstellung sollte angesichts des demografischen Wandels stärker in den Blick genommen werden. So werden sich die Herausforderungen mit dem Renteneintritt der geburtenstarken Jahrgänge der 60er Jahre noch einmal verschärfen. Gleichzeitig bietet es aber vor allem Potenziale mit Blick auf Teilhabe, Mitwirkung und Engagement, die es gilt, stärker zu nutzen.
Zudem zeigen die Ergebnisse zu den Geld- und Sachleistungen, dass diese den Kommunen vergleichsweise weniger bekannt sind und angewendet werden. Die Leistungen können aber gerade für ältere Menschen wichtige Handlungsspielräume eröffnen, die u. a. verringerte materielle Möglichkeiten haben, in ihrer Selbständigkeit eingeschränkt oder von Einsamkeit bedroht oder isoliert sind. Die Umsetzung und Anwendung des § 71 SGB XII muss daher weiter gefördert werden.
4. Welche Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landesebene sind aus Ihrer Sicht notwendig, damit Kommunen das präventive Potenzial des § 71 SGB XII künftig besser ausschöpfen können?
Obwohl es sich beim § 71 SGB XII um eine Pflichtaufgabe der Kommunen handelt, macht das Lagebild noch einmal deutlich, dass die bloße Existenz eines Gesetzes – welches es im Übrigen seit 1962 gibt – nicht ausreicht. Besonders deutlich wurde dies im Lagebild bei der Anwendung des § 71 SGB XII als Geld-/Sachleistung: Weniger als ein Drittel aller befragten Kommunen gewährt Leistungen im Einzelfall. Es braucht daher eine gesetzliche Konkretisierung auf Bundesebene bzw. eine landesrechtliche Ausgestaltung. Zudem sollten verbindliche Grundlagen für eine integrierte kommunale Altenhilfeplanung geschaffen werden. Schließlich müssen die Kommunen auch finanziell in die Lage versetzt werden, den Verpflichtungen nach § 71 SGB XII Rechnung zu tragen.
Quellen:
-
Leitfaden zur Erstellung von Artikeln für das Internetportal www.gesundheitliche-chancengleichheit.de
Reichen Sie gern Ihren Artikel zur soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung bei der Geschäftsstelle des Kooperationsverbundes ein! Für die Erstellung eines Artikels finden Sie hier einen Leitfaden mit unseren formalen und inhaltlichen Anforderungen..pdf , 144 KB