Zum Hauptinhalt springen
Logo vom Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit und Site-Slogan: Aktiv für Gesundheit und Chancengleichheit (Link zur Startseite)

16.09.2019

"Wegeweiser" für Kinder- und Jugendgesundheit veröffentlicht

Geschäftsstelle Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit

Schlagwörter:Arbeitshilfen, Jugendliche, Kinder

Wie kön­nen Ge­sund­heits­för­de­rung und Prä­ven­ti­on bei Kin­dern und Ju­gend­li­chen wei­ter gestärkt wer­den? Auf In­iti­a­ti­ve des Bundesministeriums für Ge­sund­heit wurde die­ser Fra­ge nachgegangen und im In­te­res­se der Kinder und Ju­gend­li­chen ge­mein­sam mit vielen Engagierten auf Bundes- und Lan­des­ebe­ne ein Fachdialog ins Leben gerufen. Das Er­geb­nis: Der „Wegeweiser zum ge­mein­samen Verständnis von Ge­sund­heitsförderung und Prävention bei Kin­dern und Ju­gend­li­chen in Deutsch­land“, der Ak­teu­rin­nen und Akteure bei ihrer Ar­beit un­ter­stüt­zen und die Zu­sam­men­ar­beit för­dern soll.

Der Fachdialog sollte die Ein­bin­dung zen­tral Beteiligter aus Wis­sen­schaft, Pra­xis und Politik mit dem Ziel sicherstellen, die Ge­sund­heits­för­de­rung und Prä­ven­ti­on bei Kin­dern und Ju­gend­li­chen so­wie deren Fa­mi­lien in Deutsch­land nach­hal­tig zu stär­ken und ge­sund­heit­liche Chan­cen­gleich­heit herzustellen.

Beteiligt waren un­ter anderem Vertreterinnen und Vertreter des Ge­sund­heitswesens, der Ge­sund­heits-, Bildungs- und So­zi­al­wis­sen­schaf­ten so­wie der Fa­mi­lien-, Kinder- und Jugendhilfe. Auch der Ko­o­pe­ra­ti­ons­ver­bund Ge­sund­heit­liche Chan­cen­gleich­heit, vertreten durch sei­ne Ge­schäfts­stel­le, so­wie viele Mitgliedsorganisationen des Verbundes haben sich an der Er­ar­bei­tung des „Wegeweisers" beteiligt.

Auf Grund­la­ge ei­nes ge­mein­samen Verständnisses aller Beteiligter von Ge­sund­heits­för­de­rung und Prä­ven­ti­on bei Heranwachsenden in Deutsch­land wurde als erstes Er­geb­nis der „Wegeweiser“ formuliert. Er ist als akteurs-, themen- und lebensweltübergreifend zu verstehen. Die in zen­tralen Eckpunkten gebündelten Er­geb­nisse bie­ten den un­terschiedlichen Ak­teu­rin­nen und Akteuren ei­ne erste Ori­en­tie­rung auf dem Ge­biet der Kindergesundheit, sollen in beruflichen Kontexten hilfreich sein und zu ei­ner stärkeren Zu­sam­men­ar­beit und Vernetzung der beteiligten Akteure bei­tra­gen.

Die Er­geb­nisse verdeutlichen, dass Ge­sund­heits­för­de­rung und Prä­ven­ti­on mit Kin­dern und Ju­gend­li­chen kom­mu­nal verankert und ein fester Be­stand­teil kom­mu­naler Gesamtkonzepte sein sollen. Dabei wird die Fa­mi­lie als zen­trale Lebenswelt und eigenständiges Handlungsfeld für Prä­ven­ti­on und Ge­sund­heits­för­de­rung herausgestellt.

Die Eckpunkte stim­men im Wesentlichen mit den Good Practice-Kriterien des Ko­o­pe­ra­ti­ons­ver­bun­des Ge­sund­heit­liche Chan­cen­gleich­heit überein. Empowerment und Par­ti­zi­pa­ti­on als zen­trale Qualitätsmerkmale wer­den an mehreren Stel­len be­tont. Auch an dem Grundanliegen der Part­ner des Ko­o­pe­ra­ti­ons­ver­bun­des wird kein Zwei­fel ge­las­sen: „Ge­sund­heits­för­de­rung und Prä­ven­ti­on zie­len im­mer auf die Er­mög­li­chung und Verbesserung der ge­sund­heit­lichen Chan­cen­gleich­heit von Kin­dern und Ju­gend­li­chen (und ihren Fa­mi­lien) (…) ab.“ (Hervorhebungen durch die Verfassenden die­ses Artikels)

Die zehn Eckpunkte im Detail:

  1. Die Aktivitäten in der Ge­sund­heits­för­de­rung und Prä­ven­ti­on ori­en­tie­ren sich an den internationalen Standards der WHO und UN so­wie an nationalen Standards. Die zentralen Referenzdokumente sind: die Ot­ta­wa Char­ta zur Ge­sund­heits­för­de­rung und der Health in All Policies-Ansatz der WHO, die UN-Kinderrechtskonvention und die UN-Behindertenrechtskonvention, die nationalen Ge­sund­heitsziele, ins­be­son­de­re „Gesund auf­wach­sen“ und „Ge­sund­heit rund um die Ge­burt“, der Kinder- und Jugendbericht so­wie die einschlägigen Re­ge­lung­en in nationalen Gesetzen und Richt­li­nien, ins­be­son­de­re die Sozialgesetzbücher so­wie die Bundesrahmenempfehlungen der Nationalen Prä­ven­ti­onskonferenz und die mit den Bundesländern abgeschlossenen Landesrahmenvereinbarungen (diese Auf­lis­tung ist ex­em­pla­risch und nicht abschießend zu verstehen).
  2. Ge­sund­heits­för­de­rung und Prä­ven­ti­on, die Kinder, Ju­gend­li­che und ih­re Fa­mi­lien bzw. deren Bezugspersonen ad­res­sie­ren, sind lebensweltübergreifend und kom­mu­nal verankert. Sie müs­sen sich re­gel­mä­ßig den sich ändernden Be­din­gung­en an­pas­sen und nach­hal­tig wei­ter­ent­wi­ckeln und zie­len auf die Befähigungsgerechtigkeit (Empowerment) und ge­sund­heit­liche Chan­cen­gleich­heit ab.
  3. Eine langfristige (auch strukturelle) Verankerung un­ter Nut­zung der Potenziale vorhandener Strukturen, Ex­per­ti­sen und Kompetenzen schafft die Voraussetzungen für ei­ne nach­hal­tige Ge­sund­heits­för­de­rung von Kin­dern und Ju­gend­li­chen und ein Kli­ma des Voneinanderlernens.
  4. Ge­sund­heits­för­de­rung und Prä­ven­ti­on als feste Bestandteile ei­nes kom­mu­nalen, integrierten Gesamtkonzepts sollten sich an den Potenzialen, den Gesundheitsbedürfnissen und dem Wohl­be­fin­den im Le­bens­lauf der Kinder/Ju­gend­li­chen so­wie deren Fa­mi­lien/Bezugspersonen ori­en­tie­ren (salutogenetischer An­satz).
  5. Ge­sund­heits­för­de­rung und Prä­ven­ti­on zie­len - ne­ben anderen Aspekten - im Sinne ei­nes wei­ten Inklusionsverständnisses auf jegliche Di­ver­si­tät aller Kinder und Ju­gend­li­chen, auch chro­nisch kranker, behinderter, belasteter und/oder psy­chisch auffälliger Kinder und Ju­gend­li­cher, und entsprechende Teil­ha­be ab.
  6. Als ers­ter zentraler Sozialisationsort für Kinder und Ju­gend­li­che im Le­bens­lauf hat Fa­mi­lie ei­nen direkten Ein­fluss auf die Prä­ven­ti­on von ge­sund­heit­lichen Risiken im Kindes- und Jugendalter, wes­halb die ‚Familiäre Ge­sund­heits­för­de­rung‘ als eigenständiges Handlungsfeld der Ge­sund­heits­för­de­rung und Prä­ven­ti­on be­deut­sam ist.
  7. Für ei­ne Er­mög­li­chung ei­nes ge­sun­den Lebensalltages für Kinder und Ju­gend­li­che bedarf es ne­ben fachlichen und strukturellen Res­sour­cen (nor­ma­tiv verankerte Kooperationsgebote) auch inter- und transdisziplinär getragener Veränderungen in den Lebenswelten.
  8. Kinder und Ju­gend­li­che sind in den Mit­tel­punkt der Pla­nung, Im­ple­men­tie­rung und Evaluierung von Maß­nah­men der Ge­sund­heits­för­de­rung und Prä­ven­ti­on zu stel­len; sie sind in angemessener Wei­se zu be­tei­li­gen (Par­ti­zi­pa­ti­on). Ziel da­bei ist, die Rah­men­be­din­gung­en für mög­lichst große Gesundheitskompetenz zu schaffen.
  9. Ge­sund­heits­för­de­rung und Prä­ven­ti­on zie­len im­mer auf die Er­mög­li­chung und Verbesserung der ge­sund­heit­lichen Chan­cen­gleich­heit von Kin­dern und Ju­gend­li­chen (und ih­ren Fa­mi­lien) an den für sie relevanten Sozialisationsorten un­ter Be­rück­sich­ti­gung sensibler Übergangsphasen ab.
  10. Nachhaltige Ge­sund­heits­för­de­rung und Prä­ven­ti­on für Kinder und Ju­gend­li­che schließt die Kompetenzentwicklung und Pro­fes­si­o­na­li­sie­rung der Ak­teu­rin­nen und Akteure (Aus- und Fort­bil­dung) so­wie das Systemlernen ein.

Weitere Informationen:

Den vollständigen „Wegeweiser zum gemeinsamen Verständnis von Gesundheitsförderung und Prävention bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland“ finden Sie hier.

Hier gelangen Sie zur Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit zur Veröffentlichung des Wegeweisers.

Zurück zur Übersicht