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13.11.2015

Gesundheit ist in aller Munde!

Eine gute Mundgesundheit ist auch im hohen Alter die Basis für Gesundheit und Lebensqualität - das Präventionsgesetz bietet Anknüpfungspunkte für den stationären Pflegebereich

Frederik Pettelkau, bis Mitte 2018: Gesundheit Berlin-Brandenburg
Bettina Suchan, Landeszahnärztekammer Brandenburg

Schlagwörter:Pflege, Prävention, Zahngesundheit, Ältere

Kom­mu­ni­ka­ti­on, Nahrungsaufnahme, ein gutes äußeres Er­schei­nungs­bild und soziale Kontakte sind nur mit einem ge­sun­den Mund und einem funktionstüchtigen Kauorgan mög­lich. Leider ist das Ri­si­ko, an Ka­ri­es und Pa­ro­don­to­se zu er­kran­ken, bei älteren Menschen deut­lich höher als bei jun­gen Menschen. Zudem ist nur we­nigen be­wusst, dass die Mund­höh­le die Haupteingangspforte für Bak­te­rien ist. Diese kön­nen durch Einatmen oder durch die entzündete Mundschleimhaut in die Blut­bahn ge­lan­gen und so bei­spiels­wei­se die Ent­wick­lung einer Lun­gen­ent­zün­dung be­güns­ti­gen. Stimmt die Mundgesundheit, kann z. B. auch Di­a­be­tes bes­ser in den Griff be­kom­men wer­den. Aus unterschiedlichen Gründen su­chen aber ge­ra­de ältere Menschen die Zahn­ärz­tin oder den Zahn­arzt we­sent­lich seltener auf als jüngere Menschen und in der Be­völ­ke­rung wird dem The­ma Mundgesundheit im Al­ter noch zu we­nig Be­deu­tung beigemessen.

Zur aktuellen Situation im Bereich Mund- und Zahngesundheit in der stationären Pflege

In Deutsch­land le­ben ak­tu­ell et­wa 750.000 Menschen in Pflegeeinrichtungen. Ein höheres Le­bens­al­ter geht vielfach mit physischen und psychischen Ein­schrän­kung­en einher, so dass der An­teil Pflegebedürftiger mit dem Al­ter steigt. Zudem ist die An­zahl an pflegebedürftigen älteren Menschen in den letzten Jahren gestiegen (Statistisches Bun­des­amt 2015). Diese Ent­wick­lung­en haben Konsequenzen für die Mund- und Zahngesundheit älterer Menschen in Pflegeeinrichtungen, die  der Bundesverband der Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes schon 2011 als „all­zu oft un­zu­rei­chend“ einschätzte (Po­si­ti­ons­pa­pier). Eine Metastudie von 2010 fasste die Ergebnisse aller  größeren deutschen Stu­di­en zur ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung zu­sam­men. Die Ergebnisse machten deut­lich, dass die zahnärztliche Versorgung in deutschen Pflegeeinrichtungen vielfach man­gel­haft ist: „Die Hälfte der Pflegeheime hatte im letzten Jahr keine oder nur wenige Besuche einer Zahn­ärz­tin oder ei­nes Zahnarztes. Im selben Zeit­raum hatte min­des­tens die Hälfte der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner keine zahnärztliche Versorgung, ob­wohl bei min­des­tens zwei Dritteln der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner ein objektiver Behandlungsbedarf bestand. (D. R. Reißmann et al.).

Erste gesetzliche Initiativen zur Verbesserung

2013 reagierte der Ge­setz­ge­ber auf die beschriebene Si­tu­a­ti­on im Rahmen des Versorgungsstrukturgesetzes und führte ei­ne zusätzliche Vergütung für „…das Aufsuchen von Versicherten, die pfle­ge­be­dürf­tig sind, ei­ne Be­hin­de­rung oder ei­ne eingeschränkte Alltagskompetenz auf­wei­sen“ (§ 87 Abs. 2i SGB V) ein. In diesem Zu­sam­men­hang wurden verschiedene Abrechnungspositionen für die Besuche von Zahn­ärz­tin­nen und Zahnärzten in stationären Pflegeeinrichtungen in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leis­tung­en (Gebührenverzeichnis „BEMA“) aufgenommen. Die Zahl der zahnärztlichen Besuche ist hierdurch er­freu­li­cher­wei­se deut­lich angestiegen von bun­des­weit 650.000 im Jahr 2012 auf 790.000 in 2014.

Ergänzend gibt es seit Ap­ril 2014 durch das Pflege-Neuausrichtungsgesetz die Mög­lich­keit, dass Zahnärzte und Pflegeeinrichtungen Kooperationsverträge schlie­ßen kön­nen, eben­falls mit entsprechenden Abrechnungspositionen (§ 119b SGBV). 2033 Kooperationsverträge zwi­schen Zahn­ärz­tin­nen und Zahnärzten und Pflegeeinrichtungen wurden im ersten Jahr, nach Inkrafttre­ten des Gesetzes, ge­schlos­sen (KZBV 2015).

Die Änderungen der gesetzlichen Grund­la­gen im Zu­sam­men­hang mit dem Versorgungsstrukturgesetz und dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz haben Verbesserungen im zahnärztlichen Versorgungsgrad der Be­woh­ne­rin­nen und Be­woh­ner von stationären Pflegeeinrichtungen erwirkt. Ein nüchterner Blick auf die bun­des­weite Quo­te von 16,5 Pro­zent (Ab­de­ckung der stationären Pflegeeinrichtungen in Deutsch­land durch aufsuchende Versorgung) macht al­ler­dings klar, dass die Ent­wick­lung erst am An­fang ist und noch sehr viel getan wer­den muss. Das Präventionsgesetz kann zur zusätzlichen Verbesserung der zahnärztlichen Versorgung in diesem wei­ter­hin stark unterversorgten Be­reich bei­tra­gen.

Chancen durch das Präventionsgesetz

Das neue Präventionsgesetz beauftragt u. a. die Pflegekassen, Leis­tung­en zur Ge­sund­heits­för­de­rung in teil- oder vollstationären Ein­rich­tung­en zu er­brin­gen. Somit rü­cken die Lebenswelten als wesentlicher Aus­gangs­punkt für die Un­ter­stüt­zung und Herstellung guter Gesundheitschancen in den Fo­kus. Unter Beteiligung der versicherten Pflegebedürftigen und der Pflegeeinrichtung sollen Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Si­tu­a­ti­on und zur Stär­kung der gesundheitlichen Res­sour­cen und Fä­hig­keit­en entwickelt so­wie deren Um­set­zung unterstützt wer­den (vgl. PrävG Ar­ti­kel 6 Ab­satz 1). Anknüpfungspunkte zu ei­ner flächendeckenden Struk­tur, die trag­fä­hig ist und ei­ne kontinuierliche Durch­füh­rung von Präventionsmaßnahmen sicherstellt, liefert die ge­setz­lich verankerte zahnmedizinische Gruppenprophylaxe bei Kin­dern.

Vorbild zahnmedizinische Gruppenprophylaxe bei Kindern - Gutes Beispiel Brandenburg

Im Land Bran­den­burg wer­den Kinder und Ju­gend­li­che schuljährlich von den Zahnärztlichen Diensten der Gesundheitsämter in Kitas und Schulen untersucht und prophylaktisch betreut. Pa­ra­graf 21 SGB V (Verhütung von Zahnerkrankungen/zahnmedizinische Gruppenprophylaxe) beauftragt die gesetzlichen Kran­ken­kas­sen im Zusammenwirken mit den Zahn­ärz­tin­nen und Zahnärzten und dem Öffentlichen Gesundheitsdienst „ge­mein­sam und einheitlich Maß­nah­men zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen ihrer Versicherten, die das zwölf­te Le­bens­jahr noch nicht vollendet haben“, zu för­dern.

Die Aktivitäten im Land Bran­den­burg bei der Zahn- und Mundgesundheit von Kin­dern erzielten schon nach wenigen Jahren starke Verbesserungen bei der Zahn- und Mundgesundheit in die­ser Ziel­grup­pe.
Durch die na­he­zu flächendeckende, Lebenswelt-bezogene Durch­füh­rung der präventiven Maß­nah­men (z. B. zahnärztliche Untersuchungen in Kitas und Schulen, Zahnputztrainings und Tipps zur ge­sun­den Er­näh­rung) und durch die gleichzeitige Beteiligung der Eltern und Er­zie­he­rin­nen und Er­zie­her (Kita) konnten sozialstatusübergreifend be­reits sehr gute Erfolge erzielt wer­den. Im Jahr 2004 hatten zum Bei­spiel 77 Pro­zent der dreijährigen Kinder kariesfreie Milchzähne, bei den fünf Jahre alten Kin­dern lag der An­teil bei 52 Pro­zent. Bereits im Schul­jahr 2012/13 hatten dann 86 Pro­zent der Dreijährigen und 65 Pro­zent der Fünfjährigen naturgesunde kariesfreie Gebisse.

Vorschläge zur konkreten Umsetzung des Präventionsgesetzes in stationären Pflegeeinrichtungen: „Empfehlungen zur zahnmedizinischen Versorgung und Mundpflege bei älteren Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen“

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe (AG) Mundgesundheit im „Bündnis Gesund Älter werden im Land Brandenburg“ (BGÄw) sehen bei der stationären Pflege viele Verbesserungsmöglichkeiten. Diese sind seit diesem Jahr in den „Empfehlungen zur zahnmedizinischen Versorgung und Mundpflege bei älteren Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen“ festgehalten. Sie bie­ten konkrete Umsetzungsvorschläge, wie ein mög­lichst hoher Qualitätsstandard bei der Mund- und Zahn­pfle­ge in stationären Ein­rich­tung­en erreicht wer­den. Zum Bei­spiel wird bei der Auf­nah­me in die Pflegeeinrichtung ei­ne standardmäßig zahnmedizinische Un­ter­su­chung in geeigneten Räum­lich­keit­en empfohlen. Jährliche Kontrolluntersuchungen sollten sich an­schlie­ßen. Idealerweise schult der zuständige Zahn­arzt bzw. die zuständige Zahn­ärz­tin das jeweilige Pfle­ge­per­so­nal in regelmäßigen Abständen. Bei der For­mu­lie­rung der Emp­feh­lung­en berücksichtigte die AG Mundgesundheit auch Aspekte des Nationalen Gesundheitsziels „Gesund älter werden“ (Gesundheitsziele.de). Eine weitere Orientierung geben die Mundgesundheitsziele der Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Zusätzlich zu den Emp­feh­lung­en entwickelte die AG Mundgesundheit ei­nen Fly­er „12 Tipps für die Mund- und Zahn­pfle­ge im Pflegealltag“, der im Pflegebereich als Pos­ter aufgehängt wer­den kann.


Das Präventionsgesetz er­mög­licht die Schaf­fung langfristiger Strukturen bei der zahnmedizinischen Versorgung der Be­woh­ne­rin­nen und Be­woh­ner von Pflegeeinrichtungen. Die AG Mundgesundheit im „Bünd­nis Gesund Älter wer­den im Land Bran­den­burg“ nimmt diese Ent­wick­lung­en erfreut zur Kennt­nis und ruft al­le verantwortlichen Akteure im Land Bran­den­burg da­zu auf, die Mundgesundheit im Al­ter bei der praktischen Aus­ge­stal­tung des Präventionsgesetzes als ei­ne wesentliche Voraussetzung für ein gesundes Älterwer­den zu be­rück­sich­ti­gen.

Literatur bei der Autorin und dem Autor.

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