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12.06.2015

Für ein solidarisches Gesundheitswesen

Beschluss der Landesgesundheitskonferenz NRW zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Menschen in prekären Lebenslagen

Heike Reinecke, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Jürgen Schiffer, Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen

Schlagwörter:Gesundheitspolitik, Integration, Soziallage

Am 20. No­vem­ber 2014 hat die Landesgesundheitskonferenz (LGK) des Landes Nordrhein-Westfalen einen umfangreichen Maß­nah­men­ka­ta­log zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Menschen in prekären Le­bens­la­gen verabschiedet.

„Wir wol­len ins­be­son­de­re für Men­sch­en in Not­la­gen den Zu­gang zu ge­sund­heit­lich­en Leis­tung­en verbessern“, erläutert Lan­des­ge­sund­heits­mi­nis­terin Bar­ba­ra Steffens. „Zum Prinzip einer soli­dar­ischen Ge­sell­schaft gehört, für al­le Menschen un­ab­hän­gig von sozialem Sta­tus einen be­darfs­ge­rech­ten Zu­gang zum Ge­sund­heits­sys­tem sicher­zu­stellen. Wissen­schaft­liche Stu­di­en un­ter­strei­chen: Ar­mut macht krank und Krank­heit ist ein Ar­mutsrisiko“, so Steffens wei­ter.

Zu den mit allen relevanten Ak­teu­rin­nen und Akteuren des Ge­sund­heits­sys­tems ver­ab­re­det­en Maß­nah­men ge­hö­ren u.a. ziel­grup­pen­spe­zi­fische Prä­ven­tions­maß­nah­men und Pro­gram­me zur Ge­sund­heits­för­de­rung, die Stär­kung der Rol­le der ge­sund­heit­lich­en Selbst­hil­fe und der Pa­tien­ten­ver­tret­ung­en so­wie die Über­prü­fung von Ver­sor­gungs­an­ge­bo­ten für Wohn­ungs­lose und Men­schen mit Mi­gra­tions­ge­schich­te, die einen un­ge­klär­ten Krank­en­ver­sich­er­ungs­schutz ha­ben.

Organisationen der gesundheitlichen Selbst­hil­fe und die Patientenvertretungen sollen bei der Er­mitt­lung des Bedarfs, der Pla­nung und der Um­set­zung von Maß­nah­men stärker als bis­her einbezogen wer­den. Der Zu­gang zu Angeboten zur Ge­sund­heits­för­de­rung für Menschen oh­ne Erwerbstätigkeit soll verbessert wer­den. Beispielhafte Projekte zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Menschen in prekären Lebensverhältnissen sollen 2015 mit dem Gesundheitspreis NRW aus­ge­zeich­net wer­den.

„Mit der Ent­schlie­ßung für ei­ne über­greif­ende Stra­te­gie zur ver­bes­ser­ten Ver­sor­gung von Men­sch­en in pre­kä­ren Le­bens­la­gen setzt die Lan­des­ge­sund­heits­kon­fe­renz ein klares Zei­chen, sich der Schwa­chen in unserer Ge­sell­schaft an­zu­nehmen und ih­nen ei­ne gleich­be­rech­ti­gte Teil­nah­me am Ge­sund­heits­sys­tem zu er­mög­li­chen“, betont Mi­nis­te­rin Steffens.

Auch bei dieser Ent­schlie­ßung hat sich die LGK verpflichtet, spä­tes­tens in zwei Jahren ei­ne erste Erfolgskontrolle durchzuführen.

In An­leh­nung an den Sozialbericht NRW 2012 fokussiert die Ent­schlie­ßung be­son­ders auf vier Grup­pen von Menschen in prekären Le­bens­la­gen:

  • Erwerbslose Menschen
  • Menschen mit Behinderungen
  • Von Wohnungslosigkeit betroffene Menschen
  • Menschen mit Migrationsgeschichte ohne gesicherten oder geklärten Zugang zum Regelversorgungssystem

Diese Grup­pen wurden ausgewählt, weil sie ex­em­pla­risch für spezifische Problemlagen ste­hen und mit verschiedenen Graden von prekären Verhältnissen konfrontiert sind. Gleichzeitig wer­den da­mit auch Themen früherer Landesgesundheitskonferenzen weitergeführt (Inklusion und Versorgung wohnungsloser Menschen und Mi­gra­ti­on) und mit den Er­werbs­lo­sen ei­ne lei­der kon­stant große Ziel­grup­pe in den Blick genommen. Bei den Er­werbs­lo­sen lie­gen die von der LGK formulierten Emp­feh­lung­en in besonderem Maße bei der Ge­sund­heits­för­de­rung. Damit greift die LGK ein Anlie­gen auf, das auch auf Bun­des­ebe­ne - et­wa im Ko­o­pe­ra­ti­ons­ver­bund Ge­sund­heit­liche Chan­cen­gleich­heit, in der Ko­o­pe­ra­ti­on zwi­schen GKV-Spitzenverband und Bundesagentur für Ar­beit und im aktuellen Ent­wurf zum Präventionsgesetz - seit vielen Jahren en­ga­giert verfolgt wird.

Weiterführende Materialien

Die voll­stän­di­ge Ent­schlie­ßung der Lan­des­ge­sund­heits­kon­fe­renz NRW „Für ein so­li­da­risch­es Ge­sund­heits­we­sen - Ge­sund­heit­liche Ver­sor­gung von Men­sch­en in pre­kä­ren Le­bens­la­gen ver­be­ssern“ vom 20. No­vem­ber 2014 fin­den Sie hier.

Die Pres­se­mit­tei­lung des Ministeriums für Ge­sund­heit, Eman­zi­pa­ti­on, Pfle­ge und Al­ter des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len (MGEPA) zu die­ser Ent­schlie­ßung fin­den Sie hier.

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