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13. Kooperationstreffen Gesundheitliche Chancengleichheit
„Chancen nutzen - Das Präventionsgesetz umsetzen"

24. November 2015, Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und der Europäischen Union

Zum 13. Kooperationstreffen hieß Dr. Matthias Krell, Geschäftsführer der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V., die Mitglieder des Kooperationsverbundes in der Landesvertretung in Berlin willkommen.
In diesem Jahr thematisierte das Mitgliedertreffen das neue Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz). Gemeinsam tauschten sich die Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner zu Chancen und Herausforderungen in der Umsetzung des Präventionsgesetzes aus.

In seiner Begrüßung hob Dr. Matthias Krell die gute Arbeit der Koordinierungsstellen Gesundheitliche Chancengleichheit hervor und betonte, dass diese wichtige Struktur in den Bundesländern mit der Umsetzung des Präventionsgesetzes gestärkt und ausgebaut werden sollte. Gerade für ländlich geprägte Flächenländer wie Rheinland-Pfalz sei es besonders wichtig, angepasste Herangehensweisen für den Ausbau kommunaler Gesundheitsstrategien zu entwickeln. Ein Ziel müsse sein, dass in allen Landkreisen jeweils eine Ansprechperson für die Entwicklung kommunaler Strategien zur Verfügung stehe.

© Fesseler

Erweiterung des kommunalen Partnerprozess „Gesundheit für alle“ und Wachstum des Kooperationsverbundes

Stolz gab Dr. Frank Lehmann, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), die offizielle Erweiterung des kommunalen Partnerprozesses auf die gesamte Lebenspanne bekannt. Neu hinzugekommen sind damit die Lebensphasen „mittleres Alter“ und „höheres und hohes Alter“. Die Erweiterung stellt eine folgerichtige Weiterentwicklung des gemeinsamen Prozesses dar. Sie geschah auf Wunsch und mit Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit, der Koordinierungsstellen in den Bundesländern und der Kommunen. Am Partnerprozess beteiligen sich aktuell 70 Kommunen, in denen 15 Prozent der deutschen Bevölkerung leben.
Auch konnten neue Partner für die Arbeit des Kooperationsverbundes gewonnen werden, deren Zahl damit nun auf 65 angewachsen ist:  

Umweltbundesamt (UBA)

Christiane Bunge, Fachgebiet II 1.1 "Übergreifende Angelegenheiten Umwelt und Gesundheit", erklärte, dass über das Thema „Umweltgerechtigkeit“ auch die Frage nach gesundheitlicher Chancengleichheit bereits fest in der Arbeit des UBA verankert sei. Der Beitritt zum Kooperationsverbund biete die Chance, die Perspektive des gesundheitsbezogenen Umweltschutzes sowohl im Kooperationsverbund als auch im UBA weiterzuentwickeln.

Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e.V. (DVSG)

Die DVSG engagiert sich seit 1926 an den Schnittstellen sozialpolitischer Entwicklungen. Mit dem Beitritt zum Kooperationsverbund möchte die Vereinigung dazu beitragen, die Perspektiven von Sozial- und Gesundheitswesen stärker zu verzahnen, so Sibylle Kraus, Vorstandsmitglied der DVSG.

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (DV)

Bereits 1880 wurde der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. als „Deutscher Verein für Armenpflege und Wohltätigkeit“ gegründet. Der Zusammenhang zwischen sozialer Lage und Gesundheit beschäftigt den Deutschen Verein seit seiner Gründung, beispielweise in der konkreten Arbeit mit Langzeitarbeitslosen oder auch zum Thema Inklusion, wie Barbara Kahler, Leiterin des Arbeitsfelds IV: „Alter, Pflege, Rehabilitation, Gesundheit und Steuerung sozialer Dienste“ und ihre Kollegin Christine Kleiber-Bischof erläuterten (weitere Informationen).

© Fesseler

Wo stehen wir: Aktuelles zur Umsetzung des Präventionsgesetzes

Dr. Birgit Cobbers, Bundesministerium für Gesundheit, Leitung des Referats "Frauen und Gesundheit, Qualitätssicherung", Dr. Volker Wanek, GKV-Spitzenverband, Abteilung „Gesundheit“, und Dr. Frank Lehmann, BZgA Referatsleitung 2-21, erläuterten die zentralen Regelungen des Präventionsgesetzes und den aktuellen Stand der Umsetzung.

Die Neuregelungen bieten die Chance, sozial bedingte gesundheitliche Ungleichheiten zu vermindern, insbesondere durch Maßnahmen in nichtbetrieblichen Lebenswelten. Hierzu werden die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen kassenübergreifender Leistungen beauftragt, aber auch Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung und beispielsweise die Bundesagentur für Arbeit miteinbezogen.

Die Nationale Präventionskonferenz kann die Zusammenarbeit aller Verantwortlichen stärken, und auch der alle vier Jahre vorgesehene Präventionsbericht ist zu begrüßen, da er eine Grundlage bietet, die geförderten Maßnahmen weiterzuentwickeln. Darüber hinaus ist es möglich, wissenschaftlich begleitete Modellvorhaben durchzuführen.

Die im Gesetz verankerten Bundesrahmenempfehlungen werden aktuell verhandelt und geben die Eckpunkte für die Landesrahmenvereinbarungen vor. Das Setting Kommune erhält eine Schlüsselstellung, da hier viele Aktivitäten auch aus anderen Settings zusammengeführt werden können.

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Eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiche Strategien ist auch die Einbeziehung der Betroffenen in die Planung, Umsetzung und Bewertung der Maßnahmen sowie deren kontinuierliche Überprüfung und Anpassung. Auch sollten bereits bestehende und bewährte Strukturen weiterhin gestärkt und entwickelt werden. Dies betreffe z.B. die Koordinierungsstellen Gesundheitliche Chancengleichheit.

Mit dem Präventionsgesetz wird die BZgA u.a. auch mit der Entwicklung des Themas Qualität in der Gesundheitsförderung beauftragt. Ein Ziel hierbei muss es sein, die vielfach bereits bestehenden Ansätze besser zu vernetzen und bedarfsgerecht(er) zu gestalten. Dies hat auch das 2014 bis 2015 durchgeführte Projekt „Gesundheitsförderung in Lebenswelten - Entwicklung und Sicherung von Qualität“ gezeigt.

Aspekte aus der nachfolgenden Diskussion im Plenum:

  • Für die Umsetzung des Präventionsgesetzes sollten Verfahren für die Gestaltung der kassenübergreifenden Zusammenarbeit bestimmt und in Routinen verankert werden. Die konkrete Ausgestaltung ist Aufgabe der Landesrahmenvereinbarungen, die voraussichtlich im ersten Halbjahr 2016 vorliegen werden.
  • Nicht nur die GKV, auch Bund, Länder und Gemeinden sollten sich im Rahmen einer „Investitionsoffensive“ finanziell stärker für Gesundheitsförderung engagieren.
  • Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sollten in die kommunalen Aktivitäten stets einbezogen werden.
  • Bei der Umsetzung des Präventionsgesetzes kann es hilfreich sein, sich an Erfahrungen aus der Umsetzung der Bundesinitiative Frühe Hilfen zu orientieren. Auch hier bestand die Herausforderung, die Umsetzung eines Bundesgesetzes an die jeweiligen Länderstrukturen anzupassen.

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Gesundheitsförderung in Lebenswelten - Entwicklung und Sicherung von Qualität

Eine wesentliche Aktivität im Bereich „Qualität“ ist das von der BZgA gemeinsam mit vielen Partnerinnen und Partnern in den vergangenen zwei Jahren durchgeführte Projekt „Gesundheitsförderung in Lebenswelten - Entwicklung und Sicherung von Qualität“. Wichtige Erkenntnisse und die daraus resultierenden Handlungsempfehlungen stellten Ina Schaefer, Universität Bielefeld, und Dr. Frank Lehmann, BZgA, kurz vor.

Derzeit erarbeitet die Universität Bielefeld durch eine Förderung der BZgA und in enger Zusammenarbeit mit den Landesvereinigungen für Gesundheit ein Multiplikatorenkonzept zur Stärkung der Qualitätsentwicklung in den Ländern. Dies entspreche dem regelmäßig geäußerten Wunsch aus der Praxis, bei der Umsetzung von Instrumenten der Qualitätsentwicklung begleitet zu werden. Wichtig sei, dass die vermittelten Inhalte und länderspezifischen Lösungen anschlussfähig an die bereits umgesetzten Instrumente der Träger und an die Erwartungen und Ansprüche der Fördermittelgeber seien.

Wie können Qualitätskriterien aus der Gesundheitsförderung an die bereits in den Wohlfahrtsverbänden etablierten, langjährig umgesetzten Qualitätssysteme anschließen?

Diese Frage wurde in einer anschließenden Diskussionsrunde von Bogumila Szyja, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband, Jörg Meese, Arbeiterwohlfahrt Landesverband Berlin, und Moderator Udo Castedello, BBI Gesellschaft für Beratung Bildung Innovation mbH, beleuchtet. Reflektiert wurden die Überschneidungen mit den bereits vorhandenen Qualitätssystemen: Was ist neu und was müsste integriert werden? Welche Anforderungen aus der Gesundheitsförderung werden bereits im bestehenden System umgesetzt?

Schlaglichter aus der Diskussion:

  • Qualitätsaspekte aus der Gesundheitsförderung können als Module in die bereits bestehenden Systeme integriert werden. Neue, zusätzliche Systeme sollten nicht eingeführt werden. Insgesamt geht es um Prozesse der Organisationsentwicklung, in die der Gesundheitsaspekt aufgenommen werden sollte.
  • Die Mitarbeitenden sowie Eltern und Kinder (in der Lebenswelt Kita) sollten bei Entwicklungsprozessen stets mitgenommen werden, um die Anforderungen wirkungsvoll umsetzen zu können.
  • Die Begleitung der Träger bei der Erweiterung ihrer Systeme der Qualitätsentwicklung, insbesondere durch die Koordinierungsstellen Gesundheitliche Chancengleichheit (KGC), ist erwünscht. Umgekehrt ist es sinnvoll, dass die Wohlfahrtsverbände die KGC mit ihren Systemen der Qualitätsentwicklung vertraut machen, um eine möglichst hohe Passgenauigkeit zu gewährleisten.
  • Externe Evaluationen sollten möglichst einheitlich strukturiert sein, um Vergleichbarkeit und die Übertragbarkeit von Ergebnissen zu gewährleisten.

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World Café - „Umsetzung und Ausgestaltung des Präventionsgesetzes“

An drei verschiedenen Thementischen arbeiteten die Anwesenden in einem zweistündigen World Café zu folgenden Fragen:

  • Wie kann die Qualitätsentwicklung in Lebenswelten durch die verschiedenen Ebenen (kommunal, Landes- und Bundesebene) unterstützt werden?
  • Wie und mit welchen Partnern kann die sektorenübergreifende Zusammenarbeit gestaltet werden? Was funktioniert bereits gut und kann verstärkt und ausgebaut werden?
  • Wie stellen wir den Fokus auf sozial benachteiligte Gruppen sicher?

Als Ergebnis dieser Arbeitsphase wurden verschiedene Thesen bzw. Statements formuliert und gemeinsam priorisiert. Wesentliche Punkte finden Sie hier noch einmal zusammengefasst:

  • In den Kommunen und Landkreisen sollten Stabsstellen eingerichtet werden, die den Auftrag zur Umsetzung von Gesundheitsförderung und kommunale Koordinierung übernehmen. Diese sollten bei der Landkreis-/Stadtspitze angesiedelt sein und zumindest die Ressorts Soziales und Bildung mit einbeziehen.
  • Zur erfolgreichen, ressortübergreifenden Zusammenarbeit gehören eine gemeinsame Sprache, das Handeln auf Augenhöhe und das Schaffen von „Win-win-Situationen“.
  • Eine Aufgabe des Kooperationsverbundes Gesundheitliche Chancengleichheit kann es sein, Schnittstellen zwischen den Akteuren der Gesundheitsförderung aufzuzeigen, zwischen unterschiedlichen Ressorts, Institutionen und Professionen zu vermitteln sowie für deren unterschiedliche Handlungslogiken zu sensibilisieren.
  • Über das Präventionsgesetz sollte es gelingen, Ressourcen stärker zu bündeln und neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit zu erschließen.
  • Komplementär zum Präventionsgesetz sollte die reguläre Finanzierung von kommunalen Koordinierungsstellen (für das Setting Stadtteil) sichergestellt werden.
  • In den Landesrahmenvereinbarungen zur Umsetzung des Präventionsgesetzes sollte festgelegt werden, dass finanzielle Mittel direkt in die Kommunen fließen, um vor Ort Gesundheitsförderung umsetzen zu können.
  • Kommunen sollten sich stark in die Diskussionen einbringen.
  • Der Good Practice-Ansatz könnte besonders für die neuen Aufgabenfelder im Bereich Qualität als wichtige Ressource genutzt werden.

© Fesseler