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Logo vom Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit und Site-Slogan: Aktiv für Gesundheit und Chancengleichheit (Link zur Startseite)

Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit

Gesundheitliche Chancengleichheit in Deutschland verbessern und die Gesundheitsförderung bei sozial benachteiligten Gruppen unterstützen - das sind die Leitziele des bundesweiten Kooperationsverbundes. Dem von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) initiierten Verbund gehören 75 Organisationen an. Der Verbund fördert vorrangig die Qualitätsentwicklung in der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung und die ressortübergreifende Zusammenarbeit. Die zentrale Aktivität der Koordinierungsstellen in den Bundesländern ist die Begleitung kommunaler Prozesse, insbesondere über den Partnerprozess "Gesundheit für alle".

Wer durch Ar­mut oder an­de­re schwierige Lebens­um­stän­de benachteiligt ist, hat in Deutsch­land ein dop­pelt so hohes Erkrankungs­risiko und ei­ne um bis zu zehn Jahre geringere Lebens­erwartung als Men­schen aus bes­ser gestellten Bevölkerungs­schichten. Ins­be­son­de­re so­zi­al benach­teiligte Kinder und Jugend­liche sind stärkeren gesund­heitlichen Be­lastungen aus­ge­setzt, wie der Kinder- und Jugend­gesundheits­survey (KiGGS) be­legt. Die schicht­abhängigen Unter­schiede be­tref­fen nach­weislich den Gesundheits­zustand, das Ge­sund­heits­ver­hal­ten und die In­an­spruch­nah­me von Vorsorge­untersuchungen.

Hintergründe, Daten und Materialien

Der Kooperationsverbund und seine Aktivitäten. Ein Selbstdarstellungsvideo von 2012, 11:30 Minuten lang

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Artikel

12.11.2012

Gesundheitsförderung für arbeitslose Menschen in Köln

Start des Modellprojekts

Martin Schmitz, Zug um Zug e.V.

Schlagwörter:Agentur für Arbeit, Erwerbslosigkeit, Krankenkassen, Prävention

Seit Jahren ist das Di­lem­ma in der Dis­kus­si­on: Für den Per­so­nen­kreis (langzeit-)arbeitsloser Menschen besteht ei­ner­seits großer und wachsender Handlungsbedarf hinsichtlich der Teil­nah­me an gesundheits-fördernden Maß­nah­men. Andererseits wird ge­nau diese Grup­pe so­zi­al benachteiligter Menschen von den üblichen Angeboten der Primärprävention kaum erreicht.

Der „Leit­fa­den Prä­ven­ti­on“ des GKV-Spitzenverbandes trägt dem Rech­nung und empfiehlt seit 2010 ei­ne erleichterte In­an­spruch­nah­me gesundheitsfördernder An­ge­bo­te durch so­zi­al be­nach­teiligte Ziel­grup­pen. Auch die im Fe­bru­ar 2012 verabschiedete „Emp­feh­lung zur Zu­sam­men­ar­beit der Bundesagentur für Ar­beit (BA) und der Gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) zum The­ma Ar­beits­lo­sig­keit und Ge­sund­heit“ sieht da­rin ein vorrangiges Handlungsfeld, in dem drin­gend Fort­schrit­te zu er­zie­len sind.

In Köln haben wir uns ge­mein­sam auf den Weg gemacht: Der gemeinnützige Verein Zug um Zug e.V. - ein Qualifizierungs- und Beschäftigungsträger mit langjährigen Er­fah­rung­en in der (Gesundheits-)För­de­rung arbeitsloser Menschen - hat die In­iti­a­ti­ve er­grif­fen und mit vier Kran­ken­kas­sen im Sommer 2012 in Ko­o­pe­ra­ti­on mit dem Jobcenter Köln die Rah­men­ver­ein­ba­rung zum Modellprojekt „Ge­sund­heits­för­de­rung für arbeitslose Menschen in Köln“ ab­ge­schlos­sen.

Die Beteiligten

Die Verhandlungen waren konstruktiv und lösungsorientiert, al­le Be­tei­lig­ten verfolgten das gleiche Ziel, die Wege zu gesundheitsfördernden Maß­nah­men für den genannten Per­so­nen­kreis mög­lichst un­bü­ro­kra­tisch und in umsetzbarer Wei­se zu eb­nen. Vertragspartner sind ne­ben dem Projektträger Zug um Zug e.V.

  • die AOK Rheinland/Hamburg - Regionaldirektion Köln,
  • die Barmer GEK - Regionalgeschäftsstelle Köln,
  • der BKK-Landesverband NORDWEST,
  • die IKK classic.

Die Mög­lich­keit des Beitritts weiterer Kran­ken­kas­sen wie auch der einzelnen Be­triebs­kran­ken­kas­sen ist un­pro­ble­ma­tisch ge­re­gelt. Das Zu­stan­de­kom­men der Rah­men­ver­ein­ba­rung wurde von Beginn an durch das Jobcenter Köln begleitet und unterstützt.

Das Pro­jekt soll arbeitslosen Menschen niederschwellige Zugangswege zu zielgruppenspezifischen Angeboten der Primärprävention er­mög­li­chen und durch die Teil­nah­me

  • zu einer Verbesserung ihrer gesundheitlichen Situation,
  • zur Erhöhung ihrer Kompetenz zu gesundheitsförderndem Handeln und dadurch
  • zur Steigerung ihrer Beschäftigungsfähigkeit als Voraussetzung ihrer Vermittlungsfähigkeit in den allgemeinen Arbeitsmarkt beitragen.

Folgende Zielgruppen sollen erreicht werden:

  1. Beziehende von Ar­beits­lo­sen­geld II oder von Sozialgeld nach dem SGB II (primäre Ziel­grup­pe, die in Ko­o­pe­ra­ti­on mit dem Jobcenter Köln aktiviert wer­den soll)
  2. Beziehende von Ar­beits­lo­sen­geld I nach dem SGB III
  3. Beziehende von So­zi­al­hil­fe nach dem SGB XII

Durch die In­te­gra­ti­on von begleitender Gesundheitsberatung mit dem Be­such der Präventionskurse soll die Ein­bin­dung des Modelprojekts in die Arbeitsförderung - auch durch Ori­en­tie­rung auf weiterführende Maß­nah­men der beruflichen Ein­glie­de­rung - erreicht wer­den.

Die Finanzierung

Bezüglich der Fi­nan­zie­rung des Modellprojekts ist die Kom­bi­na­ti­on zweier ineinandergreifenden Kom­po­nen­ten in kreativer Wei­se ge­lun­gen:

  • Die Kran­ken­kas­sen bezuschussen die förderfähigen Präventionskurse des Projekts im Rahmen ihrer je­weils gültigen Satzungsbestimmungen.
  • Das Jobcenter Köln finanziert die begleitende Gesundheitsberatung nach § 45 1, S. 1 Nr. 2 SGB III (Feststellung Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen) mit Hilfe des Gutschein-verfahrens nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV).

Der Projektträger Zug um Zug e.V. rechnet so­wohl mit den Kran­ken­kas­sen als auch mit dem Jobcenter Köln den jeweiligen Finanzierungsanteil ab.

  • Die Zugangsvoraussetzungen für die Teil­nah­me (und für die Aus­ga­be des Gutscheins) be­ste­hen le­dig­lich in der Ein­schät­zung und Fest­stel­lung des Jobcenter-Mitarbeitenden, dass ein Ver­mitt­lungs­hemm­nis mit ge­sund­heits­för­dern­dem Aktivierungs- und Handlungsbedarf vorliegt, dem durch die Gesundheitsbera-tung und den Be­such ei­nes Prä­ven­tions­kur­ses abgeholfen wer­den kann. Die Teil­nah­me ist frei­wil­lig.
  • Der zu zahlende Vorleistungsbetrag bei Beginn der Kursteilnahme be­trägt 10,-€; ein Pfand, das nach Ab­sol­vie­rung von min­des­tens 80% der Kurstermine wie­der erstattet wird.
  • Die Durch­füh­rung der Präventionskurse erfolgt durch Kursleiter des Projektträgers, die lang­jäh­ri­ge Er­fah­rung­en in der Präventionsarbeit so­wie auch mit der Ziel­grup­pe mit­brin­gen.
  • Die bis­her im Rahmen des Projekts in Form ei­ner (erweiterbaren) „Positivliste“ anerkannten Kur­se de­cken die Präventionsbereiche Be­we­gung (Rückenschule, Wirbelsäulengymnastik, Nordic Wal­king) und Ent­span­nung (Progressive Muskelentspannung) ab.
  • Die Be­zu­schus­sung durch die Kran­ken­kas­sen erfolgt ge­gen Vorlage ei­ner individuellen Teil­nah­mebe­schei­ni­gung mit Handzeichen des Ver­si­cher­ten pro Termin (ggf. ergänzt um ei­ne vom Versicherten unterschriebene Abtretungserklärung).
  • Die Projektevaluation erfolgt mit Hilfe der Instrumente des individuellen Ansatzes nach dem Verfahren des GKV Spitzenverbandes „Eva­lu­a­ti­on der Primärprävention“.
  • Die Projektdokumentation erfolgt durch den Träger Zug um Zug e.V. und wird als Be­stand­teil des jährlichen Projektberichts den Partnern der Rah­men­ver­ein­ba­rung und dem Jobcenter Köln zur Verfügung gestellt.
  • Der zeitliche Rahmen der Vereinbarung beträgt zu­nächst zwei Jahre. Eine Fort­füh­rung da­rü­ber hinaus wird von den Be­tei­lig­ten nach Aus­wer­tung der Projektergebnisse be­ra­ten wer­den.

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