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Logo vom Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit und Site-Slogan: Aktiv für Gesundheit und Chancengleichheit (Link zur Startseite)

Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit

Gesundheitliche Chancengleichheit in Deutschland verbessern und die Gesundheitsförderung bei sozial benachteiligten Gruppen unterstützen - das sind die Leitziele des bundesweiten Kooperationsverbundes. Dem von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) initiierten Verbund gehören 75 Organisationen an. Der Verbund fördert vorrangig die Qualitätsentwicklung in der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung und die ressortübergreifende Zusammenarbeit. Die zentrale Aktivität der Koordinierungsstellen in den Bundesländern ist die Begleitung kommunaler Prozesse, insbesondere über den Partnerprozess "Gesundheit für alle".

Wer durch Ar­mut oder an­de­re schwierige Lebens­um­stän­de benachteiligt ist, hat in Deutsch­land ein dop­pelt so hohes Erkrankungs­risiko und ei­ne um bis zu zehn Jahre geringere Lebens­erwartung als Men­schen aus bes­ser gestellten Bevölkerungs­schichten. Ins­be­son­de­re so­zi­al benach­teiligte Kinder und Jugend­liche sind stärkeren gesund­heitlichen Be­lastungen aus­ge­setzt, wie der Kinder- und Jugend­gesundheits­survey (KiGGS) be­legt. Die schicht­abhängigen Unter­schiede be­tref­fen nach­weislich den Gesundheits­zustand, das Ge­sund­heits­ver­hal­ten und die In­an­spruch­nah­me von Vorsorge­untersuchungen.

Hintergründe, Daten und Materialien

Der Kooperationsverbund und seine Aktivitäten. Ein Selbstdarstellungsvideo von 2012, 11:30 Minuten lang

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Artikel

14.04.2015

Armut ist Risiko für Entwicklung von Kindern

Regina von Görtz, Bertelsmann Stiftung

Schlagwörter:Armut, Kindesentwicklung, Studie

Ein Aufwachsen in Ar­mut beeinträchtigt die Ent­wick­lung von Kin­dern. Schuleingangsun­tersuchungen er­ken­nen bei Kin­dern, deren Fa­mi­lien von staatlicher Grundsicherung le­ben, mehr als dop­pelt so häufig Defizite in der Ent­wick­lung wie bei Kin­dern, die in gesicherten Ein­kom­mens­ver­hält­nis­sen auf­wach­sen. Das be­legt ei­ne Stu­die der Bertelsmann Stif­tung. Die Fünf- und Sechsjährigen aus SGB-II-Fa­mi­lien sprechen schlechter Deutsch, kön­nen schlechter zäh­len, leiden öf­ter un­ter Konzentrationsmängeln, sind häufiger über­ge­wich­tig und verfügen über geringere Koordinationsfähigkeiten.

Das Zen­trum für inter­diszi­plinäre Regional­forschung (ZEFIR) an der Uni­ver­si­tät Bo­chum und die Stadt Mül­heim an der Ruhr ha­ben im Auf­trag der Bertels­mann Stif­tung die Da­ten von knapp 5.000 Schul­ein­gangs­unter­such­ungen aus den Jah­ren 2010 bis 2013 aus­ge­wertet. Wäh­rend 43,2 Pro­zent der armuts­gefährdeten Kin­der man­gel­haft Deutsch sprech­en, wur­de dies nur 14,3 Pro­zent der nicht-armuts­gefährdeten Kinder attestiert. Pro­ble­me in der Körper­koordination ha­ben 24,5 Pro­zent der Kin­der aus SGB-II-Fami­lien (Übrige: 14,6). Ähn­liches gilt für die Visuo­motorik, der Ko­or­di­na­ti­on von Au­ge und Hand (25 zu 11 Pro­zent). 29,1 Pro­zent der armuts­gefährdeten Kin­der haben Defi­zite in ihrer selek­tiven Wahr­neh­mung (Übrige: 17,5), Pro­ble­me beim Zäh­len ha­ben 28 Pro­zent (Übrige: 12,4). Adi­pös, al­so deut­lich über­ge­wich­tig, sind 8,8 Pro­zent der Kinder, die von staat­licher Grund­sich­erung le­ben (Übrige: 3,7).

Früher Kita-Besuch hilft nicht automatisch

Diese Auf­fäl­lig­keit­en ge­hen einher mit ei­ner geringeren Teil­ha­be der armutsgefährdeten Kinder an so­zi­alen und kulturellen Angeboten. So er­ler­nen le­dig­lich 12 Pro­zent die­ser Kinder ein In­stru­ment (Übrige: 29). Vor Vollendung des dritten Lebensjahres ge­hen 31 Pro­zent der armutsgefährdeten Kinder in ei­ne Kita (Übrige: 47,6). Und nur 46 Pro­zent der armutsgefährdeten Kinder sind vor Schuleintritt in ei­nem Sportverein (Übrige: 77). Gerade die Mit­glied­schaft in ei­nem Sportverein wirkt sich aber nicht nur auf die Ent­wick­lung der Körperkoordination positiv aus, son­dern auf al­le Ent­wick­lungsmerkmale, so die Stu­die.

Auch ein frü­her Kita-Besuch kann negative Fol­gen von Kinderarmut verringern, al­ler­dings ist das kein Au­to­ma­tis­mus. Positive Effekte für die Ent­wick­lung der Kinder tre­ten nur dann ein, wenn die Kita-Gruppen so­zi­al ge­mischt sind. Weil aber Ar­mut in­ner­halb ei­ner Stadt höchst un­ter­schied­lich verteilt ist, kön­nen Kitas in so­zi­alen Brennpunkten ge­nau diese Heterogenität oft­mals nicht gewährleisten. In Mül­heim et­wa lie­gen in ei­ni­gen Stadtvierteln die Ar­mutsquoten über 50 Pro­zent. Deshalb emp­feh­len die Stu­dienautoren, die Res­sour­cen nicht nach dem "Gieß­kan­nen­prin­zip" zu verteilen: "Kitas in so­zi­alen Brennpunkten brau­chen mehr Geld, mehr Personal und an­de­re Förderangebote", sagte Bri­git­te Mohn, Vorstand der Bertelsmann Stif­tung.

Kommunen müssen aktiv steuern

Die Bertelsmann Stif­tung hat des­halb ge­mein­sam mit der Lan­des­re­gie­rung Nordrhein-Westfalen in 18 Städten und Kreisen das Pilotprojekt "Kein Kind zu­rück­las­sen" gestartet. Gemeinsam mit Kommunalpolitik und Verwaltung sollen Präventionsketten entwickelt wer­den, um die Ent­wick­lung armutsgefährdeter Kinder früh­zei­tig zu för­dern. Dazu gehört, SGB-II-Fa­mi­lien ge­zielt anzusprechen und zu mo­ti­vie­ren, ihrem Kind ei­nen Kita-Besuch zu er­mög­li­chen. Außerdem sollen et­wa Brennpunkt-Kitas stärker mit sozialen Diensten so­wie Sport- und Kulturverei­nen im jeweiligen Stadt­teil zu­sam­men­ar­bei­ten. Ein wichtiges Ziel ist, kommunale Gelder neu zu verteilen und sich da­bei stärker an den Bedarfen der Kitas und Stadt­vier­tel zu ori­en­tie­ren.

"Gerade Städten wie Mül­heim, die un­ter knappen Kas­sen und hoher Ar­beits­lo­sig­keit leiden, macht die Stu­die Mut, weil ei­ne gute kommunale So­zi­al­po­li­tik die Fol­gen von Kinderarmut spür­bar re­du­zie­ren kann", sagte Bri­git­te Mohn. Eine bedarfsgerechte und wirkungsorientierte Steu­e­rung ist um­so wichtiger, weil Kinderarmut kein Randphänomen ist. In Nordrhein-Westfalen le­ben 20,7 Pro­zent der un­ter Dreijährigen in Fa­mi­lien, die auf Sozialgeld an­ge­wie­sen sind, im Ruhr­ge­biet so­gar 28,3 Pro­zent. Mehr als die Hälfte (53 Pro­zent) der SGB II beziehenden Sechsjährigen sind schon seit min­des­tens vier Jahren in der staatlichen Grundsicherung.

Zusatzinformationen

Tho­mas Groos und No­ra Jehles vom Zen­trum für interdisziplinäre Regionalforschung (ZEFIR) an der Ruhr-Universität Bo­chum haben ge­mein­sam mit der Stadt Mül­heim an der Ruhr Da­ten aus knapp 5.000 Schuleingangsuntersuchungen von vier Jahrgängen (2010-2013) ausgewertet und Korrelationen zum SGB-II-Leistungsbezug analysiert. Die Stu­die ist Teil der Begleitforschung zum Pro­jekt "Kein Kind zu­rück­las­sen! Kom­mu­nen in NRW beu­gen vor" (KeKiz), einem Modellvorhaben der NRW-Landesregierung und der Bertelsmann Stif­tung. Mehr da­zu hier.

Auf dem Kommunalkongress der Bertelsmann Stif­tung am 16./17. März in Ber­lin diskutierten un­se­re Ex­per­ten ge­mein­sam mit Wis­sen­schaft und Pra­xis, wie die Fi­nan­zie­rung kommunaler Prä­ven­ti­on für benachteiligte Kinder und Ju­gend­li­che auch in Zeiten knapper Kas­sen ge­lin­gen kann, um allen Kin­dern bessere Lebens- und Teilhabechancen zu ge­wäh­ren. Mehr Informationen zum Kommunalkongress hier.

Beim vorliegenden Text handelt es sich um die Pressemitteilung
der Bertelsmann Stiftung, die am 12.03.2015 erschienen ist.

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