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Termin

Kooperation bei Frühen Hilfen im Spannungsfeld zwischen Informationsbedarf und Datenschutz. Rechtlicher Rahmen, Fachliche Anforderungen,Vertrauensschutz

Veranstalter: Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht; Nationales Zentrum Frühe Hilfen

Kategorie: Fachtagung

Die Absicht, sich zum Erkennen von schwierigen Lebenslagen und dem Bereitstellen geeigneter Hilfen für Familien zu vernetzen, bedeutet zwangsläufig (mehr) Kommunikation zwischenden helfenden Berufsgruppen und Einrichtungen. Doch wie ist dies vor dem Hintergrund geltender Datenschutzregelungen und Pflichten zur Verschwiegenheit überhaupt möglich? Wie kann es gelingen, den notwendigen vertrauensvollen Zugang zur Familie dabei nicht zu verlieren, sondern die Mütter und/oderVäter zur frühzeitigen Inanspruchnahme von Hilfen zu motivieren?

Solchen Fragen wird auf der Fachtagung in Vorträgen und Arbeitsgruppen sowohl aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe als auch aus dem Gesundheitsbereich nachgegangen. Im Vordergrund steht die Frage nach dem Schutz der Vertrauensbeziehung bei Frühen Hilfen.

Informationen und Anmeldung (per E-Mail, Fax oder Brief): Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e. V., Poststr. 17
69115 Heidelberg, Tel.: 0 62 21/98 18-0, Fax: 0 62 21/98 18-28, E-Mail: institut@dijuf.de

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Der Kooperationsverbund wurde 2003 auf Initiative der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gegründet
und wird maßgeblich durch die BZgA getragen. Ihm gehören aktuell 55 Partnerorganisationen an.
BZgA / Ostmerheimer Str. 220 / 51109 Köln / Tel +49 221 8992-0 / Fax +49 221 8992-300
Die BZgA ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.