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Termin

Kinderschutz gemeinsam gestalten: § 8a SGB VIII – Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe

Kategorie: Veranstaltung

Kinderschutz ist vorrangig vor anderen Jugendhilfeaufgaben und es ist ein ständiges Anliegen aller Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe, den Schutz von Kindern bei Gefahren für ihr Wohl zu verbessern. Nach einer längeren fachlichen Debatte darüber, wie dies bestmöglich erreicht werden kann, sah sich der Gesetzgeber veranlasst, mit dem Inkrafttreten des KICK am 01.10.2005 den Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe bei Kindeswohlgefährdung mit der Einführung des § 8a zu konkretisieren.
Ziel der Tagung ist es, einen Beitrag zur Diskussion über aktuelle Tendenzen und Herausforderungen im Kinderschutz in Deutschland zu leisten und den Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe mehr Sicherheit im Umgang mit dem § 8a SGB VIII zu vermitteln. Besonderen Raum wird die Diskussion über die Risikoabwägung im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einnehmen. Es dargestellt und darüber debattiert werden, welche (neuen) erfolgreichen Formen es gibt, Familien anzusprechen und frühe Hilfen zu organisieren, und wie die Zusammenarbeit von öffentlichen und freien Trägern bei der Wahrnehmung des Schutzauftrages gut organisiert werden kann.
Inhaltliche Schwerpunkte der Tagung sind:
die Verständigung über strategische herausforderungen des modernen Kinderschutzes unter Einbeziehung internationaler Erfahrungen,
die Präzisierung der Aufgaben nach § 8a SGB VIII sowie
die Vorstellung erfolgreicher Ansätze zur Realisierung des § 8a SGB VIII.
Die Tagung richtet sich an leitende Fachkräfte der öffentlichen und freien Jugendhilfe, an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ASD und von Erziehungsberatungsstellen.

Tel.: 030-39001136
Fax: 030-39001146
E-Mail:agfj@vfk.de
Internet:www.vfk.de/agfj

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Der Kooperationsverbund wurde 2003 auf Initiative der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gegründet
und wird maßgeblich durch die BZgA getragen. Ihm gehören aktuell 55 Partnerorganisationen an.
BZgA / Ostmerheimer Str. 220 / 51109 Köln / Tel +49 221 8992-0 / Fax +49 221 8992-300
Die BZgA ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.